Überwachung in der Prostitution – was hat es damit auf sich? Neben den großen Überwachungsausweitungen und Grundrechtsunterwanderungen durch Vorratsdatenspeicherung und Co. ist es leicht, den Blick dafür zu verlieren, dass Überwachungsbefugnisse auch in anderen Bereichen ausgeweitet werden. In Bereichen, die nicht jede und jeden betreffen und die daher gern untergehen. Ein Beispiel ist das geplante Prostitutionsschutzgesetz, das derzeit in der Großen Koalition unter Federführung des Familienministeriums verhandelt wird. Es enthält weitreichende Dehnungen von Überwachungsbefugnissen – man könnte es auch Prostituiertenkontrollgesetz nennen – und schafft ganz nebenbei das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ab – ohne großes Medienecho.
Wir verwenden hier das Gender-Sternchen. Um darauf aufmerksam zu machen, dass im Bereich der Prostitution oft pauschal von Frauen als Prostituierte ausgegangen wird, obwohl auch Männer, Transgender und andere Geschlechtsidentitäten in der Sexarbeit tätig sind.
Vom aktuellen nicht-öffentlichen Referentenentwurf des geplanten Gesetzes berichtete Der Spiegel am 11. April. Berufsverbände der Sexarbeiter*innen kritisieren viele Punkte des Entwurfs, der auf Repression setzt. So verkündet die CDU/CSU-Fraktion stolz in einer Pressemitteilung:
Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.
Wir haben direkt mit Betroffenen geredet, die am besten wissen, welche Regelung sie zu ihrem Schutz brauchen.
Registrierungspflicht
In Zukunft soll sich jede*r Sexarbeiter*in registrieren. Das heißt, zu einer noch zu benennenden Stelle gehen, sich eintragen lassen und erst dann als Sexarbeiter*in arbeiten zu dürfen. Wer diese Aufgabe übernimmt, wird von den Bundesländern geregelt werden. In Bayern wird es wahrscheinlich die Polizei sein, in Berlin ist es wahrscheinlicher, dass beispielsweise das Ordnungsamt zuständig wird. Die Registrierungsprozedur soll alle zwei Jahre erneut fällig werden, bei unter 21-Jährigen sogar jährlich.
Wichtig ist dabei, dass diese Registrierung nichts mit Steuerzahlungen und Co. zu tun hat. Denn klar, Steuern müssen sowieso gezahlt werden. Doch bisher war es für viele eine Option, bei der Steuererklärung statt „Sexarbeit“ andere Tätigkeiten wie „Escort“ oder „Massage“ anzugeben und so einem Zwangsouting und gesellschaftlicher Diskriminierung zu entgehen. Im Bericht zum Sexarbeitskongress 2014 werden verschiedene Szenarien aufgeführt:
Von der Mutter zweier Kinder, die um ihr Sorgerecht fürchtet, der Studentin mit Nebenjob, die nach einem Zwangsouting eine akademische Laufbahn vergessen könnte, oder der Mieterin einer Modellwohnung, die sich schon mitten im Orwell-Roman angekommen fühlt.
Die Registrierung setzt voraus, dass ein*e Sexarbeiter*in sich vorher einer medizinischen Beratung unterzogen hat. Ursprünglich war eine verpflichtende medizinische Untersuchung geplant, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Eine solche, den sogenannten „Bockschein“, gab es nämlich in manchen Bundesländern bis 2001. Wirksam waren die Untersuchungen kaum und Gesundheitsämter selbst beklagten, dass die eigentlich Betroffenen damit nicht erreicht würden. Freiwillige, anonyme Angebote leisten einen viel wichtigeren Beitrag zur Gesundheitsvorsorge als ein regelmäßig zu erneuernder Stempel, der am Ende nur zur Formsache wird.
Aus einer Auswertung zu den „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ (dasjenige von 2002) des Familienministeriums:
Am 1. Januar 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Die Überschrift des § 3 „Prävention durch Aufklärung“ entspricht dem Leitgedanken des gesamten Gesetzes. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Kontrolle, sondern die Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens des Einzelnen. Die Angebote des Gesundheitsamtes sind freiwillig, anonym und kostenlos.
