Über die Funktionsträger-Theorie haben wir mehrfach im Rahmen des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss berichtet. Auch gestern im Verhör des G10-Juristen des BND kam das nochmal zur Sprache. Andre schrieb in der Zusammenfassung:
Die “Funktionsträger-Theorie”, nach der deutsche Staatsbürger im Ausland, wenn sie als Vertreter einer ausländischen Firma oder Nichtregierungsorganisation kommunizieren, keinen Grundrechtsschutz nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis) genießen, wurde auch vom G‑10-Jurist bestätigt. Das gilt auch für deutsche Journalisten, die für ausländische Medien tätig sind.
Unser ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vermutet jetzt, dass der BND nach dieser Theorie unseren Digitalkommissar Günther Oettinger abhören dürfte:
https://twitter.com/Peter_Schaar/status/538094725728063488