Heute Mittag haben wir erfahren, dass das Bundeskanzleramt „NSA-Aufklärern“ mit Strafanzeige droht. Jetzt liegt uns der Inhalt dieses Briefs vor – den wir selbstverständlich veröffentlichen.
Der Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier listet darin vier Pressemeldungen auf, darunter Das große Speichern (Spiegel), Codewort Eikonal – der Albtraum der Bundesregierung (Süddeutsche) und unsere Berichte Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen und Internes Protokoll: BND-Präsident und Kanzleramts-Chef hatten „große Sorge“ vor Aufklärung zu BND-Aktivität.
Alle vier Berichte berufen sich auf eingestufte Unterlagen – und das Kanzleramt bemängelt, dass diese öffentlich geworden sind. Dass diese Informationen nun der Öffentlichkeit bekannt sind, schade dem „Staatswohl“ und „der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland“. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Sensburg sowie Bundestags-Präsident Lammert werden daher aufgefordert, den Ausschuss zu „sensibilisieren“. Gibt es weiterhin Leaks, droht das Kanzleramt mit „Strafanzeige gegen Unbekannt“.
Das ist bemerkenswert, weil die Bundesregierung die Arbeit des Ausschusses nach allen Kräften behindert – wie der Abbruch der Sitzung vor wenigen Stunden gezeigt hat. Besonders perfide wird es vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss überhaupt nur existiert, weil ein Whistleblower geheime Informationen der Geheimdienste an Medien gegeben hat, die diese im Rahmen ihrer Berichterstattung veröffentlicht haben. Statt Medien und Whistleblower zu verfolgen, könnte man stattdessen auch Strafanzeige gegen die größte Überwachungsmaschinerie der Menschheitsgeschichte erstatten.
Wir lassen uns von der Drohung daher nicht einschüchtern und werden weiterhin unsere Arbeit erledigen: die Staatsorgane als vierte Gewalt kontrollieren und der Öffentlichkeit wahrheitsgemäß berichten. Aus diesem Grund veröffentlichen wir an dieser Stelle den – nicht eingestuften – Brief des Kanzleramtschefs.
Nebenbei bedanken wir uns für die Bestätigung, dass unsere Dokumente echt sind und dass „der Bundesnachrichtendienst [die Operation ‚EIKONAL’] durchgeführt hat“.
Hier ist der Brief:
Betreff: Weitergabe von eingestuften Informationen der Bundesregierung an Pressemedien
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
mehrfach wurde in der jüngsten Zeit in der Presse detailliert über Inhalte aus förmlich eingestuften Unterlagen berichtet, welche die Bundesregierung dem 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode kurz vorher zugänglich gemacht hat:
- So bezieht sich das Magazin DER SPIEGEL in seiner Ausgabe vom 08.09.2014 (S. 16) auf GEHEIM eingestufte Papiere der Bundesregierung. Soweit ersichtlich stammen die wörtlich zitierten Informationen aus Schrieben des Bundesnachrichtendienstes, die dem Untersuchungsausschuss kurz vorher zugänglich gemacht wurden und die dort nach den geltenden Verfahrensbeschlüssen des Ausschusses mehrfach vervielfältigt wurden.
- Auf NETZPOLITIK.ORG wird zum einen der Volltext der „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Aussagegenehmigung für Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes vor dem Untersuchungsausschuss veröffentlicht. Dieser regelt unter anderem den Einsatz von Arbeitsnamen zum Schutz der operativen Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter und war auch aus diesem Grund eingestuft worden.
- Zum anderen ist dort auch die erste Seite eines ebenfalls eingestuften Protokolls des Bundesnachrichtendienstes veröffentlicht worden und zwar ersichtlich in der durch das Ausschusssekretariat eingescannten Fassung.
- Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG veröffentlichte schließlich seit dem 03.10.2014 mehrfach Informationen zur Operation „EIKONAL“, die der Bundesnachrichtendienst durchgeführt hat. Die Zeitung beruft sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die STRENG GEHEIM eingestuften Unterlagen, die von der Bundesregierung dem NSA-Untersuchungsausschuss vorgelegt worden seien.
Im Hinblick auf den gegenwärtig noch ungeklärten Informationsabfluss wird das Bundeskanzleramt dienstliche Erklärungen der hier mit den Dokumenten befassten Mitarbeiter einholen. Entsprechenden Überlegungen des Deutschen Bundestages kann ich nicht vorgreifen. Ich behalte mir vor, im Wiederholungsfalle Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Ausschuss angesichts der oben angesprochenen Veröffentlichungen im Hinblick auf die Handhabung eingestufter Dokumente nochmals sensibilisieren können. Das Staatswohl ist der Bundesregierung und dem Bundestag gleichermaßen anvertraut. Der vertrauliche Umgang mit eingestuften Unterlagen – insbesondere in Fällen, in denen auch das Verhältnis zu ausländischen Staaten betroffen ist – ist ein Kernbestandteil des Schutzes der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße sind strafbewehrt. Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung des Untersuchungsausschusses, der sich mit einer großen Zahl eingestufter Unterlagen beschäftigen muss, ist er von besonderer Bedeutung. Im Ergebnis schaden unzulässige Weitergaben geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen sowohl der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland als auch dem Aufklärungsinteresse des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Altmaier
P.S.: Ich erlaube mir, eine Kopie des Schreibens an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, zu übermitteln.
