Aus der Reihe

  • : Aus der Reihe: Klarstellungen aus dem Leben eines Redaktionsplüschtieres
    Totoro
    Die FAZ hat das Plüsch-Totoro berühmt gemacht
    Aus der Reihe: Klarstellungen aus dem Leben eines Redaktionsplüschtieres

    Unserem Redaktionsmitglied Totoro wurde „ungeniertes Betragen“ – immerhin kein Landesverrat – vorgeworfen. Im Feuilletonteil der FAZ musste ich mit Entsetzen feststellen, dass Totoro, meine vertraute plüschige Begleitung, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit einer Glosse gerutscht zu sein scheint. Dabei sollte er doch nur meinen Schreibtisch bewachen, in all den letzten Tagen, in denen das Arbeiten durch die Dauerpräsenz von Fernseh- und Interviewteams und das ständig klingelnde Telefon zur Unmöglichkeit geworden war.

    Es geht um jenen Schreibtisch, „auf den die Fernsehkameras besonders gern halten, wenn sie die Arbeitsweise des Polit-Blogs bebildern wollen“. Und so wirkte es in den meisten Fernsehbildern wirklich so, als sei Totoro der wahre Nutzer meines Arbeitsplatzes, dabei war er doch nur nicht dazu in der Lage, wie ich in ruhigere Räumlichkeiten zu fliehen.

    Während ich also meinen Arbeitsplatz für beinahe eine Woche lang in den Raucherraum des Büros verlegte, den zu meinem Glück nur wenige der herbeiströmenden Pressevertreter fanden, hielt er die Stellung und war den Kameras ein weniger wehrsames Opfer als der Rest unserer kleinen Redaktion, die neben Markus und Andre aus drei weiteren festangestellten Personen und meist zwei Praktikanten besteht.

    Ein wenig enttäuscht bin ich schon, dass Andreas Platthaus, Autor der Glosse in der FAZ, sich nicht besonders mit persönlicher Hintergrundrecherche beschäftigte. Er führte zwar folgerichtig aus, dass Totoro eine klangliche Anspielung an die japanische Aussprache des Wortes „Troll“ ist, aber die ganz persönliche Geschichte dieses einen, ganz persönlichen, Totoros ließ er unbeachtet. Dabei ist es – wie jedes Mitglied unserer Redaktion – etwas ganz besonderes.

    Ich, die ich mich eher als Bezugsperson denn als Besitzerin des plüschigen Wesens bezeichnen will, möchte einiges klarstellen und habe mit Totoro den Konsens gefunden, ausgewählte persönliche Details aus dem Leben dieser liebenswerten „großen grauen Kartoffel“ – wie Totoro von mir genannt wird – preiszugeben: Totoro fand 2011 seinen Weg aus Japan nach Deutschland. Seitdem begleitet es mich. Das Internet ist Totoro weitgehend fremd, lange Zeit hatte es seinen festen Platz auf dem ganz analogen Bücherstapel, der sich neben meinem Bett türmte. Beinahe jeden Tag waren Totoros Augen das, was ich am Morgen zuerst und am Abend zuletzt sah. Es stand vor meinem Wecker, um mich Abends nicht damit zu erschrecken, wie spät es schon wieder war, und bekam oft genug morgens einen Schlag auf den Kopf bei meinem Versuch, besagten Wecker wieder zum Verstummen zu bringen. Sein unveränderliches irres Grinsen wurde für mich zum Symbolbild der zeitweiligen Absurdität menschlichen Lebens.

    Dann kam ich in der Redaktion von netzpolitik.org an und weitere wahnsinnige Augen strahlten mich an. Nein, nicht die meiner Mitredakteure – die der Grinsekatze aus der Disney-Verfilmung von Alice im Wunderland, die sich im Gegensatz zu Totoro in der letzten Woche besser auf dem Regal zu verstecken wusste. Mir wurde klar, Totoro verdient endlich ebenbürtige Gesellschaft. Und so zog es in unserem Büro ein, in dem es bis zum heutigen Tag viele Freunde gefunden hat.

    Platthaus lässt uns wissen, dass Totoro dem Original nach nicht reden, „aber reichlich Wind machen“ könne. Aber zusätzlich, und da unterschlägt er das Wichtigste, ist es in der Lage, alles zu verstehen. Was es daher am besten kann, ist Zuhören. So ist es über die Zeit zu meiner gedanklichen Projektions- und Reflexionsfläche geworden. Niemand hat öfter mein ungläubiges Kopfschütteln beim morgendlichen Lesen des RSS-Feeds gesehen, niemand vermag effektiver, mich davon abzuhalten, meinen Kopf auf die Tischplatte schlagen zu wollen, wenn ein Kommentator uns die nächste Weltverschwörung unterstellt. Niemand im Büro außer ihm schafft es noch, mich anzulächeln, wenn Justizminister Maas Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung vorstellt. Und niemand verkörperte die Grotesken der letzten Woche passender als es.

    Und vielleicht ist genau das der Grund, warum Totoro zu solch unfreiwilliger Berühmtheit gelangte. Denn wie soll man reagieren, wenn die eigene Redaktion im Zuge von Landesverratsanschuldigungen außer Kraft gesetzt ist? Wenn man erst einmal googlen muss, was Landesverrat überhaupt ist – wie Markus so schön sagte -, um sich dann darüber klar zu werden, welche massiven, abstrusen Anschuldigungen da im Raum stehen?

    Man könnte verweifeln, man könnte eingeschüchtert sein. Aber man könnte auch Grinsen, neugierig sein und weitermachen. Wir arbeiten in Zeiten, in denen es spannender nicht sein könnte. Gut, da ein vertrautes Gesicht zu haben, das neben dem Monitor unbeirrt sein schönstes Lächeln zeigt. Und einem immer wieder eine Frage ins Gedächtnis ruft: Wer trollt hier eigentlich wen?

    8. August 2015 26
  • : Zurück aus der Zukunft : Digital Rights News von 2025
    Zurück aus der Zukunft : Digital Rights News von 2025

    EDRi-gram300_coverpic_smallEuropean Digital Rights feiert heute die 300. Ausgabe des EDRi-grams mit einer Spezialausgabe und eBook-Veröffentlichung. Sechzehn Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft berichten zurück aus dem Jahr 2025. Netzpolitische Science Fiction vom Feinsten!

    Das Buch startet mit einem Vorwort von Dunja Mijatović, der Beauftragten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für die Freiheit der Medien, und enthält Beiträge von:
    Hans de Zwart, Simon Davies, Jillian C. York, Cory Doctorow, Katarzyna Szymielewicz, Joe McNamee, Jesper Lund, Kirsten Fiedler, Erich Moechel, Raegan MacDonald, Estelle Massé, Douwe Korff, Bogdan Manolea, Monica Horten and Annie Machon.

    Das Buch gibt es als eBook (.epub, DRM-frei bei epubli) und als pdf-Version (pdf).

    Das EDRi-gram ist der zweiwöchentliche Newsletter des europäischen Dachverbands, der in Brüssel stellvertretend für 33 Organisationen aus ganz Europa Grundrechte im digitalen Zeitalter verteidigt. Seit 2003 wird der Newsletter versandt, der über positive wie auch negative netzpolitische Entwicklungen in ganz Europa berichtet. Zum EDRi-gram tragen regelmäßig Aktivisten, EDRi’s Mitglieder und Gastautoren bei, um aus ihrem Heimatland zu berichten.

    20. Mai 2015 1
  • : CDU/CSU sind stolz: „Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.“
    Bild von <a href="http://www.emyfem.net/">Emy Fem</a>
    CDU/CSU sind stolz: „Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.“

    Überwachung in der Prostitution – was hat es damit auf sich? Neben den großen Überwachungsausweitungen und Grundrechtsunterwanderungen durch Vorratsdatenspeicherung und Co. ist es leicht, den Blick dafür zu verlieren, dass Überwachungsbefugnisse auch in anderen Bereichen ausgeweitet werden. In Bereichen, die nicht jede und jeden betreffen und die daher gern untergehen. Ein Beispiel ist das geplante Prostitutionsschutzgesetz, das derzeit in der Großen Koalition unter Federführung des Familienministeriums verhandelt wird. Es enthält weitreichende Dehnungen von Überwachungsbefugnissen – man könnte es auch Prostituiertenkontrollgesetz nennen – und schafft ganz nebenbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ab – ohne großes Medienecho.

    Wir verwenden hier das Gender-Sternchen. Um darauf aufmerksam zu machen, dass im Bereich der Prostitution oft pauschal von Frauen als Prostituierte ausgegangen wird, obwohl auch Männer, Transgender und andere Geschlechtsidentitäten in der Sexarbeit tätig sind.

    Vom aktuellen nicht-öffentlichen Referentenentwurf des geplanten Gesetzes berichtete Der Spiegel am 11. April. Berufsverbände der Sexarbeiter*innen kritisieren viele Punkte des Entwurfs, der auf Repression setzt. So verkündet die CDU/CSU-Fraktion stolz in einer Pressemitteilung:

    Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.

    Wir haben direkt mit Betroffenen geredet, die am besten wissen, welche Regelung sie zu ihrem Schutz brauchen.

    Zwangsregistrierungsbanner

    Registrierungspflicht

    In Zukunft soll sich jede*r Sexarbeiter*in registrieren. Das heißt, zu einer noch zu benennenden Stelle gehen, sich eintragen lassen und erst dann als Sexarbeiter*in arbeiten zu dürfen. Wer diese Aufgabe übernimmt, wird von den Bundesländern geregelt werden. In Bayern wird es wahrscheinlich die Polizei sein, in Berlin ist es wahrscheinlicher, dass beispielsweise das Ordnungsamt zuständig wird. Die Registrierungsprozedur soll alle zwei Jahre erneut fällig werden, bei unter 21-Jährigen sogar jährlich.

    Wichtig ist dabei, dass diese Registrierung nichts mit Steuerzahlungen und Co. zu tun hat. Denn klar, Steuern müssen sowieso gezahlt werden. Doch bisher war es für viele eine Option, bei der Steuererklärung statt „Sexarbeit“ andere Tätigkeiten wie „Escort“ oder „Massage“ anzugeben und so einem Zwangsouting und gesellschaftlicher Diskriminierung zu entgehen. Im Bericht zum Sexarbeitskongress 2014 werden verschiedene Szenarien aufgeführt:

    Von der Mutter zweier Kinder, die um ihr Sorgerecht fürchtet, der Studentin mit Nebenjob, die nach einem Zwangsouting eine akademische Laufbahn vergessen könnte, oder der Mieterin einer Modellwohnung, die sich schon mitten im Orwell-Roman angekommen fühlt.

