Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger „notwendig und verhältnismäßig“

Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden
Orte von Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © OpenStreetMap contributors.

Mehr als eine Million Telekommunikationsverbindungen und 60.000 identifizierte Menschen sind verhältnismäßig für eine Polizei-Ermittlung. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Dresden in einem Beschluss zur Funkzellenabfrage, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Daraus geht hervor, wie das LKA Sachsen die Rasterfahndung einer ganzen Stadt durchgeführt hat.

Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden im Februar 2011 berichtet. Damals haben die sächsischen Behörden mittels Funkzellenabfragen die Handy-Kommunikation eines ganzen Stadtgebiets abgeschnorchelt. 1.145.055 Verkehrsdatensätze landeten bei der Polizei, von 58.911 der 330.00 betroffenen Menschen wurden die Bestandsdaten (also Name und Adresse) eingeholt. Zehntausende Menschen wurden überwacht, um ein paar Antifaschisten zu ermitteln, die Nazis verprügelt haben sollen. Scheinbar erfolglos, denn es wurde noch keine einzige Anklage erhoben.

Statt die eigene Praxis kritisch zu hinterfragen, verteidigt das Amtsgericht Dresden diese Maßnahme. Wie schon im Mai letzten Jahres erklärte das Gericht letzte Woche die Funkzellenabfragen erneut für rechtmäßig. Geklagt hatte die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei und Netzpolitikerin Halina Wawzyniak. Sie war ebenfalls in Dresden, um gegen den damals größten Naziaufmarsch Europas zu protestieren, weswegen zwangsläufig auch ihre Telefonverbindungsdaten bei der Polizei landeten. Obwohl sie als Abgeordnete besonders geschützt ist, wurde auch ihre Klage abgewiesen, so der Beschluss: PDF, Text.

Rasterfahndung in Sachsen

Das Gericht zitiert einen Sonderband „Maßnahmen nach § 100 g StPO Funkzellenanfrage“ des Landeskriminalamts Sachsen, in dem die Arbeitsweise der Behörden geschildert wird. Zunächst wurden (unter anderem) diese Daten erhoben:

  • Südvorstadt/Plauen Dresden: 800.600 Verkehrsdaten und 229 Bestandsdaten
  • Coschützer Straße in Freital: 14.243 Verkehrsdaten und 4.755 Bestandsdaten
  • Großenhainer Straße: 81.229 Verkehrsdaten und 35.748 Bestandsdaten

Diese Verkehrsdaten haben die Netzbetreiber an die Behörden gegeben:

Den Zeitpunkt eines ausgehenden oder eingehenden Anrufs, die Verbindungsdauer sowie die Rufnummer des Gesprächspartners, weiter den Abstrahlungswinkel des sich in der jeweiligen Funkzelle befindliche Handys. Sie teilten bei netzinternen Gesprächen zudem den Standort/Funkmast des Gesprächspartners, Anwahlversuche, Versand und Empfang von SMS oder eingehende Anrufe auf Mailbox mit. Ebenso teilten sie die Daten zur Nutzung eines WLAN (mobile Internetnutzung) mit.

Diese riesige Datenmenge hat man… in einen Excel-Datei:

Die Auskünfte der Mobilfunk-Netzbetreiber für die drei Beschlüsse führte das LKA Sachsen in eine Excel-Tabelle „Ereignisse 19.02.2011_EG Terrasse.xlsx“ mit insgesamt 896.072 Verkehrsdatensätzen 40.732 Bestandsdaten zusammen.

Das LKA führte diese Daten mit weiteren, aufgrund anderer Beschlüsse erhobenen Daten zusammen, um verdachtsbezogene Analysen in diesem Verfahren durchzuführen. Mit Stand per 09.11.2011 erfaßte das LKA Sachsen insgesamt 1.145.055 Verkehrsdatensätze sowie 58.911 Bestandsdaten und speicherte sie zu diesem Zweck in einer Datei.

Diese Tabelle hat das LKA Sachsen mit dem „elektronischen Fallanalyse-System“ (eFAS) bearbeitet. Das Staatsministerium des Innern beschreibt eFAS so:

Das ermittlungsunterstützende Fallanalysesystem ‚eFAS‘ basiert auf der kommerziellen Software rsCASE® der Firma rola Security Solutions GmbH und einem bundesweit abgestimmten Kerndatenmodell. In Ergänzung des integrierten Vorgangsbearbeitungssystems (IVO) der sächsischen Polizei dient es der effektiven Bewältigung besonders hoher Informationsaufkommen und der Gewährleistung des dienststellenübergreifenden und bundesweiten Informationsaustausches zur Bearbeitung und Auswertung von Ermittlungsfällen mit hohem oder sehr komplexem Datenaufkommen, insbesondere bei der Arbeit von Sonderkommissionen. Es stellt Funktionalitäten bereit, welche in IVO nicht verfügbar sind. Die Daten können importiert und mittels verschiedener Funktionalitäten bearbeitet und verwaltet werden.

