Sexualdelikte zum Nachteil von MinderjährigenWas die gestiegenen Fallzahlen bedeuten

Liest man die heutigen Schlagzeilen über den Anstieg von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, kann einem angst und bange werden. Doch was sagen die Zahlen wirklich aus? Wir geben Kontext zu einer Debatte, bei der mal wieder mehr Überwachung gefordert wird.

Eine Lupe auf einer Reihe Zahlen.
Bei Zahlen aus polizeilichen Kriminalstatistiken ist Kontext angebracht. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat heute das Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ (PDF) vorgestellt. Aus diesem geht hervor, dass die Zahl erfasster Straftaten bei sexualisierter Gewalt an Kindern sowie die Verbreitung so genannter kinderpornografischer Inhalte gestiegen ist. Sowohl das Bundeskriminalamt sowie die Innenministerin Nancy Faeser nutzten die Vorstellung des Berichts ein weiteres Mal um eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zu fordern.

Tatsächlich ist die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle im Deliktfeld über mehrere Jahre hinweg nun ein weiteres Mal angestiegen. So stieg der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im letzten Jahr um etwa fünf Prozent. Die Zahl der Fälle von Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten stieg um etwa sieben Prozent, bei jugendpornografischen Inhalten gar um mehr als 30 Prozent.

Aufdeckung des Dunkelfeldes

Der Anstieg der erfassten Straftaten muss nicht heißen, dass diese Delikte insgesamt mehr werden, sondern es ist wahrscheinlicher, dass immer mehr Fälle aufgeklärt werden und der Fahndungs- und Ermittlungsdruck auf die Täter:innen steigt. Das BKA sagt selbst im Lagebild:

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl aufgedeckter Fälle stark mit polizeilicher Kontrolltätigkeit und dem Anzeigeverhalten korreliert. Insofern dürfte es auch aufgrund intensivierter polizeilicher Tätigkeiten im Deliktsbereich in den letzten Jahren zu einer Aufhellung des Dunkelfelds gekommen sein.

Das Bundeskriminalamt war in den letzten Jahren dafür kritisiert worden, dass es in Pressemitteilungen gestiegene Fallzahlen kommunizierte, ohne auf diesen Zusammenhang hinzuweisen. Bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik im April hatte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz diese Zahlen erneut kontextlos präsentiert, um für die Vorratsdatenspeicherung zu werben.

Sehr viele Minderjährige als Tatverdächtige

Hinzu kommt, dass bei kinderpornografischen Inhalten knapp 40 Prozent der Tatverdächtigen selbst Minderjährige sind, bei jugendpornografischen Inhalten ist es sogar die Hälfte. Es dürfte sich vornehmlich um selbst erstelltes Bildmaterial handeln, das sie dann wiederum häufig an andere Minderjährige schicken.

Diese sexuelle Praxis von Minderjährigen wird Sexting genannt, dabei schicken sich Menschen einvernehmlich sexuelle Bilder. 14-Jährige, die etwa einvernehmliches Sexting mit Gleichaltrigen betreiben, machen sich in Deutschland derzeit strafbar. Fachleute kritisieren das seit langem als Fehlentwicklung. „Minderjährige im Rahmen ihrer gleichberechtigten sexuellen Entwicklung untereinander sollten nicht vom Strafrecht erfasst werden“, fordert etwa der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger.

Das Phänomen nennt das BKA „Selbstfilmer“. Hierbei nehmen Minderjährige pornografische Aufnahmen von sich auf, was legal ist – und verbreiten diese in sozialen Medien und über Messenger, was illegal ist. Das BKA stellt dazu fest: „Der Trend der „Selbstfilmer“ dürfte für den sprunghaften Anstieg der Fallzahlen in den letzten Jahren mitursächlich sein.“

Hohe Zahl an Fehlalarmen

Viele der Hinweise, die zu einer Strafverfolgung führen, erhält das Bundeskriminalamt über die US-Organisation NCMEC, welche gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder arbeitet. Unter anderem prüft NCMEC auch Hinweise von Internetanbietern und Serviceprovidern auf kinder- und jugendpornografische Inhalte – und leitet diese an die jeweils zuständigen polizeilichen Zentralstellen der Staaten weiter, in denen die Straftaten mutmaßlich stattgefunden haben sollen.