    Die Registrierung setzt voraus, dass ein*e Sexarbeiter*in sich vorher einer medizinischen Beratung unterzogen hat. Ursprünglich war eine verpflichtende medizinische Untersuchung geplant, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Eine solche, den sogenannten „Bockschein“, gab es nämlich in manchen Bundesländern bis 2001. Wirksam waren die Untersuchungen kaum und Gesundheitsämter selbst beklagten, dass die eigentlich Betroffenen damit nicht erreicht würden. Freiwillige, anonyme Angebote leisten einen viel wichtigeren Beitrag zur Gesundheitsvorsorge als ein regelmäßig zu erneuernder Stempel, der am Ende nur zur Formsache wird.

    Aus einer Auswertung zu den „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ (dasjenige von 2002) des Familienministeriums:

    Am 1. Januar 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Die Überschrift des § 3 „Prävention durch Aufklärung“ entspricht dem Leitgedanken des gesamten Gesetzes. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Kontrolle, sondern die Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens des Einzelnen. Die Angebote des Gesundheitsamtes sind freiwillig, anonym und kostenlos.

    Auch die Deutsche STI-Gesellschaft zur Förderung sexueller Gesundheit lehnt vor allem die Verknüpfung von Beratung und Registrierung ab:

    Beratung im Zusammenhang mit Sexualität und Gesundheit sollte anonym möglich sein, um
    im gegenseitigen Vertrauen stattfinden zu können. Wenn eine namentliche Registrierung mit
    einer Beratung verknüpft wird, sind das nötige Vertrauen und damit der Erfolg der Beratung
    gefährdet
    .

    Die geplante Extra-Registrierung gibt es so für keinen anderen Beruf in Deutschland. Vergleichbar wäre sie höchstens mit den Lizenzen für Berufe, die eine Fremdgefährdung beinhalten. Etwa in der Pyrotechnik oder dem Taxigewerbe, indem die Fähigkeiten jedoch nur alle fünf Jahre aufs Neue bewiesen werden müssen. Dass Sexarbeiter*innen eine Fremdgefährdung darstellen, ist zu bezweifeln. Denn im Gegensatz zu einer Taxifahrt kann der Kunde oder die Kundin bei einer Sexarbeiter*in selbst für die eigene Sicherheit sorgen (muss er oder sie wohl in Zukunft auch, denn das geplante Gesetz beinhaltet ebenso eine Kondompflicht, deren Kontrollierbarkeit jedoch eher fraglich ist).

    „Hurenpass“

    Ist die oder der Sexarbeiter*in ordentlich angemeldet, soll womöglich ein Ausweis ausgestellt werden. Wie er aussehen könnte, ist noch unklar. Ebenso unklar wie die Frage, wem dieser Ausweis vorgezeigt werden muss. In der Realität ist es oft so, dass nicht einmal ein*e Bordellbetreiber*in den Klarnamen derjenigen kennt, die im Bordell beschäftigt sind. Das berichtete uns Fabienne Freymadl, die politische Sprecherin des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen.

    In Österreich wiederum, wo es einen solchen Ausweis schon gibt, behielten Betreiber*innen die Ausweise ihrer Arbeiter*innen oftmals ein und nehmen ihnen so die Möglichkeit, sich legal selbstständig zu machen. Freymadl äußert außerdem die Bedenken, dass mit den Ausweisen und den Namen der Prostituierten schlampig umgegangen werden könnte. Die Enthüllung des Klarnamens würde zu einem Problem werden. Denn a) arbeitet die Vielzahl der Sexarbeiter*innen unter einem Pseudonym und ist im „bürgerlichen Leben“ nicht geoutet und b) ergeben sich Probleme mit Kund*innen oder Prostitutionshasser*innen, die die Sexarbeiter*innen mit ihrem Klarnamen leichter auffinden und gefährden können.

    Emy Fem ist eine Sexarbeiterin mit einem transgenderten Körper. Sie setzt sich für die Rechte von Sexarbeiter*innen ein und beschreibt sich als „in dem Land arbeitend, in dem sie aufgewachsen ist, dessen Sprache sie halbwegs spricht, dessen Gesetze sie halbwegs versteht, mit ihrem Wunschgeschlecht und Ihrem Wunschnamen im Pass, mit festem gewählten Wohnsitz, Steuernummer und Krankenversicherung. Geoutet als Sexarbeiterin in ihrem Umfeld und ihrer Familie. Selbstständig mit zwei eigenen Webseiten und einer weiteren in Arbeit, sprich: einer Minderheit im Sexbusiness.“ Sie berichtete uns:

    Trotzdem ist es selbst für mich undenkbar mit meinem Ausweisnamen als Sexarbeiterin geoutet zu werden. Zwangsregistrierung = Zwangsouting.

    Sie hat die Erfahrung gemacht, dass es normal ist, wenn Sexarbeiter*innen hin und wieder gestalkt werden. Kunden würden dann versuchen herauszufinden, wo sie wohnen und wie sie heißen. Stalking kann in der Sexindustrie nur entgegengewirkt werden, indem mit einer Arbeitsidentität gearbeitet wird. „Unser Arbeitsname ist unsere Sicherheit“, sagt sie.

    „Vorratsdatenspeicherung in der Sexarbeit“

    Emy sprach auch auf der letzten „Freiheit statt Angst“-Demonstration. In einer Rede für den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleitungen hieß es:

    Die Vorratsdatenspeicherung in der Sexarbeit, die Registrierung, ob unter Zwang oder freiwillig, bietet keinerlei Schutz. Die Eintragung in eine Kartei bewahrt keine Person zu keinem Zeitpunkt davor, überfallen, ausgeraubt oder Opfer von Menschenhandel zu werden. Darüber hinaus liefert die große Koalition damit Sexarbeiter_innen vorsätzlich vermeidbaren Gefahren aus. Wenn ein Klient von einer Sexarbeiter_in die Vorlage ihres Hurenausweises verlangen darf, werden Stalking und Nachstellung Tür und Tor geöffnet.

    Eine datenschutzfreundlichere Möglichkeit wäre es, den Sexarbeiter*innen die Untersuchungen und Registrierungen unter Pseudonymen zu gewähren. Hier stellt sich dann allerdings die Frage der Wirksamkeit, denn ein*e Arbeiter*in könnte sich dann für mehrere registrieren, um diesen die medizinischen Beratungen zu ersparen.

    Die tatsächliche Motivation hinter den Beratungen liegt aber nicht bei der Aufklärung, sondern dem Auffinden von Zwangsprostituierten. Es wird aber kaum zielführend sein, denn diese werden oft derart eingeschüchtert – wenn sie überhaupt registriert werden und nicht vollkommen illegal arbeiten –, dass sie sich kaum als Zwangsprostituierte zu erkennen geben werden.

    Unverletzlichkeit der Wohnung

    Der wohl härteste Einschnitt in die Grundrechte der Sexarbeiter*innen ist die geplante Legalisierung von verdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen, zu denen Polizei und Behörden laut dem Spiegel befugt werden sollen.

    In Bayern sind diese „Hausbesuche“ schon jetzt Praxis und im bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelt:

    § 13 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

    (1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen […]
    2. wenn die Person sich an einem Ort aufhält, […]
    b) an dem Personen der Prostitution nachgehen […]

    § 23 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

    […]

    (3) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn […]

    2. sie der Prostitution dienen.

    Abseits von Abschreckung und Geschäftsschädigung, arbeiten viele Sexarbeiter*innen in Wohnungen, in denen sie auch leben. Von der Erlaubnispflicht und der Registrierung als Bordell sollen zwar Sexarbeiter*innen ausgenommen werden, die alleine in ihrer Wohnung der Prostitution nachgehen, oft aber teilen sie sich den Ort mit anderen zum Arbeiten. Damit wäre der privateste Teil ihres Lebens willkürlichen Durchsuchungen ausgesetzt. Oder die Sexarbeiter*innen kehren zurück zur Einzelwohnungsprostitution. Emy Fem fürchtet dadurch eine massive Verschlechterung der Situation

    Wir müssen die Möglichkeit haben, uns mit Kolleg*innen zusammenzuschließen und in unserem gewünschten Umfeld zu arbeiten und dabei aufeinander Acht zu geben. […] Wenn wir nur alleine in unserer Meldeadresse (= Hardcorezwangsouting!) arbeiten können, werden wir immer abhängiger von Großbetreibern. […] Diese Form der Regulierung unsere Arbeitsstätten treibt uns in die Illegalität, in unsichere schlechte Arbeitsbedingungen und in Abhängigkeiten von Großbetreibern mit schlechter Bezahlung und Zuhältern.

    Fabienne Freymadl fürchtet, dass diese Praxis auch als Blaupause für die Legitimierung von willkürlichen Durchsuchungen anderer gesellschaftlich diskriminierter Gruppen dienen könnte. Dass das keine unberechtigte Sorge ist, zeigt ein Fall, der vor kurzem in Frankfurt passierte. Am 4. Mai sind 200 Polizei-Beamte in Schutzmontur gegen „eine angebliche ‚China-Mafia’ vorgegangen, die sich ausgerechnet im gutbürgerlichen Frankfurter Viertel Dornbusch mit Wohnungsprostitution ein Zubrot verdienen wollte – in Etablissements, die jedem in der Nachbarschaft hinlänglich bekannt waren!“ Begleitet wurden die Beamten von Reportern der „Zeitung“ mit vier Buchstaben, berichtet Doña Carmen. Doña Carmen setzt sich seit 1998 im Rotlichmilieu in Frankfurt am Main „für die sozialen und politischen Rechte von Frauen ein, die in der Prostitution arbeiten“. Die Mitglieder von Doña Carmen teilen Freymadls Sorge und fürchten, dass auch Frauen „mit häufig wechselndem Herrenbesuch“ betroffen sein könnten:

    Die momentanen Repressionsmaßnahmen städtischer und sonstiger Ordnungsbehörden in Frankfurt geben einen Vorgeschmack darauf, was auf Sexarbeiterinnen und Frauen mit häufig wechselndem Herrenbesuch zukommt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt: Rechtsstaatliche Maßstäbe werden ausgehöhlt, Sexarbeiter/innen wie Freiwild behandelt und Frauen mit freizügigem Sexualverhalten unter Generalverdacht gestellt.

    Aidsmarch2014Melbourne

    Alternativen zum Gesetzesvorschlag

    Welche positiven Alternativen zum aktuellen Referentenentwurf kann es geben? Ein „Vorbild“ gibt es aus Neuseeland. Dort wurden die rechtlichen Bedingungen für Prostitution 2003 deutlich liberalisiert, vor allem in Bezug auf die Registrierung von Sexarbeiter*innen, die vorher als „Masseur*in“ registriert sein mussten. Das New Zealand Prostitutes Collective fasst zusammen:

    You do not have to register with the police, or even contact the police, if you wish to be a sex worker in New Zealand. Under the old laws, Massage parlours were required to keep a register of names, with identifying details, which were to be given to the police for inspection “upon request”. In some areas, people working privately had to register with the police before they could advertise in their local newspaper. This is no longer the case.

