Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein erlässt Verfügungen gegen Facebook wegen Klarnamenpflicht

Das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein ULD erlässt Verfügungen gegen Facebook Inc. und Facebook Ltd. wegen ihrer Klarnamenpflicht. Facebook hatte sich geweigert, pseudonyme Konten zuzulassen und solche stattdessen gesperrt. Daraufhin wurde der Upload einer Ausweiskopie verlangt, um den Namen zu verifizieren. Das verstößt laut ULD gegen das deutsche Telemediengesetz TMG, §13 Abs. 6:

Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.


Sowohl Facebook Inc. (USA) wie auch Facebook Ltd. (Irland) hatten sich gegenüber dem ULD geweigert, pseudonyme Konten zuzulassen, sodass die Landeszentrale „im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden von Betroffenen die beiden Unternehmen über Verfügungen hierzu verpflichtet und die sofortige Vollziehung der Verfügungen angeordnet.“ Facebook hatte in einer Stellungnahme verkündet, dass für die Datenverarbeitung von Facebook ausschließlich die Facebook Ltd. in Irland verantwortlich sei und diese sich umfassend an das irische Datenschutzrecht halte, welches das europäische Recht vollständig umsetzt. Vielmehr gelte die Regelung in § 13 Abs. 6 TMG für Facebook nicht und verstoße zudem gegen höherrangiges europäisches Recht. Mein Lieblingssatz: „Mit seiner Realnamenkultur verfolge Facebook eine Mission des Vertrauens und der Sicherheit.“ Nicht zumutbar sei eine „Abkehr von der Realnamenkultur“. Soso.

Das ULD fordert in der Verfügung, dass sowohl Facebook Inc. als auch Facebook Ltd. für die Klarnamenpolitik von Facebook verantwortlich sein sollen und daher beide auch zur Verantwortung gezogen werden können. Sie sollen sich an §13 Abs. 6 TMG halten, das Zulassen von Pseudonymen gilt als zumutbar und eine Klarnamenpflicht verhindert „weder Missbrauch des Dienstes für Beleidigungen oder Provokationen noch Identitätsdiebstahl“, wie Facebook behauptet. Hiergegen seien stattdessen andere Vorkehrungen erforderlich. Die Klarnamenpflicht müsse „zur Sicherstellung der Betroffenenrechte und des Datenschutzrechts generell“ sofort von Facebook aufgegeben werden. Kommt Facebook den getroffenen Regelungen durch die ULD nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung nach, verhängt die ULD ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.

Thilo Weichert, Leiter des ULD erläutert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Ziel der Verfügungen des ULD ist es, endlich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden ist. Eigentlich müsste dies auch im Interesse des Unternehmens sein. Insofern hoffen wir in der weiteren Auseinandersetzung auf eine sachorientierte, nicht auf Verzögerung abzielende Vorgehensweise. Angesichts des Umstandes, dass Facebook aktuell allen seinen Mitgliedern die Möglichkeit nimmt, selbst über die Auffindbarkeit unter dem eigenen Namen zu entscheiden, ist unsere Initiative dringender denn je.“

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9 Ergänzungen

  1. 20.000 € – darüber lacht facebook sich doch nur kaput.

    aber schön das jemand mal das offensichtliche feststellt.

  2. Jetzt wird des spannend, wer bei Facebook das Produktdesign bestimmt: Das Unternehmen oder Thilo Weichert. Lustig wird es, wenn Thilo Weichert dann bei Xing erzwingen will, dass er dort unter Pseudonym zulassen werden will. Dort heisst es:
    „Die Ablehnung kann folgende Gründe haben:

    – Der Name beginnt mit einem Kleinbuchstaben
    – Initial statt voller Name (z. B. „M. Müller“ oder „Martin M.“).
    – Pseudonyme wie z. B. „Max Mustermann“, „John Doe“ etc.
    – Verwendung von Profildaten einer anderen Person
    – Benutzer ist ein Unternehmen, keine Person
    – Eintrag eines Geburtsdatums im Feld „Geburtsname““

