Schriftliche Warnung: Kanzleramt droht NSA-Aufklärern mit Strafanzeige (Update)

veroeffentlichenauch-nporg_600pxDas Kanzleramt schlägt zurück und droht jetzt allen Aufklärern des NSA-Skandals mit Strafanzeige, wenn weiterhin aus als geheim eingestuften Dokumenten zitiert wird. Laut Spiegel-Online sind damit auch explizit wir genannt: Schriftliche Warnung: Kanzleramt droht NSA-Aufklärern mit Strafanzeige.

In dem Papier geht das Kanzleramt explizit auf eine zurückliegende Enthüllung im SPIEGEL, einen Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ und zwei Berichte des Portals „Netzpolitik.org“ ein. In mindestens vier Fällen hätten Medien aus geheimen Akten zitiert, die eigentlich dem Ausschuss vorbehalten seien – so der Vorwurf aus dem Haus von Angela Merkel.

Update: Wir haben das Schreiben veröffentlicht.

Ebenso wie das Kanzleramt sich von vielen Strafanzeigen nicht einschüchtern lässt und weiterhin nicht bereit ist, den größten Überwachungsskandal in der Geschichte der Menschheit aufzuklären, werden wir unsere Arbeit deswegen nicht runterfahren.

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39 Ergänzungen

  1. Ähm. Der SPIEGEL-Artikel sagt nichts darüber, daß eine Strafanzeige gegen die veröffentlichenden Medien gestellt werden soll, sondern ausdrücklich gegen „Unbekannt“ – denn angezeigt werden soll(en) letztendlich die Person(en), die die Unterlagen an die Medien weitergegeben hat/haben. Denn diese Person(en) begeht/begehen den eigentlichen Geheimnisverrat (womit ich nicht sagen will, daß ich was gegen diese Leaks habe, im Gegenteil, ich finde sie dringend notwendig).

    Ohne Frau Merknix verteidigen zu wollen: Offenbar ist sogar ihr klar, daß eine Strafanzeige (direkt) gegen die veröffentlichenden Medien eine verdammt schlechte Idee wäre.

    1. Aber wenn gegen Unbekannt ermittelt wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass wir auch in die Ermittlungen fallen, um zu schauen, mit welchen Whistleblowern wir kommunizieren.

      1. Das BVerfG hat mehrfach klargestellt, dass Durchsuchungen bei Medien in solchen fällen Illegal sind. Siehe Cicero-Affäre

      2. @Markus Ihr kommuniziert mit einem Whistleblower? …

        @Sven Seit wann halten sich die Exekutive an Urteile vom BVerfG?
        Gibt es in D. ein (gelebtes) Beweisverwertungsverbot. Interessiert es jemanden, wenn dadurch der Whistleblower gefunden wurde? Hat es irgendwelche Konsequenzen wenn sich nicht an Recht und Gesetz gehalten wird?

      3. @Sven
        Die Exekutive interessiert sich nicht für Urteile des BVerfG, da sie für Verfehlungen generell nicht ernsthaft haften bzw. es sich keinerlei Konsequenzen ergeben, wenn sie sich nicht an solche Vorgaben halten.

        Ermittlungsbehörden fallen grundsätzlich dadurch auf, dass sie von einer besonderen Überheblichkeit und Ignoranz geprägt sind, generell einem Beschuldigten alles Böse unterstellen und JEDES Mittel nutzen, den Beschuldigten einer Straftat zu überführen, was dann auch egal ist, was das für eine Straftat ist. Denn eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens fassen diese als persönliche Beleidigung auf.

