Nachdem der Data Retention and Investigatory Powers Bill (DRIP) am Dienstag vom Unterhaus angenommen wurde, hat er nun auch die letzte Hürde durch das House of Lords, das Oberhaus, genommen. Damit ist der Weg frei für ein bis Ende 2016 geltendes Notstandsgesetz, das offiziell dafür eingebracht wurde, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im April wegfallenden Kompetenzen zur Vorratsdatenspeicherung aufrecht zu erhalten. Denn wenn die Provider die Verkehrsdaten ihrer Kunden löschen, so die Begründung, könne man keine effektive Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung mehr leisten, Menschenleben seien in Gefahr.
Offiziell als Vorratsdatenspeicherungs-Ersatz eingebracht, enthält DRIP jedoch tatsächlich eine noch größere Ausweitung der Überwachungsbefugnisse Großbritanniens – auch wenn der bitische Premierminister Cameron das leugnet. Beispielsweise legitimiert es den Anspruch, auch an ausländischen Unternehmen Überwachungsanordnungen stellen zu dürfen. So müssste beispielsweise ein niederländischer Mailbetreiber auf Anordnung die E‑Mail seiner Nutzer zwischen Frankreich und Deutschland abfangen und an die britische Regierung aushändigen.