govdata
-
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste Die Organisation und Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste in Deutschland darf nicht bekannt werden. Mit dieser Begründung verweigert das Auswärtige Amt Einblick in die Antworten ausländischer Botschaften, auf die Bitte, ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung zu melden.
-
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Was digitale-agenda.de kostet, ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Was digitale-agenda.de kostet, ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Wir hatten die Digitale Agenda der Bundesregierung ja als Blogbeitrag veröffentlicht, die Bundesregierung hat auf digitale-agenda.de eine eigene Webseite dafür aufsetzen lassen.
Wir wollten wissen, wie viele Steuergelder dafür ausgegeben wurden und haben die Kostenaufstellung per Informationsfreiheitsgesetz beantragt. -
: Bundesregierung plant die weitere Freigabe von Regierungsdaten
: Bundesregierung plant die weitere Freigabe von Regierungsdaten Die Bundesregierung ist auf den Geschmack Freier Lizenzen oder zumindest auf den Geschmack frei nachnutzbarer staatlicher Werke gekommen. Vorreiter dieser Entwicklung ist hier spannenderweise das Umweltministerium, eine Ausweitung auf andere Geschäftsbereiche ist denkbar und wünschenswert.
Vor über einem Jahr änderte der Bundestag das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten – Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) in einem kleinen, aber entscheidenden Punkt: Der alte §13 GeoZG zu Geldleistungen und Lizenzen („Geodatenhaltende Stellen, … können für deren Nutzung Lizenzen erteilen und Geldleistungen fordern“) wurde gestrichen, der neue §11 GeoZG enthält den überaus erfreulichen Satz: „Geodaten und Metadaten sind über Geodatendienste für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen“. -
: Symbolfoto: Bundesregierung erklärt ihre OpenData-Politik
: Symbolfoto: Bundesregierung erklärt ihre OpenData-Politik Das Datenportal der Bundesregierung ist heute online gegangen. Derzeit sieht es so aus:
Besser konnten wir das mit unserem offenen Brief bezüglich der schlechten Lizenzpolitik auch nicht ausdrücken. Danke für die Ehrlichkeit.