        Sie führen ihr Begehren letztlich trotzdem aus, Verhältnismäßigkeit ist ein Fremdwort, das Eindringen in eine fremde Wohnung ist inzwischen das Mitel der Wahl, inkl. der Beschlagnahmung jeglichen Eigentums – weil sie wissen, der Schaden bei den Betroffenen ist so oder so immens und für ihre eigenen Ermittlungskosten kommt schließlich der Steuerzahler auf (weil wir das immer brav bezahlen, auch wenn die mal wieder in Hundertschaften ausschwärmen und hunderte Wohnungen durchsuchen, danach dann 80% Ermittlungsverfahren einstellen, weil das ganze auf das Prinzip „Zufallsfunde“ aufgebaut ist, weil man irgendwo mal wieder massenhaft IP-Adressen oder Kundendaten abgeschnorchelt hat. Also das übliche Gebahren unseres durchschnittlichen Rechtsstaates).

        Ich würde also sehr vorsichtig sein und nicht darauf bauen, dass sich eine Exekutive, gleich welcher Art, an Recht und Gesetz hält. Wie wir inzwischen wissen und mehrfach praktisch erfahren haben, fällt die Exekutive vornehmlich dadurch auf, Rechte und Gesetze als interpretationsfähig zu bezeichnen und entsprechend zu agieren.

        Aus dem schlichten Grund: Sie haften nicht und werden von „oben“ gedeckt durch Amts- und Landgerichte, die Widersprüche konsequent abblocken und verwerfen.

      1. Akut ist sie natürlich auch das Problem.

        Jemand mit Rückgrat (nicht: mit „mehr“ Rückgrat. das ist schon richtig so) hätte die Antwort auf die NSA-Affäre bündeln können und reinen Tisch machen. Den amerikanischen Overlords^W Freunden die Tür zeigen. Sondergerichte und eine Aufarbeitungskommission für die beträchtlichen Vergehen der eigenen Geheimdienste in die Wege leiten.

  2. Gesetzt den Fall, ein unabhängiger Richter würde a) das Anordnen des Ausschleifens großer Datenbestände am DE-CIX zum Zwecke der Spionage für fremde Mächte wie den USA gegen Bürger, Wirtschaft und Staat der Deutschen als Landesverrat einordnen nach §94 StGB und b) die Unterdrückung der gesetzmäßigen Spionageabwehr nach dem § 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG bei bestimmten Ländern wie den USA durch das Bundeskanzleramt (a+b), dann haben wir einen strafrechtlichen GAU. Die Ermittlungen müsste der Generalbundesanwalt führen, der aber weisungsgebunden an die Regierung ist, mithin der möglichen Täter. Wenn dann die möglichen Täter das Rechtswesen zur Vertuschung der Straftäter missbrauchen, in sie Strafanzeigen stellen, wird es noch übler.
    Politisch ist das Unterlassen des Ausräumen der Verdächte schwerster Straftaten zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland und seiner Bürger und Wirtschaft nicht überlebbar. Nur mit diktatorischem Staatsumbau. Möglicherweise wird hier Hand an unsere Demokratie gelegt.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/94.html
    https://www.generalbundesanwalt.de/de/spionage.php

  3. „In mindestens vier Fällen hätten Medien aus geheimen Akten zitiert, die eigentlich dem Ausschuss vorbehalten seien – so der Vorwurf aus dem Haus von Angela Merkel.“

    Dem pösen Pürger müssen unbedingt Informationen vorenthalten werden. Wo kämen wir da denn hin wenn der Bürger sich informieren könnte über die Sachen die das Parlament+die Regierung unter der Decke halten will.

  4. Das Kanzleramt ist ja nicht Frau Merkel allein und potentielle Enthüllungen würden auch weniger Frau Merkel treffen (eher indirekt) als z. B. den amtierenden Außenminister.
    Davon abgesehen, hat Atari-Frosch ja schon bemerkt, „gegen Unbekannt“ ist nicht gegen „die Medien“. Die machen sich unter Umständen erst strafbar, wenn sie wissentlich Geheimnisse verraten. Dazu muss ihnen ein Maulwurf aber auch sagen, dass das Geheimnisse sind. Wenn die Informationen auf anderen Wegen an die Luft kommen, muss ja erstmal die Verantwortung geklärt werden.
    Da muss man noch nicht eingeschüchtert sein.

