Eigentlich ist die Sache klar: Der Europäische Gerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt und die Ampel hatte sich auf Alternativen verständigt. Doch die Union und Teile der SPD wollen „Spielräume“ nutzen. Eine Anhörung im Rechtsausschuss brachte kaum neue Argumente und doch spannende Erkenntnisse.
Die Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt. Nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile nicht umsetzen und beharrt auf der anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung.
Staatliche Stellen haben letztes Jahr 23 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Damit ist die Zahl der Anfragen das erste Mal seit Langem rückläufig. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, doch darüber will auch die Ampel-Regierung weiterhin keine Transparenz.
Im Familienausschuss des Deutschen Bundestages erhob das BKA einmal mehr die Forderung nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen. Der Deutsche Kinderschutzbund widersprach und forderte stattdessen mehr Prävention und Bildungsarbeit.
Das Bundeskriminalamt macht mal wieder Stimmung für die Vorratsdatenspeicherung. Das geht aus Folien einer Präsentation hervor, die wir veröffentlichen. Sie enthält Ungereimtheiten und verschleiert Zusammenhänge.
Der EU-Rat hält die geplante Chatkontrolle für rechtswidrig, die Kommission widerspricht. Eine politische Entscheidung auf höherer Ebene hat die Ratspräsidentschaft vertagt. Auch die Bundesregierung ist uneinig. Wir veröffentlichen ein Kommissionspapier und ein Verhandlungsprotokoll.
Der Juristische Dienst des EU-Rats bezeichnet die Chatkontrolle als rechtswidrig und erwartet, dass Gerichte das geplante Gesetz wieder kippen. Die EU-Staaten nehmen das Gutachten zur Kenntnis und verhandeln trotzdem einfach weiter. Wir veröffentlichen ein eingestuftes Verhandlungsprotokoll.
Bei der SPD werden die Stimmen lauter, eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einzuführen. Das FDP-geführte Justizministerium setzt weiter auf Quick Freeze.
Quick Freeze gilt als grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Doch Anwält:innen kritisieren das vom Justizministerium vorgeschlagene Verfahren. Sie fordern Änderungen, damit keine Mandatskontakte in die Hände der Strafverfolger gelangen.
Im Bundestag haben die Fraktionen der Ampel-Koalition gestern Abend erwartungsgemäß einen Antrag der Linkspartei zu den umstrittenen EU-Plänen abgewiesen. In der Plenardebatte sprachen sich aber Innenpolitiker:innen der SPD-Fraktion explizit gegen Chatkontrolle und Client-Side-Scanning aus.
Die Mehrheit der Justizminister:innen der Länder hat sich heute gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Entscheidung stärkt Bundesjustizminister Buschmann (FDP) den Rücken. Er macht sich für das „Quick Freeze“-Verfahren stark. Für Bundesinnenministerin Faeser (SPD) bedeutet der Beschluss hingegen eine Schlappe.
Die Union versucht, mit einer Scheindebatte im Bundestag die Ampel-Koalition beim Thema Vorratsdatenspeicherung weiter zu spalten. Das gelingt ihr nur bedingt.
In der Ampel zeichnet sich ein Schlagabtausch zwischen FDP, Grünen und der SPD um die Vorratsdatenspeicherung ab. Die SPD-Innenminister sprachen sich bei einem Treffen in Bayern zusammen mit ihren Kollegen von der Union für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen aus.
Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer alten Form ist tot, jetzt suchen Politiker:innen nach Alternativen zur anlasslosen Datensammlung. Mit der Login-Falle und Quick-Freeze stehen zwei Möglichkeiten bereit, doch damit drohen auch neue Probleme.
Während Bürgerrechtskreise das Luxemburger Urteil mit Genugtuung aufnehmen, zeichnet sich in der Ampel ein Koalitionsstreit ab. Justizminister Buschmann plant, zügig einen Quick-Freeze-Entwurf vorzulegen, doch Innenministerin Faeser will mehr.
Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten der Kommunikation ist grundsätzlich illegal. Erlaubt ist laut Europäischem Gerichtshof, anlassbezogen Daten gezielt zu speichern.
Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Was steckt hinter dieser Überwachungsmaßnahme? Warum gilt das zugehörige Gesetz als Überwachungs-Zombie? Und welche Alternative favorisiert der Justizminister? Das Wichtigste auf einen Blick.
Nancy Faeser hat mit Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung für Aufregung gesorgt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Innenministerin ihre Koalitionspartner vor den Kopf stößt.
Staatliche Stellen haben letztes Jahr fast 24 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Diese automatisierte Bestandsdatenauskunft hat sich in fünf Jahren mehr als verdoppelt. Auch Inhaber von IP-Adressen werden abgefragt, doch darüber will auch die Ampel-Regierung weiterhin keine Transparenz.
Der Europäische Gerichtshof hat es mehrfach klargemacht: Es verstößt gegen Grundrechte, wenn Provider pauschal alle Kommunikationsdaten speichern sollen. Doch nun gibt das Gericht grünes Licht für Massenüberwachung an vielbesuchten Orten.