    Nur Bordellbetreiber*innen müssen sich eine Genehmigung einholen, Gruppen von bis zu vier Sexarbeiter*innen sind davon ausgenommen:

    Up to four sex workers can work together and do not need an Operators Certificate, so long as no one is in charge of anyone else, or working as a boss.

    Für Durchsuchen von Arbeitsstätten sind Durchsuchungsbeschlüsse notwendig, die – zumindest in der Theorie – nur aufgrund eines konkreten Verdachts ausgestellt werden dürfen.

    Auch der Verein Doña Carmen hat eine Vorstellung, wie ein neues Gesetz aussehen müsste, dass die Rechte von Sexarbeiter*innen stärkt.

    Was nun?

    Um ein Bewusstsein zu schaffen, dass Sexarbeitende nicht totalkontrolliert werden dürfen, ist es wichtig, klarzumachen, dass Sexarbeit eine Arbeit wie jede andere ist. Und nicht ein Quasi-Pseudonym für Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung. Letztere sind keine Prostitution, sondern Straftaten. Und lassen sich mit den im ProSchG angedachten Mitteln kaum bekämpfen.

    Sexarbeiter*innen dürfen nicht aufgrund ihrer Berufsausübung kriminalisiert und einem Generalverdacht ausgesetzt werden, der fundamentale Rechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung aushebelt.

    Am 13. Juni soll es in Frankfurt eine große Demonstration gegen das Gesetz geben. Die Plattform Frankfurt 13. Juni ruft auf:

    Auf diskriminierende Sonderbehandlung und rechtliche Ausgrenzung legen wir keinen Wert! Auf „bessere Arbeitsbedingungen“ bei gleichzeitiger Fortsetzung rechtlicher Ungleichbehandlung können wir gut und gerne verzichten! Denn was nützt es Galeerensklaven, wenn sie beim Rudern angenehmer sitzen? Wir wollen nicht unter Generalverdacht stehen, wir wollen Rechte statt Razzien! Wir fordern ein Ende jeglicher Sonderbehandlung – denn weder sind wir eine „Risiko“ für den Rest der Gesellschaft, noch sind wir ‚Berufsverbrecher‘, von denen Gefahr ausgeht!

    17. Mai 2015 29
  • : Kommentar: Der problematische Deal mit Google
    Kommentar: Der problematische Deal mit Google

    Es lässt sich darüber streiten, ob sich Zeitungsverlage mit einem Monopolisten gemein machen sollten. Aber die Frage sollte sich überhaupt erst stellen, wenn Google in Europa seine Steuern vollumfänglich zahlt.

    Es ist letztlich eine ethische Debatte, ob sich journalistische Unternehmen mit einem Unternehmen wie Google intensiver einlassen sollen. Ich finde es hinsichtlich journalistischer Unabhängigkeit problematisch, kann die Intention beider Seiten aber nachvollziehen. Jeff Jarvis schreibt es sehr deutlich: Google macht mit der Digital News Initiative ein 150 Millionen Euro-Freundschaftsgeschenk an Teile des Verlagswesens in Europa.

    Die Journalismusverbände, die FAZ, die Zeit, der Guardian und die anderen werden damit leben müssen, dass sie zumindest im Verdacht stehen, sich vor den Karren von Google spannen zu lassen: Ihr Umgang mit und die Berichterstattung über Google wird ab jetzt mit anderen Augen betrachtet werden. Niemand ist so naiv zu glauben, Google würde hier selbstlos handeln – genausowenig wie die Verlage und Verbände.

    29. April 2015 26
  • : Vorratsdatenspeicherung stoppen – Unterstütze unsere Arbeit
    Vorratsdatenspeicherung stoppen – Unterstütze unsere Arbeit

    vds_verstoss_grundrechte_nporgDer Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung begleitet unsere Arbeit seit Anfang an. In 1.508 Artikeln taucht der Begriff Vorratsdatenspeicherung auf, bei insgesamt 16.899 Artikeln seit 2004 macht das fast 10% aus. Wir haben alle Argumente gegen die anlasslose Vollprotokollierung oft genug wiederholt. Und wir werden nicht müde, das weiterhin zu tun – denn es ist offensichtlich notwendig.

    Aber das kostet auch, neben Kraft, Ausdauer und Motivation – die wir haben – vor allem Zeit. Wenn die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung ständig auf Gefühlsbasis für mehr Überwachung und Eingriffe in Grundrechte argumentieren, müssen wir mit Fakten und Einordnungen entgegen halten. Immer wieder. Und nochmal, ohne aufzugeben.

    Auch wenn noch genug andere Baustellen da sind, die unsere Aufmerksamkeit brauchen. Netzneutralität, Urheberrechtsreform, die unzähligen anderen Überwachungsvorhaben, die Aufklärung der Totalüberwachung durch unkontrollierte Geheimdienste, Günther Oettinger und Sigmar Gabriel.

    Unsere Arbeit wird zu über 70% durch Spenden unserer Leserinnen und Leser finanziert. Das ermöglicht uns Unabhängigkeit und vor allem Freiheit, über Themen berichten zu können, die wichtig sind – und nicht nur über die, die gerade trendy sind und deshalb geklickt werden. Wir können weitere Unterstützung gut gebrauchen. Gerade jetzt. Unterstütze unsere Arbeit durch eine Spende oder gleich einen regelmäßigen Dauerauftrag.

    16. April 2015 30
  • : Fefe springt für Sascha Lobos Vortrag auf der re:publica ein (Update: April und so)
    Fefe springt für Sascha Lobos Vortrag auf der re:publica ein (Update: April und so)

    fefeUpdate: Das war unser erster Aprilscherz.

    Ihr habt euch vielleicht schon gewundert, warum Fefe zu seinem Bloggeburtstag Markus um einen Gastbeitrag bat und sich dabei auf die re:publica bezog. Jetzt wissen wir es – Fefe wird die Rede zur Lage der (Netz-)Nation übernehmen, die Sascha Lobo abgesagt hat. Und wer könnte das besser als jemand, der noch vor fünf Jahren über die re:publica rantete wie kein anderer:

    Draußen geht die Welt unter und in Berlin treffen sich die belanglosen Labertaschen zum gemeinsamen Synchron-Twitter-Wichsen mit eigener Flickr-Group? Ich komme aus dem Facepalmen gar nicht mehr raus!

    Aber nun hat auch Fefe erkannt, dass man nicht nur meckern kann, sondern es einfach selbst besser machen muss und das Angebot für einen eigenen Slot angenommen. Und außerdem haben Sascha Lobo und Fefe einiges gemeinsam, wer könnte da der bessere Ersatz sein? Sascha Lobo selbst gibt in seinem Fefe-Geburtstagsbeitrag zu:

    Zugleich ist wichtig zu verstehen: Meine Funktion in der Öffentlichkeit verläuft trotz einiger unterschiedlicher Haltungen in Teilen parallel zu der von Fefe. Deshalb ist die Kritik, die ich an Fefe äußere, oft auch Kritik, die man stärker oder schwächer an mir üben könnte.

    Wir freuen uns auf den Talk mit dem Titel „Machen, nicht nur reden!“, der sich damit genau dem Leitmotiv widmet, aufgrund dessen Lobos Talk abgesagt wurde und bleiben gespannt, ob weiter auf Lobos Tradition der „Publikumbeschimpfung“ aufgebaut wird oder Fefe neue Töne finden wird. Lobo spricht währenddessen lieber beim Arbeitgeberverband in Koblenz. Wo es anscheinend mehr Potential für echten Netzaktivismus gibt, mit „Aktivisten, die dahin gehen, wo es wehtut.“

    1. April 2015 31
  • : Journalisten sind keine Bürger. Und Vorratsdatenspeicherung in Norwegen heißt in Wahrheit NSA (Update: Antwort)
    Wahrheit, Lüge, irgendwas dazwischen? Man weiß es nicht. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Moko1998">Moritz Kosinsky</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    Journalisten sind keine Bürger. Und Vorratsdatenspeicherung in Norwegen heißt in Wahrheit NSA (Update: Antwort)

    Sigmar Gabriel hat behauptet, in Norwegen gebe es Vorratsdatenspeicherung, die bei den Attentat von Anders Breivik bei der schnellen Aufklärung geholfen habe. Wir haben in Norwegen nachgefragt und die Äußerung widerlegt. Jetzt erreichte uns die Kopie einer Mail der Bürgerkommunikation des SPD-Parteivorstands, in der steht:

    Die Norweger haben im Fall Andres Breivik vom Instrument der Vorratsdatenspeicherung in Zusammenarbeit mit den amerikanischen Geheimdiensten ohne rechtliche Grundlage Gebrauch gemacht.

    Das ist interessant, vor allem wirft es ein anderes Licht auf die Sache, wenn Sigmar Gabriel plötzlich rechtlich haltlose Ermittlungsinstrumente lobt. Wir wollten diese Information bestätigen und haben bei der Absenderin aus der Direktkommunikation nachgefragt. Das Ergebnis: Man will uns die Mail nicht bestätigen. Auf den Einwand, sie sei ja bereits geschrieben worden, hieß es, man sei ja bei der Bürgerkommunikation und nicht die Pressestelle. Es wurde auch klargemacht, dass wir keine Antwort erhalten würden, wenn wir die Anfragemail selbst schicken würden – wir sind ja Presse. Aber die vorher kontaktierte Pressestelle konnte/wollte auch keine Bestätigung geben.

    Daher brauchen wir eure Hilfe als Bürger-und-nicht-Journalisten: Schreibt doch einfach mal eine Mail an parteivorstand@spd.de und fragt, wie die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen bei der Strafverfolgung helfen konnte, wenn es sie doch gar nicht gibt. Wir wünschen euch mehr Erfolg als uns und freuen uns über die Antworten.

    [Update: Danke! Es gab Antwort auf eine Anfrage eines Lesers:

    Die Norweger haben das Instrument der Vorratsdatenspeicherung im Fall Breivik genutzt, ohne rechtliche Grundlage. Also nein, Herr Gabriel lügt nicht.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus

    ]

    20. März 2015 28
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Dezember
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Dezember

    Heute endet das Jahr 2014 und damit auch unser Jahresrückblick. In den letzten zwei Wochen haben wir jeden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückgeblickt und geschaut, was im und um das Netz wichtig war.

    katze_dezember

    Bisherige Rückblicke:

    1. Januar
    2. Februar
    3. März
    4. April
    5. Mai
    6. Juni
    7. Juli
    8. August
    9. September
    10. Oktober
    11. November

    Anfang Dezember hat die Bundesregierung ihre gemeinsame Linie zur Netzneutralität vorgestellt, die vor allem Greenwashing war. Es stand groß Netzneutralität drauf, gegen die zahlreichen Verletzungen dieser gab es aber nur Plazebos. Wir haben aus Protest eine Petition gestartet, der sich bisher bereits ca. 75.000 Menschen angeschlossen haben.

