Seit Januar 2013 wissen wir, dass das Bundeskriminalamt den Staatstrojaner FinFisher/FinSpy gekauft hat. Die international eingesetze Spähsoftware „made in Germany“ soll der Nachfolger des vom CCC enttarnten Trojaners aus dem Hause DigiTask werden. Der hatte illegale Funktionen, die nicht vom Gesetz gedeckt waren.
Damit das nicht wieder passiert, wurde eine Standardisierende Leistungsbeschreibung erarbeitet, um die Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit „verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben“ in Einklang zu bringen. Ob FinFisher diese Kriterien erfüllt, überprüft die private Firma CSC Deutschland Solutions GmbH. Die Überprüfung sollte ursprünglich im Dezember 2012 abgeschlossen sein, laut einer Antwort auf unsere Informationsfreiheits-Anfrage läuft diese jedoch immer noch.
FinSpy 4.20: „Software-Anpassung erforderlich“
Jetzt wissen wir auch, warum. In einer „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften „Sachstandsanfrage in Sachen Quellen-TKÜ“ aus dem Februar 2014 erklärt das Bundeskriminalamt, dass die Version 4.20 der Software FinSpy „von den Vergaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung“ abwich sowie „funktionale Defizite“ hatte, die „eine Software-Anpassung erforderlich“ machten. Auf deutsch: Der Trojaner durfte mehr als rechtlich erlaubt, er war also genauso illegal wie der von DigiTask. Also hat man einfach „die Version 4.50 der Software FinSpy der Firma FinFisher im BKA installiert“ und probiert es damit nochmal.
Schade ist, dass uns das Bundeskriminalamt dieses erste Prüfergebnis trotz unserer Anfrage nach „Quellcodeprüfung und Prüfergebnis“ weder mitgeteilt noch übermittelt hat. Stattdessen wurde uns mitgeteilt, dass der Abschlussbericht noch nicht vorliegt, nachdem wir aber gar nicht explizit gefragt hatten. Also haben wir nochmal explizit nach dem Zwischenergebnis gefragt.
FinSpy: Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung?
Irritierend ist, dass das BKA FinSpy als „Quellen-TKÜ-Software“ bezeichnet. Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ ist der politische Versuch, Staatstrojaner-Software auf nur einzelne Kommunikationsvorgänge zu begrenzen. Doch bereits letztes Jahr haben wir berichtet, dass der Hersteller selbst die Software gegenüber „Mitarbeitern eines Landeskriminalamts“ so beschreibt:
FinSpy ist ein „ausgefeiltes Intrusion-System“, dass „vollen Zugriff“ auf infizierten Systeme gibt. Danach gibt es „vollen Zugriff auf jegliche Kommunikation, inklusive Skype“ und andere (SSL-)verschlüsselte Kommunikation. Voller Zugriff auf alle Dateien, Keylogger und „Überwachung durch Webcam und Mikrofon“ sind natürlich auch wieder dabei.
Auch wenn wir der Auffassung sind, dass der staatliche Einsatz von Trojaner-Software schon per Definition weder technisch noch gesetzlich beschränken lässt, dürften mindestens Dateizugriff, Keylogger und Überwachung durch Webcam und Mikrofon bei der Quellen-TKÜ illegal sein.
CSC Deutschland: enge Verbindungen zur NSA
Ob die Trojaner-Software mit deutschem Recht vereinbar ist, kann das BKA nicht überprüfen, weil die Hersteller-Firma FinFisher einen Einblick in den Quellcode verweigert. Stattdessen übernimmt der deutsche Ableger der Computer Sciences Corporation (CSC) die Prüfung, eine Firma, die wir schon im Januar 2013 wegen ihrer Nähe zur NSA kritisiert haben.
Ein Jahr nach Snowden hat die Bundesregierung das dann auch eingesehen und neue Vertragsklauseln eingeführt, die solche Firmen bei offiziellen Aufträgen ausschließen sollen. Auf die BSI-Zertifizierung, den laufenden Vertrag oder die Überprüfung des Staatstrojaners durch die umstrittene Firma hat das aber keine Auswirkungen. Zynisch gedacht passt das aber auch, denn niemand dürfte sich besser mit Trojanern auskennen als die NSA.
FinFisher kontrolliert sich selbst
Aber CSC überprüft den Trojaner nicht alleine, sondern „unter Beistellung von Mitarbeitern der Firma FinFisher“. Die „Selbstkontrolle“ des BKA durch das BKA (wie bei DigiTask) wurde also durch eine „Selbstkontrolle“ von FinFisher durch FinFisher ersetzt.
Das BKA hingegen führt nur „Funktionstests“ durch, klickt sich also einmal durch die Oberfläche. Fragt sich noch, ob die Änderungen zwischen Version 4.2 und 4.5 so „wesentlich“ sind, dass sie eine neue Quellcodeprüfung benötigen, denn:
Wegen des erheblichen Aufwands wird die Quellcodeprüfung als sog. Typmusterprüfung durchgeführt, die lediglich bei wesentlichen Veränderungen der Quellcodes wiederholt werden muss.
