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Juristischer Dienst: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil auch in Mitgliedstaaten angreifbar
Sitz des EuGH in Luxembourg. Bild: <a href="https://www.flickr.com/people/14254333@N08">Cédric Puisney</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. Juristischer Dienst: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil auch in Mitgliedstaaten angreifbar Weiterhin existierende Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in EU-Staaten müssen sich ebenfalls an der Grundrechtecharta orientieren und können daher juristisch angegriffen werden. Zu diesem Fazit kommt der Juristische Dienst des Europaparlaments in einem Rechtsgutachten. Auch andere Datensammlungen wie Reise- und Finanzdaten müssen notwendig und verhältnismäßig sein, sonst sind sie illegal.
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Telecommunications Data Retention: EU Commission is working on new Data Retention Directive
Arbeitet an neuer Vorratsdatensoeicherung: EU-Innenkommissar Avramopoulos. Telecommunications Data Retention: EU Commission is working on new Data Retention Directive The new EU Commission plans to re-introduce Telecommunications Data Retention, as we learned in Brussels yesterday. A spokesperson of the Commissioner for Home Affairs confirms that it is no longer a question „if“ there will be a directive, only „how“. But the European Court of Justice ruled: suspicionless mass surveillance is disproportionate and violates fundamental rights.
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Anlasslose Massenüberwachung: EU-Kommission arbeitet an neuer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Arbeitet an neuer Vorratsdatensoeicherung: EU-Innenkommissar Avramopoulos. Anlasslose Massenüberwachung: EU-Kommission arbeitet an neuer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Die EU-Kommission will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Das erfuhr netzpolitik.org in Brüssel. Eine Sprecherin des Innenkommissars bestätigt: es geht nicht mehr um das „ob“, nur noch um das „wie“. Der EuGH urteilte jedoch: die anlasslose Massenüberwachung ist unverhältnismäßig und grundrechtswidrig.
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: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil: Auch andere Datensammlungen müssen auf den Prüfstand
Sitz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Foto: Thomas Lohninger. : Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil: Auch andere Datensammlungen müssen auf den Prüfstand Nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten auf EU-Ebene müssen auch die nationalen Gesetze überprüft werden – notfalls von Gerichten. Zu diesem Fazit kommt eine neue Studie zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom April. Auch andere Datensammlungen müssen auf den Prüfstand, zum Beispiel die Abkommen zu Reisedaten und Finanztransaktionsdaten.
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: Debatte im Europaparlament: Die Vorratsdatenspeicherung ist tot. Nach der Wahl entscheidet sich, ob das so bleibt.
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: Vorratsdatenspeicherung: Europäische Behörden fragen immer öfter Vorratsdaten ab – millionenfach
: Vorratsdatenspeicherung: Europäische Behörden fragen immer öfter Vorratsdaten ab – millionenfach Europäische Strafverfolgungsbehörden und „Bedarfsträger“ fragen immer öfters nach Kommunikationsdaten der Vorratsdatenspeicherung – mehr als vier Millionen mal im letzten Jahr. Das geht aus Statistiken der Mitgliedstaaten hervor, die die EU-Kommission veröffentlicht hat. Unterdessen nimmt die neue „Expertengruppe“ der Kommission ihre Arbeit auf – hinterfragt die Massenüberwachung jedoch nicht.