    Die EU-Kommission machte sich Gedanken zu einer neuen Vorratsdatenspeicherung und die CDU hat die Wiedereinführung beschlossen.

    Die Bundesregierung hat offensichtlich Angst, dass herauskommt, dass sie Edward Snowden Asyl gewähren könnte und ihre Notlüge zusammen bricht. Entscheidende Dokumente zu der Frage wollte sie nicht herausgeben. Das Bundesverfassungsgericht lehnt leider die Klage von Linken und Grünen zur Vernehmung von Snowden in Berlin ab.

    The Pirate Bay wurde durchsucht und abgeschaltet. Der ehemalige Sprecher, Peter Sunde, war darüber nicht unglücklich und schrieb: “Ich bin für meine Sache und Deine TV-Serien ins Gefängnis gegangen. Was hast du gemacht?” YouTube entwickelt sich dafür mehr und mehr zu jener zentralen, transnationalen Rechteklärungsstelle, die Verwertungsgesellschaften und Labels seit Jahren versprechen aber bislang nicht zu realisieren in der Lage waren.

    Im Dezember fand die bislang längste Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses statt, in der sich wiederholt zeigte, was bereits bekannt war: BND-Mitarbeiter lesen fleißig netzpolitik.org und erfahren bei uns erst die Grundrechtsimplikationen ihrer Überwachungsmaßnahmen. Das hielt Roderich Kiesewetter, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, nicht davon ab, in einem umfangreichen Twitter-Chat kundzutun, dass der Ausschuss bisher keine Beweise für anlasslose Massenüberwachung gefunden habe.

    Die Bundesregierung hat das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen und es auf einer Pressekonferenz vorgestellt, in der auch die IT-Sicherheitslage der Nation präsentiert wurde – und dass zwei Promille aller Softwarezeilen “mit Schadcode infiziert” sind und Heartbleed ein Open-Source-Software-Tool ist.

    Und da sich die Bundesregierung auf allen Ebenen um unsere Sicherheit sorgt, kauft sie bei der umstrittenen Firma Vupen nicht nur Berichte über IT-Sicherheitslücken, sondern auch über Exploits. Das belegt ein Vertrag , den wir über das Informationsfreiheitsgesetz erhalten und veröffentlicht haben.

    Eine andere unserer Informationsfreiheitsgesetz-Anfragen wurde leider abgelehnt.Wir wollten wissen, wie das Auswärtige Amt US-Firmen die Spionage in Deutschland erlaubt hat. Das darf aber nicht bekannt werden, weil das das Vertrauen der US-Botschaft nachhaltig stören würde.

    Eine weitere unerfreuliche Erkenntnis war ein Kapitel aus den Verhandlungen rund um das TISA-Handelsabkommen. TISA ist der unbekannte Partner von TTIP und wird fernab einer öffentlichen Diskussion verhandelt. Das von uns mit-geleakte Kapitel zeigte, dass TiSA nationale und EU-weite Datenschutzbestimmungen und Netzneutralitätsregeln aushebeln könnte.

    Und jetzt: Auf ein neues Jahr im Kampf um Digitale Grundrechte!

    Aber erstmal erholen wir uns noch ein paar Tage vom 31C3.

    31. Dezember 2014
  • : Acht Meinungen, warum man uns nicht finanziell unterstützen sollte
    Acht Meinungen, warum man uns nicht finanziell unterstützen sollte

    Wir finanzieren uns ja vor allem über freiwillige Abos in Form von Spenden unserer Leserinnen und Leser, die uns auch unabhängig von Werbekunden machen. Vor allem macht es Euch aber auch frei von externem datenschutzfeindlichem Werbetracking, was man sonst braucht, um alles voller Werbung zu knallen. Ein Nachteil, wenn eine wichtige Finanzierungssäule aus freiwilligen Abos besteht: Man muss öfters drauf hinweisen. Das mag nicht jeder und um diese Meinungen abzubilden, haben wir mal acht Leserbeiträge aus unseren Kommentaren gesammelt.

    Wem unsere Arbeit wichtig ist und wer möchte, dass wir noch besser kommendes Jahr berichten und Politik und Wirtschaft auf die Finger schauen können, kann bis Mittwoch Abend noch Steuervorteile für dieses Jahr sichern! Ansonsten empfehlen wir gerne die Möglichkeit eines kontinuierlichen Dauerauftrages. Kann man auch von der Steuer absetzen.

    Kommentar:

    Eure Bettelei ist widerlich. Ich stelle die – wenn auch kleineren – Spenden an Euch ein und bediene mal andere, und bessere Journalisten, die mich obendrein nicht staendig mit der narzistischen Gewissenskeule nerven. Danke, bin raus!

    Kommentar:

    Mir geht dieser Kommerz doch etwas zu weit, so dass ich zukünftig auf “Fefe” ausweiche, wenn ich denn wissen möchte, was ich nicht schon wüsste. Eure Überwachungspanik nervt mich eh schon seit längerer Zeit. Damit dann noch Kohle zu scheffeln erst recht. Wie wäre es mal mit einer derartigen Webseite für Jedermann, wo Jedermann frei seine Sicht und Stimme niederschreiben kann als Beitrag? Hier werden einem fast nur “Studierte” als erfahrene Schreiber vekauft. Der Querschnitt der Bürger folglich volkommen verfehlt. Kommerz nimmt die Objektivität. Ein reiner Blogger braucht die Scheinchen nicht und spricht “frei Schauze”. Hier wirds mir zu finanziell und “glatt”. Keinen Cent.

    Kommentar:

    Sorry netzpolitik-Team: Wenn ich an Euch spende, verliere ich mit hoher Wahrscheinlichkeit meinen Job und damit meine wirtschaftliche Existenz. Traurig, aber wahr, das ist Deutschland 2014. Trotzdem danke für Eure wertvolle Arbeit.

    Kommentar:

    Ich werde nicht spenden, da in der Vergangenheit mehrere radikal-feministische Artikel hier zu lesen waren. Ansonsten macht ihr super Arbeit. Ich spende mein Geld trotzdem lieber Anti-Feministen.

    Kommentar:

    Wieso solltet ihr für eure Propaganda Geld bekommen, während Rechteinhaber (Musiker, Komponisten, Autoren, Journalisten, Fotografen etc. etc.) dank solcher Propaganda pleite gehen, wiel ja im Netz alles umsonst sein soll? Ihr macht euch gerade gepflegt lächerlich! Da im Netz alles frei ist solltet ihr auch frei von Spenden arbeiten….. Und am Besten auch frei von Werbeeinnahmen. Viel Spass dabei!

    Kommentar:

    Spenden? Kreativ aber daneben. Wenn das Geschäftsmodell von netzpolitik.org keinen Gewinn vorsieht, dann ist es kein Geschäftsmodell und damit ein Hobby. Dann muss man eben zurück zu einem “normalen” Job. Ich habe meine Idee zwei Jahre lang vom ersparten aufgebaut. Und nun? Nun trägt es sich. Spenden,Paywall und Blog im Hauptberuf? Das passt schlicht nicht.

    Kommentar:

    Andere haben es schon gesagt, wenn jemand einen Blog betreiben möchte kann er das gerne machen. Aber Spenden sollten einem produktivem Zweck dienen (z.B. Anfragen) und NICHT den vollen Lebensunterhalt von Bloggern unterhalten. Wäre der Personalposten nicht, wäre ich bereit zu spenden. So nicht.

    Kommentar:

    Und ich dachte ihr macht das hier aus Idealismus. Damit muss man ja komplett wieder eure Neutralität in Frage stellen. Ich denke ich gehe mich wieder bei Leuten informieren, die Meinung und Geldverdienen sauber trennen können. Und wollt ihr nicht mal ein paar Alternativen erwägen? Also betteln oder Nutzer verkaufen kann nicht die Auswahl sein. Besser ganz normal Geld verdienen und den Blog einfach als Blog betreiben. Dieser ganze Web 2.0 Hype “Ich muss nicht mehr arbeiten, ich blogge ja” sollte eigentlich nicht auf Blogs wie Netzpolitik abfärben, dachte ich. Schade.

    Das ist natürlich nur der repräsentative Eisberg an Meinungen zum Thema, in unserem Kommentararchiv hätten wir noch mehr. Es gibt natürlich auch andere Meinungen.

    Allen, die uns unterstützen, sagen wir Danke! Ohne Euch könnten wir hier nicht so gut unsere Arbeit machen.

    30. Dezember 2014 51
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: November
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: November

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

    katze_november

    Bisherige Rückblicke:

    1. Januar
    2. Februar
    3. März
    4. April
    5. Mai
    6. Juni
    7. Juli
    8. August
    9. September
    10. Oktober

    Nachdem Andre beim Bloggen im NSA-Untersuchungsausschuss einen persönlichen Polizeibeamten bekommen hatte, haben wir mit anwaltlicher Hilfe beim Bundestagspräsidenten gefragt, welche Daten die Bundestagspolizei über uns gespeichert hat. Damit wehren wir uns dagegen, durch die Bundestagspolizei bei unserer Berichterstattung aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss überwacht zu werden. Dafür wurde bei der nächsten NSA-UA-Sitzung bekannt, dass „Funktionsträger“ nicht unter G‑10-Schutz fallen.

    In der folgenden Sitzung konnte nur einer der drei eingeladenen BND-Agenten verhört werden. Dabei kam heraus, dass der Bundesnachrichtendienst Metadaten nicht als personenbezogene Daten ansieht und glaubt, er könne deswegen alles legal massenhaft überwachen. Es wurden auch erstmals die 500 Millionen Metadaten bestätigt, die laut Snowden-Enthüllungen jeden Monat vom Bundesnachrichtendienst an die NSA übermittelt werden, was aber bisher von unserer Bundesregierung immer verneint wurde.

    Ende November offenbarte eine NSA-UA-Sitzung das seltsame Rechtsverständnis von Bundesregierung und Bundesnahrichtendienst bei der Frage, wen und wie unsere Geheimdienste überwachen dürfen. Nach deren Verständnis darf auch Günther Oettinger überwacht werden.