CSC erstellt Softwarearchitektur für BKA-Trojaner
Doch FinFisher/FinSpy sollte von Anfang an nur eine „Übergangslösung“ sein, zwischen DigiTask und einer Eigenentwicklung des BKA. Wie wir letzte Woche berichtet hatten, soll die BKA-eigene Software zur Online-Durchsuchung mittlerweile einsatzbereit sein. Die Software zur Quellen-TKÜ „befindet sich nach Abschluss der Architekturarbeiten derzeit in der Implementierungsphase“.
Doch auch bei diesem Staatstrojaner „made vom Staat“ hat die CSC mitgewirkt, und zwar „beim Projektmanagement und bei der Erstellung der Softwarearchitektur“.
Dass diese Fertigstellung auf die geleakten Dokumente von FinFisher zurückzuführen ist, wie Peter Welchering unter Berufung auf „Hackerkreise“ auf heute.de mutmaßt, glauben wir nicht. Auch wenn das V‑Modell XT „flexible Anpassbarkeit an spezifische Projektumfelder“ verspricht, die starren Prozesse der deutschen Bürokratie geben solche schnellen Reaktionen einfach nicht her. Und ethisch gefestigte Hacker wollen daran offenbar nicht daran mitwirken.
Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Wie der absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beim Einsatz dieses Trojaners unangetastet bleiben soll, ist immer noch eine ungelöste Frage. Die Spitzelsoftware, die auch noch von einem mehr als anrüchigen Hersteller bezogen wurde, genügt den Vorgaben aus Karlsruhe noch immer nicht. Vielleicht sollten, statt weiterhin Geld in Staatstrojaner zu investieren, beim BKA bürgerrechtliche Grundkurse angeboten werden.
Hier der Inhalt des Dokuments in Volltext:
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 10.02.2014
- Von: Bundeskrimimalamt
- An: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sachstandsanfrage in Sachen Quellen-TKÜ
Die kommerzielle Quellen-TKÜ-Software FinSpy der Firma Elaman/FinFisher (ehemals Firma Gamma International) wird erst nach Abschluss der Quellcodeprüfung und nach Feststellung der vollständigen Rechts- und SLB-Konformität eingesetzt werden.
Im Rahmen der Prüfung der Software-Version 4.20 wurden durch die Firma CSC Deutschland Solutions GmbH bereits im Jahr 2012 Abweichungen der Software von den Vergaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung (SLB) sowie funktionale Defizite festgestellt. Diese machten eine Software-Anpassung erforderlich.
Die Firma Elaman – zuständig für den Vertrieb der Software der Firma FinFisher in Deutschland – hat am 07.01.2014 die Version 4.50 der Software FinSpy der Firma FinFisher im BKA installiert, im Anschluss wurde mit den internen Funktionstests und den Tests der Protokollierungsfunktionen der Version 4.50 begonnen.
Die Firma CSC Deutschland Solutions GmbH prüft als BSI-zertifiertes Prüflabor zurzeit unter Beistellung von Mitarbeitern der Firma FinFisher die Software FinSpy in der Version 4.50.
Anschließend erfolgt eine Prüfung und Bewertung der Ergebnisse der Quellcodeprüfung durch das BKA. Auf dieser Basis sowie anhand der Ergebnisse des Funktionstests des BKA wird eine Entscheidungsvorlage für das BMI gefertigt, ob die Software einsatzfähig ist‚ oder weiter nachgebessert werden muss. Erst wenn eine vollständige Rechts- und SLB-Konformität festgestellt ist, wird die Software eingesetzt.
Die Einsatzfähigkeit der Software FinSpy in der Version 4.50 steht unter dem Vorbehalt, dass bei den BKA-internen Tests sowie der parallel stattfindenden Quellcodeprüfung durch die Firma CSC die Rechts- und SLB-Konformität festgestellt wird sowie keine sonstigen Abweichungen, welche die Einsatzfähigkeit verhindern würden, festgestellt werden.
Eine Zusammenarbeit mit externen Firmen außerhalb des Beschaffungsvorganges der kommerziellen Quellen-TKÜ-Software mit der Firma Elaman/FinFisher findet lediglich dahingehend statt, dass die Firmen CSC Deutschland Solutions GmbH und 4Soft eine unterstützende und beratende Funktion wahrnehmen, ohne aber selbst am Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) des BKA beteiligt zu sein.
Die Firma CSC Deutschland Solutions GmbH unterstützt das BKA beim Projektmanagement und bei der Erstellung der Softwarearchitektur für die BKA-eigene Software zur Quellen-TKÜ. Zudem führt die Firma CSC Deutschland Solutions GmbH als BSI-zertifiertes Prüflabor die Software-Prüfung (Quellcode-Prüfung) des für den Übergangszeitraum beschafften Produkts Finspy der Fa. Elaman/FinFisher durch (s.o.).
Mit der Firma 4Soft besteht ein Dienstleistungsvertrag im Rahmen des „Drei Partner Modells“ (BVA, BKA, externe Dienstleister) für Projektcontrolling und V‑Modell XT Coaching. Mit der Beauftragung wird das Ziel der Zertifizierung nach „V‑Modell XT-PUR (Projekt)“ verfolgt, um die Qualität des Entwicklungsprozesses entsprechend der gültigen Standards nachzuweisen. Ferner soll durch ein externes Controlling ein erfolgreicher Projektverlauf unterstützt werden.
Eine Zusammenarbeit mit Firmen im Zusammenhang mit der Entwicklung oder dem Test von Software zur Online-Durchsuchung bestand und besteht nicht.
