Seit mindestens sieben Jahren überwachen deutsche Staatsorgane fremde Computersysteme mit Staatstrojanern. Etwa 35 mal pro Jahr setzen Behörden von Bund und Ländern solche Überwachungs-Software ein, mehr als hundert Mal in drei Jahren. Zahlen aller Geheimdienste sind nicht bekannt, aber schon Anfang 2009 hatte allein der Bundesnachrichtendienst über 2.500 Rechner infiltriert. Die gesellschaftliche Debatte hinkt dabei der technischen Entwicklung hinterher.
In seiner Diplomarbeit unterstreicht Rainer Rehak, wie groß dieser Graben ist: Angezapft – Technische Möglichkeiten einer heimlichen Online-Durchsuchung und der Versuch ihrer rechtlichen Bändigung. Darin wird deutlich, dass sich staatliche Trojaner allein durch ihre Anforderungen schon technisch nicht hinreichend einschränken lassen, erst recht nicht durch Gesetze. Code ist eben Gesetz.
Die Qualität der Diplomarbeit überzeugte auch seine Gutachter am Informatik-Institut der Berliner Humbold-Universität: sie bekam die Note 1,0. Zunächst arbeitet Rehak anhand öffentlicher Aussagen der verantwortlichen Stellen heraus, welche Funktionen eine heimliche Online-Durchsuchung haben muss. Aus diesen konzeptionellen Anforderungen leitet er technische Eigenschaften einer solchen Software ab.
Probleme schon im Konzept
Ein Staatstrojaner muss beispielsweise zwangsläufig System- und Schreibrechte auf einem Zielsystem haben. Nur so kann sich die Software möglichst gut verstecken und Abwehrprogramme umgehen. Auch zum effektiven und heimlichen Abgreifen der gewünschten Daten sind Systemrechte notwendig. Zudem muss sich ein Staatstrojaner updaten lassen, um sich an Änderungen des Zielsystems anzupassen oder neue Funktionalitäten nachzuladen. Doch sobald eine Software einmal solche umfangreichen Rechte hat, kann eine Beschränkung der Funktionalität nicht mehr sichergestellt oder belegt werden.
Die mit einem Trojaner abgeschnorchelten Daten haben zudem wenig Aussagekraft. Da die Software auf einem fremden System operiert, können die Überwacher nicht erkennen, ob die übermittelten Daten echt oder manipuliert sind. Der CCC hat diese Möglichkeit bereits beim DigiTask-Trojaner demonstriert, in dem falsche Screenshots zurück geschickt wurden. Das war nicht nur ein Problem der konkreten Software, sondern ist grundsätzlich bei jedem Trojaner möglich. Die so erlangten Daten haben daher keine Beweiskraft.
In Deutschland wird der Einsatz staatlicher Trojaner vor allem mit der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gerechtfertigt. Im Gegensatz zu einer Online-Durchsuchung soll dabei nur Telekommunikation abgehört werden. Nicht nur in der Praxis funktioniert diese Unterscheidung zwischen Telekommunikations- und anderen Daten nicht, wie der Bericht des bayrischen Datenschutzbeauftragten zeigt. Die Trennung der Datentypen ist technisch schlicht nicht hinreichend lösbar. Daher muss auch bei einer Quellen-TKÜ stets die maximale Eingriffshürde angewendet werden.
Auch der vom Bundesverfassungsgericht definierte Kernbereich privater Lebensgestaltung ist durch Staatstrojaner zwangsläufig betroffen. Durch den Einzug informationstechnische Systeme in alle Bereiche des menschlichen Lebens werden auch die Teile der Intim- und Privatsphäre auf solchen Systemen abgebildet, die gegen staatliche Eingriffe absolut geschützt sind. Eine Software kann diesen Kernbereich mit technischen Mitteln nicht erkennen. Eine Einordnung von Daten in den Kernbereich kann nur von Menschen in den Behörden geleistet werden, dann ist der Eingriff aber schon passiert. Somit verletzt jeder Staatstrojaner den Kernbereich privater Lebensgestaltung.
Programmierter Verfassungsbruch
All diese Mängel ergeben sich direkt aus dem Konzept eines Staatstrojaners und betreffen daher grundsätzlich jede Implementation. Hersteller, Funktionen und sogar die Verfügbarkeit von Quellcode sind irrelevant. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2008 viele dieser Probleme erkannt. Trotzdem hat es den Einsatz, wenn auch unter engen Grenzen, erlaubt. Dabei zeigt diese Arbeit, dass die grundsätzlichen Probleme nicht durch Recht und Gesetz zu bändigen sind. Fehler und Missbrauch sind hier noch gar nicht eingerechnet.
Daher ist jede Form von Staatstrojanern abzulehnen. Umso schlimmer ist es, dass der Einsatz nicht nur weiter geht, sondern dabei noch nicht einmal das bestehende, unzureichende Recht eingehalten wird. Das hat Frank Rieger in der FAS treffend kommentiert: Rechtsbruch wird Tradition.