Gekostet hat es drei Millionen Euro plus nochmal 600.000 Euro für „Schnittstellen und Module“.

Data Mining für Polizisten

Mit eFAS wurden die Telefonnnummern nach bestimmten Kriterien gerastert. Zunächst hat man 1.210 Telefone herausgefiltert, die in Beziehung zu „bei Ermittlungshandlungen sichergestellten oder beschlagnahmten Mobiltelefonen, Speichermedien‚ oder schriftlichen Unterlagen“ oder „zu einer Funkzellenerhebung hinsichtlich der insgesamt 17 Tatorte“ stehen. Aus diesen tauchten noch 844 an mindestens vier von „17 Ereignis- bzw. Tatorten“ auf.

In einem weiteren Schritt wurden dann 120 Anschlüsse mit den meisten Verbindungen erhoben und hierzu die Bestandsdaten festgestellt. Hierbei wurde im nächsten Schritt geprüft, inwieweit die dem TK-Unternehmen mitgeteilten Anschlussinhaber existierende oder erfundene Personen seien. Bei 43 TK- Kennungen wurden bei Erwerb der Anschlüsse fiktive Anschlussinhaber festgestellt.

In einem weiteren Ermittlungsschritt hat das LKA 252 Telefonnummern rausgefiltert, bei denen ein Telefon (IMEI) mehr als eine SIM-Karte (IMSI) verwendet hat. „Diese Kennungen wurde weiter zur Auswertung herangezogen.“ Zudem wurden „aus der Verkehrsdatenmenge Rufnummernblöcke ausgefiltert und hinsichtlich der Bestandsdaten überprüft“.

Abschließend erstellte das LKA Sachsen hieraus eine Gesamtübersicht mit ermittlungsrelevanten TK-Kennungen. Sodann sollen die genannten TK-Kennungen durch das LKA Sachsen mit den aufgrund der angegriffenen Beschlüsse erhobenen Verkehrsdaten abgeglichen werden.

Massenüberwachung verhältnismäßig

Eine Rasterfahndung über eine Millionen Datensätze mit Namen und Adressen von 60.000 verdächtigen Menschen. Das findet Halina Wawzyniak unverhältnismäßig und wollte die Unrechtmäßigkeit feststellen lassen. Das Amtsgericht Dresden sieht jedoch „keine Bedenken“ und sieht die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Das Landeskriminalamt ermittelte schon lange gegen unbekannte Verdächtige, die es als sportlich ansehen, Veranstaltungen von Nazis zu stören und dabei auch Gewalt gegen Nazis anzuwenden. Die Behörden vermuteten, dass diese auch am Tag des Nazi-Großaufmarschs aktiv sein würden, und dass sie dabei Mobiltelefone benutzen. Leider machten auch die betroffenen Nazis „regelmäßig wenige oder gar keine Angaben gegenüber der Polizei“, weshalb diese die Verdächtigen nur mittels „Erhebung von Verkehrsdaten“ fangen könne:

Vor diesem Hintergrund war die Maßnahme geboten und unter Berücksichtigung sonstiger verfügbarer Beweismittel auch der mildeste Eingriff in die Rechtsposition unbeteiligter Dritter.

Polizei und Justiz sahen gar keine andere Möglichkeit, als 330.000 Menschen zu überwachen, um eine Handvoll militanter Nazi-Gegner zu finden:

Unter Beachtung der Schwere der Taten und der Vielzahl der Taten, insbesondere am 19.02.2011, war es daher auch gerechtfertigt, die zu erwartenden große Datenmenge zu erheben. Andere Möglichkeiten standen den Ermittlungsbehörden zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung, insbesondere konnten sie wegen der schnell gewechselten Telefone und Rufnummern die Anfrage nicht auf bestimmte Nummern begrenzen.

