Überwachung

Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger „notwendig und verhältnismäßig“

Mehr als eine Million Telekommunikationsverbindungen und 60.000 identifizierte Menschen sind verhältnismäßig für eine Polizei-Ermittlung. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Dresden in einem Beschluss zur Funkzellenabfrage, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Daraus geht hervor, wie das LKA Sachsen die Rasterfahndung einer ganzen Stadt durchgeführt hat. Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden […]

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