Am 7. März 2013 hat das Abgeordnetenhaus Berlin mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen, dass die Funkzellenabfrage „notwendig“ ist. Immerhin will man mehr Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit, Information der Betroffenen und Berichte über stattgefundene Maßnahmen:
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ferner aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus von Berlin jährlich bis zum 30. März über die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen sowie den Umfang der abgefragten Daten des Vorjahres zu berichten.
Einen ersten Bericht lieferte die Senatsverwaltung am 31. Oktober 2013. Uns interessieren vor allem Zahlen, wie oft denn die Handy-Rasterfahndung stattfindet. Das waren im Jahr 2012 in Berlin „260 Funkzellen in 254 Strafverfahren“ – die vom LKA ins Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) übermittelt wurden.
Letzte Woche lieferte die Justizverwaltung eine weitere Mitteilung mit Zahlen vom letzten Jahr:
Im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts in Berlin sind im Jahr 2013 in 305 Verfahren Funkzellendaten gemäß § 100g Abs. 2 StPO eingeholt worden.
Das haben wir mal mit den alten Zahlen von August 2012 kombiniert:
| Zeitraum | Verfahren mit FZA | durchgeführte FZA |
|---|---|---|
| 2009 | 262 | 302 |
| 2010 | 278 | 338 |
| 2011 | 441 | 568 |
| 2012 | 254 | 260 |
| 2013 | 305 | ??? |
Noch viel spannender ist die Aussage, wie viele Daten denn dabei angefallen sind:
Dabei wurden insgesamt mindestens 49.991.273 Datensätze erhoben. Davon sind 36.060.820 Datensätze alleine in einem einzigen Verfahrenskomplex aus dem Bereich der organisierten Kriminalität erhoben worden.
Nochmal zum Mitschreiben: In Berlin wurden im letzten Jahr 50 Millionen Verkehrsdatensätze erhoben. Nur in den 305 Funkzellenabfragen. Allein 36 Millionen Daten in einem einzigen Fall. Komplett ohne Vorratsdatenspeicherung.
Das sind 136.962 Datensätze pro Tag, 5.706 pro Stunde – oder 1,5 pro Sekunde. Statistisch ist damit im letzten Jahr jeder Einwohner Berlins 14,6 mal in Datensätzen bei der Polizei gelandet. Ganz ohne NSA.
Die Aussagekraft dieser Daten bekommen wir ja gerade wieder schön aufbereitet.
So wird auch ganz offiziell nochmal bestätigt, dass Mobiltelefone mobile Ortungswanzen sind, die wir freiwillig aufladen:
Aus den Datensätzen entfallen etwa 80 % auf so genannte Datenverbindungen und etwa 20 % auf Telefonie und Textnachrichten. Tatsächlich wird eine Telefonnummer regelmäßig auch mehrfach erfasst. Gleichermaßen können automatisierte Mailabfragen, Mailboxnachrichten und erfolglose Anrufversuche jeweils Datensätze auslösen.
So viel auch zum Mythos „Die VDS speichert nur, was ohnehin für Rechnungszwecke da ist.“ Cell-IDs bei Datenverbindungen sind für die Abrechnung irrelevant, werden aber trotzdem gespeichert. Weil die Provider es dürfen und wollen, nicht weil sie es müssen.
Auch die weiteren Antworten sind interessant. Nach unserer Berichterstattung im Januar 2012 hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte die ihm bis dahin unbekannte Praxis untersucht und vernichtende Kritik geübt: Funkzellenabfragen sind “offensichtlich zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden, das routinemäßig und ohne hinreichende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird.” Das hat auch der Generalstaatsanwalt eingesehen und am 16. August 2013 eine Handreichung an alle Staatsanwälte verschickt, in der er sie zur Einhaltung der Gesetze auffordert. Diesmal aber wirklich.
Die Ausreden, warum Menschen nicht über diese Überwachung informiert werden, sind, dass kein Interesse ersichtlich ist und der Aufwand zu hoch sei. Unsere Idee, einfach eine SMS zu schicken (man hat ja die Nummer), scheint zu reifen:
Wie in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 22. Januar 2014 nachgefragt, kann zu den Kosten einer Benachrichtigung der von einer Funkzellenabfrage Betroffenen per SMS berichtet werden: Nach Mitteilung des Generalstaatsanwalts in Berlin würde die erstmalige technische Einrichtung Kosten von etwa 165.000 Euro verursachen. Die Kosten insbesondere für die Versendung der SMS lassen sich gegenwärtig nicht darstellen.
Das sollten uns Grundrechte wert sein. Bleibt nur noch das Problem, dass das ja politisch nicht gewollt ist, weil dann ganz normalen bewusst wird, dass auch sie überwacht werden. Merkelphone für alle.