Die oft vorgebrachte Kritik, dass der Paragraf § 129 mehr zur Ausforschung von Strukturen dient als konkreten Taten und Verdächtigen, bestätigen die Behörden mit diesen Sätzen:

Zudem war zu gewärtigen, dass neben bereits verdächtigen Rufnummern auch die Kommunikation der Gesprächspartner zu weiteren Erkenntnisse für die Taten am 19.2.2011 erbringen werde. Dadurch war die Möglichkeit eröffnet, gerade für die am 19.2.2011 zahlreich zu erwartenden „Aktionen“ gegen sog. „rechte“ Personen Erkenntnisse zu gewinnen, die anderweit nicht zu gewinnen wären.

Die ermittelten Datenberge seien ja harmlos, weil es gar nicht um Inhalte geht:

Mithin wurden keine Gesprächsinhalte und damit auch nicht unmittelbar die Identität der Kommunikationsteilnehmer erhoben, die rückschließend aus den Gesprächsinhalten erkannt werden könnten. Die Beschlüsse ermöglichten lediglich die Feststellung der Nutzung bestimmter Telefonnummern und Telefone in den angegeben Bereichen.

Von der Forschung, wie viele spannende und gruselige Details man aus Mobilfunk-Daten extrahieren kann, scheint das Gericht noch nicht viel gehört zu haben.

Wer demonstriert, ist selbst schuld

Was das Gericht aber wusste, und das schon vorher, ist, dass es am betreffenden Tag zu „zahlreichen gewaltsamen Auseinandersetzungen“ kommen würde:

Die unverdächtigen Dritten wussten daher vorab schon, dass die Begehung von Straftaten zu erwarten war und daher die Ermittlungsbehörden auch die Strafverfolgung aufnehmen würden. Insbesondere war allgemein bekannt, dass Straftaten auch unter dem Schutz von unverdächtigen Dritten aus großen Menschenansammlungen heraus zu erwarten waren. Im Hinblick auf die Gewaltbereitschaft einzelner zu erwartenden Gruppierungen, die den Schutz legaler Versammlungen suchen würden, war daher aus Sicht der unverdächtigen Dritten mit zulässiger Strafverfolgung nach der geltenden StPO zu rechnen.
Hierzu gehörte nach der bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Vorratsdatenspeicherung. Da allgemein bekannt und zu erwarten war, dass gewaltbereite Personen mittels Telekommunikation ihre Handlungen steuern würden, waren auch Maßnahmen nach § 100 ff StPO aus Sicht der unverdächtigen Dritten zu gewärtigen.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Jeder, der am 19. Februar 2011 in Dresden war, egal ob Nazi, Gegendemonstrant, Anwohner oder Tourist, konnte ja wohl vorher wissen, dass seine Telekommunikation überwacht wird. Immerhin gab es ja die Vorratsdatenspeicherung, die zu diesem Zeitpunkt bereits vom Verfassungsgericht gekippt war.

Klar sind dabei Grundrechte betroffen, aber:

Die Betroffenheit der einzelnen Grundrechte ist im Rahmen der Beschlüsse differenziert zu sehen.

Eine Abwägung der Betroffenheit der Grundrechte mit den der Schwere der Straftaten und der schwierigen Ermittlungsmöglichkeiten führt daher zur Feststellung der Angemessenheit der Beschlüsse. Diese greifen verhältnismäßig auch gegenüber einer Vielzahl von Grundrechtsträgern in deren Rechte ein.

Noch nichtmal die besondere Stellung von Bundestags-Abgeordneten ändert diese Auffassung:

Daher ist auch unter Beachtung des besonderen Schutzes d. Betr. als Abgeordnete des Deutschen Bundestages kein Anhalt für eine Rechtswidrigkeit der Beschlüsse oder ihrer Umsetzung zu erkennen.

Kein Interesse an Benachrichtigung

Immerhin müssen die Überwachten über die Maßnahme informiert werden, sagt zumindest das Gesetz:

Von den in Absatz 1 genannten Maßnahmen sind im Falle […] des § 100g die Beteiligten der betroffenen Telekommunikation, […] zu benachrichtigen.

Auch das sieht das Gericht nicht so:

Die Benachrichtigung unterbleibt, soweit Personen betroffen waren, gegen die sich die Maßnahmen nicht richteten. Es ist anzunehmen, dass diese Personen kein Interesse an der Benachrichtigung haben. Sie waren nur unerheblich von den Maßnahmen betroffen.

Nichtmal die Beschuldigten werden benachrichtigt, die können das ja in den Akten nachlesen.

Sächsische Justiz

Dieses Urteil ist nur folgerichtig in der manchmal etwas eigenen Welt der sächsischen Justiz. Es ist auch kein Wunder, dass das Amtsgericht Dresden seine eigenen Anordnungen über die Funkzellenabfragen für rechtmäßig hält.

