Die türkische Telekommunikationsbehörde (TİB) bekommt aller Voraussicht nach in Zukunft noch weitreichendere Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse über die Internetnutzung der Bevölkerung. Seit Februar gilt in der Türkei eine 2‑jährige Speicherpflicht von Verkehrsdaten für Diensteanbieter, die Telekommunikationsbehörde kann diese Daten mit einer richterlichen Anordnung abfragen. Sollte sich ein aktueller Gesetzesentwurf durchsetzen, könnte TİB ohne weiteres Zutun Internetnutzungsdaten selbst erheben, speichern und dementsprechend schneller darauf zugreifen. Das bedeutete eine direkte, staatliche Vorratsdatenspeicherung ohne die Möglichkeit, deren Ge- und Missbrauch zu kontrollieren – auch wenn offiziell weiterhin eine richterliche Anordnung vorgesehen ist. Ein Regierungsvertreter sagte gegenüber Hürriyet Daily News:
Der Vorgang, Informationen zu bestimmtem Internetverkehr an ein Gericht zu geben, dauerte bisher mindestens einen Monat, das ist eine ernsthafte Verzögerung. Indem diese Informationen bei der TİB gespeichert werden, wird dieser Vorgang wesentlich schneller gehen.
Nicht nur mehr Überwachung, auch die Ausdehnung von Zensurmaßnahmen ist Teil der geplanten Neuregelung. Mit dem neuen Gesetz ließe sich der Zugang zu Internetseiten ohne richterliche Anordnung oder jegliche Art juristischen Verfahrens blockieren, sobald die „nationale Sicherheit“, die Verhinderung von Verbrechen oder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Spiel seien. Eine Gummidefinition, die bei entsprechendem Auslegungswillen auf jede Situation zutreffen kann. Die Diensteanbieter haben dann, folgend dem bereits bestehenden Gesetz, vier Stunden Zeit, um die Website abzuschalten oder betreffende Inhalte zu entfernen. Zuvor hatte die 4‑Stunden-Sperrregelung nur in Fällen der „Verletzung der Privatsphäre“ einer Person gegolten.
Der Entwurf hat bereits die Abstimmung im Parlament hinter sich. Im nächsten und letzten Schritt muss der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ihm zustimmen. Betrachtet man sich dessen Einsatz für Twitter- und Youtubesperren in der jüngsten Vergangenheit, besteht darüber kein Zweifel.
