Machen sich Abgeordnete strafbar? Wir veröffentlichen die Regierungs-Gutachten zur Snowden-Befragung (Updates)

Asyl für Snowden? Anklage für Abgeordnete. Sagen Juristen. Bild: digitalcourage.

Die Bundesregierung will eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland verhindern. Zur Unterstützung hat sie ein Gutachten eingeholt, das Bundestagsabgeordneten mit Strafverfolgung in den USA droht. Ein britisches Gutachten sieht keine Strafbarkeit der Abgeordneten. Die Opposition im Untersuchungsausschuss kritisiert das als „Gefälligkeitsgutachten“ und „Einschüchterungsversuch“.

Seit Mittwoch berichten Medien über Gutachten der Bundesregierung, mit dem diese eine Befragung von Edward Snowden in Deutschland verhindert. Leider wird immer nur in Auszügen berichtet. Wir haben jetzt alle drei „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Original-Dokumente erhalten, die wir an dieser Stelle veröffentlichen:

Hier die Zusammenfassungen:

Bundesregierung: negative Auswirkungen auf deutsch-amerikanische Beziehungen

Die Frage, ob die Bundesregierung im Rahmen der Amtshilfe die Ladung, die Einreise und den Aufenthalt eines ausländischen Zeugen zum Zweck der Vernehmung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Deutschland zu ermöglichen hat, erfordert eine Abwägung der im jeweiligen Einzelfall betroffenen unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Positionen. Für den Fall, dass Herr Snowden vom Untersuchungsausschuss in Deutschland vernommen werden würde, wäre mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen und insbesondere einer Beeinträchtigung der Kooperation mit US-Sicherheitsbehörden, die für die Sicherheit Deutschlands von grundlegender Bedeutung ist, zu rechnen. Die rechtliche Würdigung hat ergeben, dass Herr Snowden auch im Ausland vernommen werden könnte. Vor diesem Hintergrund dürften nach Auffassung der Bundesregierung vorliegend die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen.

Die Bewilligung des US-amerikanischen Ersuchens um vorläufige Festnahme wird von der Bundesregierung geprüft. Über die Zulässigkeit einer Auslieferung hätte ein Oberlandesgericht zu entscheiden. Es ist möglich, dass Herr Snowden im Falle einer Einreise nach Deutschland an die Vereinigten Staaten auszuliefern wäre. Auch ein etwaiges freies bzw. sicheres Geleit wäre in diesem Fall nicht geeignet, eine Auslieferung umfassend zu verhindern. Bei einer Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss dürfte sich Herr Snowden nach deutschem Recht nicht strafbar machen. Wegen einer möglichen Strafbarkeit der Fragesteller und/oder der anderen an einer Vernehmung von Herrn Snowden (mittelbar) beteiligten Personen nach US-Recht und UK-Recht hat die Bundesregierung Gutachten eingeholt, auf die verwiesen wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass aus Gründen eines fairen Verfahrens und insbesondere im Hinblick auf die dem Untersuchungsausschuss obliegenden Schutz- und Fürsorgepflichten Herrn Snowden ein Auskunftsverweigerungsrecht auch bei der Gefahr ausländischer Strafverfolgung infolge der Aussage zuerkannt werden müsste.

Amerikanische Kanzlei: Abgeordnete machen sich strafbar

Die US-amerikanische Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke, L.L.P. (Spezialgebiet: Homeland Security) droht deutschen Bundestagsabgeordneten mit rechtlichen Schritten in den USA:

The United States has jurisdiction to prosecute crimes committed in Germany, Russia, or elsewhere through which classified information from the U.S. has been disclosed.

The immunity afforded by Germany to members of the Bundestag may be honored by the United States, but the United States is not required to do so.

It is a criminal offense in the United States to induce the repeat of previously released classified information; however the United States has never prosecuted such an act.

It is a criminal offense in the U.S. if the main perpetrator is induced to disclose U.S. classified information. Such release constitutes aiding and abetting, and may, depending on the facts, constitute “accessory after the fact,” conspiracy and theft of government property.

An arrangement of a date to reveal classified information can be regarded as an criminal agreement to release classified information and any overt act (which itself is non-criminal such as a phone call in furtherance of the agreement) completes the conspiracy.

The act of asking the perpetrator a question which he does not answer is not punishable as a violation of U.S. criminal law.

There is no legal distinction between release of classified information in a closed committee hearing and public release, as U.S. law protects classified information from being released to foreign governments in addition to release to the public.