Halina Wawzyniak denkt logischerweise darüber nach, das Urteil anzufechten.

Deutlich wird dabei, dass nicht nur die Speicherung nicht benötigter Telekommunikationsdaten datenschutzrechtlich problematisch ist (wogegen gerade geklagt wird). Auch die Abfrage von Bestandsdaten wird keineswegs nur für konkrete Verdächtige gemacht, sondern für zehntausende Unbeteiligte. Mit der kürzlich beschlossenen Neuregelung kann die Polizei zukünftig noch einfacher per elektronischer Schnittstelle tausende Telefonnummern oder IP-Adressen auf einmal identifizieren.

Datenquellen gibt es genug: Allein in Sachsen wird alle vier Tage eine Funkzellenabfrage gemacht.

31 Ergänzungen

  1. Zehntausende Menschen wurden überwacht, um ein paar Antifaschisten zu ermitteln, die Nazis verprügelt haben sollen. Scheinbar erfolglos, denn es wurde wohl noch immer niemand deswegen verurteilt.

    Man braucht ja nicht mal ein ausgewiesener Szenekenner von Nazis und Antifa zu sein, um zu wissen, dass diese Gruppen einen erhöhten Paranoia-Level haben. Eine einzige beobachtete Demostation hätte schon gereicht und man hätte erkannt, dass viele von denen mit Kapuze und Sonnenbrille durch die Gegend marschieren. Das Ausschalten des Handys vor Demonstrationen gehört deshalb für viele Teilnehmer seit Jahren zur Standardprozedur.

    So hat man halt einen großen Haufen Kollateralschäden ohne Ergebnis. Aber ins Sachsen wundert mich eh nichts mehr.

    1. Hi,
      das zeigt leider nur einmal mehr, das wir sehr weit von einem Rechtsstaat entfernt sind. Aber was soll man dazu noch sagen, wenn Richter, Politiker und Polizei immer häufiger ohne Skrupel und ohne Moral handeln. Oder ist dies der Dummheit der beteiligten Staatsorgane anzurechnen?
      Gedreht wie gewendet kommt leider immer der gleiche Scheiß heraus, und zahlen für den Mist dürfen die Geschädigten dann auch, – und sei es nur durch ihre Steuern.

  2. Wir leben schon lange nicht mehr in einem Rechtsstaat!
    Die jetzigen Angriffe auf die Privatssphäre des Bürgers sind bereits erschreckend. Wenn die Proteste intensiver werden, wird der Staat neue Bösartigkeiten aus der Giftkiste holen. Doch was tun wir? Letztendlich nichts!

  3. Die Auskünfte der Mobilfunk-Netzbetreiber für die drei Beschlüsse führte das LKA Sachsen in eine Excel-Tabelle “Ereignisse 19.02.2011_EG Terrasse.xlsx” mit insgesamt 896.072 Verkehrsdatensätzen 40.732 Bestandsdaten zusammen.
    Per Hand in eine Datei zusammenkopiert, oder wie? Dann Dubletten ausgefiltert? Da kann ja nichts schiefgehen.
    Natürlich lässt sich bei solchem Vorgehen auch wunderbar dokumentieren, wer von wo welche Daten wie einpflegt. Nicht.

    Das ist aber natürlich nur ein Sahnehäubchen auf einem wunderbaren Scheißekuchen aus Ignoranz, wenn nicht gar Antiphatie gegenüber einer (links-) aktiven Zivilgesellschaft, sowie gegenüber einer ausgewogenen Strafverfolgung.
    Den Finger auf den Punkt Verhältnismäßigkeit zu legen, trifft es schon sehr gut.
    Nicht zuletzt die schulterzuckenden „Erklärungen“ wie bspw., daß Betroffene der FZA, die man ja aber eigentlich nicht meinte, auch kein Interesse an einer nachträglichen Information hätten, runden das Bild leider nur ab.

  4. Das Urteil des Amtsgerichtes zieht einem die Schuhe aus. Vor allem wegen der Dreistigkeit unbeteiligten Dritten gegenüber.

  5. „Wir lassen uns doch nicht unsere schönen Demonstrationen in der national befreiten Zone kaputtmachen von so ein paar linken Spinnern. Schlimm genug, dass der NSU aus Thüringen kam und nicht aus unserem schönen Sachsen!“
    So ungefähr stelle ich mir die verbreitete Denkweise im Amtsgericht Dresden vor.