Auch die Deutsche STI-Gesellschaft zur Förderung sexueller Gesundheit lehnt vor allem die Verknüpfung von Beratung und Registrierung ab:
Beratung im Zusammenhang mit Sexualität und Gesundheit sollte anonym möglich sein, um
im gegenseitigen Vertrauen stattfinden zu können. Wenn eine namentliche Registrierung mit
einer Beratung verknüpft wird, sind das nötige Vertrauen und damit der Erfolg der Beratung
gefährdet.
Die geplante Extra-Registrierung gibt es so für keinen anderen Beruf in Deutschland. Vergleichbar wäre sie höchstens mit den Lizenzen für Berufe, die eine Fremdgefährdung beinhalten. Etwa in der Pyrotechnik oder dem Taxigewerbe, indem die Fähigkeiten jedoch nur alle fünf Jahre aufs Neue bewiesen werden müssen. Dass Sexarbeiter*innen eine Fremdgefährdung darstellen, ist zu bezweifeln. Denn im Gegensatz zu einer Taxifahrt kann der Kunde oder die Kundin bei einer Sexarbeiter*in selbst für die eigene Sicherheit sorgen (muss er oder sie wohl in Zukunft auch, denn das geplante Gesetz beinhaltet ebenso eine Kondompflicht, deren Kontrollierbarkeit jedoch eher fraglich ist).

„Hurenpass“
Ist die oder der Sexarbeiter*in ordentlich angemeldet, soll womöglich ein Ausweis ausgestellt werden. Wie er aussehen könnte, ist noch unklar. Ebenso unklar wie die Frage, wem dieser Ausweis vorgezeigt werden muss. In der Realität ist es oft so, dass nicht einmal ein*e Bordellbetreiber*in den Klarnamen derjenigen kennt, die im Bordell beschäftigt sind. Das berichtete uns Fabienne Freymadl, die politische Sprecherin des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen.
In Österreich wiederum, wo es einen solchen Ausweis schon gibt, behielten Betreiber*innen die Ausweise ihrer Arbeiter*innen oftmals ein und nehmen ihnen so die Möglichkeit, sich legal selbstständig zu machen. Freymadl äußert außerdem die Bedenken, dass mit den Ausweisen und den Namen der Prostituierten schlampig umgegangen werden könnte. Die Enthüllung des Klarnamens würde zu einem Problem werden. Denn a) arbeitet die Vielzahl der Sexarbeiter*innen unter einem Pseudonym und ist im „bürgerlichen Leben“ nicht geoutet und b) ergeben sich Probleme mit Kund*innen oder Prostitutionshasser*innen, die die Sexarbeiter*innen mit ihrem Klarnamen leichter auffinden und gefährden können.
Emy Fem ist eine Sexarbeiterin mit einem transgenderten Körper. Sie setzt sich für die Rechte von Sexarbeiter*innen ein und beschreibt sich als „in dem Land arbeitend, in dem sie aufgewachsen ist, dessen Sprache sie halbwegs spricht, dessen Gesetze sie halbwegs versteht, mit ihrem Wunschgeschlecht und Ihrem Wunschnamen im Pass, mit festem gewählten Wohnsitz, Steuernummer und Krankenversicherung. Geoutet als Sexarbeiterin in ihrem Umfeld und ihrer Familie. Selbstständig mit zwei eigenen Webseiten und einer weiteren in Arbeit, sprich: einer Minderheit im Sexbusiness.“ Sie berichtete uns:
Trotzdem ist es selbst für mich undenkbar mit meinem Ausweisnamen als Sexarbeiterin geoutet zu werden. Zwangsregistrierung = Zwangsouting.
Sie hat die Erfahrung gemacht, dass es normal ist, wenn Sexarbeiter*innen hin und wieder gestalkt werden. Kunden würden dann versuchen herauszufinden, wo sie wohnen und wie sie heißen. Stalking kann in der Sexindustrie nur entgegengewirkt werden, indem mit einer Arbeitsidentität gearbeitet wird. „Unser Arbeitsname ist unsere Sicherheit“, sagt sie.