A member of the Bundestag who makes public U.S. classified information that was disclosed in a closed session is liable under U.S. criminal law.

Britische Kanzlei: Abgeordnete nicht strafbar

Der britische Anwalt Aaron Watkins der Kanzlei Matrix Chambers kommt zur gegenteiligen Auffassung:

It is my opinion that German citizens who participate in a German parliamentary inquiry, in which reference is made to evidence or information classified in the UK, whether now in the public domain or not, would not be liable to prosecution as a matter of English criminal law. The key reasons for this are:

a. I have identified no offence with the extraterritorial jurisdiction to criminalize such conduct committed by foreign nationals abroad;

b. In any event, the purpose behind such a parliamentary inquiry (and the actions of any witnesses or those conducting the questioning) would not likely satisfy the requirements creating liability for any potential English offence;

c. The UK offences concerned with disclosure of classified information require in advance of any prosecution the express consent of the Attorney General. In the circumstances of this case, even if potential liability arose (which I conclude it does not), I cannot foresee circumstances in which such consent would be given to prosecute German parliamentarians for participating in a parliamentary inquiry.

If, in the course of the inquiry, the original witness somehow provided Information that rendered him punishable under UK law, I do not consider (in general terms) that those conducting the inquiry would be judged to have aided, abetted or conspired in the commission of any criminal offence committed by that witness contrary to English law.

In addition, and quite separately from the legal issues I am asked to consider, there would be extremely strong public policy considerations for no prosecution being contemplated by UK authorities.

Bundesregierung schüchtert Untersuchungsausschuss ein

Die linke Obfrau im Untersuchungsausschuss Martina Renner sagte dem Deutschlandfunk:

Dieses Gutachten soll Druck auf die Parlamentarier ausüben und eine Drohkulisse aufbauen.

Der grüne Abgeordnete Hans-Christian Ströbele, der bereits im ZDF Morgenmagazin das US-Gutachten kritisiert hat, sagte gegenüber netzpolitik.org:

Ich sehe das als Versuch der Bundesregierung, die Mitglieder des Untersuchungsausschusses einzuschüchtern. Es kann nicht sein, dass nun die Aufklärer strafbedroht werden. Wo kommen wir sonst hin. Wir müssen in Ruhe und unbeeindruckt von Drohungen unsere Ausklärungsarbeit tun könne.

Wenn nicht sogar ein Gefälligkeits-Gutachten vorliegt, kann man es mindestens ein „bestelltes Gutachten“ nennen. Die Bundesregierung ließ nämlich die deutsche Botschaft in Washington eine große dortige, als neokonservativ geltende Rechtsanwaltskanzlei mit einem Gutachten beauftragen. Deren zuständiger Partner und Verfasser der Studie war früher unter der Reagan-Administration u.a. hochrangig im Justizministerium beschäftigt sowie mit Spionageabwehr. Nicht auszuschließen, dass dieses Gutachten sogar zutreffend eine schlimme US-amerikanische Rechtslage schildert.

Jedenfalls der Tenor des Gutachten, daß wir uns durch jedwede Vernehmung von Snowden unabhängig von deren Ort strafbar machen könnten, bekräftigt auch nochmals unsere Haltung, daß wir ihn dann gleich hier in Berlin leibhaftig im Ausschuß anhören sollten, so wie dies ja der anzuwendenden Strafprozeßordnung auch entspricht.

Realistischer erscheint das Gesamtergebnis des britischen Gutachters, wonach hiesige parlamentarische Aufklärer keinerlei britisches Recht verletzen, wenn sie u.U. rechtswidrige Überwachungstätigkeit britischer Sicherheitsbehörden untersuchen.

Der ebenfalls grüne Konstantin von Notz erklärte gegenüber netzpolitik.org:

In den letzten Tagen wurde öffentlich eine Stellungnahme der Bundesregierung diskutiert, ohne dass sie den Abgeordneten vorlag. Auf diesem Wege wird parlamentarische Kontrolle bewusst hintertrieben. Dass die Bundesregierung eine Antwort auf eine parlamentarische Frage am Parlament vorbei in den Medien durchsticht, um die Interpretationshoheit in der Angelegenheit zu haben, ist skandalös.