  6. Ist doch fast egal, was so ein popeliges Amtsgericht dazu meint. Nächste Instanz und ab dafür!

  7. Diese Akribie hätte man sich bei den NSU-Fällen gewünscht, jedoch scheint man bei Aktionen gegen Rechts keine Mittel zu scheuen, selbst wenn es kein Ergebnis geben sollte.

  8. Wenn ich all diese erchreckenden Meldungen lese, frage ich mich:

    Was werden wir der nächsten Generation erzählen wenn sie uns fragt warum es kaum noch Freiheiten gibt und warum wir permanent überwacht werden? Was sagen wir dann?

    Wir werden auf unsere investigativen Blogs und unser Gemecker am virtuellen Lagerfeuer verweisen. Doch was werden wir wirklich getan haben um diese grauenhafte Entwicklung aufzuhalten? Ich selbst und wir alle sind schuld wenn wir das weiter zulassen. Es sollte nicht schon wieder eine Generation geben die fragt wie sich die Geschichte so entwickeln konnte. Das gab es schon oft genug…

    1. Handy ausmachen, wenn man auf dem Weg zu einer ordentlichen Straftat ist. Zudem schon die Kinder in der Kunst des Identitätsdiebstahls unterweisen und kontinuierlich bis zu Ihrem vollendeten 17 Lebensjahr darin ausbilden. Dann klappt´s auch mit der Sabotage des Überwachungsstaats.

      BTW: Ich unterstütze dein grundsätzliches Anliegen, der Online-Jammer-Fraktion mal den Spiegel vorzuhalten.

      1. Genau das machen krimminelle Krawallmacher und deswegen werden 99% Unschuldige „geortet“ und überwacht!

  9. Vielleicht ist meine Frage ja nicht sehr zeitgemäß oder auch ein wenig zu vulgär formuliert, aber :

    Was soll dieser Blödsinn, den sich da irgendeine Instanz aus Dresden in Tateinheit mit der jetzigen Legislative zusammen zimmert ?!
    http://www.justiz.sachsen.de/smj/download/PM-45_Anlage_Eckpunktepapier_Funkzellenabfrage.pdf

    Da steht doch eindeutig :
    „Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht. Die Maßnahme ist insbesondere örtlich und zeitlich so zu begrenzen, dass möglichst wenig unbeteiligte Personen erfasst werden“

    Schon das ist ein Widerspruch in sich.
    Wie kann denn die Exekutive als ausführendes Organ vorher wissen, wann und bei welchen Personen nachher die angemessene Erhebung ihrer Daten im Kontext der Funkzellenabfrage zur Bedeutung der Sache steht ?

    Sry, aber das ist doch kompletter BULLSHIT !

    Nach meinem beschränkten und laienhaften Vorstellungen besitzt doch jedes Handy eine einmalige IMEI, wie hier schon oft erklärt.

    Angenommen, 30 vermummte Radikale aus der linken und 25 Radikale aus der rechten Szene, welche sich im übrigen nur durch die ideologische Fixierung auf Schuld oder Unschuld definieren/unterscheiden, gehen getrennt mit ihren Mobile Phones auf eine Demo und wollen Randale machen…
    Und sollen durch eine elektronische Abfrage identifiziert werden.
    Wie können also Exekutive und Judikative in Tateinheit vorher wissen, da sie ja eine differenzierte zeit- und örtlich begrenzte Abfrage vornehmen, welche IMEI zu welcher Gruppierung bzw. einzelnen Person gehört ?
    Richtig, sie können es nicht wissen, (wider)sprechen sich also in allen Anklagepunkten selbst schuldig, denn unbeteiligte Personen NICHT zu erfassen, ist faktisch unmöglich !
    Es sei denn, wir tragen alle einen gut ablesbaren Aufkleber mit unserer persönlichen IMEI auf der Stirn.

    Nehmen wir mal weiter an, das -warum auch immer- Linke oder Rechte das Internet benutzen, von ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen, und bei den nächsten Demos jeweils 10 ihrer Leute dazu „abkommandieren“, mit vorgetäuschten Gesprächen über zukünftige Gewaltaktionen und die darauffolgenden verdachtsbezogenen Analysen des LKA selbiges bewusst in die Irre zu führen, indem man einfach alles faked was einem verbal grade so in den Sinn kommt …

    Und dann nehmen wir mal weiter an, die gesamte Community im Netz würde so etwas zehntausendfach wiederholen, bis auch der/die Letzte unter Generalverdacht steht, denn der gläserne Mensch scheint wohl das Non Plus Ultra im orwellschen Rechtsstaat der BRD zu sein.

