Der Verfassungsschutz hat den Datenaustausch mit US-Geheimdiensten im Jahr 2013 weiter intensiviert. Das ließe sich Geheimdokkumenten entnehmen, auf die sich NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung beziehen. Dabei handelt es sich um eine signifikante Steigerung des Austauschvolumens, die Süddeutsche berichtet von 1163 übermittelten Datensätzen, darunter Handynummern, Bewegungsprofile und Aufenthaltsorte. Diese Zahl habe sich damit in einem Vierjahreszeitraum beinahe verfünffacht, 2012 beispielsweise lag die Zahl der übermittelten Datensätze an die amerikanischen Geheimdienste nach Angaben eines Dokumentes aus dem Innenministerium bei 864.
Die gute Zusammenarbeit des BfV mit NSA, CIA und Co. ist bereits in der Vergangenheit mehrmals sauer aufgestoßen. Letzten Juli wurde enthüllt, dass das BfV eine Testversion von XKeyscore nutzt, mit dem die NSA Auswertung der riesigen Datenmengen vornimmt, die sie täglich im Internet abgreift und noch in diesem Mai lobte Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen die gute Zusammenarbeit und stellte die gemeinsamen Interessen in den Vordergrund. Dabei ist davon auszugehen, dass mindestens so viele Daten von amerikanischen Diensten Richtung BfV fließen wie umgekehrt.
Die Kooperation des BfV mit US-Geheimdiensten ist zwar nicht verwunderlich und neu, aber beinahe noch fragwürdiger als die des BND mit ausländischen Geheimdiensten. Der Verfassungsschutz erhebt in seiner Rolle Inlandsgeheimdienst Daten direkt in Deutschland, bei den übermittelten Daten muss es sich also höchstwahrscheinlich um die Daten Deutscher handeln. Hauptempfänger bei dem Tauschgeschäft ist nicht die NSA, sondern die CIA und ihre Dependancen im Ausland – wie die amerikanische Botschaft in Berlin, von der aus bekanntermaßen zusammen mit der NSA das gesamte deutsche Regierungsviertel – Stichwort Merkelphone – abgehört wurde. Außerdem wurden Informationen an FBI sowie die Geheimdienste des US-Heeres und der Luftwaffe weitergegeben.
Absurd wird es dann, wenn man sich §3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ansieht:
Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über
[…]
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
Oder auch die Selbstdarstellung der Arbeitsfelder auf der BfV-Homepage abruft:
Spionage- und Proliferationsabwehr
Derartige illegale Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste stellen einen schweren Angriff auf die Sicherheitsinteressen Deutschlands dar.
Dabei gilt es zunächst, eine Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage durch Spionage zu gewinnen und deren Hauptträger und die mit ihnen in Kontakt stehenden Zielpersonen zu identifizieren. Dabei versucht die Spionageabwehr den Modus Operandi, die Vorgehensweise, fremder Nachrichtendienste aufzudecken […] So sollen Spionageaktivitäten verhindert und unterbrochen werden.
Wie man gleichzeitig die Spionage eines ausländischen Geheimdienstes fördern kann und dabei gleichzeitig Spionageabwehr betreiben will, ist unklar. Offensichtlich wird mit zweierlei Maß gemessen und die Spionage befreundeter Dienste ™ stellt im Selbstverständnis des BfV im Gegensatz zu der Russlands oder Chinas keine Spionage sondern Zusammenarbeit dar. Aber statt einer Erklärung beruft man sich mantraartig darauf, sich „strikt an die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse“ zu halten. Hinsichtlich genauer Erläuterungen dieser haltlosen Behauptung hüllt sich der Verfassungsschutz in Schweigen, denn man weiß ja, dass niemand nachbohren wird geschweigedenn Konsequenzen durchsetzen wird.