    Aber deutsche Unternehmen interessieren Thilo Weichert beim „Datenschutz“ ja nicht. Es muss schon zu seiner Obamaverschwörungstheorie passen. Da heisst es unter Thilo Weicherts Motto „Optimierte Verantwortungslosigkeit“:
    „Dabei verfolgt z. B. die US-Regierung ein m. E. durchsichtiges Kalkül: Das Leugnen und Ignorieren informationeller Selbstbestimmung insbesondere gegenüber europäischen Bürgerinnen und Bürgern bringt politisch wie ökonomisch Nutzen: Die informationelle Ausbeutung – auch in Europa – verschafft US-Unternehmen, die sich an europäisches oder nationales Recht nicht gebunden fühlen – und damit indirekt der US-Gesamtwirtschaft – immer noch Vorteile auf dem Weltmarkt. Zugleich garantiert die Leugnung informationeller Selbstbestimmung als Menschenrecht die sicherheitspolitische Hegemonie der USA, was anschaulich bei den Abkommen mit Europa zu Fluggastdaten oder Bankdaten zur Schau gestellt wird.“
    https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2011/sak2011-weichert-eroeffnungsrede.pdf

    Warten wir, dass Xing auch eine Abmahnung bekommt. Oder wir warten vergebens über Datenschutz wie beim Einsatz des Bundestrojaners in Kiel, wo alles Verschlussasche ist. Geheimer Datenschutz des Bürgers sozusagen.

    Um uns herum haben viele die europäische Cookie-Richtlinie umgesetzt. Bei englischen Zeitungen wird man gefragt, ob sie Cookies setzen dürfen. Bem Einsatz von Piwik, das von Thilo Weichert beworben wird, muss ein Cookie gesetzt werden, wenn man nicht getrackt werden will. Oh what a brave new world.

    Aber Pseudonym-Verbot im Geschäftsmodell eines US-Unternehmens ist natürlich wichtiger als Datenschutz in Deutschland. Ist klar. Aber bitte nicht das Pseudonym von Thilo Weichert bei Xing nennen, wenn er da drin ist oder rein will.

  3. Wenn mich jemand auf Facebook sucht => Peter Pam (Peter Pan ging net)

    Und das ist gaaaanz bestimmt mein richtiger Name, ganz doll ehrlich!

  4. Ich hab gleich mal an XING geschrieben ob sie in dem Zusammenhang nicht auch endlich mal pseudonyme Nutzung einführen wollen. Wenn was interessantes zurück kommt leite ich es hierher weiter.

  5. @Wolfgang Ksoll: Musst du diesen Beitrag wirklich unter jedes Blog posten, welches über diese Entscheidung berichtet? Das macht dich nicht sonderlich seriös, eine Verschwörungstheorie ist es übrigens auch nicht, dass US-Unternehmen von US-Gesetzen sehr profitieren und gerne ausländische Gesetze ignorieren, andersrum US-Behörden aber gerne eigene Gesetze im Ausland versuchen durchzudrücken, siehe etwa die Vorgänge um Wikileaks, Megaupload, Pirate Bay & Co.

  6. Ach hört doch auf…der Staat will in unsere Cloud-Speicher, aber bei Facebook ist es problematisch das die Vor- und Nachnamen wollen (und ich eh eingeben kann was ich will, nur das eben zwei Begriffe Pflicht sind)?
    Pseudonyme ja, solange Vater Staat zu jedem Zeitpunkt weiß wer sich dahinter verbirgt.
    Im Umgang mit FB wurde schon genug aufgeklärt, Zeit für die Herren Datenschutzapostel sich neuen Zielen zuzuwenden und erstmal vor der eigenen Tür zu kehren! Der Staat macht mir Angst, nicht FB. Bei FB brauche ich mich nicht anmelden und mit NoScript bin ich für FB unsichtbar, aber vor dem Staat gibt es kein dauerhaftes Entkommen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.