  5. Wie heißt das doch so schön „Wer nix zu verbergen hat…“.
    Warum müssen dann die Dokumente geheim bleiben?

  6. Ich lese das wie Marcus. Die Reihenfolge im Spiegelartikel ist halt nicht chronologisch. Umsortiert liest sich das so:
    „geht das Kanzleramt explizit auf … zwei Berichte des Portals „Netzpolitik.org“ ein“
    „Ursprünglich wurde offenbar erwogen, … Anzeige gegen Unbekannt einzureichen. Dann … zunächst … bei einer schriftlichen Verwarnung … belassen.“
    „Das Bundeskanzleramt behält sich juristische Schritte vor, …
    Demnach … im Wiederholungsfall Strafanzeige …“
    Marco, hast richtig gelesen, richtig interpretiert.
    Weiter so!

  7. Also ich werde weiterhin aus allen mir vorliegenden geheimen Dokumenten zitieren, so lange und so viel ich will. Schließlich würden mir diese Dokumente ja nicht vorliegen, wenn jemand ihre Geheimhaltung ernst nehmen würde. Und sollte Frau Dummmerkel oder Herr Verratsteinmeier mich deshalb anzeigen wollen, bitteschön. Ich würde wohl mit einer Gegenanzeige wg. Landesverrates gg. Beide kontern wollen. Gleiches Recht für alle.

    1. Der Teil der „Regierung“, aus dem das kommt, ist offenbar eine wahrheitsscheue, tief im Geheimdienstsumpf steckende Verbrecherkabale. Noch nicht das gleiche wie irgendeine brutale Diktatur, aber eben auch nicht demokratisch. Da kriegt man schon eine Wut im Bauch …

      Wer das gewählt hat, hat es auch verdient (und das nicht erst seit Snowden). Für alle in der Opposition: nicht dem Mut verlieren, die Wahrheit muss siegen.

      Deren Geheimhaltungsgesetze gehen uns nichts an, da der Geheimstaat sich selbst an keine Gesetze hält. Nicht im Traum sollte man daran denken, sich noch an deren Gesetze gebunden zu fühlen. Die Öffentlichkeit muss und wird wissen, und wenn dafür Gesetze gebrochen werden müssen, und wenn dafür der Rasen betreten werden muss und wenn sich die Balken im Kanzleramt biegen. Vor der informierten Meinung fürchten die sich, und das sollten sie auch.

      Danke, dass ihr berichtet.

  8. Allô, Madame chancelière. Aben Sie eine neues Parfum, das ich da rieche? Wie sagen Sie? Schweiß de Ongst? Très excitant! Es steht Ihnen wahraft gut, wenn Sie mir das compliment gestatten mögen.

    Merci bien @Netzpolitik.org. Keep calm & carry on.

    1. Meinsteier trägt bekanntlich Eau de Schwitz. Die Gier-Wichtel solln mal ruhig klagen, die brauchen wohl wiedermal Schellen vom Verfassungsgericht.

      1. @ Netzpolitik.org-Redaktion: WICHTIG!

        Der Kommentar vom 16.10.2014 14:52 wurde von einer Person erstellt, die mich offenbar unter gefälschtem Pseudonym diskreditieren will. Ich habe den genannten Kommentar nicht verfasst.

        Sie können anhand der eingegebenen Mailadresse überprüfen, dass diese Person nicht mit mir identisch ist. Im besten Fall löschen Sie den Kommentar, um solchen Aktionen keinen Raum zu bieten. Herzlichen Dank vorab.

        Gefälschter Kommentar:
        “Meinsteier trägt bekanntlich Eau de Schwitz. Die Gier-Wichtel solln mal ruhig klagen, die brauchen wohl wiedermal Schellen vom Verfassungsgericht.”