Die Position der Bundesregierung und der Großen Koalition ist angstgetrieben, widersprüchlich und grenzt an Sabotage an dem Aufklärungsauftrag des Parlaments. Für diese fortwährende Geschichte des Versagens der deutschen Bundesregierung trägt Frau Merkel die politische Verantwortung.
[…]
Das US-amerikanische Recht kennt nach unserem Kenntnisstand keinen Präzedenzfall für die Verfolgung von Verantwortungsträgern ausländischer Staaten. Das US-Justizministerium müsste das veranlassen, so etwas kann keine amerikanische Staatsanwaltschaft allein entscheiden. Das allerdings ist kaum vorstellbar. Schon die Kenntnisnahme bislang noch unveröffentlichter Dokumente müsste nach dieser Logik der Bundesregierung dann auch eine mögliche Strafbarkeit nach ausländischem Recht auslösen.

Dann könnten der Untersuchungsausschuss allerdings gleich die Arbeit einstellen. Untersuchungsausschüsse sind ja genau dafür da, Licht ins Dunkel zu bringen, wo die Justiz nicht hinkommt und deswegen mit parallelen Befugnissen ausgestattet. Strafbarkeit nach Völkerrecht zu Geheimnisverrat gibt es jedenfalls nicht und die deutschen Tatbestände sind ausgeschlossen, da der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ja strafrechtsanalog ermittelt, Geheimnisse werden über Geheimschutzvorschriften geschützt. Gleiches gälte für Anhörungen Snowdens: Alle Geheimnisse wären nach deutschem Recht streng geschützt.

Update:

Christian Flisek, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss NSA, gegenüber netzpolitik.org:

Die von der Bundesregierung getroffene Abwägungsentscheidung, wonach sie wegen einer möglichen Belastung der auswärtigen Beziehungen eine Vernehmung Edward Snowdens nicht im Wege der Amtshilfe unterstützen würde, geht mit keinem Wort darauf ein, welche Interessen hinter dem Aufklärungsauftrag des Ausschusses stehen. Es geht hier nicht um einen kleinen Skandal, sondern um die Aufklärung möglicher massenhafter Grundrechtsverletzungen von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland. Angesichts der Streubreite derartiger Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Privatheit der Kommunikation greift die Abwägungsentscheidung aus meiner Sicht zu kurz.
[…]
Die in dem Gutachten einer amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei, das Teil des Berichts der Bundesregierung ist, angesprochene Frage, ob sich aus der Aufklärungsarbeit in Deutschland eventuell eine Strafbarkeit der an der Ausschussarbeit beteiligten Personen nach amerikanischem Recht ergibt, wird die parlamentarische Aufklärung nicht behindern. Mich wundert schon sehr, dass hierzu überhaupt eine US-Anwaltskanzlei beauftragt wurde. Schließlich war dies nicht Bestandteil unseres Ersuchens an die Bundesregierung.

Eine mögliche Strafverfolgung halte ich eher für eine überzogene These denn für eine reale Gefahr. Wir haben als Untersuchungsausschuss einen eindeutigen Auftrag des Deutschen Bundestages. Um diesen zu erfüllen, müssen wir uns die hierfür möglicherweise relevanten Informationen beschaffen und bewerten. Theoretisch-abstrakte Einschätzungen US-amerikanischer Anwaltskanzleien bringen uns davon nicht ab.

Martina Renner, Sprecherin der Bundestagsfraktion die Linke im Untersuchungsausschuss NSA, gegenüber netzpolitik.org:

Mit dem Rechtsgutachten einer US-Amerikanischen Kanzlei, nach der sich Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses strafbar machen, wenn sie ihrem Auftrag nachkommen, hat sich die Bundesregierung einen Bärendienst erwiesen. Was gegenüber den MdBs als Drohkulisse dienen und eine kleine Aufmerksamkeit der Kanzlerin gegenüber ihrem aktuellen Gastgeber sein sollte, wird zum Bumerang. Dadurch dass sich die Bundesregierung diese Gefälligkeitsstellungnahme aus den USA zu eigen macht, macht sie jedes vormals durch sie geäußerte Aufklärungsinteresse in Sachen massenhafter Überwachung der Kommunikation und politischer wie wirtschaftlicher Spionage durch NSA und Helfer zur Farce. Einschüchterungsversuche gegen Abgeordnete, die ihre Arbeit machen, sind anscheinend das letzte Mittel der Bundesregierung ihre Pflicht Snowden sicheres und freies Geleit nach Berlin zu gewähren, zu verweigern. Offenkundig geht hier die gute Stimmung beim Bankett mit Obama vor Grundrechtsschutz und verfassungsrechtlich gebotener Unterstützung der Aufklärungsarbeit im Bundestag. Die LINKE wird sich durch Bestellgutachten welcher Art nicht davon abbringen lassen am nächsten Donnerstag mit den Rechten der Opposition die Zeugenladung für Herrn Snowden nach Berlin zu beschließen.

