Nachdem der Data Retention and Investigatory Powers Bill (DRIP) am Dienstag vom Unterhaus angenommen wurde, hat er nun auch die letzte Hürde durch das House of Lords, das Oberhaus, genommen. Damit ist der Weg frei für ein bis Ende 2016 geltendes Notstandsgesetz, das offiziell dafür eingebracht wurde, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im April wegfallenden Kompetenzen zur Vorratsdatenspeicherung aufrecht zu erhalten. Denn wenn die Provider die Verkehrsdaten ihrer Kunden löschen, so die Begründung, könne man keine effektive Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung mehr leisten, Menschenleben seien in Gefahr.
Offiziell als Vorratsdatenspeicherungs-Ersatz eingebracht, enthält DRIP jedoch tatsächlich eine noch größere Ausweitung der Überwachungsbefugnisse Großbritanniens – auch wenn der bitische Premierminister Cameron das leugnet. Beispielsweise legitimiert es den Anspruch, auch an ausländischen Unternehmen Überwachungsanordnungen stellen zu dürfen. So müssste beispielsweise ein niederländischer Mailbetreiber auf Anordnung die E-Mail seiner Nutzer zwischen Frankreich und Deutschland abfangen und an die britische Regierung aushändigen.
Tja ich dachte das es da vom Europäischen Gerichtshof ein klares Urteil zur Vorratsspeicherung gab welches diese Vorratsspeicherung egal welcher Art als rechtswidrig erkannte. Großbritannien ist doch soweit ich weiß noch Mitglied der EU. Diese Notstandsgesetze verstoßen doch völlig gegen EU-Recht. Oder gilt jetzt das EU-Recht nicht mehr? Gilt in Europa etwa jetzt schon Kriegsrecht? Ich bin der Meinung das gegen Großbritannien ein EU-Ausschlussverfahren eingeleitet werden sollte. Dieses Land hat in der EU auch rein gar nichts zu suchen. Gleichzeitig sollten Wirtschaftssanktionen und hohe Zölle für deren Waren u. Produkte bei Einfuhr auf den Kontinent erhoben werden. Eine andere Sprache verstehen die nicht. Wenn man bedenkt das Großbritannien eine Vorzeigedemokratie sein soll !!!???
Der EuGH hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und gewisse Anforderungen an eine Neuregelung gestellt, bei denen man sich jetzt darüber streiten kann, wie schwierig sie die Umsetzung machen. Eindeutig ausgeschlossen wurde eine Vorratsdatenspeicherung dagegen nicht.
Nun ja – der EuGH hat ziemlich deutlich gesagt, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der gesamten Bevölkerung nicht verhältnismäßig sei und daher unrechtmäßig. Nicht ausgeschlossen hat er temporäre, auf Zielpersonen begrenzte Aktionen. Aber in UK geht es genau um die anlasslose Massenspeichedrung – und es wird kaum ausreichen, dass man David Cameron, die Queen und den Sohn von Prinz William davon ausnehmen wird.
Ich sage ja, man kann sich darüber streiten. Die Richtlinie wurde unter anderem deshalb für ungültig erklärt, weil sie nicht mal den Versuch gemacht hat, dafür zu sorgen, dass der Eingriff sich auf das Notwendige beschränkt. Die Richtlinie war wirklich schlecht gemacht und es ist erstaunlich und erschreckend, wie lange sie gehalten hat. Die Frage ist, wie man die Maßnahmen zur Beschränkung des Eingriffs auf das Notwendige interpretiert, die der Richtlinie fehlten.
> So müssste beispielsweise ein niederländischer Mailbetreiber auf Anordnung die E-Mail seiner Nutzer zwischen Frankreich und Deutschland abfangen und an die britische Regierung aushändigen.
Und wenn sich der Provider weigert? Die sitzen in den Niederlanden, was soll die UK-Regierung gegen die machen?
Das würde ich auch gern wissen. Seit wann haben britische Gesetze Gültigkeit außerhalb UK? Allerhöchstens wär der fall vorstellbar, dass ein Provider (nennen wir ihn mal o2) auch in UK sein Geschäft macht – und auf diese Weise zum Mitmachen gezwungen wird. Das wäre dann aber ein Fall für den EuGH.
na und. was glaubt ihr was passieren wird…genau….NICHTS! schliesslich würden wir ja alle sterben ohne die notstandsgesetze. warum schicken wir unsere mail etc. eigentlich nicht gleich über die schnüffelserver? bräuchte sich niemand mehr aufregen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Briten mit der Konstellation „niederländischer Mailbetreiber [muss] auf Anordnung die E-Mail seiner Nutzer zwischen Frankreich und Deutschland abfangen“ durchkommen, wenn in anderen Ländern dafür Gesetze gebrochen werden müssen, auch nicht wenn sie über Umwege Druck ausüben.