Aus dem Lagebild geht hervor, dass mehr als die Hälfte der etwa 180.000 Hinweise, die das Bundeskriminalamt durch die US-Organisation NCMEC erhält, nicht strafrechtlich relevant sind. Diese Zahlen waren schon im Juni bekannt geworden.

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer kritisiert diese Praxis. Er macht dafür eine „Rekord-Unzuverlässigkeit“ von Plattformen wie Meta verantwortlich, die angefangen hätten, Textchats nach Schlüsselwörtern zu scannen. „Die Zerstörung unseres Briefgeheimnisses nimmt immer dramatischere Ausmaße an“, kritisiert der Europaabgeordenete der Piratenpartei.

Mehr Medienerziehung und Prävention nötig

Trotz der vielen Fehlalarme sind für das BKA die Hinweise des NCMEC außerordentlich wichtig: „Die starke Zunahme polizeilich abgeschlossener Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- sowie jugendpornografischer Inhalte dürfte im Wesentlichen auf das in den letzten Jahren stetig gestiegene Hinweisaufkommen durch das NCMEC zurückzuführen sein“, heißt es im Lagebericht.

In seiner Bewertung der Lage macht das BKA die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung dafür verantwortlich, dass es nicht noch mehr Fälle und Tatorte aufklären könne. Doch auch für die Polizist:innen in Wiesbaden ist klar, dass Strafverfolgung nur ein Element eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes beziehungsweise einer ganzheitlichen Bekämpfungsstrategie sein kann. „Eine kompetente Medienerziehung und fachkundige Begleitung von Kindern sowie adressatengerechte Präventionsmaßnahmen, die aktuelle Entwicklungen und Täterstrategien berücksichtigen, bilden neben der Einbeziehung verantwortlicher Internet-Dienstanbieter weitere wichtige Bausteine“, resümiert das BKA.

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26 Ergänzungen

  1. Was ebenfalls so gut wie nirgendswo erwähnt wird auf Seite 14:

    „Auch fiktive Darstellungen (z. B. Hentai) und Posing-Darstellungen können kinderpornografi-
    sche Inhalte im Sinne des § 184b Abs. 1 StGB („kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Gesche-
    hen“) darstellen“

    Das trifft zwar nur auf die Verbreitung zu, aber wie viele von diesen Fällen in §184b betreffen denn solche Inhalte? Es ist immer wieder die Rede von diese Taten seien eines der „schlimmsten Verbrechen“, aber gleichzeitig sind ausufernede Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen auch auf Zeichentrickfiguren anwendbar? Ich habe da verfassungsmäßig wirklich meine Zweifel, ob man in solchen Fällen überhaupt den geforderten Werkzeugkasten anwenden darf.

    Ich sehe zumindest in keinem der EU-Gesetze oder nationalen Gesetze irgendwelche Einschränkungen, denn die Kontrollmaßnahmen beziehen sich uneingeschränkt auf §184b inkl. dem Weltrechtsprinzip, so dass Ermittlungen ggü. ausländischen Bürgern getätigt werden können, wenn diese Comics lokal im Ausland legal verbreiten. Das trifft allerdings nicht auf die Verbreitung von Inhalten nach §184c zu. Eine Zeichentrickfigur ist also rechtlich besser geschützt als eine 14 Jährige bspw.

    Das Sexualstrafrecht ist schon lange nur noch ein Werkzeug. Schade.

    1. §184c findet sich auch im Weltrechtsprinzip §6 StGB wieder.

      Und das sich die Strafbarkeit nur auf die Verbreitung bezieht stimmt zwar, aber ist selbst in der Justiz einigen nicht bekannt. So wurde in 2022 ein Mann wegen Besitz verurteilt und die Worte der Richterin: „Es gilt die gleiche Strafbarkeit“.

      Der Angeklagte hat auf Anfrage sich geweigert den Rechtsfehler aus dem Raum zu schaffen. Einen ähnliche Fall gab es damals auch im Kontext einer privaten Mail, das BGH hat das Urteil dann kassiert (BGH, 19.03.2013 – 1 StR 8/13).

      In den 2010-2015 gab es einige Staatsanwaltschaften die ähnliche Verfahren junger Leute per Strafbefehl beendeten. Hier wurden offenkundig Gesetze misinterpretiert. Wenn für Behörden Gesetze so unklar sind das unzählige Rechtsfehler entstehen dann ist das peinlich und gruselig.