André Hahn, stellvertretendes Mitglied im NSA-Untersuchnungsausschuss der Linken gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses des Bundestages zu unterstützen. Die jetzt vorgelegte Stellungnahme ist daher eine einzige Frechheit. Ein gutes Verhältnis zu den USA ist Bundeskanzlerin Merkel offenbar deutlich wichtiger als die Aufklärung der millionenfachen und eindeutig rechtwidrigen Ausspähung deutscher Bürgerinnen und Bürger durch die NSA. Vor allem sollte wohl der Besuch Angela Merkels bei US-Präsident Obama nicht durch einen absehbare Vernehmung Snowdens vor dem Ausschuss überschattet werden. Doch das sind völlig sachfremde Erwägungen.

Das Agieren der Bundesregierung ist für mich Feigheit vor dem Freund, denn es wäre genau jetzt die Pflicht der Kanzlerin, der US-Administration klare Grenzen aufzuzeigen. Doch dazu fehlt ihr offenbar der Mut… Geradezu abenteuerlich ist der Umstand, dass die Bundesregierung eine amerikanische Anwaltskanzlei einschaltet, die dann gleich auch noch prüft, welche strafrechtlichen Folgen die Vernehmung Snowdens in Deutschland für die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben könnte. Die ist ein unerträglicher Versuch der Einschüchterung gewählter Volksvertreter, die einstimmig vom Deutschen Bundestag den Auftrag erhalten haben,die NSA-Affäre aufzuklären. Ich lasse mich von niemandem einschüchtern oder gar bedrohen. Deshalb bleibt es bei unserer Forderung: Herr Snowden muss hier in Deutschland aussagen können und dafür mindestens sicheres Geleit gewährt bekommen, besser noch eine geschützte und unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Sofern die Bundesregierung und auch die sie tragende Koalition eine förmlichen Ladung Snowdens zur Zeugenvernehmung in Deutschland weiter verweigern, werden wir gemeinsam mit den Grünen das Bundesverfassungsgericht anrufen, um unsere Minderheitsrechte in der Opposition durchzusetzen.

24 Ergänzungen

  1. Ist das Wörtchen „drohnt“ (nach dem deutschen Gutachten) ein Schreibfehler und soll „droht“ bedeuten? Oder ist das eine freudsche Wortneuschöpfung und bedeutet „mit einer Drohne bedrohen“? ;-)

  2. Ja. Unsere Regierung macht sich strafbar.
    Und zwar dann, wenn sie:
    -ihren Amtseid verletzt
    -Beihilfe bei einer Straftat (Bespitzelung durch die NSA ist eine Straftat)
    -Strafvereitelung betreibt (wie sie es gerade tut)

    Die Regierung hat offenbar Dreck am Stecken. Und zwar massiv.
    Anders ist ihr absolutes Nichthandeln nicht erklärbar.

    Was ist eigentlich aus der Strafanzeige.gegen die Regierung geworden?

      1. irgendwann aber so ähnlich…

        Zu dem verlinkten Artikel: Es ist ein gravierender Unterschied, ob jemand seinen Amtseid bricht, indem er Parteispenden verschweigt, oder ob jemand fahrlässig zulässt, dass eine fremde Macht das eigene Staatsvolk ausspäht.
        Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie. Ohne die Souveränität des Staatsvolkes, die fundamental über den staatlich garantierten Schutz der Privatautonomie ihrer Bürger bedingt ist, ist eine demokratische Gesellschaftsordnung nicht möglich.

        Sollte sich herausstellen, dass die Bundesregierung die Unterminierung der Souveränität des Staatsvolkes durch eine fremde Macht zulässt oder gar aktiv unterstützt, dann gilt es die Regierung abzusetzen. Notfalls mit Gewalt.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Rechtliche_Situation_in_Deutschland

  3. Ich hätte ja nicht gedacht, dass das möglich ist, aber das Verhalten der Bundesregierung mit so einem „Phantasiegutachten“ ist tatsächlich ein neuer Tiefpunkt.

  4. Wie kann man zu dem Urteil von „Gefälligkeitsgutachten“ kommen, wenn diese zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen?

