Wenn EU-Bürger in den USA nicht gegen Datenschutzverletzungen klagen können, wird das geplante Datenschutzabkommen zwischen EU und USA wohl scheitern. Das kommentieren die verantwortlichen Stellen in Reaktion auf den von uns veröffentlichten Verhandlungsstand. Die meisten Politiker kritisieren, dass Geheimdienste und „nationale Sicherheit“ darin vollständig ausgeklammert werden.
Letzte Woche haben wir ein internes Dokument der EU-Kommission zum Verhandlungsstand des transatlantischen Datenschutz-Abkommens veröffentlicht. Mal wieder eins der Themen, die ziemlich wichtig sind – aber niemanden interessieren.
Daher haben wir mal bei einer Reihe politisch verantwortlicher Personen und Institutionen nach ihrer Meinung dazu gefragt.
EU-Kommission und US-Justizministerium
Zunächst die beiden Verhandlungsparteien selbst.
Die EU-Kommission antwortete uns, dass die verantwortliche EU-Kommissarin Viviane Reding seit dem Tag unserer Veröffentlichung von ihrem Kommissions-Job beurlaubt ist, um stattdessen Wahlkampf zu machen. Ihr Vertreter will sich in der Öffentlichkeit nur äußern, wenn er Neuigkeiten zu verlautbaren hat. Also speist man uns mit einer alten Pressemitteilung vom 11. März ab, in der steht:
Die Kommission hat die Verhandlungen mit den USA nicht verzögert.
Auch die USA erkennen die Bedeutung an. Auf dem letzten Treffen der Justiz- und Innenminister in Washington im November haben EU und USA ihre gegenseitige Verpflichtung bekräftigt, das Tempo voranzutreiben. Justizminister Holder bekräftigte sein Engagement, die noch offenen Fragen zu klären, einschließlich des gerichtlichen Rechtsschutzes. Die politische Dynamik ist da und wir wollen einen raschen Abschluss bis zum Sommer. Ich glaube, das ist erreichbar.
Übersetzung: „Wir arbeiten dran. Alles wird gut. Versprochen.“
Das Justizministerium der Vereinigten Staaten haben wir auch angefragt. Dort ist unsere Mail in einer Art Filter gelandet, eine Antwort erhielten wir nie.
Datenschutzbeauftragte: Europa und Deutschland
Zu einem Datenschutz-Abkommen haben wir natürlich auch die Datenschutz-Beauftragten gefragt.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist „umfassend über den Prozess informiert, aber nicht über die detaillierten Verhandlungen, da wir keine privilegierte Stellung haben.“ Die Behörde wird eine Stellungnahme zum endgültigen Dokument erarbeiten, wie im Prozess vorgesehen ist. „Daher ist es für uns unmöglich, zu diesem Zeitpunkt mehr ins Detail zu gehen.“
Man verweist uns auf ein zwei Monate altes Papier, in dem sie schrieben:
Der EDSB begrüßt dieses Ziel, da eine solche Vereinbarung möglicherweise einen klareren Rahmen für den Austausch von Daten etablieren und stärkere Datenschutzgarantien bieten könnte. Wie jedoch der EDPS bereits gewarnt hat, „könnte ein solches Abkommen massive Datenübergaben in einem Gebiet legitimieren – der Strafverfolgung – wo die Auswirkungen auf Einzelpersonen besonders schwerwiegend sind und wo strenge und verlässliche Schutzmaßnahmen und Garantien um so wichtiger sind.“
Übersetzung: „Wir sind sensibilisiert und werden uns das genau angucken. Aber erst wenn’s fertig ist.“
Die Deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff haben wir auch angefragt. Aber keine Antwort erhalten.
Abgeordnete im Europaparlament
Wenn das Abkommen fertig verhandelt ist, muss es vom Europäischen Parlament noch angenommen werden. Daher haben wir die Vorsitzenden Abgeordneten im verantwortlichen LIBE-Ausschuss sowie den Berichterstatter angeschrieben.
Jan Philipp Albrecht (Grüne), der auch gleichzeitig Berichterstatter dazu ist:
Leider lässt der aktuelle Verhandlungsstand keine abschließende Bewertung zu. Viele Bestimmungen sind viel zu schwammig. Es ist noch vollkommen unklar, welchen Rechte und Pflichten für beide Seiten durch das Abkommen entstehen. Aus Sicht der Europaparlaments muss das Abkommen einen hohen Standard beim Datenschutz normieren, kann aber keines Falls als Grundlage für Datentransfers angesehen werden. Die Kernforderung nach einem gerichtlichen Rechtsschutz für EU-Bürger im US-Recht ist noch immer nicht enthalten. Daher liegt noch viel Überzeugungsarbeit vor uns.
Der Grund, warum es nach über zwei Jahren Verhandlungen noch immer kein annehmbares Ergebnis bei diesem Abkommen gibt, ist ganz einfach: Die EU-Regierungen haben die Verhandlungsposition der EU-Kommission durch ihre bilateralen Verhandlungen zu No-Spy-Abkommen und Datenaustauschabkommen mit den USA stetig unterwandert. Einen echten Verhandlungsdruck auf die USA kann es nur geben, wenn auch die Regierungen – vor allem die Bundesregierung – auf die Forderungen des Europäischen Parlaments gegenüber den USA besteht und diplomatische Konsequenzen für den Fall androht, dass diese sich weiter den EU-Forderungen widersetzt.