      Es fällt nur keinem auf, weil es vielen zu unangehnem ist dagegen vorzugehen und ein kontroverses Thema betrifft.

      Ich hatte hierzu erst eine Diskussion mit einer Onlinepräszenz der Kriminalpolizei, die ihre Informationen dann korrigierte.

  2. Was ist eigentlich auf dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung geworden? Gilt das erst ab dem 18. Geburtstag?
    Wenn mein Sohn mein, seiner gleichaltrigen Freundin ein Bild seines Geschlechtsteiles schicken zu müssen: Was daran sollte illegal sein?

    Die Verfolger gehören wegen Verfolgung verfolgt. Jagt die prüden Amis zurück über den Teich.

    1. Das gilt auch nicht für alle ab dem 18. Geburtstag. Eine frisch 18 Jahre alte gewordene Person kann ja für Minderährig (insb. 15-17 Jahre) gehalten werden und dann ist es „Jugendpornographie“.

      Gibt ja genug die in ihren 20ern immer den Ausweis zücken mussten. Sicherlich gibts auch einige die noch jünger aussehen und dann „Missbrauchstäter“ aufgrund eigener Bilder im Erwachsenenalter sind.

      1. Das ist zB für asiatische Phänotypen ein echtes Problem, denn die sehen auch weit volljährig für einen deutschen Richter uU „kindlich“ aus.

      2. Einmal das, und dann gibt es auch noch Ethnien, deren Angehörige generell im Durchschnitt kleiner und zierlicher sind als der weiße Westeuropäer und bei denen insbesondere die Frauen häufig jünger aussehen, als sie sind, z. B. Ostasiatinnen. Der Tatbestand der „Anscheinspornografie“, bei der es schon ausreicht, wenn der Richter sagt „Oh, die sieht aber sehr jung aus.“ und der derartige Faktoren überhaupt nicht berücksichtigt, ist also obendrein auch noch eine rassistische Praxis, weil damit Angehörige dieser Ethnien teilweise weit über das Volljährigkeitsalter hinaus von sexueller Selbstbestimmung, zu der auch das Auftreten in pornografischen Medien gehört, ausgeschlossen werden.

        1. Ich ging zwar davon aus das die Ethnien bei der Strafbarkeit eine Rolle spielt, aber dem idt tatsächlich nicht so. Der Tatbestand ist nämlich erfüllt sobald:

          „Ein durchschnittlicher Beobachter nicht sicher ausschließen kann das es sich um ein Kind handelt“.

          Der „durchschnittliche Beobachter“ ist in Deutschland natürlich der Westeuropär. Die KJM sagt sogar das rasierte / haarlose Genitalien ein inkriminierender Faktor sein kann.

          Passt gut zu den NP Artikeln wo Behörden ein befremdliches und veraltetes Bild auf Pornographie haben.

    2. Es braucht nicht einmal ein Versenden von Bildern/Videos: wer heute 12 oder 13 ist und mit dem eigenen iPhone sich aus pubertärer Neugier selbst bei sexuellen Handlungen filmt/fotografiert kann in 10 Jahren große Probleme bekommen, wenn die Bilder und Videos noch immer als Backup in der iCloud liegen (mit 22 / 23 Jahren auch ohne Chance auf Jugendstrafrecht).

  3. Abgesehen vom bereits gesagten:
    Hat irgendwer auch mal geprüft ob neben den bereits erwähnten Dingen unter den angeblich ach so hohen „Kipo“-Zahlen auch wieder

    a) solche Fälle waren wie der vor 2 Jahren sind, wie der des Vaters, der Aufnahmen vom Kind an einen Arzt verschicken will, aber stattstattdessen ein Anzeige inklusive gesperrten Account bekommen hat?
    https://www.stern.de/panorama/konto-sperrung–google-stuft-fotos-als-kindesmissbrauchs-material-ein-32656698.html

    b) Duplikate von bereits gemeldeten Fällen (die wahrscheinlich auch ein Fehlalarm waren) sind?

    c) Fälle, in denen die Aufnahmen in Wahrheit Volljährige zeigen, die aber von der KI fälschlicherweise als Minderjährige eingestuft wurden?

