Facebook verpflichtet seine Nutzer bekanntlich dazu, Klarnamen zu verwenden und verbietet ihnen den Einsatz von Pseudonymen. Gegen diesen Zwang will der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar vorgehen und hat deshalb eine Verwaltungsanordnung erlassen, die Facebook dazu zwingen soll, Pseudonyme für deutsche Bürger zuzulassen. Das soziale Netzwerk verstoße gegen das Telemediengesetz, in dem das Recht auf Verwendung […]