  9. Hallo Leute,
    wird Zeit den Überwachungsstaat abzuschaffen aber leider sind dem Journalismus die Zähne ausgefallen oder liegt es doch daran das es niemanden zu interessieren scheint? Evtl. ist es auch die Fassungslosigkeit in der Bevölkerung die sie nichts unternehmen lässt. Und dann fehlt auch noch das Gesicht zur Tat (wie bei Kinderschändern zB) das die wütende Menge anstiftet sich mit zivilem Ungehorsam die Luft zu verschaffen die es braucht um weiter als Gesellschaft atmen zu können aber leider reicht die Stammtisch-Schnappatmung nicht aus um Dinge grundsätzlich zu ändern. so long der OG3r

  10. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. 100kOhm den Überwachern in die Leitung löten!

    1. @ Netzpolitik.org-Redaktion: WICHTIG!

      Der Kommentar vom 16.10.2014 14:42 wurde von einer Person erstellt, die mich offenbar unter gefälschtem Pseudonym diskreditieren will. Ich habe den genannten Kommentar nicht verfasst.

      Sie können anhand der eingegebenen Mailadresse überprüfen, dass diese Person nicht mit mir identisch ist. Im besten Fall löschen Sie den Kommentar, um solchen Aktionen keinen Raum zu bieten. Herzlichen Dank vorab.

      Gefälschter Kommentar:
      “Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. 100kOhm den Überwachern in die Leitung löten!”

  11. Ich denke da muss man relativieren, wenn dein Chef dir eine vertrauliche Informationen anvertraut und du diese trotz seiner Bitte weitergibst, bist du in der Tat ein Verräter. Wenn du aber ein Verbrechen deines Chefs meldest bist du zwar proforma auch ein Verräter (Zeuge), allerdings wäre es im letzten Fall je nach Schwere des Vergehens (Korruption, Mord, Hinterziehung, Vergewaltigung, Freiheitsentzug, massive verdachtsunabhängige Überwachung) eher als Zivilcourage denn als „Verrat“ anzusehen. Ich kann nicht beurteilen was hier der Fall ist. Wenn ihr eine entsprechende Erklärung unterschrieben habt, nicht aus den vorliegenden Dokumenten zu zitieren, solltet ihr euch daran halten. Insofern wäre in diesem Fall eine solche Reaktion des Kanzleramtes verständlich, wenn auch wenig feinfühlig.

    1. Genau damit kommen wir nicht weiter! Inhaltlich mit ihr auseinandersetzen, sofern das geht, und nicht in dieselbe (Menschen politisch demotivierende) Kerbe der Partei DIE PARTEI schlagen, sowahr sie witzig ist.

  12. Ich warte ja darauf, dass mal jemand politischen Seppuku betreibt und in einer liveübertragenen Bundstagssitzung einen QR-Code hochhält, hinter dem mal sämtliche Akten ungeschwärzt als torrent runterladen kann.

    Ich werd‘ wohl noch bis um Ende der Demokratie damit warten müssen.

  13. Wo kommt Merkel her ?
    Sie ist Trägerin einer hohen amerikanischen Auszeichnung.
    Und wohin kehren die Gedanlen zurück wenn Panik aufkommt ?
    Zu seiner Ausbildung ? Wie hieß sie noch früher ? Kasner ?
    und ich persönlich halte die Theorie der Verborgenen Eliten von Walter Eichelburg schon ziemlich Glaubhaft.

    1. Diese Angst ist durchaus berechtigt. Besser gesagt eine gewisse Vorsicht! Wir besitzen in Deutschland eine Redefreiheit, diese gilt genau so lange, wie man nicht der Meinung der jewails herrschenden widerspricht!

  14. Finde ich gut dass IHR euch von dieser Ablenktaktik nicht einschüchtern lasst. Hier trifft es eh der alte aber immer noch gute Spruch: Getroffene Hunde bellen!!

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