    Und wenn jetzt auch noch angefangen wird nur nach Schlüsselwörtern in Textchats zu scannen, ist es doch kein Wunder, dass die Zahlen in die Höhe schießen.
    Nur gilt halt wie immer: Ohne Kenntnis vom Kontext jedes einzelnen Falls haben sowohl die Zahlen der Bilder/Videos und erst Recht die der Textchats absolut Null Komma Null Aussagekraft.

    1. „Nur gilt halt wie immer: Ohne Kenntnis vom Kontext jedes einzelnen Falls haben sowohl die Zahlen der Bilder/Videos und erst Recht die der Textchats absolut Null Komma Null Aussagekraft.“

      Das interessiert aber weder Politik noch Behörden, denn es geht um die Ausweitung von Budget und Befugnissen.

    2. Ihr Fallbeispiel c) müsstest etwas konkretisieren. Meinst du Bilder von Erwachsenen die auf einen durchschnittlichen Betrachter auch wie Erwachsene aussehen würden? Oder Bilder von Erwachsenen, wo das Alter nicht klar zu bestimmen ist?

      Es geht in vielen Staaten ja Vorrangig nur um das Aussehen und nicht das Alter. Wäre also kein versagen der KI, sie kann ja auch nur danach bestimmen.

  4. Ich frage mich, wie diese „Sexting“ Fälle denn überhaupt bekannt werden. Wenn Jugendliche sich selbst filmen und diese Aufnahmen an Freunde via Whatsapp & Co verschicken, wie landet es dann auf dem Tisch einer überwachenden Meldeeinrichtung? Findet bereits eine Chatkontrolle statt, wie es auch Breyer andeutet? Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass gleichaltrige Empfänger solcher Videos damit zur Polizei rennen (oder etwa doch?).

    Politisch wird das Thema natürlich wieder benutzt für Überwachung. Dabei hat noch niemand derjenigen, die mehr Überwachung fordern, nachvollziehbar erklären können, was die Maßnahme denn konkret bringen soll. Insbesondere, wenn ein Großteil der Fälle eigentlich gar keine echten Fälle, sondern „Sexting“ sind.
    Leider lassen sich viele Leute sofort triggern, wenn das Wort „Kinderporno“ fällt. Dann überschlägt man sich direkt mit wildesten Forderungen, ohne mal darüber nachzudenken, was das für Folgen haben kann. Alles wie immer.

    1. Soweit ich das verstanden habe, geraten die als Sexting verschickten Inhalte aus dem Zweierchat schnell woanders hin, weil Menschen sich nicht (mehr) an die vereinbarte konsensuale Intimsphäre halten. Gerät dann sowas in größere Chatgruppen, dann ist die Kontrolle schnell verloren, dann sehen das Eltern oder irgendwer anders und teilweise gelangen dann auch solche Inhalte in Tauschnetzwerke. Ich denke, dass es sehr viele Wege gibt, wie einvernehmliches Sexting von Minderjährigen schief gehen kann und die Beteiligten die Kontrolle über ihre Bilder verlieren. Herauskommen muss das nicht zwangsläufig über die freiwillige Chatkontrolle, die z.B. Meta in unverschlüsselten Chats laufen lässt.

      Da ist viel Medienkompetenzarbeit nötig, damit Minderjährige einerseits vor Strafverfolgung und dem Missbrauch ihrer Bilder bewahrt werden.

      1. Stimmt, wir sollten Jugendliche dazu erziehen, beim Sexting auf Services wie Snapchat zu setzen, bei denen Bilder nicht dauerhaft gespeichert werden können. Danke für den Hinweis!

      2. Danke für die Einschätzung.
        Gut möglich, dass die Bilder/Videos schnell rumgereicht werden. Aber mich wundert es dennoch, dass es dann bei offiziellen Stellen landet. Wäre mal interessant zu sehen, wie so ein Weg verlaufen ist.
        Das heißt, dass Meta bereits Chatkontrolle betreibt? Sind nicht alle Whatsapp Chats automatisch verschlüsselt?

