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Die Europäische Kommission arbeitet an einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Das erfuhr netzpolitik.org heute im EU-Parlament. Demnach will Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft bereits Mitte 2015 einen neuen Vorschlag für die anlasslose Massenüberwachung der digitalen Kommunikation verkünden.
Erst im April kippte der Europäische Gerichtshof die Richtlinie von 2006, weil die anlasslose Massenüberwachung unverhältnismäßig und grundrechtswidrig ist.
Jetzt bestätigte eine Sprecherin der Generaldirektion Inneres (HOME) gegenüber netzpolitik.org:
Die vom Gerichtshof angesprochenen Fragen sind sehr komplex und erfordern eine sorgfältige Bewertung ihrer Auswirkungen.
Die Kommission führt derzeit eine solche Prüfung durch, unter Einbeziehung der relevanten Kreise wie Strafverfolgungs- und Datenschutzbehörden.
Gefragt, ob dieses „Prüfung“ noch über das „ob“ einer Neuregelung geht, oder schon um das „wie“, antwortete sie:
Nein, derzeit überlegen wir über das „wie“ statt über das „ob“.
Die alte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte noch im Juni verkündet, keine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung anstoßen zu wollen, vor allem nicht, bevor die EU-Datenschutzreform abgeschlossen ist. Schon damals vermuteten wir aber, dass das nur für die alte Legislaturperiode auf EU-Ebene galt.
Selbst, wenn die neue Kommission jetzt ein paar kürzere Speicherfristen, stärkere Datensicherheits-Anforderungen und Abruf-Vorschriften wie einen Richtervorbehalt einbauen würde, das Grundproblem einer Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt die Anlasslosigkeit: Es sollen die Daten der kompletten EU-Bevölkerung gespeichert werden, weil ein paar der Daten mal hilfreich zur Aufklärung sein könnten. (Von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit – eigentlich rechtsstaatliche Grundprinzipien – hat sich die EU-Kommission seit Jahren verabschiedet.)
Im Juli hatte eine Studie zweier Rechtsprofessoren belegt, dass der EuGH ein Schlüsselurteil abgeliefert hat, das erhebliche Konsequenzen hat und haben wird. Die Allgemeinheit und Undifferenziertheit der Massenüberwachung sind eine schwere Verletzung der Grundrechte.
Ein neuer Anlauf ist daher ein fatales Auftaktsignal der neuen EU-Kommission. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, und das sollte sie auch bleiben. Erst recht nach Snowden.
Update: Nach unserer Berichterstattung rudert die Kommission nun zurück. Die Sprecherin erklärte:
Ich glaube, es gab da einige Verwirrung. Ich meinte, dass wir jetzt nachdenken, wie man die Dinge voranbringt, statt ob wir eine neue neue Richtlinie brauchen oder nicht.
Dazu verweist sie auf zwei Absätze von Avramopoulos Rede im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Gefragt nach einem klaren Ja oder Nein zur Frage „Arbeitet DG Home an einer neuen Richtlinie?“ sagte sie:
Die Antwort lautet „Nein“.
Die Kommission beabsichtigt, sich die notwendige Zeit zu nehmen, um die Bewertung durchzuführen.
Auf dieser Grundlage wird die Kommission in der Lage sein, eine Position zu finden, ob ein neuer Gesetzesvorschlag notwendig ist. Daher ist es falsch anzunehmen, dass die Arbeit an einem neuen Vorschlag begonnen hat.
Das dürfte bedeuten, dass es noch kein Dokument gibt, auf dem offiziell „Entwurf für eine Richtlinie“ steht. Dennoch arbeitet die Kommission an einem Weg, wie man mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung nach dem EuGH-Urteil umgeht. Klar ist auch, dass die Innenminister der 28 Mitgliedsstaaten den Innenkommissar drängen, eine neue Richtlinie vorzuschlagen. Wir würden uns freuen, wenn die Kommission einsieht, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig ist und den Irrweg VDS endlich beendet. Bis dahin befürchten wir das Schlimmste.