„Vorratsdatenspeicherung in der Sexarbeit“
Emy sprach auch auf der letzten „Freiheit statt Angst“-Demonstration. In einer Rede für den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleitungen hieß es:
Die Vorratsdatenspeicherung in der Sexarbeit, die Registrierung, ob unter Zwang oder freiwillig, bietet keinerlei Schutz. Die Eintragung in eine Kartei bewahrt keine Person zu keinem Zeitpunkt davor, überfallen, ausgeraubt oder Opfer von Menschenhandel zu werden. Darüber hinaus liefert die große Koalition damit Sexarbeiter_innen vorsätzlich vermeidbaren Gefahren aus. Wenn ein Klient von einer Sexarbeiter_in die Vorlage ihres Hurenausweises verlangen darf, werden Stalking und Nachstellung Tür und Tor geöffnet.
Eine datenschutzfreundlichere Möglichkeit wäre es, den Sexarbeiter*innen die Untersuchungen und Registrierungen unter Pseudonymen zu gewähren. Hier stellt sich dann allerdings die Frage der Wirksamkeit, denn ein*e Arbeiter*in könnte sich dann für mehrere registrieren, um diesen die medizinischen Beratungen zu ersparen.
Die tatsächliche Motivation hinter den Beratungen liegt aber nicht bei der Aufklärung, sondern dem Auffinden von Zwangsprostituierten. Es wird aber kaum zielführend sein, denn diese werden oft derart eingeschüchtert – wenn sie überhaupt registriert werden und nicht vollkommen illegal arbeiten –, dass sie sich kaum als Zwangsprostituierte zu erkennen geben werden.
Unverletzlichkeit der Wohnung
Der wohl härteste Einschnitt in die Grundrechte der Sexarbeiter*innen ist die geplante Legalisierung von verdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen, zu denen Polizei und Behörden laut dem Spiegel befugt werden sollen.
In Bayern sind diese „Hausbesuche“ schon jetzt Praxis und im bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelt:
§ 13 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen […]
2. wenn die Person sich an einem Ort aufhält, […]
b) an dem Personen der Prostitution nachgehen […]§ 23 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
[…]
(3) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn […]
2. sie der Prostitution dienen.
Abseits von Abschreckung und Geschäftsschädigung, arbeiten viele Sexarbeiter*innen in Wohnungen, in denen sie auch leben. Von der Erlaubnispflicht und der Registrierung als Bordell sollen zwar Sexarbeiter*innen ausgenommen werden, die alleine in ihrer Wohnung der Prostitution nachgehen, oft aber teilen sie sich den Ort mit anderen zum Arbeiten. Damit wäre der privateste Teil ihres Lebens willkürlichen Durchsuchungen ausgesetzt. Oder die Sexarbeiter*innen kehren zurück zur Einzelwohnungsprostitution. Emy Fem fürchtet dadurch eine massive Verschlechterung der Situation
Wir müssen die Möglichkeit haben, uns mit Kolleg*innen zusammenzuschließen und in unserem gewünschten Umfeld zu arbeiten und dabei aufeinander Acht zu geben. […] Wenn wir nur alleine in unserer Meldeadresse (= Hardcorezwangsouting!) arbeiten können, werden wir immer abhängiger von Großbetreibern. […] Diese Form der Regulierung unsere Arbeitsstätten treibt uns in die Illegalität, in unsichere schlechte Arbeitsbedingungen und in Abhängigkeiten von Großbetreibern mit schlechter Bezahlung und Zuhältern.
