Wie das Auswärtige Amt US-Firmen die Spionage in Deutschland erlaubt hat, darf nicht bekannt werden, weil das das Vertrauen der US-Botschaft nachhaltig stören würde. Mit dieser Begründung lehnt das Auswärtige Amt die Herausgabe einer Verbalnote ab. Frontal 21 hatte berichtet, wie unter anderem die Firma Leonie in Stuttgart „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“ betreibt.
Vor zwei Monaten berichtete Frontal 21, dass das Auswärtige Amt 110 US-Firmen die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen in Deutschland gestattet hat. Darin wurde unter anderem die Verbalnote 603 gezeigt, mit dem Text:
In der Vereinbarung zwischen Deutschland und den USA – der Verbalnote – heißt es: Die US-Firma Leonie, betreibe von Stuttgart aus „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“. Dabei werde „deutsches Recht eingehalten“, lässt sich die Bundesregierung von den USA zusichern.
Diese Verbalnote wollten wir haben und haben eine Informationsfreiheits-Anfrage gestellt. Das wurde zunmächst abgelehnt, weil es davon nur einen Entwurf gibt. Also haben wir den Entwurf nochmal angefragt. Jetzt kam diese Ablehnung: eine Auskunft könnte „nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen“ haben.
Durch eine Herausgabe des Entwurfs der Verbalnote im Rahmen eines IFG-Antrags würde das Vertrauen der amerikanischen Botschaft, ihre Korrespondenz mittels Verbalnote werde vom Auswärtigen Amt vertraulich behandelt werden, nachhaltig gestört. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem Dokument um einen bloßen Entwurf handelt, der noch zur internen Abstimmung und Prüfung vorgesehen war. Wenn und falls ausgehend von einem übermittelten Entwurf Einigkeit erzielt werden kann und es zu einem Notenwechsel nach Artikel 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut kommt, wird der Notenwechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist dann für jedermann öffentlich zugänglich. Die Herausgabe des Entwurfs der Verbalnote Nr. 603 würde das im diplomatischen Verkehr anerkannte Vertrauen unterlaufen und dadurch nachteilige Auswirkungen auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als vertrauenswürdigen Partner in den internationalen Beziehungen haben.
Die Allgemeinheit der Ablehnung verwundert:
Es entspricht den diplomatischen Gepflogenheiten, Verbalnoten anderer Staaten sowie insbesondere deren Entwürfe vertraulich zu behandeln und deren Inhalt unbeteiligten Dritten oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen.
Im September haben wir alle Rundnoten des Auswärtigen Amts an alle diplomatischen Vertretungen ebenfalls per IFG erhalten und veröffentlicht. Dass das jetzt nicht geht, heißt nur, dass das politisch einfach nicht gewollt ist.