    Was wäre, -so wie in Comment Nr. 1 von Heinrich- wenn wir alle plötzlich extrem Bock auf Paranoia haben, und das ganze demonstrierend mit einer Modebewegung kombinieren, die nur aus Sonnenbrillen und Kapuzen besteht ?

    Wann wird dann aus dem Überwachungs-Konsens kompletter Nonsens ?!

    Dazu fällt mir eigentlich nur ein Aphorismus ein :
    Die Komplexität integrierter Schaltkreise verdoppelt sich alle 12 bis 24 Monate. (Die Mooreschen Gesetze)

    Und die Intelligenz, kombiniert mit dem Intellekt unserer angeblich so demokratisch gewählten Volksvertreter scheint in derselben Geschwindigkeit abzunehmen…

    The Überwachungs-Aufschwung ist da !
    (Frei nach Guido Westerwelle)

    http://www.youtube.com/results?search_query=the+aufschwung+ist+da&oq=the+aufschwung+ist+da&gs_l=youtube.3..0.244.3624.0.3913.20.6.0.12.12.1.617.1386.2j1j1j1j0j1.6.0…0.0…1ac.1.kt3PhM18yW8

  10. Wo sind denn die Smartphone Softwareentwickler? Kann doch nicht so schwer sein, die Software so zu bauen, dass bei entsprechender Privacy-Menueinstellung bei jedem Hochfahren eine zufällige IMEI aus dem Nummernkreis des Herstellers generiert wird. Beim Wechsel der SIM wäre dann auch eine neue IMEI dabei und eine entsprechende Rasterfahndung liefe ins Leere.

  11. schön und gut. selbst wenn in der nächsten instanz (wenn überhaupt) was anderes rauskommt. WEN JUCKTS DENN? Es ist doch noch nie was passiert wenn staatliche Stellen einen auf „scheiss-auf-grundrechte“ machen……

  12. bei dem ganzen aufwand kann man ruhig „NSU, so what“ auf die tagesordnung setzen. wird in sachsen eh nicht so genau genommen. die lehrbücher der STASI kann man immer brauchen, nicht liebe sächsische polizei?

  13. Herr Ulbricht und Herr Honecker wären neidisch, wenn die gewusst hätten was heutzutage mit Stasi 2.0 so alles möglich ist.
    Eine Vorratsdatenspeicherung, Funkzellenabfragen, Bundestrojaner, Videoüberwachung in öffentlichem Raum, Drohnenüberwachung.
    Alles das wären Instrumente, welche die Stasi liebend gerne gehabt hätte. Und nur weil der Verfassungsschutz und ihre V-Männerein paar Nazis sich am Rand einer Demo mit ein paar Antifas geprügelt haben wird ein ganzer Stadtteil durchleuchtet.
    Ich bezweifel mal dass nur die Linken geprügelt haben, das wäre untypisch, da gehen doch beide Seiten auf eine Demo in der Hoffnung sich gegenseitig zu verprügeln.

  14. Richtig gut finde ich ja den hier:
    „Es ist anzunehmen, dass diese Personen kein Interesse an der Benachrichtigung haben.“
    Schön, dass dort jetzt darüber entschieden wird, woran ich Interesse (zu haben) habe, da muss ich mir da keine Gedanken mehr drüber machen.
    Mit Verlaub, aber mich interessiert sehr wohl, wann welche Daten von mir genutzt werden, wenns recht ist.

  15. Nur seltsam, dass keiner mal die Menge aufgeklärter Delikte dagegen hält, die aufgrund abfragter Funkzellen zu verbuchen sind.

    Die Polizei kann´s halt (noch) nicht besser in Ihrer derzeitige hoffnungslos unterlegenen Position. Soll mich das jetzt nervös machen, dass mein Handy gecheckt wird, wenn ich mich zufällig in der Nähe einer (möglichen) Straftat aufgehalten habe? Soll die Polizeistreife sich in Zukunft die Augen zu halten, wenn ich am Wochenende zum Fußball ins Stadion gehe. Ich vergleiche kurz den Nutzen, das Risiko und den organisatorischen Aufwand – Eher nicht.

    BTW: Warum beklagt man sich eigentlich anstatt die Benutzung des Handys zu boykottieren oder wenigstens nur selektiv zu betreiben? Ist doch keiner gezwungen das Telefon ständig bei sich zu haben. Aber halt, das wäre ja unbequem. Na dann lassen wir das lieber.

