der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel im Deutschlandfunk-Interview das alte Märchen, dass die Vorratsdatenspeicherung bei den Anschlägen in Oslo bei der schnelleren Aufklärung geholfen hätte:
Ich glaube nur, dass die Debatte eine sehr ideologische ist. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel, die wird uns nicht bei jeder Gelegenheit helfen, alle Straftaten zu verhindern, aber sie kann uns durch eine schnellere Aufdeckung von Straftaten helfen, die nächste Straftat zu verhindern. Das ist die Erfahrung gewesen der Norweger bei dem Attentat von Herrn Breivik, einem rechtsradikalen Attentäter, auf sozialdemokratische Kinder und Jugendliche in einem Zeltlager. Da wird immer behauptet, das hätte gar nicht stattgefunden – das ist falsch, wir haben die Norweger gefragt.
Wir haben einfach mal in Norwegen nachgefragt!
Das fanden wir so spannend, dass wir auch mal die Norweger gefragt haben. Und zwar die norwegische Botschaft in Berlin, die uns bestätigen sollte, was wir (auf Norwegisch) auf deren Regierungsseite gefunden hatten. Die Kurzfassung ist: Es gibt immer noch keine Vorratsdatenspeicherung in Norwegen und es gab auch keine! Sigmar Gabriel hat also wiederholt in dieser Frage die Wahrheit leicht gedehnt, um Punkte für die Vorratsdatenspeicherung zu machen.
Wie Sie im Artikel von regjeringen.no gelesen haben, nahm das norwegische Parlament (Stortinget) am 15. April 2011 norwegische Regelungen zur Datenspeicherung für die Bekämpfung von schwerwiegender Kriminalität an und beschloss, die Datenspeicherungsrichtlinie („datalagringsdirektivet“) in das EWR-Abkommen zu integrieren. Die Richtlinie ist derzeit nicht in das EWR-Abkommen integriert und die norwegischen Regelungen zur Datenspeicherung sind nicht in Kraft getreten, unter anderem weil die Regelung der Kostenverteilung nicht festgelegt worden war. Nach der Entscheidung des EU-Gerichtshofes am 8. April 2014, welcher die norwegische Datenspeicherungsrichtlinie für ungültig befand, beschloss die norwegische Regierung den geplanten Gesetzesvorschlag inklusive einem Kostenverteilungsmodell zur Datenspeicherung im Frühling 2014 nicht einzubringen. Das bedeutet, dass die norwegische Regelung zur Datenspeicherung nicht vor dem 1. Juli 2015 in Kraft treten wird, wie es ursprünglich geplant war. Die Regierung wird zunächst die Entscheidung des EU-Gerichtshofes durchgehen und welche Implikationen diese mit sich birgt, bevor sie sich auf geeignete Art an das Stortinget wendet. Die Regierung hat neulich einen Experten-Ausschuss gegründet, der die möglichen norwegischen Gesetze nach der Entscheidung des EU-Gerichtshofes untersuchen soll. Dieser Ausschuß soll ihren Bericht am 1. Juni 2015 der Regierung vorlegen.
Fun-Fact: Die SPD fand 2011 die Instrumentalisierung der Osloer Anschläge für die VDS „ziemlich mies“
Übrigens hat SPD_Netzpolitik ein tolles Interview aus dem Jahre 2011 gefunden, wo die damalige SPD-Generalsekretärin und heutige Arbeitsministerin Andrea Nahles die Instrumentalisierung der Oslo-Anschläge durch die CSU „für ziemlich mies“ befunden hat. Das finden wir noch fast zu diplomatisch ausgedrückt. Der Interviewer war spd.de, da kann sich Sigmar Gabriel ja nochmal informieren.
spd.de: In Deutschland kamen gleich Forderungen nach Reaktionen, gerade aus den Reihen der CDU, in Form der Vorratsdatenspeicherung. Was sagt die SPD dazu?
Nahles: Ja, ich finde das nicht in Ordnung. Die Vorratsdatenspeicherung hat mit dem Vorfall, wie er in Norwegen passiert ist, überhaupt nichts zu tun. Und das wird jetzt praktisch benutzt von einigen, die das immer schon durchsetzen wollen, eine Verschärfung dort und das halte ich für ziemlich mies. Und deswegen kann ich nur vor Hektik warnen. Es geht jetzt nicht um Gesetzesänderungen. Wir müssen natürlich auch wachsam sein, wir müssen auch gucken gibt’s bei uns Lücken, die wir schließen können. Aber erst mal prüfen und erst mal gucken und nicht jetzt schon sofort wieder mit Gesetzesverschärfung reagieren.
Die heutige SPD-Generalsekretärin hat übrigens einen nationalen Alleingang im Deutschlandfunk bestätigt:
Armbrüster: Dann können wir aber an diesem Montagmorgen zumindest so viel festhalten: Sie als Generalsekretärin sagen, wir können uns auch einen Alleingang in Sachen Vorratsdatenspeicherung vorstellen?
Fahimi: Wir können uns vorstellen, dass es so wie in vielen anderen europäischen Nachbarstaaten auch zu einer Regelung der Vorratsdatenspeicherung kommen wird, mit hohen Auflagen, wie ich sie gerade eben beschrieben habe.