          1. FYI
            Notwendige Ermittlungen nach ausländischer Strafanzeige wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften
            Leitsatz
            Auch in Ansehung der ganz erheblichen Menge von Verdachtsmeldungen aus dem nichteuropäischen Ausland wegen des Besitzes oder des Verbreitens Kinderpornografischer Schriften in Sozialen Netzwerken bedarf es im Einzelfall einer umfänglichen Abklärung eines zunächst angenommenen Anfangsverdachtes.(Rn.14)
            Orientierungssatz
            Problematisch ist es, wenn der bei der eigentlichen Tathandlung eingesetzte Instagram Account nicht sicher mit einem persönlichen Endgerät und der Person des Angeschuldigten durch die Ergebnisse der Ermittlungen verknüpft ist.(Rn.30)

            https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001517850

            Meldeplattform „CyberTipline“ der halbstaatlichen Kinderschutzorganisation NCMEC sendet mutmaßlich maschinell ausgewertete Daten über die Verbreitung von Darstellungen sexualisierten Kindesmissbrauchs (im Folgenden: CSAM) an deutsche Behörden. Diese Daten werden in Deutschland relativ ungefiltert als „Schlüssel zur Hausdurchsuchung“ genutzt, schildert Staatsanwalt Simon Pschorr, abgeordneter Praktiker an der Universität Konstanz.

            https://www.uni-konstanz.de/universitaet/aktuelles-und-medien/aktuelle-meldungen/aktuelles-1/kuenstliche-intelligenz-als-schluessel-zur-hausdurchsuchung/

    2. Zur Wahrheit gehört auch das die Entkriminalisierung dieser Fälle zu einer paradoxen Ungerechtigkeit führen würde. Ich verdeutliche es mal so:

      A) Eine Minderjährige Person schickt im Rahmen von „Sexting“ dem Partner ein sexuelles Bild.
      = Straffrei
      B) Eine junge Erwachsene Person schickt im Rahmen von „Sextign“ dem erwachsenen Partner ein sexuelles Bild, sie wirkt allerdings noch jugendlich.
      = Strafbar

      Wenn man A) legalisiert dann ist die Strafbarkeit bei B) unlogisch, aber auch aktuell Realität.

  5. Radio ist schon voll auf Linie :), „Sind Straftaten“, also in dem Block ungekannter aber wachsender Größe, wo Minderjährige Pornos von sich selbst oder allgemein untereinander verschicken. Die öffentlich rechtlichen sind sich da noch nicht im Klaren. Sprachrohr oder Bildungsauftrag. Was liegt da näher als sich da zwischen Nachrichten und Belletristik aufzuspalten?

    Ich finde ja, Europol, Ministerien bei solchen Statistiken, das müssen Vogonen sein. Keine Wahlkämpferei oder Politik zu eigenen Gunsten. Habe ich überlesen? Wieviel an den Gesamtsachen sind jetzt allgemein Verbreitung und jew. wovon davon dann die Kind-Sich- und Kind-Kind-Neuerdingsstraftaten?

    Ach so, und Kinder gegen sich selbst… wo bzw. wann ist das Gewalt? Ist das wissenschaftlich korrekt geklärt? Haben wir hier einen Schadensstand oder irgendwie „Erfahrung mit Erziehung (*)“.

    (*) Klassisch wäre da anzumerken: 1914-1918, sowie 1939-1945 +-.

  6. Der Begriff der sogenannten „Dunkelziffer“ irritiert in diesem Zusammenhang (wie auch in anderen Kontexten). Diese liege oft „sehr viel höher“, heisst es. Wie kann man behaupten, eine Zahl liege höher als irgendein Wert, wenn die Ziffer „im Dunkeln“ liegt, ihr Wert also nicht bekannt ist?

    Durch solche vagen Formulierungen in den Medien wird eine genaue Analyse erheblich erschwert. Das ist natürlich Öl aufs Feuer derjenigen, die, bezogen auf das Thema, weitreichende Überwachungsbefugnisse fordern.

    1. Wie gehe ich als Rezipient damit um, wenn im Gespräch das Wort „Dunkelziffer“ ertönt?

      Frage nach der zitierfähigen wissenschaftlichen Quelle, denn nur aus einer empirischen Forschung kann eine valide Aussage über das Dunkelfeld stammen.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Dunkelziffer#Dunkelfeldforschung

      Kann keine befriedigende Quelle angegeben werden, oder wird eine solche in Texten nicht angegeben, so handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Akt des Bullshittings.