    1. @Suppenkasper: Das ist aus meiner Warte ziemlich Unsinn, was du da schreibst. Warum? Ich bin Anwohner dort und wusste natürlich nicht, dass hier mal eben massenhaft Daten erhoben werden (auch von mir). Wenn ich mich in meinem Wohnumfeld bewege, möchte ich eben nicht darüber nachdenken, wer mich hier mal eben überwacht. Am Ende gehe ich Einkaufen und das Bewegungsprofil passt dann auf irgend ein Rasterkriterium unserer Exceltabellenausdrucker.

      1. Jo .. ich bestreite ja nicht, dass es auch Leute betreffen kann, die überhaupt nichts mit den Verdachtsmomenten zu tun haben, aber mal im Ernst: Wurdest du auch nur im entferntesten in deinem Tagesablauf beeinträchtigt durch die Maßnahme? Abgesehen mal von dem unguten Gefühl, dass du mal ´ne Weile lang auf irgendeiner Exceltabelle geführt wurdest, aus der du dann wohl schlussendlich wieder gelöscht wurdest, weil sich nichts ergeben hat, was deine potenzielle Beteiligung an irgendeiner fiktiven Straftat gerechtfertigt hätte? Ist die Paranoia, die damit geschürt wird, nicht auch in großen Teilen politisches Oppositionskalkül gepaart mit einer ordentlichen Portion Aktionismus auf seiten derer, die begierig darauf anspringen, wann immer ein Datenschutz-Skandal in der Luft liegt? Ich mag es auch nicht, wenn Daten über mich erhoben, abgespeichert und semantisch verknüpft werden, aber wenn mir dieser Umstand bewusst ist, dann kann ich mich bei entsprechend diszipliniertem Umgang mit meinen Daten auch bewusst dagegen wehren (oder halt auch nicht, wenn der Eingriff in meine Privatsphäre in einem halbwegs sinnvollen Nutzenverhältnis zum „Schaden“ steht, der mir zu Teil wird).

      2. @Suppenkasper

        Was bringt dich denn bitteschön zu der Annahme, dass du aus dieser Tabelle wieder gelöscht wirst?
        Es würde ja schon ausreichen, dass du dich durch einen Zufall in der Nähe von zwei oder mehr Straftaten aufgehalten hast. Das Nächste, das dann passiert ist, dass die Cops morgens um 6 vor deiner Tür stehen, deine Wohnung durchsuchen und deine Hardware mitnehmen.

        Kann mir nicht vorstellen, dass du das dann witzig findest.

      3. @ Was bringt dich denn bitteschön zu der Annahme, dass du aus dieser Tabelle wieder gelöscht wirst? Guter Punkt. Ich habe keinen Hinweis darauf, dass es gelöscht wird.

        @ Kann mir nicht vorstellen, dass du das dann witzig findest.
        Ich fände das unter Garantie nicht witzig. So wie ich den ganzen Umstand einer wie auch immer gearteten Überwachung durch Staatsorgane fürchterlich finde trotzdem ich sie jeden Tag stillschweigend in vielerlei Hinsicht akzeptiere (so wie alle anderen hier auch). Aber ich kann auch nicht verlangen, dass ich mir selbst legal Zugang zu einem reichhaltigen Fundus an Überwachungstechnologie beschaffen kann, den der Staat gar nicht unterbinden kann und dann in umgekehrter Richtung trotzig wie ein Kind verwehren, diese ebenfalls zu benutzen. Alleine die Tatsache, dass Menschen freiwillig Ihre Geräte zur Ortung durch Dienstanbieter ermöglichen, wenn es gerade praktisch ist, ohne zu Jammern, zeugt m.E. von einer fürchterlichen Doppelmoral.

  16. Ich hatte vor einigen Tagen bereits davon einmal berichtet was mir passiert ist.
    Ich wurde 2012 in Hessen geortet und anschließend drei Monate lang abgehört. Das ganze weil die Telekom falsche Ortungsdaten geliefert hat. Ich war nie in der Nähe der Tatorte. Erst der Kripo fielen Sprünge in den Standortdaten auf (mehrere hunderte Kilometer binnen einer Minute), welche während der Abhörmaßnahme durchgeführt wurden. In der Akteneinsicht konnte ich entnehmen, dass die Telekom der Kripo bestätigte, dass seit November 2011 in Einzelfällen es zu falschen Ortungen kommen kann und es mittlerweile behoben wurde.