Birgit Sippel (Sozialdemokraten):
Für uns Sozialdemokraten steht fest: Ein zukünftiges Umbrella-Agreement muss EU-Bürgern einen effektiven Rechtsschutz gewähren. Die EU-Kommissarin Viviane Reding hat bestätigt, dass die Frage des Rechtsschutzes auch eine rote Linie für die Kommission ist. An diesen Worten werden die Sozialdemokraten Frau Reding messen.
Falls das geleakte Dokument echt ist, so spiegelt es nur eine Momentaufnahme in den Verhandlungen um ein transatlantisches Datenschutzabkommen wider. Auch die Kommission weiß, dass die Zustimmung des EU-Parlaments von der Frage des Rechtsschutzes für EU-Bürger abhängt.
Erwartungsgemäß deckt das Datenschutz-Rahmenabkommen den Bereich der nationalen Sicherheit nicht ab. Das wäre juristisch wohl auch kaum umzusetzen. Angesichts der Enthüllungen über Massenausspähungen europäischer Bürger im Namen der „nationalen Sicherheit“ können wir uns damit aber nicht zufrieden geben. Wir müssen dringend eine generelle Debatte führen: Wie können wir Grundrechte in diesem sensiblen Bereich besser vor staatlichen Überwachungsfantasien schützen? Der alleinige Verweis auf nationale Sicherheit darf jedenfalls kein Blanko-Check für die anlasslose Massenbespitzelung unserer Bürger sein.
Sophie in ‚t Veld (Liberale) merkte grundsätzliche Zweifel an. Sie bezeichnete unsere Fragen als richtig, aber viel grundlegender stellt sich die Frage: „Was will das Abkommen überhaupt erreichen? Welchen Rechtsstatus wird das Abkommen haben?“ Diese Fragen hat sie der Kommission wiederholt gestellt, aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Sie befürchtet, dass das Abkommen das Datenschutz-Niveau bei Datenübermittlung nicht stärken, sondern sogar schwächen könnte. Im schlimmsten Fall könnte das Abkommen dazu führen, dass neue Datenübermittlungen legalisiert wären, die ohne dieses Abkommen illegal wären.
Die anderen vier Vorsitzenden von Christdemokraten und Sozialdemokraten haben uns nicht geantwortet.
Grüne im Bundestag
Schließlich haben wir noch ein paar deutsche Abgeordnete aus dem Bundestags-Ausschuss für Digitale Agenda angefragt. Geantwortet haben zwei Grüne.
Konstantin von Notz:
Es ist nicht hinnehmbar, dass zahlreiche Ausnahmen beibehalten werden sollen, die es den US-Sicherheitsbehörden erlauben, den Grundrechtsschutz von Nicht-US-Bürgerinnen und Bürgern weitgehend auszuhebeln. Fernab der weiterhin unzureichenden Transparenz der Verhandlungen und weitgehenden Ignoranz der sehr klaren Forderungen des Europäischen Parlaments, ist es schlicht nicht akzeptabel, dass die USA, das hat der aktuelle Leak gezeigt, offenbar in Sachen Grundrechtsschutz noch immer mit zweierlei Maß messen.
Die Kommission sollte sich an ihre eigenen vollmundigen Versprechungen erinnern und dafür Sorge tragen, dass das neue Rahmenabkommen tatsächlich zur „Wiederherstellung des Vertrauens in die Datenströme zwischen der EU und den USA“ dienen kann. Wenn nun, anders als die Versprechungen der Kommission, das Abkommen nun nicht die „gleichen Rechte für die Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks“ und zumindest „geeignete Rechtsmittelverfahren“ bringt und auch noch zahlreiche weitere Kernfragen wie Auskunftsansprüche für EU-Bürgerinnen und Bürger gegenüber US-Behörden weiterhin strittig sind, wird klar, dass hier noch massiv nachgebessert werden muss. Gelingt dies nicht, muss die Kommission die Reißleine ziehen und notfalls entsprechende Datenübermittlungen zukünftig einstellen. Tut sie dies nicht, macht sie sich unglaubwürdig. Angesichts sehr klarer Zielvorgaben werden sich die Verhandlungsführer am tatsächlichen Verhandlungserfolg messen lassen müssen.
Dieter Janecek:
Grundsätzlich ist das geplante transatlantische Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA ein wichtiger und notwendiger Schritt. Jedoch müssen wir in der Debatte darüber auch ehrlich sagen, dass dieses Abkommen lediglich den Umgang von Personendaten regelt, wenn es um die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA zur Strafverfolgung geht. Der Komplex Geheimdienste – sprich NSA & Co. ist somit ausgeblendet. Es kann daher nur als erster Schritt verstanden werden, wenn es um den Anspruch eines umfassenden Datenschutzes geht.
Zum Scheitern verurteilt?
Wer geantwortet hat, scheint unsere Bedenken ernst zu nehmen oder zu teilen. Aber bezeichnender ist, dass die Hauptverantwortlichen unsere Nachfragen einfach ignorieren.
Wir sind gespannt, ob das Abkommen jemals verabschiedet wird. Derzeit sieht es eher nicht danach aus.