Fabienne Freymadl fürchtet, dass diese Praxis auch als Blaupause für die Legitimierung von willkürlichen Durchsuchungen anderer gesellschaftlich diskriminierter Gruppen dienen könnte. Dass das keine unberechtigte Sorge ist, zeigt ein Fall, der vor kurzem in Frankfurt passierte. Am 4. Mai sind 200 Polizei-Beamte in Schutzmontur gegen „eine angebliche ‚China-Mafia’ vorgegangen, die sich ausgerechnet im gutbürgerlichen Frankfurter Viertel Dornbusch mit Wohnungsprostitution ein Zubrot verdienen wollte – in Etablissements, die jedem in der Nachbarschaft hinlänglich bekannt waren!“ Begleitet wurden die Beamten von Reportern der „Zeitung“ mit vier Buchstaben, berichtet Doña Carmen. Doña Carmen setzt sich seit 1998 im Rotlichmilieu in Frankfurt am Main „für die sozialen und politischen Rechte von Frauen ein, die in der Prostitution arbeiten“. Die Mitglieder von Doña Carmen teilen Freymadls Sorge und fürchten, dass auch Frauen „mit häufig wechselndem Herrenbesuch“ betroffen sein könnten:
Die momentanen Repressionsmaßnahmen städtischer und sonstiger Ordnungsbehörden in Frankfurt geben einen Vorgeschmack darauf, was auf Sexarbeiterinnen und Frauen mit häufig wechselndem Herrenbesuch zukommt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt: Rechtsstaatliche Maßstäbe werden ausgehöhlt, Sexarbeiter/innen wie Freiwild behandelt und Frauen mit freizügigem Sexualverhalten unter Generalverdacht gestellt.
Alternativen zum Gesetzesvorschlag
Welche positiven Alternativen zum aktuellen Referentenentwurf kann es geben? Ein „Vorbild“ gibt es aus Neuseeland. Dort wurden die rechtlichen Bedingungen für Prostitution 2003 deutlich liberalisiert, vor allem in Bezug auf die Registrierung von Sexarbeiter*innen, die vorher als „Masseur*in“ registriert sein mussten. Das New Zealand Prostitutes Collective fasst zusammen:
You do not have to register with the police, or even contact the police, if you wish to be a sex worker in New Zealand. Under the old laws, Massage parlours were required to keep a register of names, with identifying details, which were to be given to the police for inspection “upon request”. In some areas, people working privately had to register with the police before they could advertise in their local newspaper. This is no longer the case.
Nur Bordellbetreiber*innen müssen sich eine Genehmigung einholen, Gruppen von bis zu vier Sexarbeiter*innen sind davon ausgenommen:
Up to four sex workers can work together and do not need an Operators Certificate, so long as no one is in charge of anyone else, or working as a boss.
Für Durchsuchen von Arbeitsstätten sind Durchsuchungsbeschlüsse notwendig, die – zumindest in der Theorie – nur aufgrund eines konkreten Verdachts ausgestellt werden dürfen.
Auch der Verein Doña Carmen hat eine Vorstellung, wie ein neues Gesetz aussehen müsste, dass die Rechte von Sexarbeiter*innen stärkt.

Was nun?
Um ein Bewusstsein zu schaffen, dass Sexarbeitende nicht totalkontrolliert werden dürfen, ist es wichtig, klarzumachen, dass Sexarbeit eine Arbeit wie jede andere ist. Und nicht ein Quasi-Pseudonym für Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung. Letztere sind keine Prostitution, sondern Straftaten. Und lassen sich mit den im ProSchG angedachten Mitteln kaum bekämpfen.
Sexarbeiter*innen dürfen nicht aufgrund ihrer Berufsausübung kriminalisiert und einem Generalverdacht ausgesetzt werden, der fundamentale Rechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung aushebelt.
Am 13. Juni soll es in Frankfurt eine große Demonstration gegen das Gesetz geben. Die Plattform Frankfurt 13. Juni ruft auf:
Auf diskriminierende Sonderbehandlung und rechtliche Ausgrenzung legen wir keinen Wert! Auf „bessere Arbeitsbedingungen“ bei gleichzeitiger Fortsetzung rechtlicher Ungleichbehandlung können wir gut und gerne verzichten! Denn was nützt es Galeerensklaven, wenn sie beim Rudern angenehmer sitzen? Wir wollen nicht unter Generalverdacht stehen, wir wollen Rechte statt Razzien! Wir fordern ein Ende jeglicher Sonderbehandlung – denn weder sind wir eine „Risiko“ für den Rest der Gesellschaft, noch sind wir ‚Berufsverbrecher‘, von denen Gefahr ausgeht!


