IP-Adressspeicherung
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Massenüberwachung: Bundesrat will Vorratsdatenspeicherung stark ausweiten
Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Symbolbild) Massenüberwachung: Bundesrat will Vorratsdatenspeicherung stark ausweiten Der Bundesrat will bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung weiter gehen als die Bundesregierung: Die Speicherfrist soll auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden. Auf die Daten der Sicherungsanordnungen bei Internet-Zugangs- und E‑Mail-Anbietern sollen auch alle Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder zugreifen dürfen.
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Dritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Verantworten die Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt. Dritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern – anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E‑Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.
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Anlasslose Speicherung: Justizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Verantwortet Vorratsdatenspeicherung: SPD-Ministerin Stefanie Hubig. Anlasslose Speicherung: Justizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung Die Bundesregierung will Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hervor, den das Justizministerium veröffentlicht hat. Das Gesetz betrifft auch Internet-Dienste wie E‑Mails und Messenger.