    Und ein Gutachten über eine Rechtslage ist eine „Drohung“? Da habt Ihr ja richtig Ahnung von der Rechtslage, sonst könntet Ihr das nicht behaupten. Oder das Gutachten ist richtig, dann ist es keine Drohung.

    Ich finde, Ihr braucht hier eine Qualitätskontrolle. Mitunter fällt das schwache Niveau hier auf.

    1. Wir wünschen uns ja ein Tool, was vor dem Kommentieren abfragt, ob der Artikel auch richtig gelesen wurde um das Niveau der Kommentare zu erhöhen. So als Qualitätskontrolle. Das „Gefälligkeitsgutachten“ und die „Drohung“ kommen aus einem Zitat von Ströbele. :-)

      1. … sehr nett Markus.
        Besser kann man das wohl nicht beantworten.
        P.S. Vielen Dank für den sehr gut aufgearbeiteten Artikel.
        Das lässt mich doch alles recht sprachlos/hilflos zurück …

  5. Unfassbar, wie sich hier die deutsche Regierung von den USA demütigen und vor deren Karren spannen lässt, statt sich europäisch zu verhalten und an die Zukunft unserer Kinder zu denken. – Die Ukraine ist wichtig für die USA – Russland für Europa. Nur mit Russland hat Europa Zukunft, siehe https://twitter.com/cenjur/status/460854975690584064 – hierin verlinkt ist auch ein offener Brief des ehemaligen Europa-Abgeordneten Dr. Ingo Friedrich. – Würden sich deutsche wie europäische Politiker für die Vollmitgliedschaft Russlands in die europäische Gemeinschaft einsetzen, gäbe es das, was jetzt in und mit der Ukraine passiert, kein Thema. So lange aber in vorauseilendem Gehorsam fehlerhaft für die friedliche Zukunft Europas die USA und deren Ukraine-Politik unterstützt und betrieben wird, so lange wird das unnötige Blutvergiessen weitergehen. – cenjur fragt: wem nutzt die Vollmitgliedschaft der Ukraine in der europäischen Gemeinschaft, wem die Russlands?! Wäre Russland Mitglied in der europäischen Gemeinschaft, wären auch die Ängste Polens oder anderen osteuropäischer Mitgliedstaaten beseitigt. – So konsequent, wie die USA ihre Interessen verfolgen, so konsequent sollte das auch Europa tun. Davon aber ist bisher weit und breit nichts zu sehen. Warum nicht, das ist die grosse Frage. cenjur

  6. Leute, Leute Leute…

    es gilt doch ganz klar noch Besatzungsrecht, nur Oberflächlich durch die 2+4 Verträge kaschiert und in Geheimverträgen gesichert. Laut verschieden Quellen, zu letzt Herr Schäuble ist Deutschland seit 1945 noch nie Souverän gewesen.

    Wenn sich Merkel nicht wohl verhält greifen die Amis unterstütze von GB direkt ein. Z.B der Euro-Haftbefehl als erste Maßnahme. Und Deutsche Abgeordnete aus dem Flugzeug zu holen und in Kuba ab zu liefern ist nur wirklich kein Problem. Denn Amis ist doch sogar Diplomatische Immunität von UN Mandatsträger so was von Egal.

    Nur an Moskau trauen Sie sich noch nicht dran, genau wie an Nordkorea. Die werden durch Ihre Atomwaffen wirksam geschützt vor dem Amerikanischen Weltpolizisten aus eigener Gnade…

    mfg

    Ralf

  7. Die #GroKo hat Angst vor einer Trotzreaktion der USA. Würden unsere amerikanischen „Freunde“ tatsächlich, aus Rache für eine Einladung Snowdens, Informationen zurückhalten, wenn unsere Sicherheit bedroht wäre? Ich dachte, die haben uns lieb.

    „[…] wäre mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen und insbesondere einer Beeinträchtigung der Kooperation mit US-Sicherheitsbehörden, […]“

  8. Mich würde es mal interessieren was solche vermeintlichen Gutachten gekostet haben. Was die Regierung bewirken will ist glasklar, nämlich verhindern.
    Die Reg. hat eigene Juristen im Amt hat, welche sich mit ausl. Recht befassen. Das nenne ich mal Steuergeldverschwendung.

