Einer der Gründe für die wachsende Dominanz von Googles Videoplattform YouTube ist dessen Instrument zur Rechteklärung und -durchsetzung Content ID (siehe eingebettetes Google-Erklärvideo). Mit seiner jüngsten Erweiterung um eine Audio Library und Vorab-Informationen zur Rechtslage bei der Nutzung von Musik in Videos entwickelt sich YouTube damit zur zentralen Rechteklärungsstelle im Netz.
Mittlerweile haben über 5.000 Rechteinhaber ihre Inhalte bei YouTube hinterlegt und können nach Prüfung durch den Content-ID-Algorithmus entscheiden, ob Videos bei Verwendung dieser Inhalte durch Dritte gesperrt oder via Werbung monetarisiert werden sollen. Aber auch für Video-Uploader sind mit Content ID bestimmte Vorteile verbunden: Während bei Veröffentlichung eines Videos außerhalb der Plattform (z.B. am eigenen Blog) Abmahnungen drohen bzw. Rechteklärung teuer und kompliziert ist, wird auf YouTube schlimmstenfalls das Video geblockt.
Bislang sind mit dieser Form der Rechteklärung via Content ID aber auch eine Reihe von Nachteilen verbunden. So bezeichnet die Electronic Frontier Foundation (EFF) Content ID als „undurchsichtiges und proprietäres System, wo der Ankläger gleichzeitig als Richter, Jury und Henker fungieren kann.“ Es werden beispielsweise Videos mit in den USA ohne Rechteklärung möglichen Nutzungsweisen („Fair Use“) fälschlicherweise Rechteinhabern zugeordnet bis hin zu Fällen von „Copyfraud“, der rechtswidrigen Anmaßung von Urheberrechten. Auch bei netzpolitik.org hatten wir erst kürzlich in unserer Berichterstattung mit Overblocking-Problemen zu kämpfen. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der Erkennung von Videoinhalten – bislang funktioniert Content ID vor allem im Musikbereich.
Zumindest was die fehlende Transparenz des Verfahrens betrifft gab jetzt YouTube via Blogeintrag eine Verbesserung in ebendiesem Musikbereich bekannt: Uploader werden jetzt bereits vor Veröffentlichung eines Videos darüber informiert, ob die verwendete Musik von Content ID erfasst ist und ob bzw. welche Restriktionen damit verbunden sein werden. Zusätzlich kann im Rahmen einer umfassenden Audio Library nach Musik gesucht werden, die sich kostenlos („Free Music“) oder gegen Einblendung von Werbung („ad-supported music“) nutzen lässt.
Bei ad-supported music finden sich für jeden Track Angaben darüber, wie und wo Songs verwendet werden können. Wie obiges Beispiel zeigt, lässt sich auf diese Weise auch Musik von Superstars wie Taylor Swift für eigene Videos nutzen – zumindest wenn man bereit ist dafür in Kauf zu nehmen, dass man selbst dann nicht mehr monetarisieren kann, das Video in Deutschland gesperrt ist und Taylor Swift es sich jederzeit wieder anders überlegen kann. Gerade letzteres ist durchaus realistisch, wie die jüngste Entfernung von Swifts Musik bei Spotify gezeigt hat.
Im Unterschied zu ad-supported music lässt sich free music sogar herunterladen und es kann die Möglichkeit zur eigenen Monetarisierung bestehen – ob das der Fall ist, wird im Einzelfall geklärt. Leider wird zumindest bislang noch nicht ausgewiesen, ob es sich um Creative-Commons-lizenzierte Musik handelt. Prinzipiell ist mit der Audio Library aber ein System etabliert, das sich relativ gut für Creative-Commons-Musik eignen würde: kostenlose Nutzung ohne Werbeeinblendung, Beteiligung an Erlösen bei Monetariserung und Verwendung des NonCommercial-Lizenzmoduls.
Fazit
YouTube entwickelt sich mehr und mehr zu jener zentralen, transnationalen Rechteklärungsstelle, die Verwertungsgesellschaften und Labels seit Jahren versprechen aber bislang nicht zu realisieren in der Lage waren. Das ist einerseits eine gute Entwicklung, weil es dadurch viel einfacher und rechtssicherer wird, nutzergenerierte Inhalte zu veröffentlichen. Andererseits ist diese Veröffentlichung aber auch nur bei YouTube und nur im Rahmen von dessen vorgegebenem Rechtsrahmen möglich.
Ob ein konkreter Song für einen Mashup oder Remix verwendet werden darf und in welchem Land das Werk dann zugänglich ist, entscheiden die Rechteinhaber im (jederzeit widerruflichen) Einzelfall. Sie blockieren in der Regel auch, dass der Urheber eines Mashups ebenfalls an Monetarisierungserlösen beteiligt wird. Diese Bewilligungskultur stärkt letztlich Googles marktbeherrschende Stellung – kaum jemand kann mit Googles Content ID konkurrieren – und schwächt die Bedeutung von Verwertungsgesellschaften als klassische Rechteklärungsinstanzen. Von intransparenten Tarifstrukturen, die im Zweifel die ohnehin großen Rechteinhaber und Superstars begünstigen, ganz zu schweigen.
Ich zitiere: „Einer der Gründe für die wachsende Dominanz von Googles Videoplattform YouTube ist dessen Instrument zur Rechteklärung und -durchsetzung Content ID (siehe eingebettetes Google-Erklärvideo)“
Ich beantworte korrekt: Einer der Gründe für die wachsende Dominanz von Googles Videoplattform Youtube ist die Tatsache, dass es keine brauchbare Alternative gibt, da sich andere Tube – Plattformen gegenüber Google nicht etabliert haben und Google den größten Tuber, nämlich YT aufgekauft hat. Wächst ein anderer nach wird er ebenfalls aufgekauft oder hat schlicht keine Inhalte, die Nutzer anziehen, denn die Wahrheit von Google ist ein gegründetes Internetmonopol, nicht irgendwelche Content-IDs, die hier mal wieder als schrecklich herangezogen werden. Ein Monopol kann den Markt nach Belieben steuern und kontrollieren und über diesen als Taktgeber bestimmen. Und der Taktgeber sind und bleiben somit indirekt die USA.
Warum das nun Folgen hat? Tjaaa, warum könnte das so sein. Weil Menschen nicht in der Lage sind das Produkt abzulehnen oder Alternativen aufsuchen, beziehungsweise Verzicht üben.
Google benutzt folglich nur seine Instrumente. Die Probleme liegen viel tiefer in der Netzgesellschaft, denn diese fördert Monopole durch einseitigen Nutzen. Google ist auch euer Freund, ihr vermarktet sie selbst auf Netzpolitik, also kann man das Drama doch bitte einfach etwas reduzieren, wenn man schon derart inkonsequent ist. Nicht das Euch ein paar Nutzer verloren gehen… Verlust von geldern, nicht wahr?
So funktioniert das eben. Also nicht weinen, weitermachen.