Der Deutsche Bundestag hat eine eigene Parlamentspolizei, eine Lehre aus dem Nationalsozialismus, die eher selten im Licht der Öffentlichkeit steht. Letzten Monat haben sie ihre Aufgabe, Gefahren für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments abzuwehren, etwas zu genau genommen – und mich beim Bloggen aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss überwacht:
15:00: Es geht weiter. Ich habe einen eigenen Polizisten hinter mir sitzen, dessen Aufgabe es ist, mich zu beobachten. Laut Eigenauskunft ist sein Name Herr Meyer und seine Dienstnummer 122. Was soll das? Vor der Pause hatte Herr Sensburg noch unsere Leistung gelobt. […]
Anmerkung: Jetzt kam Harald Georgii, Leiter des Ausschuss-Sekretariats zu mir. Ich werde nicht überwacht. Die Polizei achtet nur darauf, dass niemand filmt und streamt. Ich: „Aber er ist ja bei mir.“ Antwort: „Ihr Name ist halt bekannt.“
Das führte im Nachgang zu Schlagzeilen wie Schüchtert der Bundestag Medien ein? und Wurden Journalisten auf der Tribüne überwacht?
Die klare Antwort von uns ist: Wir lassen uns nicht einschüchtern und machen selbstverständlich weiter. Trotzdem ist dieser Vorfall ein gefährlicher Präzedenzfall für die freie Berichterstattung und ein abschreckendes Signal an potentielle Besucher/innen der öffentlichen (!) Ausschuss-Sitzungen. Aus diesen Gründen haben wir uns entschieden, rechtlich gegen die Überwachung durch die Bundestagspolizei vorzugehen. Am Montag hat der Berliner Anwalt Sönke Hilbrans in unserem Auftrag einen Brief an den Präsidenten des Deutschen Bundestages verschickt, den wir an dieser Stelle veröffentlichen: Meister, Andre ./. Deutscher Bundestag.
Darin beantragen wir zum einen Auskunft über die beim Bundestag über mich gespeicherten personenbezogenen Daten: was ist gespeichert, welche Akten gibt es, wo kommen die Daten her? Weiterhin beantragen wir Auskunft zur Beobachtung in der fraglichen Sitzung: wer hat die Beobachtung angeordnet, auf welcher Grundlage, wurde ein Bericht erstellt?
Schließlich wollen wir auch wissen, „welche Vorkehrungen getroffen worden sind, dass eine direkte Beobachtung der Berichterstattungstätigkeit von Herrn Meister in Zukunft ausgeschlossen wird“? Letzteres ist besonders pikant, da mir nach dem letzten Vorfall vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, vom Leiter des Ausschuss-Sekretariats und von der Pressestelle des Bundestags versichert wurde, dass das alles nur ein bedauerliches Missverständnis war und nicht mehr vorkommen würde.
Nun, gestern hatte ich wieder einen Polizisten hinter mir, angeblich aber nicht auf mich angesetzt. Ich könne mich ja umsetzen, im Gegensatz zum letzten Mal würde er mir nicht folgen. Mit-Blogger Justin Hanney wurde Zeuge eines Gesprächs anderer Polizisten, die meinten: „Wir haben hier zwei mit ’ner Mütze.“ – Ich trage zufälligerweise eine nicht ganz unauffällige Kopfbedeckungen.
Zufall oder nicht: Wir werden weiter über den größten Überwachungsskandal der Menschheitsgeschichte und dessen Versuch einer Aufarbeitung im Bundestag berichten, mit Live-Blogs und Dokumenten, die uns zugespielt werden. Der Skandal ist nicht die Aufklärung, sondern die anlasslose Überwachung.
[Eine anwaltliche Vertretung kostet leider mehrere hundert Euro. Wer einen kleinen Teil zur Refinanzierung beitragen will, kann das gerne über die üblichen Spenden-Möglichkeiten tun. Vielen Dank!]
Hier das Schreiben vom PDF befreit:
Deutscher Bundestag
–Der Präsident–
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berlin, den 29.10.2014 / jgo
Wahrnehmung polizeilicher Befugnisse im Deutschen Bundestag
Betroffener: Herr Andre Meister
Vorgang im NSA-Untersuchungsausschuss vom 09.10.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die anliegende Vollmacht zeige ich an, dass uns Herr Andre Meister mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Herr Meister ist bekanntlich Betroffener eines Vorfalls im NSA-Untersuchungsausschuss am Nachmittag des 09.10.2014, welcher Anlass für die nachfolgenden Anträge und Nachfragen gibt.