    Dafür kam ans Licht, dass der Bundesnachrichtendienst Zero-Day-Exploits auf dem Schwarzmarkt einkaufen will, um das Netz im Namen der Sicherheit noch unsicherer zu machen. Der Chaos Computer Club schrieb dazu: „Sicherheitslücken gehören nach der Entdeckung geschlossen und nicht verkauft und geheimgehalten solange es irgendwie geht.“ Ungeklärt blieb, was das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit dem Wissen angestellt hat, das es über Sicherheitslücken bei der französischen Firma Vupen eingekauft hatte. Wir haben dafür die Liste an Softwaretools veröffentlicht, mit denen unsere Sicherheitsbehörden Passwörter cracken können.

    Jan Korte von den Linken hatte bei der Bundesregierung nachgefragt, wie es mit der Aufenthaltserlaubnis für Edward Snowden aussieht. Die Antworten waren zynisch, zeugen von der Ignoranz der Bundesregierung und wurden von vielen Mainstream-Medien leider dahingehend verbreitet, als wollte der Whistleblower gar kein Asyl mehr in Deutschland. Währenddessen starteten die Geheimdienste eine neue PR-Offensive, um noch mehr Überwachungsbefugnisse zu erhalten.

    Unser Generalbundesanwalt Range kündigte an, Ermittlungen wegen des Merkelfons einzustellen. Gleichzeitig wollte die Bundesregierung Mobiltelefone überwachen und gab Ratgeber zu deren Datensicherheit heraus. .

    Der Ausschuss für digitale Agenda im Bundestag hat jetzt ein Forum bekommen, tagte aber weiterhin grundsätzlich und immer hinter verschlossenen Türen. Öffentlich war hingegen eine Anhörung zu Open Data / Open Government und so konnten wir darüber zumindest berichten, dass eigentlich alle dasselbe wollen, mämlich mehr offene Daten zum Nutzen aller.

    Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben gemeinsam einen Gesetzesentwurf zur Beseitigung der Störerhaftung bei WLANs in den Bundestag eingebracht, der auf einem Vorschlag des Digitale Gesellschaft e.V. basiert. Die Diskussion im Bundestag wurde aber leider keine Glanzstunde des Parlaments. Alle wollen die WLAN-Störerhaftung abschaffen, außer der CDU/CSU.

    30. Dezember 2014
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Oktober
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Oktober

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

    katze_oktober

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    9. September

    Ende September und Anfang Oktober standen im Zeichen der neuen EU-Kommissare. Wir haben einen neuen Kommissar für Digitales bekommen – Günther Oettinger. Das hat zu Anfang einige skeptisch gemacht und wir haben das Hearing, quasi die mündliche Prüfung, vor den Mitgliedern des EU-Parlaments aufmerksam verfolgt. Es gab einige Ausrutscher, wie bei seinem unpassenden Kommentar zu den veröffentlichten Nacktfotos aus den iClouds von Prominenten. Auch die angekündigte Aufholjagd, während Oettinger sich gleichzeitig Zeit lassen wolle, ließ uns skeptisch zurück. Wie sich der neue Kommissar schlagen wird, werden wir im nächsten Jahr mitverfolgen. Der Vize-Präsident für Digitales, Andrus Ansip konnte besser überzeugen und es wurde vermutet, dass er sich als der eigentliche Digital-Kommissar herausstellen wird.

    Immerhin kündigte Oettinger an, gegen Staaten mit Vorratsdatenspeicherung klagen zu wollen, weil diese nach dem EuGH-Urteil gegen Europäisches Recht verstießen. Der designierte Innen-Kommissar Avramopoulos verlangte hingegen einen neuen Anlauf für eine europaweite Vorratsdatenspeicherung – obwohl die anlasslose Massenüberwachung grundrechtswidrig ist.

    Auch die designierte Handels-Kommissarin Malmström wird einen Teilbereich der Netzpolitik beeinflussen, zum Beispiel durch die Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) – und besonders durch den umstrittenen Investorenschutz.

    Neubesetzungen in der EU gab es auch beim EU-Datenschutzbeauftragten. Hier löste der bisherige Stellvertreter Giovanni Buttarelli Peter Hustinx ab. Das gab Grund für Optimismus, denn Buttarelli gilt als erfahrener Politiker und kompetent im Umgang mit Datenschutz. Sein Stellvertreter wird Wojciech Rafał Wiewiórowski sein.

    In Deutschland ging es nach der Sommerpause mit dem NSA-Untersuchungsausschuss weiter. Wir haben die Sitzungen intensiv verfolgt und mitprotokolliert. Es gab wenig neue Erkenntnisse, denn die befragten Zeugen haben einen strengen Maulkorb angelegt bekommen und aus dem Protokoll einer Besprechung zwischen Kanzleramt und Bundesnachrichtendienst ging hervor, dass man fürchtet, der NSA-Untersuchungsauschuss könnte zuviel Transparenz herstellen. Da wir dieses Protokoll veröffentlicht haben, wurde uns vom Bundeskanzleramt eine Strafanzeige angedroht.

    Unter dem Codewort „Eikonal“ wurde an anderer Stelle bekannt, dass der BND eine intensivere Zusammenarbeit mit der NSA gepflegt hat als bisher zugegeben wurde. Trotz interner Bedenken beim BND wurden Daten von Filtern erfasst und über eine Leitung der Deutschen Telekom für 6000 Euro im Monat zum BND-Hauptquartier nach Pullach geschickt. Von dort aus
    gingen sie weiter nach Bad Aibling, wo NSA und BND zusammen sitzen.

    Ein Filter namens „Dafis“ sollte die Daten von deutschen Staatsbürgern eigentlich herausfiltern, aber funktionierte niemals richtig – genau wie die parlamentarische Kontrolle der Dienste. Man ging davon aus, dass nur 95 Prozent der Daten deutscher Bürger ausgefiltert werden, was immer noch 5 Prozent Grundgesetzbruch bedeuten würde.

    Ein weiteres Topthema war die Netzneutralität. Durch Ausführungen unseres Verkehrsministers Dobrindt wurde klar, dass die Bundesregierung die Netzneutralität opfern will, um den Breitbandausbau zu fördern. Nun bleibt zu hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium, das eigentlich für Netzneutralität zuständig ist, eine andere Meinung vertritt und man endlich aufhört, sogenannte „Spezialdienste“ für eine Schwächung der Netzneutralität zu instrumentalisieren. Denn, wie schon so oft gesagt: Ein bisschen Netzneutralität ist genauso unmöglich wie ein bisschen schwanger zu sein.

    Ein ganz persönliches Highlight im Oktober war natürlich unsere Konferenz zum 10. Geburtstag. Wir haben mit vielen interessanten Vorträgen und Diskussionen auf die letzte Dekade Netzpolitik zurückgeblickt und neue Ideen für die Zukunft gesammelt. Davon gibt es noch viele Bilder, Videos der Vorträge und zahlreiche Medienberichte über unsere Arbeit, die Konferenz und unser Jubiläum.

    29. Dezember 2014
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: September
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: September

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

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    Im September endete die parlamentarische Sommerpause und es gab wieder Neues aus dem Ausschuss für die Digitale Agenda. Bisher hatte sich der Ausschuss nicht gerade durch Wirksamkeit ausgezeichnet und generell ließen die netzpolitischen Initiativen viel Platz für Unzufriedenheit. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage machte deutlich, woran das liegt: Netzpolitik ist „Querschnittsthema“ und dieser Euphemismus sagt nicht anderes, als dass sich niemand so richtig zuständig fühlt. Die Verwirrung um die Kompetenzen führt dazu, dass die Digitale Agenda bisher kaum mehr als Ankündigungspolitik war.

    Immerhin bekam der Ausschuss für Digitale Agenda im September auch die Zuständigkeit für die Digitale Agenda zugeteilt. Federführend bei Gesetzesvorhaben ist er jedoch immer noch nicht, das bleibt weiter den Fachausschüssen der Ministerien vorbehalten.

    In Sachen Überwachung gab es im September einige unerfreuliche Meldungen. So schlug Italien, das die EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2014 innehatte, eine Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsverstöße vor. In Australien wurden Sicherheitsgesetze verschärft, die insbesondere Whistleblower durch hohe Strafen abschrecken sollen und auch in der Türkei wurden Überwachungs- und Zensurbefugnisse im Internet ausgeweitet.

    Innenminister de Maizière verkündete, dass es keinen Anspruch auf Anonymität in WLANs geben dürfe, da sonst wichtige Ermittlungsinstrumente wegfielen.

    Von der NSA erfuhren wir, dass die Nachrichtenbehörde mit „Treasuremap“ über eine ausführliche Landkarte zur „umfassenden Abbildung, Analyse und Erkundung des Internet“ verfügt. Dabei wurde auch bekannt, dass der US-Geheimdienst Daten direkt an den Netzknoten der Deutschen Telekom und Netcologne abgreift.

    In München rasterte die Polizei an einem Tag eine halbe Million Handy-Daten von 70.000 Menschen. Das Innenministerium kündigte an, „Personenbezogene Hinweise“ (PHW) wie „Prostitution“, „Landstreicher“ und „Fixer“ aus den Datenbanken des Informationsverbundes INPOL zu entfernen. Es waren zuvor Zahlen zu der Menge an gespeicherten „Personenbezogenen Hinweisen“ bei der Berliner Landespolizei und dem Bundeskriminalamt öffentlich geworden. So speicherte das BKA 1,5 Millionen Personen mit Zuordnungen wie „Land-/Stadtstreicher“ und „Fixer“, offiziell um „Polizeikräfte im Einsatz zu schützen“.

    Im September veröffentlichten wir auch eine neue Version der sogenannten Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Ursprünglichen sollte die für mehr Information des Verbrauchers hinsichtlich seines Telekommunikationsanschlusses sorgen. Es haben sich in der neuen Fassung wenige, aber dafür wesentliche Dinge geändert. Besonders in Sorge versetzte uns ein neues
    Schlupfloch, um den „Routerzwang“ fortzusetzen. Doch das wird sich aller Voraussicht nach nicht halten können, denn die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz, dass die Definition eines Netzabschlusspunktes ermöglichen und die Hoheit über die Hardware hinter der Telefonbuchse hoffentlich endgültig dem Verbraucher zugesteht.

    27. Dezember 2014
  • : Buch-Empfehlung: Politzirkus Washington – Wer regiert eigentlich die Welt?
    Buch-Empfehlung: Politzirkus Washington – Wer regiert eigentlich die Welt?