    1. Jo .. wer ist da jetzt der Böse? Unsere Staatsdiener, oder der Telekommunikationkonzern? Die Tatsache, das Firmen, die rein wirtschaftliche Interessen verfolgen, absolute Hoheit über meine Bewegungsdaten haben und diese mehr oder minder unkontrolliert nutzen können, macht mich persönlich bedeutend nervöser, als die Gesetzeshüter, die sich mit fehlerhafter Zweitverwertung rumärgern. Ich finde das zwar peinlich, dass die Kripo 3 Monate braucht, um überhaupt zu kapieren, dass sie ein Phantom abhören, aber das bestätigt eigentlich nur meine Vermutung, dass die Polizei mit den Datenmengen völlig überfordert ist. Ich denke nicht, dass man vor der Art von Kontrolle wirklich Angst haben muß (es sei den man hat wirklich etwas verbrochen), sondern eher vor der Nutzung der Daten durch die Primärerheber, die unser aller Leben so bequem machen, dass an der Stelle lieber mal niemand so draufhaut wie auf die Bullen.

      1. Deine Vorstellung ist wirklichkeitsfremd und grundrechtsfeindlich. Ich erwarte von den Organen eines Rechtsstaat, das sie mein Persönlichkeitsrecht respektiert und mich nicht ohne tatsächliche Anhaltspunkte zum Objekt einer Maßnahme machen. Und dass solche Maßnahmen auch hierzulande bisweilen tödlich enden können, darf als belegt angesehen werden: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedhelm_Beate

      2. Aha .. gut das du mich da aufgeklärt hast. Schon klar, dass du mir mal im Namen einer freiheitlich demokratischen Grundordnung mal tüchtig die Leviten lesen musst. Lass mich mal raten: Männlich, höherer Schulabschluss. Solider akademischem Lebensentwurf.

  17. Traurig, das etwas überhaupt passiert, aber das beweist doch nur, in was für einer „Demokratie“ wir hier „leben“.
    Im übrigen kann man auch eine Pre-Paid Karte benutzen, und diese auf jeden erdenklichen Namen anmelden. Sollen die doch meinetwegen Bud Spencer aus dem Strassenweg x in Stadthausen abhören, viel Spass, liebe Überwachungsorgane !!!

    http://brdakut.wordpress.com/2013/04/11/innenministerien-polizisten-die-nsu-und-etliche-zufalle-koln-keupstrasse/

  18. Gerne lasse ich mein Gerät an und lass meine Nummer und meine Standorte links und rechts durchleuchten, wenn dadurch nur ein Idiot aus dem rechten oder linken Lager gefasst wird. Wenn ich nichts zu verbergen habe, ist es mir drietegal, ob meine Daten unter tausend anderer Daten auf irgendwelchen Listen erscheinen. Leute, Ihr zieht Euch in Facebook & Co aus und jammert wenn die Polizei auf solche Methoden zurückgreift. Lassen wir mal die Kirche in der Funkzelle.

    1. Es ist egal, ob du was zu verbergen hast.
      Es gibt genug Beispiele, einige davon auch schon oben genannt,
      die belegen dass solche Praktiken unzuverlässig und gefährlich sind und unschuldige schnell durch Rasterfahndungen in Datenbanken landen und monatelang abgehört werden.
      Niemand möchte abgehört werden oder eine ungerechtfertigte Hausdurchsuchung bekommen. Fratzenbuch habe ich nicht, assoziale Netzwerke boykottiere ich grundsätzlich, man sollte nicht von sich auf andere schließen.

  19. Das Zitat ist der Hammer:

    Mithin wurden keine Gesprächsinhalte und damit auch nicht unmittelbar die Identität der Kommunikationsteilnehmer erhoben, die rückschließend aus den Gesprächsinhalten erkannt werden könnten. Die Beschlüsse ermöglichten lediglich die Feststellung der Nutzung bestimmter Telefonnummern und Telefone in den angegeben Bereichen.

    Das bedeutet also, dass die ganzen Daten praktisch wertlos sind, denn es wird ja kein Zusammenhang zu auch nur irgendeiner Person hergestellt. Denn niemand kann nachweisen, dass der Inhaber des Gerätes es auch selbst benutzt hat oder zum Zeitpunkt der Nutzung auch nur in der Nähe des Nutzungsortes war. Wozu also braucht man diese Daten, wenn sich damit nicht die Identitäten der Handelnden feststellen lassen? Diese Erklärung bleibt und das Gericht schuldig. Und die Verhältnismäßigkeit ist damit auch wieder weg – denn da die Daten nutzlos sind, ist ihre Erhebung unzulässig.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.