Dritter VersuchBundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern – anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E‑Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.

  • Andre Meister
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
Verantworten die Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Chris Emil Janßen

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das verkünden Justizministerim, Innenministerium und Bundesregierung. Damit geht das Gesetz in den Bundestag.

Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.

Behörden dürfen ohne Richtervorbehalt auf die Vorratsdaten zugreifen. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen auch Privatpersonen in Zivilverfahren auf die Vorratsdaten zugreifen.

Auf Anordnung müssen auch Internet-Dienste wie E‑Mail-Anbieter und Messenger Verkehrsdaten drei Monate lang speichern und herausgeben.

Das ist bereits das dritte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sowohl das erste Gesetz von 2007 als auch das zweite Gesetz von 2015 wurden von höchsten Gerichten gekippt.

Die verfassungswidrigen Vorgänger-Gesetze wurden mit Terrorismus begründet. Die Bundesregierung begründet das neue Gesetz mit Fake-Shops und digitaler Gewalt.

Mehr Behörden, mehr Fälle

Im Dezember hatte SPD-Justizministerin Stefanie Hubig einen ersten Gesetzentwurf vorgestellt. In den Verhandlungen mit Innen- und Digitalministerium wurden noch ein paar Dinge verändert.

Ursprünglich sollten nur Strafverfolgungs- und Polizeibehörden die Vorratsdaten abfragen. Jetzt dürfen auch „andere berechtigte Stellen“ die Daten nutzen, darunter Geheimdienste wie Verfassungsschutz, Finanzbehörden und Zoll.

Die Behörden sollen Verkehrsdaten nicht mehr nur abfragen dürfen, wenn eine Ermittlung „auf andere Weise aussichtslos wäre“, sondern breits, wenn sie sonst „wesentlich erschwert wäre“.

Der neue Entwurf stellt klar, dass lokale WLANs nicht unter die Speicherpflicht fallen, neben Hotels auch Freifunk. Daten sollen nicht länger als drei Monate gespeichert werden, auch wenn eine Internet-Verbindung länger besteht. Das war im ersten Entwurf noch vorgesehen.

Berufsgeheimnisträger sollen nicht geschützt werden, das hatten unter anderem Medien-Vereinigungen vergeblich gefordert.

Hunderttausende Abfragen

Grundrechtseingriffe müssen notwendig und verhältnismäßig sein. Andere Länder wie die USA haben keine Vorratsdatenspeicherung, dort ist sie nicht notwendig. Deutschland hatte schon mal eine Vorratsdatenspeicherung. Damals hat das Max-Planck-Institut für Strafrecht wissenschaftlich untersucht: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung.

Im Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung abzuschätzen, wie oft die Polizei Vorratsdaten abfragen wird. Sie kommen auf 143.000 pro Jahr – 86.000 Abfragen durch das Bundeskriminalamt und 57.000 Abfragen durch die Länder.

Diese Schätzung widerspricht den Daten der Telekom. Ganz ohne Vorratsdatenspeicherung hat die Telekom in einem Jahr fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Tausende Anbieter betroffen

Die Speicherpflicht betrifft „unterschiedslos alle Anbieter von Internetzugangsdiensten“, in Deutschland etwa 700. Verbände rechnen mit Kosten von ein bis zwei Millionen Euro für große und 80.000 Euro für kleine Internet-Anbieter.

Die Abfrage von Verkehrsdaten betrifft „alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten“, also auch Anbieter für E‑Mail und Messenger. Die Bundesnetzagentur rechnet mit „rund 3.000 Verpflichteten“. Nicht alle Anbieter sind auch kommerzielle Unternehmen, es gibt auch ehrenamtliche und gemeinnützige Anbieter.

Die Bundesregierung schafft also mehr Regulierung und Belastungen für Internet-Dienste, gegen deren Willen.

„Rechtswidrig, fehlgeleitet, gefährlich“

Vor 20 Jahren haben zehntausende Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung demonstriert. Auch heute ist der Widerstand breit.

Der Deutsche Anwaltverein kritisierte bereits den Entwurf mit deutlichen Worten: Die Regierung „setzt sich über die europarechtlichen Maßgaben hinweg“ und steht „nicht mit den grundrechtsschützenden Intentionen des Gerichtshofs in Einklang“. Eine „wirksame Begrenzung der Verwendungszwecke“ fehlt, deshalb ist „die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“.

Die Digitale Gesellschaft kritisiert:

Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch ein fehlgeleiteter Ansatz. Es gibt keine Evidenz für die Verhältnismäßigkeit dieser radikalen Massenüberwachung. Tatsächlich wären in erheblichem Ausmaß unbescholtene Bürger*innen betroffen.

Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie kritisiert:

In einer Zeit, in der neue Technologien immer stärker in die Privatsphäre eindringen und zugleich autoritäre Kräfte an Macht und Einfluss gewinnen, stellt sich noch die Frage: Was passiert, wenn Regierungen ihre Polizeibehörden dazu anweisen oder ermuntern, ihre Zugriffsmöglichkeiten auf IP-Adressen und Portnummern zu nutzen, um gegen politische Gegner vorzugehen?

Anwaltverein: „Rechtmäßigkeit fraglich“

Update: Der Deutsche Anwaltverein kritisiert:

Auch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Vorratsdatenspeicherung. Die anlasslose IP-Adressenspeicherung betrifft die Rechte von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger – während Kriminelle genügend Möglichkeiten kennen, ihre Identität zu verschleiern.

Die Speicherdauer von drei Monaten geht deutlich über das erforderliche Maß hinaus. Für die Verwertung ist weder eine richterliche Kontrolle noch eine Beschränkung auf eine Mindestschwere der aufzuklärenden Straftat vorgesehen. Damit ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht fraglich.