  9. Natürlich kann man Snowden nicht in der BRD befragen und die Bundeskanzlerin weiß auch warum. Deutschland ist kein souveränes Land. Die Große Koalition hat den drei westlichen Alliierten 1968 in einem Geheimabkommen das Recht zu unbegrenzter geheimdienstlicher Tätigkeit zugesichert. Wir sind ein immer noch besetztes Land.Das Besatzungsstatut ist immer noch nicht aufgehoben. Viele Menschen in Deutschland ist das nicht bewusst. Wir haben nicht einmal eine gültige Verfassung. Die Regierung oder besser die Besatzungsmacht USA möchte auch gerne das das so bleibt. Mit einer Vernehmung Snowdens würde das alles in die öffentlichkeit kommen und das will nun wirklich keiner. ;-) „Wer nichts weiß muss alles glauben“ Fangen Sie an selber zu denken und hinterfragen sie alles was man Ihnen sagt.

    1. … hört sich sehr gefällig, jedoch leider auch sehr ausgedacht an.
      Einige Fakten sollten diese Behauptungen schon etwas erhärten …
      Leider fehlen diese Hinweise vollständig.

  10. Gibt es eigentlich irgendeinen Gerichtshof, wo man die amerikanischen Politiker und deren Justiz anzeigen kann? Denn hier geht es ja im Prinzip um Strafvereitelung im Amt! Und damit verbunden auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

    Für unsere Berliner möchte ich noch annehmen, dass sie Erpressungsopfer sind. Allerdings denke ich doch mehr und mehr, dass es ein gewisses Maß an krimineller Energie benötigt, um überhaupt Bundespolitiker zu werden!

  11. Was wehren die sich da eigentlich mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten bzw. US-amerikanischen Gutachten gegen die Aussage Snowdens in Deutschland? Die einzig plausible Antwort: Der BND und die Bundesregierung stecken metertief selber mit drin in der Überwachungsaffäre – Motto: „Wenn der eigene Geheimdienst die Deutschen nicht überwachen darf, lassen wir es eben die Amerikaner tun und profitieren von deren Ergebnissen“ – Das gleiche Spiel bei anderen Regierungen, die die Grundrechte ihrere Bürger aushebeln, – so gibt es einen wunderbaren Ringtausch verfassungswidrig zustande gekommener Informationen. Jeder tut, was er im eigenen Land verfassungsmäßig nicht darf, im anderen Land. Deswegen die vornehme Zurückhaltung statt Kritik an den Amerikanern, deswegen die Furcht, Snowden könnte etwas Unangenehmes auspacken, wenn er hier aussagte. Zitat: „Nach SPIEGEL-Recherchen ist die Zusammenarbeit zwischen Amerikanern und BND offenbar intensiver als bislang bekannt. Geheimdienst-Enthüller Edward Snowden sagt in einem Interview: Die NSA-Leute steckten unter einer Decke mit den Deutschen“. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/snowden-enthuellung-verbindung-zur-nsa-bringt-bnd-in-erklaerungsnot-a-909884.html

  12. Und jetzt die Sensation: Nach diesen „Gutachten“ steht zweifelsfrei fest:
    1. In Deutschland verstösst d. Aufklärung und Verfolgung von Spionage- u. Schnüffelaktivitäten gegen Rechtsvorschriften und Interessen der Betreiber dieser Aktivitäten [sieh an, wer hätte das gedacht ! Eigentl. gebietet dies auch d. gesunde Menschenverstand] und ist somit auch nicht im Interesse Deutschlands. Anstelle von USA. kann auch Russland, China, GB., F, Xy gesetzt werden …
    2. BND., Verfassungsschutz, MAD & Co. können einpacken, da sie ja wohl nicht gegen die Interessen der BRD. handeln können / dürfen und wollen.
    3. Regierung, Parlament u. unser Rechtsstaat / Justiz erklären damit – zumindest diesebezügl. – unverhohlen ihren vollständigen Bankrott und geben sich d. absoluten Lächerlichkeit preis.
    4. Erich Mielke, Markus Wolf, Stasi, KGB. und Co. hätten sich gefreut, wären sie bzw. ihre Juristen jeweils bezügl. ihrer Aktivitäten um solche „Rechtsgutachten“ gebeten worden.
    5. Einer Übertragung dieser „Rechtsphilosophie“ auf andere Straftaten, z.B. Mafia, Bankraub, Diebstahl etc. darf freudig entgegengesehen werden: Immer „Rechtsgutachten“ der Täter oder ihnen nahestehender juristen einholen und strikt befolgen – eine wahre Revolution !
    6. Und wer bezahlt MIR nun für dieses sicherlich ebenfalls hochwertige „Rechtsgutachten“ eine ordentliche, also mind. fünf- bis sechsstellige Summe ?
    MfG. B.W.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.