Diplomarbeit
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Angezapft: Warum Staatstrojaner mit Gesetzen nicht kontrollierbar und damit grundsätzlich abzulehnen sind
Darf das BfV nicht einsetzen: Staatstrojaner. Angezapft: Warum Staatstrojaner mit Gesetzen nicht kontrollierbar und damit grundsätzlich abzulehnen sind Der staatliche Einsatz von Trojaner-Software lässt sich schon per Definition weder technisch noch gesetzlich beschränken. Das ist das Ergebnis einer Diplomarbeit an der Berliner Humbold-Universität, die netzpolitik.org an dieser Stelle exklusiv veröffentlicht. Die Konsequenz kann nur lauten, dass der Staat keine Schadsoftware einsetzen darf.