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BND darf Günther Oettinger überwachen

Über die Funktionsträger-Theorie haben wir mehrfach im Rahmen des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss berichtet. Auch gestern im Verhör des G10-Juristen des BND kam das nochmal zur Sprache. Andre schrieb in der Zusammenfassung: Die “Funktionsträger-Theorie”, nach der deutsche Staatsbürger im Ausland, wenn sie als Vertreter einer ausländischen Firma oder Nichtregierungsorganisation kommunizieren, keinen Grundrechtsschutz nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Brief‑,…

  • Markus Beckedahl

Über die Funktionsträger-Theorie haben wir mehrfach im Rahmen des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss berichtet. Auch gestern im Verhör des G10-Juristen des BND kam das nochmal zur Sprache. Andre schrieb in der Zusammenfassung:

Die “Funktionsträger-Theorie”, nach der deutsche Staatsbürger im Ausland, wenn sie als Vertreter einer ausländischen Firma oder Nichtregierungsorganisation kommunizieren, keinen Grundrechtsschutz nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis) genießen, wurde auch vom G‑10-Jurist bestätigt. Das gilt auch für deutsche Journalisten, die für ausländische Medien tätig sind.

Unser ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vermutet jetzt, dass der BND nach dieser Theorie unseren Digitalkommissar Günther Oettinger abhören dürfte:

https://twitter.com/Peter_Schaar/status/538094725728063488

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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8 Kommentare zu „BND darf Günther Oettinger überwachen“


  1. Bernd Fachinger

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    Verstehe ich grade nicht: Göttinger ist doch als Digitalkommissar kein Privatmann, wieso sollte er dann abgeschnorchelt werden dürfen?

    Und: „Burbaum erklärt nun, der BND gehe von der tatsächlichen Kapazität aus. Wenn also eine Leitung nur zu zehn Prozent belegt ist, dann wird dort der gesamte Datenstrom abgefischt. Die 20-Prozent-Regel läuft ins Leere.“
    Viel schlimmer als das finde ich ja, dass man aus dem Datenstrom alles rausfiltern kann, was zB Youtube&Co als Ursprung hat. Damit bleiben vielleicht noch 10% übrig, und die kann man dann ja in toto auswerten.


    1. Verstehe ich grade nicht: Göttinger ist doch als Digitalkommissar kein Privatmann, wieso sollte er dann abgeschnorchelt werden dürfen?

      Weil er als deutscher Funktionsträger für eine nicht-deutsche Institution arbeitet. Ist nicht unsere Logik, wir beschreiben nur die Logik des BND.

      Viel schlimmer als das finde ich ja, dass man aus dem Datenstrom alles rausfiltern kann, was zB Youtube&Co als Ursprung hat. Damit bleiben vielleicht noch 10% übrig, und die kann man dann ja in toto auswerten.

      Ja, finden wir auch. Wahrscheinlich nutzt der BND beide Herangehensweisen um in jedem Fall alles abhören zu können.


    2. Der DE-CIX hat um die 10 Tb/s Bandbreite, die so um die 3,2 Tb/s ausgelastet ist. Man darf also derzeit ca. 2/3 der Kommunikation mitschneiden.

      http://de-cix.net/about/quick-facts/


  2. HansWurst

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    Also ich glaube ja man muss der ganzen Sache noch ein bisschen mehr Spin geben.

    Nen alten Bulli nehmen, Auf die Seite draufschreiben „Das Grundgesetz gilt für Funktionsträger nicht!“ eine Kamera aufs Dach packen und ab damit vor die Einfahrt des BND und die Kammera aufs Tor richten. Wird nicht lange dauern bis der Sicherheitsdienst die Polizei ruft. Dann gegen die Maßnahe der Polizei vors Verwaltungsgericht.

    Spätestens nach dem Spruch des Verwaltungsgesetzes wird sich der BND nicht mehr darauf „zurückziehen“ können, dass es da „unterschiedliche juristische Auffassungen“ drüber gibt.


    1. Funktioniert nicht, Funktionsträger deutscher Firmen / Institutionen dürfen nicht überwacht werden…


      1. Doch geht. Wenn man die Daten über Satellit leitet und von dort empfängt ist das ganz legal. Eventuell muss man dabei noch ein Bein anheben um Erdungsgefahr auszuschließen und um Rechtssicherheit zu gewinnen.


  3. fake-name

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    Heißt also „Theoretisch“ der BND könnte in Erfahrung bringen was GÖttinger so netzpolitisch plant. Das wiederum könnte bei Frau F(M)erkel auf dem Tisch landen und wenn die Pläne der Lobby nicht gefallen könnte unsere Regierung direkt gegensteuern. Traurig, aber schlau gemacht.

    mfg fake-name


    1. Frau Merkel könnte allerdings auch einfach bei ihm anrufen.
      Außerdem gehe ich davon aus, dass die Lobby ihre Interessen direkt bei ihm auf den Tisch legen kann ;)

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