Im Juni haben wir berichtet, dass die Polizei München in einem einzigen Fall mehrere tausend Menschen überprüft hat, weil ihr Handy in der Nähe eines Tatorts war. Die Abendzeitung München titelte damals sogar: 7400 Handynutzer müssen zur Polizei!
Eine halbe Million Handydaten gerastert
Ermittelt wurden diese Personen über die Funkzellenabfrage, also die massenhafte Übermittlung sämtlicher Mobilfunk-Verkehrsdaten aller Funkzellen in einem bestimmten Zeitraum. Leider wollte uns das Polizeipräsidium München keine weiteren Details oder Zahlen nennen. Also hat Katharina Schulze, grüne Landtagsabgeordnete und Sprecherin für Innenpolitik, mal eine schriftliche Frage an die Landesregierung gestellt, deren Antwort jetzt vorliegt und die wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Demnach hat die Polizei sämtliche Verkehrsdaten aller Funkzellen, „die hauptsächlich den unmittelbaren Tatortbereich abdecken“ zwischen 0 bis 24 Uhr am 28. Mai 2013 angefragt und erhalten. Hinzu kamen die Daten weiterer Funkzellen des „angenommenen möglichen Fluchtweg des Täters“ zwischen 22 und 24 Uhr. Hervorzuheben ist, dass der erste Beschluss des Amtsgerichts München für den Tatortbereich bereits am nächsten Tag erlassen wurde. Die Erhebung des möglichen Fluchtwegs bedurfte weiterer Ermittlungen, dennoch gab es auch dafür bereits sechs Tage nach der Tat einen Beschluss.
Insgesamt haben die Mobilfunkanbieter der Polizei dann 531.740 Datensätze übermittelt. Davon waren 63.938 Mobilfunkendgeräte betroffen. Wie aussagekräftig diese Metadaten sind, haben wir erst kürzlich wieder von Ton Siedsma vorgeführt bekommen. In weiteren Ermittlungs-Schritten wurden aus diesem Daten-Berg „9.124 Mobilfunkrufnummern von 7495 Anschlussinhabern“ herausgerastert. Und alle diese Personen werden nun einzeln von der Polizei kontrolliert, weil ihr Handy in einem Stadtteil war, wo auch eine Straftat passiert ist.
Statistik nicht erwünscht

Leider sieht sich Innenminister Joachim Herrmann nicht in der Lage, zu sagen, wie viele Funkzellenabfragen in Bayern insgesamt durchgeführt werden, da diese Zahlen nicht erhoben werden. Dass das sehr wohl möglich ist, wenn man denn nur will, zeigen Zahlen aus Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Aufgrund dieser Zahlen nehmen wir an, dass es in Deutschland um die 50 Funkzellenabfragen gibt – jeden Tag. Nur von Polizeibehörden, ohne Gefahrenabwehr und ohne Geheimdienste. Und komplett ohne Vorratsdatenspeicherung.
„Kein Interesse“ an Benachrichtigung
Hunderttausende Menschen werden also Ziel staatlicher Überwachungsmaßnahmen, aber so gut wie niemand erfährt davon. Auch die Bayrische Landesregierung nimmt an, dass die Betroffenen „kein Interesse an einer Benachrichtigung“ hätten, ohne sie zu fragen. Die übliche Ausrede ist, dass man ja für eine Benachrichtigung erst die Identität des Anschlussinhabers feststellen würde, um einen Brief zu schreiben. Das ist aber unnötig, die Polizei hat ja bereits die Handynummer und könnte einfach mal anrufen.
Aber dass das einfach nicht gewollt ist, bestätigte uns auch ein Sprecher des Polizeipräsidium Münchens: Man will nicht nicht „auf Funkzellenabfragen zu genau eingehen, weil wir nicht auch noch den Letzten darauf hinweisen wollen, sein Handy auszumachen.“ Die Benachrichtigung ist aber gesetzlich vorgeschrieben – und Datenschützer halten die Unterlassung für illegal.
IMSI-Catcher und Stille SMS
Weitere Details offenbart die Anfrage auch zu IMSI-Catchern und Stillen SMS. So gab es letztes Jahr 119 Einsätze falscher Funkzellen und 654.386 Ortungsimpulse per unsichtbarer SMS von Polizeibehörden im Freistaat. Wie oft der Bayrische Verfassungsschutz diese Mittel eingesetzt hat, bleibt unklar. Diese Informationen sind geheim und werden nur dem „Parlamentarische Kontrollgremium“ übermittelt.
Sämtliche Fragen und Antworten gibt’s im vollständigen Dokument, hier die beiden Fragen und Antworten zur Funkzellenabfrage in München:
Katharina Schulze: Bei den Ermittlungen im Mordfall Domenico L. wurden nach Zeitungsberichten 7.400 Handybenutzerinnen und ‑benutzer mittels Funkzellenabfrage ermittelt. Wann hat das Gericht die Funkzellenabfrage angeordnet?
Joachim Herrmann, Staatsminister des Innern: Bezüglich der Ermittlungen im in der Frage genannten Tötungsdelikt erfolgte zu Beginn der Ermittlungen die Erhebung aller Funkzellendaten, die hauptsächlich den unmittelbaren Tatortbereich abdecken, jedoch in Teilen auch eine darüber hinausgehende Ausbreitung haben. Dies geschah für den Zeitraum des Tattages, Dienstag, 28.05.2013, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Nach weiteren Ermittlungen wurde in der Folge der angenommene mögliche Fluchtweg des Täters vermessen. Telekommunikationsverkehrsdaten wurden hierfür vom 28.05.2013 von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr erhoben.
Beschlüsse des Amtsgerichts München ergingen für den Tatortbereich am 29.05.2014 und für den angenommenen Fluchtweg des Täters am 03.06.2014.
Katharina Schulze: Wie viele Mobilfunknummern waren unter den Daten und wie viele Verbindungsdaten wurden ermittelt?
Joachim Herrmann, Staatsminister des Innern: Insgesamt konnten 531.740 Datensätze erhoben werden. Diese Daten wurden durch insgesamt 63.938 Mobilfunkendgeräte produziert, die in den abgefragten Funkzellen in den o. g Zeiträumen eingebucht waren.
Aufgrund der großen Datenmenge wurden zeitliche und örtliche Einschränkungen für die Datenauswertung vorgenommen. Diese ergaben 9.124 Mobilfunkrufnummern von 7495 Anschlussinhabern, die in den Funkzellen des unmittelbaren Tatortbereiches eingeloggt waren. Von diesen Mobilfunkendgeräten wurden rund 33.000 Datensätze erhoben.