Herr Meister begab sich an jenem Tage zum Sitzungssaal des NSA-Untersuchungsausschusses, um für Netzpolitik.org zu berichten. Dies ist allen Beteiligten bekannt; Herr Meister ist insbesondere auch dem Herrn Ausschussvorsitzenden und dem Geschäftsführer des Ausschusses von Person bekannt. Beim Betreten des Saales wurden von allen Besucherinnen und Besuchern die Personalien festgestellt und notiert, so auch von Herrn Meister. Dies ist bereits außergewöhnlich. Herr Meister und mehrere andere Journalisten in seiner Begleitung nahmen im Sitzungssaal Platz. Einer der Begleiter nahm dabei wahr, dass Angehörige der Bundestagspolizei eine Art Einweisung vornahmen und dabei auch in Richtung des Sitzungsplatzes von Herrn Meister gezeigt wurde. Hinter Herrn Meister nahm hernach ein Mitarbeiter der Bundestagspolizei Platz. Nach der Wahrnehmung von Herrn Meister, welche von einem Zeugen bestätigt wurde, beobachtete dieser Mitarbeiter der Bundestagspolizei gezielt von hinten und auf kurze Distanz die Aktivitäten von Herrn Meister. Auch der Bildschirm des benutzten Laptops konnte aus der Position des Beobachters mühelos eingesehen werden. Herr Meister fühlte sich daraufhin unwohl, besorgte ein dienstliches Interesse des Beobachters an seinem Tun und stellte den Mitarbeiter der Bundestagspolizei zur Rede. Dieser gab Herrn Meister unter Zeugen gegenüber zu, sich bewusst auf Herrn Meister zu konzentrieren und ihn zu beobachten. Als Name gab er auf Nachfrage „Meyer“ an und als Dienstnummer „122“. Die Begleiter von Herrn Meister nahmen ferner wahr, wie andere Mitarbeiter der Bundestagspolizei Herrn Meister und die um ihn herum sitzenden anderen Berichterstatter auffällig fixieren.
Es waren eine Anzahl anderer Besucher ebenfalls im Zuschauerbereich des Sitzungssaals, welche mit ihren Mobilfunkgeräten und Laptops hantierten, ohne von Mitarbeitern der Bundestagspolizei im Nahbereich beobachtet zu werden.
Der Leiter des Ausschusssekretariats bemerkte, auf den Vorgang angesprochen, dass der Mitarbeiter der Bundestagspolizei den Auftrag habe, zu prüfen, dass niemand filmt oder aus dem Ausschuss streamt. Auf die Fokussierung seiner Person durch den Mitarbeiter der Bundestagspolizei angesprochen, bedeutete ihm der Leiter des Ausschusssekretariats, dass er – Herrn Meister – halt namentlich bekannt sei.
Die direkte, aus nächster Nähe erfolgende Beobachtung durch Herrn Meyer dauerte ca. eine Stunde; dass auffällige Interesse anderer Mitarbeiter der Bundestagspolizei dauerte den ganzen Sitzungstag an.
II.
Ich beantrage
Auskunft über die zu dem Betroffenen bei dem Deutschen Bundestag gespeicherten personenbezogenen Daten.
Das Auskunftsersuchen richtet sich insbesondere auf die durch die Bundestagspolizei erhobenen oder gespeicherten personenbezogenen Daten, einschließlich ihrer Herkunft. Das Auskunftsersuchen richtet sich auch auf aktenkundige Informationen zu Vorkommnissen unter Beteiligung von Herrn Meister, personenbezogene Einschätzungen, Angaben über eine eventuelle Einschätzung als Störer oder Gefährder, Angaben zur Gesinnung oder sonstigen politischen Verortungen oder Einschätzungen des Betroffenen und eventuelle sonstige personenbezogene Hinweise.
Das Auskunftsersuchen bezieht sich insbesondere auch auf die Speicherung von Daten über Anmeldungen und den Einlass des Betroffenen zu Ausschuss und anderen Sitzungen sowie frühere und laufende Akkreditierungen.
III.
Der gegenüber dem Betroffenen besonders in Erscheinung getretene Mitarbeiter der Bundestagspolizei ließ sich dahingehend ein, dass er gezielt den Betroffenen beobachten würde. Im Hinblick darauf beantrage ich
Auskunft zu der Beobachtung des Betroffenen am 09.10.2014
unter Mitteilung eines ggf. erstellten Berichts sowie Angabe, ob die Beobachtung auf Weisung – sei es generell oder personenbezogen – erfolgte, ggf. den Inhalt der Weisung sowie Angabe der tatsächlichen Grundlagen, auf denen diese beruhte sowie der Dauer, Art und Weise ihrer Durchführung.
Soweit nach dem Vorgang am 09.10.2014 personenbezogene Daten gelöscht worden sind, bitte ich um Mitteilung und Löschungsnachweis.
Schließlich bitte ich um Mitteilung, ob nach dem Vorfall vom 09.10.2014 mit Bezug zu Herrn Meister oder allgemein die Weisungslage für die Mitarbeiter der Bundestagspolizei im Hinblick auf die Kontrolle der Besucher des NSA-Untersuchungsausschusses geändert wurden und welche Vorkehrungen getroffen worden sind, dass eine direkte Beobachtung der Berichterstattungstätigkeit von Herrn Meister in Zukunft ausgeschlossen wird.
Für Ihre Mühewaltung danke ich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hilbrans
Rechtsanwalt