Linke: „Massenüberwachung durch die Hintertür“

Update: Die Linke im Bundestag kritisiert:

Dieser Entwurf wird erneut vor den Gerichten krachend scheitern. Ich fordere die Bundesregierung auf, diese Täuschung zu beenden und den Entwurf zurückzuziehen. Als Linke lehnen wir jegliche Vorratsdatenspeicherung ab.

Internetwirtschaft: „Beschluss hochproblematisch“

Update: Der Verband der Internetwirtschaft eco kritisiert:

Auch nach dem Kabinettsbeschluss gilt: Der Entwurf verfehlt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und schafft erneut eine anlasslose Datenspeicherung ohne nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung. Drei Monate IP-Adressspeicherung bedeuten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Datenspeicherung auf Verdacht.

Grüne: „Zentrales Bürgerrechtsthema“

Update: Die Grünen im Bundestag kritisieren:

Auch die jüngste Vorlage der Bundesregierung mit einer dreimonatigen Speicherfrist begegnet weiterhin erheblichen juristischen Bedenken, bspw. mit Blick auf die Frage, ob die dezidierten Vorgaben höchster Gerichte (die u.a. die Speicherdauer auf das absolute Minimum beschränken) eingehalten werden. Die Gefahr, dass auch diese Regelung nicht lange Bestand haben wird, ist daher sehr real.

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7 Kommentare zu „Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung“


  1. Andi (der von der Scheuermilch)

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    Was mir gerade inhaltlich fehlt ist folgendermaßen skizziert:

    Ich kaufe bei meinem ISP einen Internetvertrag und dann weiß natürlich die Vodafone, dass der Nutzer 0815 (ich) in der Hauptstraße 13 wohnt. Der Nutzer 0815 startet seinen Router und bekommt dann die IP 198.51.100.5, mit der er auf drogenshop24[.]de einkaufen geht. Wenn dann eine Überwachung läuft, kann bei Vodafone angefragt werden „Hey, welcher eurer Kunden ist *gerade jetzt* mit der IP 198.51.100.5 unterwegs?“.

    Was ich nicht verstehe, damit das auch nur in irgendeiner Art und Weise retrograd funktioniert, muss es doch schon eine Art Register geben, in der alle IPs drin stehen, die Vodafone dem Nutzer 0815 zugeteilt hat. Die Anfrage kann dann lauten „hey, wer hatte die IP 203.0.113.47 am 13.12.2025?“ und das kann dann beantwortet werden, diesen Index mit gespeicherten Adressen gibt es ja dann.

    Was ist hier jetzt neu? Die Dauer? Auf wie lange ist denn aktuell die Vorratsdatenspeicherung begrenzt? Geht denn aktuell diese retrograde Abfrage überhaupt oder geht die Zuordnung jedes mal verloren, wenn ich meinen Router neu starte?


    1. Andre Meister

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      Aktuell gibt es keine Vorratsdatenspeicherung. Anbieter sind nicht verpflichtet, Daten zu speichern. Sie dürfen das nur für Abrechnung und Netz-Betrieb. Laut BKA speichern die größten Anbieter aktuell bis zu sieben Tage.


  2. Anonym

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    Wie lange hat es bei den letzten beiden malen eigentlich gedauert, bis es vom Gericht gekippt wurde?


    1. Andre Meister

      ,

      Das erste Gesetz wurde am 31. Dezember 2007 verkündet und am 2. März 2010 gekippt.
      Das zweite Gesetz wurde am 17. Dezember 2015 verkündet und am 15. Februar 2023 gekippt.


      1. law&order2.0

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        Der Vollständigkeit halber sollte angemerkt werden: die „zweite“ Vorratsdatenspeicherung war schon seit Mitte 2017 ausgesetzt. (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesnetzagentur-vorratsdatenspeicherung-ausgesetzt-eu-recht)


  3. Anonym

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    Seien wir ehrlich die VDS wird kommen und man wird genau wie in England feststellen das die IP-Adressen nicht weiterhelfen, weil immer mehr (und sicherlich Schwerkriminelle) VPN-Dienste oder TOR nutzen.

    Dann müsste man zur Durchsetzung der VDS eben Anonymisierungsdienste entweder verbieten, oder eine staatliche Hintertür offen lassen.


  4. Posskan

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    Inhaltlich ergänzen sollte man vielleicht, dass der Eindruck entsteht, dass die Gründe für die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorgeschoben sind. Ohne FDP finden sich anscheinend die üblichen Verdächtigen von CDU/CSU und SPD wieder einmal zusammen, um die Bürger stärker zu überwachen.

    Bei Hinweisen zu Kinderpornografie, die das BKA erhält, liegt die Aufklärungsquote lt. BKA-Präsident Münch bereits bei 75% wovon 40% mit bestehender Speicherfrist und weitere 35% mit darüber hinaus gehende Ermittlungsmethoden aufklärbar sind. Und selbst das BKA geht nach einer Studie zu Verdachtsmeldungen im Bereich der Kinderpornographie „davon aus, dass die Erfolgsquote oberhalb einer Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteigt“.

    Wenn längere Speicherfristen aber keinen zusätzlichen Erfolg versprechen, sind sie nicht notwendig und damit erneut verfassungswidrig aufgrund des Übermaßverbots, das besagt, dass staatliche Grundrechtseingriffe geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Dies ist dann bereits offensichtlich nicht der Fall. Da der Bundestag in der Vergangenheit bereits verfassungswidrige Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet hat, ist davon auszugehen, dass die Abgesordneten dies wieder tun werden, sodass ein erneuter Gang zum Bundesverfassungsgericht vorgezeichnet erscheint.

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