Letztes Jahr berichten wir über Zahlen zur Funkzellenabfrage in Nordrhein-Westfalen. Jetzt hat die Landesregierung neue Zahlen auf eine große Anfrage der Piratenfraktion geliefert. Eine Kernaussage: trotz vermehrter Kritik wird die Massenüberwachung aller Handys in einer bestimmten Region immer häufiger eingesetzt:

Schade ist, dass sich die Landesregierung nur auf Maßnahmen der Strafverfolgung bezieht. Die präventive Gefahrenabwehr und die Arbeit der Geheimdienste bleiben dabei gänzlich unberücksichtigt. Das könnte auch ein Grund sein, warum die Zahlen von 2011 und 2012 niedriger sind als in der letzten Statistik.
50 Funkzellenabfragen pro Tag
Doch auch so sind die Zahlen beeindruckend. Die 4.145 Abfragen im letzten Jahr ergeben mehr als elf Rasterfahndungen pro Tag. Rechnet man anhand der Bevölkerung hoch, ergeben sich 52 Funkzellenabfragen in Deutschland – jeden Tag. Ohne Gefahrenabwehr und ohne Geheimdienste. Das ist natürlich keinesfalls exakt, aber deckt sich mit bisherigen Recherchen.
Auch die zugrunde liegenden Straftaten zeigen decken sich mit denen anderer Bundesländer: Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung sind die Minderheit, mit weniger als sechs Prozent im letzten Jahr. Es überwiegen Eigentumsdelikte wie Raub und Diebstahl:
| Straftatbestand | Anzahl | Prozent |
|---|---|---|
| Straftaten des Raubes und der Erpressung | 911 | 22% |
| Bandendiebstahl | 853 | 21% |
| Keine Zuordnung erfolgt | 625 | 15% |
| Straftat von erheblicher Bedeutung, nicht in §100a Absatz 2 StPO | 453 | 11% |
| Schwerer Bandendiebstahl | 373 | 9% |
| Betrug und Computerbetrug | 299 | 7% |
| Gemeingefährliche Straftat | 289 | 7% |
| Mord | 117 | 3% |
| Totschlag | 66 | 2% |
| Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung | 53 | 1% |
| Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz | 41 | 1% |
| Geld- und Wertzeichenfälschung | 26 | 1% |
| Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde | 15 | 0% |
| Straftaten gegen die persönliche Freiheit | 8 | 0% |
| Gewerbsmäßige Bandenhehlerei | 6 | 0% |
| Gewerbsmäßige Hehlerei,Bandenhehlerei | 6 | 0% |
| Straftaten nach dem Waffengesetz | 4 | 0% |
| Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte | 0 | 0% |
| Straftaten nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen | 0 | 0% |
| Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften | 0 | 0% |
Dafür gibt NRW stattliche Summen aus: mehr als 834.000 Euro in 2012 und fast eine Millionen Euro im letzten Jahr.
Mord und Totschlag nur Bruchteil
Das war es so ziemlich, was aus der Antwort an euen Fakten zur Funkzellenabfrage herauszubekommen ist. Zu vielen weiteren wichtigen Fragen verweigert die Landesregierung die Antwort, weil die Erhebung zu aufwändig wäre. Wie oft wurden verschiedene Tatorte abgeglichen? Welche Zeiträume decken die Abfragen ab? Wie viele Anschlussinhaber wurden festgestellt? Gab es Anhaltspunkte, dass Tatverdächtige Mobiltelefone verwendet haben? Wie oft wurden die Daten für andere Fälle verwendet? Wie oft wurden die Daten mit anderen abgeglichen? Wie oft wurden neue Ermittlungsansätze gewonnen, Verfahren aufgeklärt, eine Verurteilung herbeigeführt oder Verfahren eingestellt? Alles unbekannt.
Das Gesetz schreibt vor, dass betroffene Personen benachrichtigt müssen. Laut Wiktionary bedeutet „betroffen“ beteiligt, jemanden betreffend, sich auf jemanden beziehend. Man würde annehmen, dass Menschen, deren Daten an die Polizei übermittelt werden, unter diese Definition fallen. Doch um das zu umgehen, wird kurzerhand erklärt, dass man auch „nur unerheblich betroffen“ sein könne, und dann kann eine Benachrichtigung unterbleiben. Das erinnert an „ein bisschen schwanger“. Ein Fall von und für Neusprech.
Das 25-seitige Dokument enthält auch noch Zahlen zum Einsatz von Stillen SMS (309.316 in 2013), WLAN-Catchern (zwei) und IMSI-Catchern (154).
Piraten fordern unabhängige Überprüfung
Die anfragenden Piraten fordern eine wissenschaftliche Evaluierung der Maßnahmen:
Zahlen zu aufgeklärten Fällen und Verurteilungen im Kontext dieser Maßnahmen könnten aber ein erstes Bild zum Nutzen der Maßnahmen geben – zumindest sollte man meinen, dass sie das bei Maßnahmen wie der Funkzellenabfrage können, die als letztes Mittel gelten sollen. Wissenschaftlich kann die Effizienz diverser Ermittlungsmethoden ermittelt werden. Das Max-Planck-Institut und andere Forschungsinstitute haben es vorgemacht. Mithilfe von Aktenanalysen und Expertengesprächen lässt sich herausfinden, ob das Verhältnis zwischen Mittel und Erfolgen das Richtige ist. Mittel sind bei der Telekommunikationsüberwachung der starke Grundrechtseingriff in die Privatsphäre, die Techniken selbst, der Aufwand der Beteiligten, und die Kosten für die (sichere) Speicherung und Übermittlung der Daten durch die Provider – immerhin kostet jede Funkzellenabfrage auch bares Geld. Mehr als 230€ pro Abfrage oder eine knappe Million insgesamt in 2013. Erfolge ließen sich durch die das Entstehen neuer Ermittlungsansätze, der Aufklärung der Taten oder der Verurteilung messen. Machbar wären solche Studien.
Wir gehen noch ein bisschen weiter und fordern die Abschaffung der Funkzellenabfrage. Eine Rasterfahndung mit sensiblen Daten von Millionen Unbeteiligten kann nicht verhältnismäßig sein.