      1. Hier ein paar Links zur Dunkelfeld Forschung, vielleicht erhellt das den Wissensstand ein wenig und hilft beim Verstehen:

        Eine Pilotstudie des Weißen Rings u. w.
        https://weisser-ring-stiftung.de/projekte/forschungsprojekte-und-studien/dunkelfeld-des-missbrauchs-besser-erforschen

        Übersicht Forschung Sexualisierte Gewalt
        Vom Deutschen Jugendinstitut

        https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/vorbereitung-eines-kompetenzzentrums-praevalenzforschung/projekt-publikationen.html

        Expertisen und Leitlinien
        für die Forschung
        zur Prävalenz sexueller
        Gewalt an Kindern und
        Jugendlichen

        Von der Beauftragten für Missbrauch

        https://beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/user_upload/Materialien/Publikationen/Expertisen_und_Studien/UBSKM_BRO_Praevalenz-2023.pdf

        Machbarkeit der
        Durchführung von
        Dunkelfeldstudien zu
        sexueller Gewalt gegen
        Kinder und Jugendliche
        mittels Haushaltsbefragung
        https://beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/user_upload/Publikationen__Expertisen_und_Studien/Expertise_UBSKM_Dunkelfelderhebung_Haushalt_2021.pdf

  7. Es ist zwar korrekt, was die Sexting-Kommentare betrifft aber in dem Fall leider kontraproduktiv im Kampf für die Datenspeicherung.

    1. “ … leider kontraproduktiv im Kampf für die Datenspeicherung.“

      Dann hoffen wir doch, dass der Kampf FÜR die Datenspeicherung niemals gewonnen wird.

      Eine solche verhindert nämlich Missbrauch leider nicht, denn der findet (lesen Sie sich bitte ausführlich auf netzpolitik.org ein) hauptsächlich in Familien und im persönlichen Umfeld der Kinder statt. Da nützt eine Datenspeicherung nichts!

      Wie wäre es mit Aufklärung, Medienerziehung, Erziehung der Kinder zu Selbstbewusstsein, echter elterlicher Aufsichtspflicht statt Nachplappern der Thesen diverser Digitalpolitiker („jedes Kind braucht ein Smartfone“ … oder: „das macht doch jeder, da darf das mein Kind auch, auch wenn es erst fünf ist“ usw).

      Es ist wie mit anderen polizeirelevanten Themen: Wenn die Kripo jahrzehntelang predigt: Fahrt nicht per Anhalter! Geht nicht alleine, sondern zusammen dunkle Wege nach Hause oder nehmt besser noch stark frequentierte! Geld gehört in den Brustbeutel und nicht in die Gesäßtasche! Schützt euer Haus, eure Rechner usw.! Legt am Telefon bei „komischen“ Anrufen auf! Usw.

      Wenn der einzelne Bürger nicht mitmacht, alle Warnungen in den Wind schlägt und stattdessen sich aus reiner Bequemlichkeit auf Totalüberwachung verlässt, kann keine vernünftige Straftatenprävention erfolgen. Und genauso ist es beim Thema „Missbrauch“. Genau im Umfeld aufklären und hinschauen statt Daten Unbescholtener speichern!

      Mit Gruß an die Kripo!

      1. > Wie wäre es mit Aufklärung, Medienerziehung, Erziehung der Kinder zu Selbstbewusstsein, echter elterlicher Aufsichtspflicht

        Solche Mantras fehlen in keiner Sonntagsrede, meist zum Zweck sich selbst als klugen und umsichtigen Menschen darzustellen.

        Die relevante Frage, welche eine Anklage ist, muss gestellt werden:
        Wer verhindert das? Warum? Zu wessen Vorteil?

        So scheitern nicht die Elternschaften jener, die ihren Nachwuchs auf teure Privatschulen schicken, und dies mühelos mit dem Staat vorenthaltenen Steuerzahlungen finanzieren können.

        1. An den „Rufer im dunklen Wald“:

          Dann fragen Sie am besten die Leute von der Kripo, warum viele ihrer „Mantras“ ignoriert werden. Vielleicht können die sich oder es ja besser als „kluge und umsichtige Menschen“ darstellen als ich. Ob Eltern ihre Kinder auf Privatschulen schicken oder nicht, ist bei dem diskutierten Thema übrigens völlig irrelevant.

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