    Politzirkus_WashingtonWeihnachten hab ich teilweise damit verbracht, das Buch „Politzirkus Washington: Wer regiert eigentlich die Welt?“ des New York Times Journalisten Mark Leibovich zu lesen – und es hat sich gelohnt. Leibovich beschreibt aus der Perspektive eines teilnehmenden Beobachters, wie das Wechselspiel zwischen Politik, Lobbyisten und Medien in Washington funktioniert. Das 430 Seiten dicke Buch beginnt in epischer Breite mit dem Beschreiben, wie das gesellschaftliche Ritual einer Politiker-Beerdigung in Washington abläuft, wer wie mit wem Hof hält und das geht dann immer so weiter:

    Viele Beschreibungen von Partys, auf denen Politik gemacht wird und fast noch mehr Drehtüren zwischen Politiker-Job und einer Vergoldung dessen im Anschluß als Lobbyist. Teilweise ist man motiviert, parallel den Rechne rzu holen, um den ganzen beschriebenen Protagonisten nach zu recherchieren. Zeitlich begleitet das Buch die ersten vier Obama-Jahre zwischen dem Vorwahlkampf 2008 und der gewonnenen Wiederwahl 2012, ein bindendes Element ist dabei die aufstrebende publizistische Macht von Politico.

    „Politzirkus Washington“ ist rasant geschrieben und erklärt anschaulich, wie heute Politik funktioniert – zumindest in den USA. Allerdings zeigen viele Entwicklungen in den vergangenen Jahren, dass wir auch bei uns eine entstehende Politikindustrie erleben können, wenn auch noch nicht auf solchen Steroiden. Ich bin gespannt, wer für die Berliner Republik ein vergleichbares Buch über die unzähligen Parlamentarischen Abende, die Verwicklungen von Lobbyismus mit Politik und den zahlreichen Netzwerken schreiben wird.

    Das Buch gibt es für 19,99 Euro im Buchhandel und für 11,99 Euro als eBook, erschienen im sagas-Verlag. Die englischsprachige Originalversion ist etwas günstiger.

    Hier sind Amazon-Partnerlinks für „Politikzirkus Washington“ in der gedruckten Fassung und als Kindle-Version. Und hier von „This Town: Two Parties and a Funeral-Plus, Plenty of Valet Parking!-in America’s Gilded Capital“ in gedruckter Version und als Kindle.

    Aus der Verlagsbeschreibung:

    Mark Leibovich macht in seinem Bestseller auf so erschreckende wie amüsante Art deutlich, warum notwendige Reformen in der Politik einfach nicht vorankommen. Er seziert die Machtstrukturen in der amerikanischen Hauptstadt, wo der politisch-mediale Komplex mit grenzenloser Schamlosigkeit und viel Geld den Politzirkus permanent am Laufen hält. Und Leibovich liefert auch reichlich Stoff für die Diskussionen in Deutschland: Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA auf der Grundlage gemeinsamer Standards bereitet Sorgen, wenn man liest, wie in Washington politische Entscheidungen zustande kommen. Auch in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung für den Übergang von ehemaligen Politikern in Wirtschafts- und Verbandspositionen überfällig. Bekommen wir auch hier bald Washingtoner Verhältnisse?

    Neben The West Wing einzuordnen.

    26. Dezember 2014 6
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: August
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: August

    katze_august

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

    Bisherige Rückblicke:

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    4. April
    5. Mai
    6. Juni
    7. Juli

    Den August 2014 kann man getrost als Monat der Leaks bezeichnen. Zuerst haben wir den Entwurf und dann die Endfassung der Digitalen Agenda veröffentlicht und analysiert. Etwas später wurde sie auch von unseren drei Internetministern Gabriel, Dobrindt und de Maizière vorgestellt. Dabei lies sich feststellen, dass es viel Buzzword-Bingo-Potential und wenig konkrete Handlungsideen gab; stattdessen sollte geprüft und evaluiert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sollte mehr Ressourcen für die Spionageabwehr erhalten. Beinahe gleichzeitig wurde bekannt, dass ihm stattdessen sogar Gelder gestrichen wurden. Zur Zukunft Digitaler Arbeit hatte die Agenda nichts zu sagen und dass Deutschland zum „Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ werden kann, wie proklamiert, bleibt zu beweisen.

    Im BKA- und BITKOM-Bericht zum aktuellen Lagebericht „Cybercrime“ in Deutschland wurde Angst vor den Gefahren im „Cyberraum“ geschürt. Jeder Zweite sei betroffen und die Internetkriminalität steige stetig. Dabei bediente man sich fleißig der
    Realitätsverzerrung und deklarierte Viren und Spam als Cybercrime und legte das „Tatmittel Internet“ wohl so aus, dass auch einige Fahrraddiebstähle in die Kategorie Cyber-Straftaten fielen.

    Um das Netz zu einem sichereren Ort zu machen, stellte Innenminister de Maizière das geplante IT-Sicherheitsgesetz vor. Das sollte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle bei Unternehmen einführen. Leider jedoch nur ans BSI, Betroffene würden im Unklaren bleiben und ein öffentlicher Druck, Daten
    besser abzusichern, würde so nicht wirksam. Nicht nur schade, sondern auch höchst bedenklich war, dass das IT-Sicherheitsgesetz Telemedienanbietern die Möglichkeit einer Verkehrsdatenspeicherung von bis zu 6 Monaten zum „Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen“ gewähren sollte. Ein weiteres Gewand des Vorratsdatenspeicherungszombies, den man an allen Ecken und Enden wiederzubeleben versuchte.

    Kurzum: Der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes setzte auf Durchregulierung, Kontrolle und Sicherheit; man militarisiert das Internet. Freiheit und Datenschutz bleiben dabei auf der Strecke.

    Erfreulicher war ein Gesetzentwurf, der das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine neue, eigenständige oberste Bundesbehörde überführen sollte. Bisher ist die Bundesdatenschutzbeauftragte dem Innenministerium zugehörig und eine Stärkung ihrer Unabhängigkeit wäre längst überfällig. Der Entwurf hat dennoch einiges Verbesserungspotential, etwa bei den Sanktionsmöglichkeiten und dem bisher exklusiven Vorschlagsrecht der Bundesregierung für die Besetzung der Datenschutzbeauftragten.

    In Sachen Geheimdienste trat ein zweiter Whistleblower zu Tage, dessen Dokumente Informationen über US-Terroristen-Datenbanken offenbarten, in denen sich zwar 680.000 Personen befinden, von denen aber 280.000 keiner terroristischen Gruppe zugeordnet werden können.

    Dann wurden von einem Hacker insgesamt 40 GB interne Dokumente des Unternehmens Gamma International ins Internet gestellt. Das Unternehmen produziert unter anderem (Staats-)Trojaner unter dem Namen FinFisher/FinSpy die weltweit eingesetzt werden und die unter anderem in autoritäre Regimes exportiert werden.

    Aus einer zuvor geheimen Sachstandsanfrage ging hervor: Das BKA darf FinFisher nicht einsetzen, da der Trojaner illegale Funktionen hat, die nicht vom Gesetz gedeckt sind. Es arbeitet aber an einer „verfassungskonformen“ Version und einer BKA-eigenen Software zur Online-Durchsuchung, um weiter Quellen-TKÜ durchführen zu können.

    Doch bei dem Gamma-Leak blieb es nicht. In den Weiten des Internets befinden sich noch viele weitere Daten, die Licht ins Dunkel der Geschäfte zwielichtiger Überwachungstechnologiehersteller bringen könnten und so veröffentlichte der Gamma-Hacker auch eine Anleitung zum Selberhacken.

    Weitere Leaks gab es zu CETA, hier veröffentlichte die Tagesschau den fertigen Vertragstext, der unter anderem viel urheberrechtlich Relevantes enthält, wie Verpflichtungen zum DRM-Umgehungsverbot und Auskunftspflichten bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten.

    26. Dezember 2014
  • : Danke an alle Spenderinnen und Spender
    Danke an alle Spenderinnen und Spender

    Wir bedanken uns für alle Spenden in der Weihnachtszeit und haben hier wieder kurz gesammelt, was Spenderinnen und Spender auf Twitter geschrieben haben. Gute Erholung und viel Spaß zum Jahresende! Wer mitmachen will: Der Netzpolitik e.V. ist gemeinnützig, Spenden können von der Steuer abgesetzt werden.

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    https://twitter.com/dotjhw/status/547848132470792192

    https://twitter.com/FabianWanisch/status/547803159247089665

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    25. Dezember 2014 15
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Juli
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Juli

    katze_juli

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

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    4. April
    5. Mai
    6. Juni

    Eine Menge Aufmerksamkeit hat im Juli das Selbstexperiment von Ton Siedsma auf sich gezogen. Er hat eine Woche lang seine Metadaten zur Verfügung gestellt und analysieren lassen. Was sich daraus über ihn ableiten ließ, erschreckte viele: Seine sozialen Netzwerke, Hobbys, Angewohnheiten, schließlich sogar ungünstig gewählte Passwörter konnten herausgefunden werden. Ein weiterer Beweis, dass Metadaten gar nicht ach so harmlos sind, wie oft behauptet und dass es keine trivialen persönlichen Daten gibt, wenn man sie in einen Kontext stellt.

    Sorgen bereitet hat uns der Entwurf zur Störerhaftung aus einer Vorabversion der Digitalen Agenda. Es gab bereits Hoffnung, dass endlich Rechtsunsicherheiten beseitigt würden, wenn man das eigene WLAN öffnen und mit anderen teilen will. Im Entwurf las es sich jedoch so, als ob man das sogenannte „Providerprivileg“, nicht für Urheberrechtsverstöße anonymer Anderer haften zu müssen, nur auf kommerzielle, offene WLANs ausdehnen wolle – beispielsweise in Cafes oder Hotels.

    Auf EU-Ebene legte die Kommission einen Bericht über die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zur Reform des Urheberrechts vor. Ein zuvor geleaktes White Paper fiel enttäuschend aus. Obwohl der Flickenteppich aus optionalen Schrankenregelungen in allen Regelungsbereichen für Probleme sorgt, wurde an dem Prinzip optionaler Ausnahmen nicht gerüttelt und es stellte sich die Frage, ob die EU-Kommission überhaupt an einer ernsthaftem Modernisierung des Urheberrechts interessiert ist. Was blieb, sind Vorhaben in Richtung bessere Lizenzierung und Rechteklärung.

    In Sachen Zensur gab es einen Leak der geheimen Liste an in Deutschland indizierten Webseiten. Er zeigt, dass der von einigen Routern umgesetzte Filter viel mehr sperrt, als sein Auftrag wäre. Eine anonyme Hackerin hat die Sperrliste mit über 3.000 URLs reverse-engineered und veröffentlicht. Fast die Hälfte der als jugendgefährdend eingestuften Webseiten existierte dabei gar nicht mehr. Warum die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beim Rest nicht auf das bewährte „Löschen statt Sperren“ setzt, konnte die Behörde nicht plausibel erklären.

