Bundesregierung plant die weitere Freigabe von Regierungsdaten

Die Bundesregierung ist auf den Geschmack Freier Lizenzen oder zumindest auf den Geschmack frei nachnutzbarer staatlicher Werke gekommen. Vorreiter dieser Entwicklung ist hier spannenderweise das Umweltministerium, eine Ausweitung auf andere Geschäftsbereiche ist denkbar und wünschenswert.

Vor über einem Jahr änderte der Bundestag das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten – Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) in einem kleinen, aber entscheidenden Punkt: Der alte §13 GeoZG zu Geldleistungen und Lizenzen („Geodatenhaltende Stellen, … können für deren Nutzung Lizenzen erteilen und Geldleistungen fordern“) wurde gestrichen, der neue §11 GeoZG enthält den überaus erfreulichen Satz: „Geodaten und Metadaten sind über Geodatendienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen“. Im März reichte das für Geodaten zuständige Umweltministerium die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) nach. Diese Verordnung regelt die Nachnutzbarkeit von Geodaten des Bundes und verhält sich in der Praxis über weite Strecken wie eine Creative Commons-Lizenz CC-by, von einigen Besonderheiten und leider auch sprachlichen Ungenauigkeiten abgesehen. Zudem ist sie öffentlich-rechtlicher Natur und kein zivilrechtlicher Lizenzvertrag.

 Im Januar befragte die Fraktion „DIE LINKE“ im Bundestag die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 18/328) zum Zustand der Geodaten des Bundes, im Februar traf die Antwort der Bundesregierung ein (Drucksache 18/440). Fragen und Antworten zeigen hier ein gewisses Dilemma auf, das eine konkrete Nachnutzung der Inhalte verhindern kann: Es ist nicht sichtbar, welche Inhalte überhaupt frei nachnutzbar sind.

Welche Inhalte sind überhaupt frei? Einmal im Jahr meldet die Bundesregierung (genauer: der Interministerielle Ausschuss für Geoinformationswesen) eine Liste mit Geodatensätzen, die von der europäischen INSPIRE-Verordnung betroffen sind. Die aktuellste Liste aus dem „INSPIRE Monitoring-DE“ stammt derzeit aus dem Jahr 2012 und umfasst 134 Datensätze. Es gibt hier weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch die Gewissheit, dass ein hier aufgelisteter Datensatz auch tatsächlich frei nutzbar im Sinne der GeoNutzV ist. Die Daten auf der 2012er-Liste sind teilweise veraltet, Hyperlinks gehen ins Leere, beispielsweise beim Eintrag WFS VerkehrsNetz der Bundeswasserstraßen. Die XML-Beschreibung des Datensatzes meldet Object not found! Wer über geoportal.de geht, findet in den Beschreibungen den Verweis auf die GeoNutzV in der Reiterkarte „Beschränkungen“ und hier im Abschnitt „Sonstige Beschränkungen“, beispielsweise beim Digitalen Landschaftsmodell 1:1.000.000. Eine Suche nach Nutzungsbestimmungen ist dort nicht möglich. In der Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt die Bundesregierung hier, dass der Monitoringbericht für das Jahr 2013 am 15. Mai 2014 veröffentlicht werden soll. Ob es dann eine halbwegs zuverlässige Methode geben wird, die Liste aller nach GeoNutzV nutzbaren Datensätze zu finden ist bislang unklar. Eine solche Suche bietet hingegen das Portal govdata.de, das Datenportal von Bund und Ländern. Hier sind immerhin 19 Datensätze aufgelistet, die der GeoNutzV unterliegen. Die Bundesregierung plant die „technische Anbindung“ des Geodatenkatalogs in govdata im Laufe des Jahres 2014 zum Zwecke einer automatisierten Übernahme bereits erfasster Datensätze. Entweder sie erfinden Harvesting ganz neu oder sie haben nur einen sehr komplizierten Weg der Umschreibung gefunden.

Zumindest nach Auskunft der Bundesregierung fand eine Prüfung zur Anwendbarkeit der GeoNutzV auf bestimmte Datensätze bisher gar nicht statt oder sind der Bundesregierung zumindest nicht mitgeteilt worden. Eine Ausnahme sind die Geodaten des Deutschen Wetterdienstes. Sie würden von ihrer Natur her zwar unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst verlangt jedoch eine Refinanzierung durch Gebühren und geht der GeoNutzV vor.

Mit der Antwort auf die abschließenden Fragen weckt die Bundesregierung hingegen Vorfreude: Die Regelungen der GeoNutzV seien grundsätzlich auch auf Datensätze ohne Ortsbezug übertragbar. Die Bundesregierung plane derzeit die Öffnung weiterer Datenbestände und prüfe derzeit, welche dies sein könnten. Ich bin sicher, dass es hier nicht schwerfallen dürfte, eine stattliche Liste zu erstellen.

(Dieser Beitrag wurde rechtefrei gestellt gemäß Creative Commons Zero)

5 Ergänzungen

  1. Auch auf der verlinkten Gesetzesseite bekommt man regelmäßig „object not found“ präsentiert. Alternativen stehen zur Verfügung, die dauerhaft sind und nicht bei Änderung oder Aufhebung einfach verschwinden bzw. gekauft werden müssen. Sogar diffs zu allen Änderungen gibt es (§ 11 GeoZG http://www.buzer.de/gesetz/8630/al35625-0.htm, § 13 GeoZG http://www.buzer.de/gesetz/8630/al35626-0.htm). Warum also immer diese scheinbar amtliche Seite zitieren, von der doch vor allem nur ein privater Vermarkter profitiert? Vielleicht ist dieses oft zu bemerkende blinde Vertrauen auf schlechte und stark beschnittene staatliche Informationen ein Grund, weshalb die Nutzung freier Lizenzen auf staatlicher Seite bislang nur langsam vorankommt. Ohne Druck, keine Veränderung.

  2. „Geodaten des Bundes“ sind nicht wirklich interessant. Katasterdaten gehören Gemeinden, die sie den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung stellen. Diese „besitzen“ die wahren Schätze, die IMO der Allgemeinheit gehören sollten.

    In der Praxis bezahlt man jedoch heute noch immer die Erfassung der Katasterdaten des eigenen Grundstücks und hat hinterher nicht einmal das Recht mit diesen Daten zu machen was man möchte.

    Gruss

    Sven

  3. Aber Satellitendaten sollten doch z.B. dem Bund gehören?! Vielleicht verweist man bei solchen Daten dann tatsächlich an die EU bzw. auf die Einschränkungen durch das Satellitendatensicherheitsgesetz, das vor dem GeoZG beschlossen wurde. Wenn der Bund tatsächlich keine eigenen Geodaten hat, erklärte das die Offenheit des GeoZG, die durch die im Artikel angesprochene Änderung nochmal erweitert wurde – Symbolpolitik.

  4. Kann mir bitte jemand für Dummies in zwei, drei Sätzen erklären, worum es geht oder zumindest, ob das gut oder schlecht ist.

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