    In unserem Beitrag über dem JMStV-Leak setzten wir einen Link auf die Seite der Veröffentlichung – und plötzlich wurden wir selbst zu „Verbreitern von Kinderpornografie“ und gerieten unter juristischen Druck. Wir entschieden uns schließlich, wegen des großen persönlichen und finanziellen Risikos, den Link wieder zu entfernen – eine Entscheidung, der sowohl mit Verständnis als auch mit Kritik begegnet wurde. Auch in Österreich wurde zensiert und die Plattform kinox.to gesperrt, Italien wartete mit gleich 7.000 gesperrten Seiten auf.

    Der BND und das Verteidigungsministerium hatten im Juli einige Aufregung um US-Spione im eigenen Haus zu verkraften, die unter anderem Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausgespäht haben sollen. Daraufhin setzte wieder einmal eine Empörungswelle bei der Bundesregierung ein und man verwies einen Repräsentanten der CIA des Landes. Weitere Konsequenzen gab es erwartungsgemäß nicht. Um beispielsweise die TTIP-Verhandlungen auszusetzen, fehlte es der Bundesregierung an Chuzpe und man erging sich stattdessen in „strukturierten Dialogen“, um „die transatlantische Freundschaft zwischen Deutschland und den USA ehrlich neu zu beleben.“

    Immer wieder kam auch die Asylfrage für Edward Snowden auf, da im August dessen Aufenhaltserlaubnis in Russland ausgelaufen wäre – hätte das Land diese nicht für weitere drei Jahre verlängert. Die Bundesregierung stellte weiterhin auf stur und sah wohl keine Notwendigkeit, dem Whistleblower Asyl zu gewähren. Grüne und Linke warfen der Regierung und der schwarz-roten Mehrheit im NSA-Untersuchungsausschuss vor, kein Interesse an Aufklärung zu haben und haben Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um eine Zeugenbefragung Snowdens in Deutschland zu erzwingen.

    In Großbritannien wurde in Windeseile ein Notfallgesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet, das über die Grundrechtsverletzung der bisherigen Vorratsdatenspeicherung noch deutlich hinausgeht.

    25. Dezember 2014
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Juni
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Juni

    katze_juni

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

    Bisherige Rückblicke:

    1. Januar
    2. Februar
    3. März
    4. April
    5. Mai

    Im Juni jährte sich der NSA-Skandal, was Gelegenheit zum Protest vor dem Bundeskanzleramt gab, da die Bundesregierung bisher primär dadurch aufgefallen war, die Aufklärung der Spähaffäre zu behindern. Wir haben außerdem das im Juli 2013 als Reaktion auf die Überwachungsenthüllungen von Kanzlerin Merkel ausgerufene “Acht-Punkte-Programm zum besseren Schutz der Privatsphäre“ nochmal unter die Lupe genommen und festgestellt, dass schon die ursprünglichen Ziele unkonkret waren und sich an vielen Stellen mehr auf wirtschaftliche Aspekte als auf den Schutz der Privatsphäre fokussierten. Es gab und gibt keine konkreten Handlungen, die zu einer Verbesserung der Lage geführt hätten, stattdessen katzbuckelten die Kanzlerin und ihre Regierung weiter vor den amerikanischen Freunden und zogen sich auf einen „Cyber-Dialog“ zurück. Apropos Cyber: Der Bundesrechnungshof kam zu dem Schluss, dass der Nutzen des Cyberabwehrzentrums fraglich ist und urteilte in einem an die Öffentlichkeit gelangten Bericht, es sei „nicht geeignet, die über die Behördenlandschaft verteilten Zuständigkeiten und Fähigkeiten bei der Abwehr von Angriffen aus dem Cyberraum zu bündeln.“

    In der 7. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses kamen Sachverständige in völker- und europarechtlichen Fragen zu dem Schluss, dass die globale Massenüberwachung nicht mit Grundrechten vereinbar ist. Gilt natürlich auch für die eigenen Dienste. Und so tat es uns nicht besonders leid, als der BND vorerst nur sechs seiner beantragen 300 Millionen für die Strategische Initiative Technik bewilligt bekam. Auch wenn das nur eine vorläufige Entscheidung darstellte. Dafür erfuhr man, dass auch das Verteidigungsministerium Forschungen zur automatisierten Analyse von öffentlichen Quellen im Internet betreibt, ebenso der Verfassungsschutz.

    Und dieser andere deutscher Geheimdienst, der Verfassungsschutz, hat den Datenaustausch mit US-Geheimdiensten im Jahr 2013 weiter intensiviert. Es ergab sich eine signifikante Steigerung des Austauschvolumens, die Süddeutsche berichtet von 1163 übermittelten Datensätzen, darunter Handynummern, Bewegungsprofile und Aufenthaltsorte. Diese Zahl habe sich damit in einem Vierjahreszeitraum beinahe verfünffacht, 2012 beispielsweise lag die Zahl der übermittelten Datensätze an die amerikanischen Geheimdienste nach Angaben eines Dokumentes aus dem Innenministerium bei 864.

    Zum Thema Übermittlung passt auch, dass wir bekannt gemacht haben, vom wem der Deutsche Bundestag bis dato seine Internet-Adressen bezog: vom amerikanischen Anbieter Verizon. Er präsentierte dadurch die eigentlich schützenswerte Kommunikation den fremden Geheimdiensten quasi auf dem Silbertablett. Nachdem dies einiges Medienecho und Unverständnis auf sich gezogen hatte, kündigte der Bundestag dem Anbieter.

    Passend zum Snowden-Jubiläum veröffentlichte der Spiegel mit einem Mal 53 Dokumente mit Deutschlandbezug. Aus diesen ging unter anderem hervor, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst daran beteiligt war, internationale Glasfaserkabel abzuschnorcheln und demnach direkt mit der NSA bei der Totalüberwachung der digitalen Kommunikation zusammenarbeitet Außerdem enthielten sie eine Liste der ausländischen Top-Level-Domains, die nicht überwacht werden – darunter Deutschland, Guam, Nördliche Mariannen und Neuseeland. „.org“ ist leider nicht dabei.

    Was im ersten Jahr nach Snowden klar geworden ist: Wir müssen einen langen Atem haben. Doch es geht nicht nur Überwachungspotential von NSA und anderen Geheimdiensten aus. Auch an anderen Stellen arbeitete man auf Hochtouren an der genauen Erfassung der Einzelnen. So wurden einige weitere Details über Funkzellenabfragen bekannt. In NRW stieg die Anzahl der eingesetzten Funkzellenanfragen auf täglich elf Handy-Rasterfahnungen an und in München und Halle wurden in einzelnen Fällen Tausende Handynutzer erfasst, die sich in der Nähe eines Tatortes aufgehalten hatten.

    Ab nächstem Jahr müssen außerdem alle Neuwagen in Europa mit GPS-Empfänger und Mobilfunk-Modem ausgestattet sein, um bei einem Unfall automatisch einen Notruf abzusetzen. Das schreiben zwei EU-Verordnungen vor. Neben der Verkehrssicherheit geht es vor allem um Industrieförderung – und mit “freiwilligen Zusatzdiensten” fallen alle Datenschutzbestimmungen.

    Der Juni brachte für uns zwei große erfreuliche Dinge in eigener Sache: Unser Blog hat einen neuen, schönen Anstrich bekommen und kurz darauf wurde und ein Grimme-Online-Award verliehen. Reichlich Motivation, um auch den Rest des Jahres für Digitale Grundrechte zu kämpfen.

    24. Dezember 2014 1
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Mai
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: Mai

    katze_mai

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

    Bisherige Rückblicke:

    1. Januar
    2. Februar
    3. März
    4. April

    Snowdenvernehmung in Deutschland – ja, nein, warum nicht? – das war das Thema, mit dem wir in den Wonnemonat starteten. Die Bundesregierung versuchte mit allen Mitteln, sich Gründe einfallen zu lassen, weshalb man den Whistleblower nicht nach Deutschland holen könne. Es war die Rede von „Gefährdung des Staatswohls“, „negativen Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen“ und davon, dass Snowden im Falle einer Einreise nach Deutschland an die Vereinigten Staaten auszuliefern wäre. Dass Patrick Sensburg mit dem Vorschlag kam, man könne Snowden ja in der Schweiz befragen, machte die Farce auch nicht besser.

    Nachdem wir von der ersten, 15 Minuten öffentlichen, Sitzung des NSA-Untersuchungsausschuss berichtet hatten, fand sie doch noch statt, die erste ernsthaft öffentliche Anhörung, die wir live mitgebloggt haben. Nachdem wir schon vorab das Gutachten von Matthias Bäcker vorliegen hatten, in dem er die Überwachungspraxis des BND als grundrechtswidrig anprangert, zeichnete sich im Verlauf der Anhörung ab, dass alle drei Sachverständigen die Materie sehr einhellig sehen: Der BND verstößt mit seiner Abhörpraxis im Ausland gegen Grundrechte.

    Während man sich also hierzulande um die Befragung Snowdens stritt, hörte die Überwachung nicht auf und es wurde bekannt, dass die NSA Hardware-Päckchen abfing, um sie mit Wanzen zu präparieren. Desweiteren zeigte sich, dass die NSA sich auf den Bahamas und einem Land X, später als Afghanistan identifiziert, in Totalüberwachung üben. Daran entbrannte auch eine Debatte um die Scheibchentaktik der Veröffentlichung von Snowdens Dokumenten und die Frage, ob man nicht alle Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen sollte.

    Auf so viele Ressourcen ist der hiesige Bundesnachrichtendienst neidisch und es wurden Planungen öffentlich, die Netzüberwachung zusammen mit NSA & Co auszubauen – natürlich um das Netz sicherer zu machen. Dafür wollte man unter anderem an einer Echtzeit-Überwachung für Soziale Netzwerke arbeiten.

    An anderer Stelle ergaben sich Diskussionen darüber, ob man die Überwacher überhaupt noch kontrollieren könne und ob Geheimdienstkontrolle funktioniert.

    Dann hielt und Anfang Mai die re:publica auf Trab, mit vielen spannenden Vorträgen und wenig Zeit, nebenher noch zu bloggen.

    Großes Thema im Mai auf Europaebene war das wegweisende und seither kontrovers diskutierte Gerichtsurteil des EuGH, Google habe sich an europäisches Datenschutzrecht zu halten und könne dazu verpflichtet werden, Links aus Ergebnislisten zu entfernen. Wie dieses „Recht auf Vergessen“ zu bewerten ist und ob man hier Meinungsfreiheit gegen Datenschutz abwägen muss, daran schieden und scheiden sich die Geister und wir waren bemüht, möglichst viele Reaktionen zu sammeln.

    Ende Mai fanden die Europawahlen statt, wir haben uns die Wahlprogramme angeschaut und ausgewertet und bei der WePromise-Kampagne für digitale Grundrechte konnten Europaparlaments-Kandidaten eine Charta unterzeichnen, für die sie sich in ihrer nächsten Legislaturperiode einsetzen wollen.

    23. Dezember 2014
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: April
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: April

    katze_april

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

    Bisherige Rückblicke:

    1. Januar
    2. Februar
    3. März

    Im April ging der Kampf um die Netzneutralität auf EU-Ebene in die heiße Phase. 20.000 Faxe wurden an EU-Parlamentarier verschickt. Diese und andere Aktionen haben sich gelohnt, die Parlamentarier haben für Netzneutralität abgestimmt. Die beschlossenen Änderungen waren dringend erforderlich. Der Kampf war jedoch noch nicht gewonnen, denn der Verordnungstext enthielt weiterhin Lücken, die den Telekommunikationsunternehmen die Auslagerung von Online-Inhalten auf kostenpflichtige Spezialdienste erlaubten. Außerdem stand dem Verordnungsentwurf noch der Lauf durch den EU-Rat bevor, der aller Erfahrung nach stärker als das Parlament von Telko-Lobbyisten beeinflusst wird.

    Zu den großen, erfreulichen Themen im April und in der EU gehörte ohne Zweifel die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie mit sofortiger Wirkung für unrechtmäßig erklärte. Das konnte zwar nicht verhindern, dass viele Staaten versuchten und immer noch versuchen, eine eigene, vermeintlich grundrechts„kompatible“ Vorratsdatenspeicherung aufrecht zu erhalten, aber stellt ein deutliches Signal gegen die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten dar.

    In Deutschland wurde wieder einmal mehr als klar, wie wenig sich die Bundesregierung um Aufklärung in der NSA-Affäre bemüht. Man hüllte sich in Schweigen, was das No-Spy-Abkommen anging, zeigte mangelnde Hartnäckigkeit bei Aufklärungsversuchen gegenüber den USA und begann dann auch noch damit, mit verlangten Sicherheitsprüfungen für Mitarbeiter die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses schon im Vorfeld zu behindern.

    Da war auch nicht besonders überraschend, wie die erste Sitzung ablief. Denn nach nur einer viertel Stunde wurde der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen und die Intransparenz hatte gewonnen. Kurz darauf trat Clemens Binninger, der in den öffentlichen Minuten der Sitzung zum Vorsitzenden gewählt wurde, auch gleich wieder zurück. Sein Nachfolger wurde Patrick Sensburg.

    Ebenso ernüchternd war, dass der Generalbundesanwalt scheinbar zu wenig Anhaltspunkte für eine massenhafte, anlasslose Totalüberwachung durch amerikanische Dienste zu finden schien und deshalb kein Ermittlungsverfahren einleiten wollte.

    Unterdessen wurde bekannt, dass die USA in mehreren Ländern wie Kuba, Afghanistan, Kenia und Pakistan soziale Netzwerke betrieben hatten, teilweise unter dem Deckmantel der Entwicklungshilfe, und damit Einfluss auf die Meinungsbildung in den jeweiligen Staaten nahmen.

    Es kam außerdem ans Licht, dass die NSA die gesamten österreichischen Telekommunikationsinhalte abgehört hat und dem norwegischen Geheimdienst mit Technologie in Form von Supercomputern unter die Arme gegriffen hat.

    Daneben arbeiteten die USA mit voller Kraft daran, das transatlantische Datenschutzabkommen zu untergraben, bis es komplett scheitern würde. Da passte es ins Bild, dass ein Bezirksrichter in den USA urteilte, dass amerikanische Internetdienstleister die Daten ihrer in- und ausländischen Kunden auch dann offenlegen müssen, wenn sich die zur Speicherung verwendeten Server im Ausland befinden und Bemühungen, Kundendaten durch die Verlagerung von Speicherzentren vor den Zugriffen amerikanischer Ermittlungsbehörden zu schützen, ins Leere laufen würden.

    In Brasilien fand im April die NetMundial-Konferenz statt. Es sollte um nicht weniger gehen als die Zukunft des Internets. Die zwei Hauptdebatten drehten sich um die Snowden-Enthüllungen und die Transition von ICANN und der IANA-Funktionen, und damit um die prozessuale Internet-Governance-Debatte. Am Ende kam ein Abschlussdokument heraus, aber viele waren mit dem Ausgang unzufrieden.

    22. Dezember 2014
  • : Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: März
    Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: März

    katze_maerz

    Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

    Bisherige Rückblicke:

    1. Januar
    2. Februar

    Der März begann mit verschiedenen Meldungen über staatliche Spionagesoftware. Das deutsche IT-Sicherheitsunternehmen G Data hat ein russisches Spionageprogramm entdeckt, das dazu in der Lage ist, Computer auszuspähen, die offline und nur über Intranet mit einem Computer verbunden sind, der mit dem Internet verbunden ist. Das auf den Namen „Uroburos“ getaufte Programm war technisch so fortgeschritten, dass es Schlüsse nahelegte, es käme von einer staatlichen Behörde und sei konzipiert worden, um große Unternehmen oder andere Regierungen zu überwachen.

    Über den Staatstrojaner RCS von der italienischen Firma Hacking Team fand man heraus, dass er bei seiner Tarnung auf Server in den USA zurückgreift. Wie eine Kleine Anfrage der Linken ergab, befand sich das BKA (und mehrere LKAs) unterdessen auf der Suche nach einem Data-Mining-Ersatz für den früheren Bundestrojaner, der aufgrund einiger Grundrechtsprobleme nicht mehr eingesetzt werden konnte.

    Eine Studie, die Ende März erschien, rundete das Bild ab und fand heraus, dass auf globaler Ebene der Export von Überwachungstechnologie zunimmt.

    Positive Signale aus Deutschland gab es jedoch auch – und zwar zur Nutzung öffentlicher Daten aus dem Umweltministerium. In der neuen Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) ist begründet, dass “Geodaten und Metadaten über Geodatendienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen” sind. Etwaige Grenzfälle und Unsicherheiten bestanden zwar noch, es gab trotzdem begründete Hoffnung, dass diese zu Gunsten der freien Verwendung geklärt werden und mehr Datensätze öffentlich verwendet werden dürfen.

    Über die NSA wurde bekannt, dass sie an einem, TURBINE genannten, Programm arbeitet, das automatisiert „in industriellem Maßstab“ Malware auf Rechnern platzieren kann. Eine Recherche der Washington Post ergab zudem, dass die NSA durch das MYSTIK-Programm seit 2011 in der Lage ist, sämtliche Telefonate eines Landes für einen Monat zu speichern. Es wurden Dokumente veröffentlicht, welche die schrittweise Legalisierung von Überwachungsprozessen in den USA durch FISA-Prozesse bestätigen. Wieder andere Leaks zeigten, dass der militärische Geheimdienst der Niederlande (MIVD) illegalerweise Daten an die NSA weitergegeben hatte.

    Der Bundestag stimmte der Einberufung des NSA-Untersuchungsausschusses einstimmig zu. Die Modalitäten zu dessen Arbeitsweise und Transparenz blieben vorerst ungeklärt.

    Im März fand auch die CeBIT statt. Dort bekleckerten Bundesregierung und Co. sich weniger mit Ruhm. Angela Merkel klärte im Vorfeld in ihrem Podcast darüber auf, dass es ihr am Herzen läge, „die Verhältnismäßigkeit […] zwischen der Freiheit der Information, der Freiheit des Bür­gers und der Sicherheit des Bürgers“ zu wahren und dass das, was gerade im Namen der Terrorbekämpfung passiere, vielleicht nicht ganz damit zusammenpasst. Bei ihrer CeBIT-Eröffnungsrede mit dem britischen Premier David Cameron, der nicht gerade für freiheitsliebende Internetpolitik steht, hat sie das dann ordentlich ad absurdum geführt und brav jegliche Kritik an den Praktiken britischer Geheimdienstüberwachung heruntergeschluckt

    Die drei für die Digitale Agenda zuständigen Minister Sigmar Gabriel (BMWi), Alexander Dobrindt (BMVI) und Thomas de Maiziere (BMI) wollten auf der CeBIT deren Handlungsfelder vorstellen, die da wären; Digitale Infrastruktur und Breitbandausbau, Digitale Wirtschaft, Innovativer Staat, Kultur und Forschung, Digitale Gesellschaft, Bei dieser Intensität an Buzzwords war es kein Wunder, das nach 20 Minuten einfach der Stream abbrach – subscription failed. Ähnlich ernüchternd fiel die Analyse der ersten 100 Tage der Bundesregierung aus netzpolitischer Sicht aus.

    In Europa stand die Parlamentsabstimmung zur Datenschutzgrundverordnung an, die erfolgreich ihre erste Lesung passierte. Nicht ganz so einig wie die Parlamentarier ist sich bezüglich der Verordnung der Rat der Mitgliedsstaaten, dort konnte man sich noch nicht auf ein Gesamtpaket einigen. Und der Prozess wird sich auch 2015 noch weiter hinziehen.

    Bei einer anderen Abstimmung im Industrieausschuss stimmten die Parlamentarier mit 34 zu 22 Stimmen für die Empfehlung der Kommission zur Netzneutralität und damit leider gegen die Netzneutralität.

    Erschreckenderweise erklärte das EuGH Netzsperren zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen für zulässig und eröffnete damit staatlicher Zensur die Möglichkeit, weitere Sperren nach ähnlicher Argumentation zu verlangen.

    Ebenso in Sachen Zensur: Nachdem es sich schon länger angebahnt hatte, wurden Youtube und Twitter in der Türkei zeitweise gesperrt. Der Kurznachrichtendienst hatte sich bei den im Vorjahr begonnenen Demonstrationen großer Beliebtheit erfreut und war ein wichtiges Werkzeug bei deren Organisation und Koordination des politischen Widerstandes.

    Im März gab es auch den 25. Geburtstag des World Wide Web zu feiern. Sein geistiger Vater Tim Berners Lee schlug vor, eine Magna Charta für das Internet zu verabschieden. Diese sollte ein globales Netz als freie Plattform fördern und Einflussnahmen zur Machtmanifestierung von Staaten verhindern.

    In Brasilien wurde mit einem neuen Entwurf für das „Marco Civil da Internet“ tatsächlich etwas wie ein Entwurf zu einer „Internetverfassung“ vorgelegt. Trotz der Beteuerung einer großen Bürgerbeteiligung mit ca. 2,3 Millionen Vorschlägen, wurden jedoch Vorwürfe einer starken Prägung durch Lobbyismus laut, ein Anfang war es aber allemal.

    21. Dezember 2014