Remixer #9 Georg Fischer: „Sampling ist eine weitverbreitete ‚Schattenpraktik'“

In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Georg Fischer.

Georg Fischer
Georg Fischer

Georg Fischer hat Soziologie, Philosophie und Musikwissenschaft in Berlin studiert. Neben journalistischen Tätigkeiten, vor allem für das Wiener Printmagazin skug und das Berliner Webmagazin und -radio BLN.FM spielt Fischer als DJ unter dem Namen „Ghost Notes“ House und Bassmusic und seit ein paar Monaten in einer Bandformation namens „Remustard“ (zusammen mit einem MC und einem Schlagzeuger). Hinzu kommt seit drei Jahren das Blog Jäger und Sampler.

Du hast eine Diplomarbeit zum Thema „Kreativität und Innovation des Samplings“ geschrieben – was genau war hier Deine Forschungsfrage?

Ich hatte zwei grundlegende Forschungsfragen: Welche Kreativität(en) lassen sich beim Sampling historisch und aktuell beobachten? Und: Welche innovativen, das heißt konkret: folgenreichen Konsequenzen hatte die historische Entwicklung des Samplings auf die heutige Produktion, Distribution und Rezeption von Musik?

Und was hast Du herausgefunden?

Ich habe mir mit einem historischen Zugang die Entwicklung des Samplings von etwa 1900 bis 2000 angesehen. Das Interessante an dieser Geschichte ist, dass die Methode des Samplings zuerst in einem avantgardistisch-intellektuell-wissenschaftlichen Kontext erprobt, diskutiert und erschlossen wurde. Diese sogenannte „Neue Musik“, die dabei herausgekommen ist, war aber höchst umstritten und gesellschaftlich nur bedingt einflussreich. Ab den 1970er Jahren jedoch scheint die Situation zu „kippen“, nämlich als die ersten DJs beginnen, die Platten ihrer Sammlung nicht mehr als vorgefertigte Musikstücke zu betrachten, sondern sie für ihre eigenen Belange zu zweckentfremden. Ein paar Jahre später kamen dann die ersten preisgünstigen Sampler auf den Markt, mit deren Hilfe es nun einigermaßen einfach wurde, neue Musik aus bestehender Musik re-kombinatorisch zu erzeugen.

Hat das zu einer „Demokratisierung“ von Originalität und Kreativität geführt?

Viele Beobachter glauben das, ich bin da einer anderen Auffassung: In allen Sample-basierten Genres wie beispielsweise HipHop, Drum’n’Bass, House u.a. gibt es interne, unterschiedlich strenge Logiken, wie Samples verwendet werden dürfen – und wie nicht. Diese „Neuheitsimperative“ sind entscheidend für die Innovativität eines Genres und so gibt es auch in diesen Genres Musiker, denen Genialität oder besondere Originalität zugeschrieben wird. Der „Neuheitsanspruch“ scheint offensichtlich einen immensen Einfluss auf künstlerische und gesellschaftliche Entwicklung zu haben. Überall da, wo Gesellschaft ist, ist auch Distinktion.

Welche Auswirkungen haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sampling?

Ich denke, die Auswirkungen sind ambivalent: Einerseits werden die rechtlichen Rahmenbedingungen oft als Einschränkung für die Publikation von Stücken angeführt, wenn Samples nicht geklärt, also lizenziert werden können. Oft werden die Lizenzkosten von den Gesampelten zu hoch angesetzt oder es kann auf einfachem Wege nicht eindeutig geklärt werden, wenn es mehrere Rechteinhaber an einem Stück gibt, wie zum Beispiel auf die Komposition (Urheberrecht) oder auf den wirtschaftlichen Ertrag des Tonträgers (Leistungsschutzrecht). Manchmal dauert das Procedere auch einfach zu lange, wenn es sich über mehrere Jahre zieht und ein Release deshalb nicht mehr finanziell tragbar wird usw. Andererseits ruft das Urheberrecht aber auch regelrecht zu Kreativität auf, weil es indirekt dazu auffordert, neue Wege der Herstellung zu gehen, zu stärkeren Abweichungen von der Ästhetik des Ausgangssamples provoziert oder einfach dazu ermuntert, die Probleme zu umgehen. Das kanadische Start-Up Legitmix beispielsweise umgeht mit einem Trick und der passenden Technik einfach das Distributionsproblem von Remixes und Mashups.

Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit? Und sonst?

Nein, abgemahnt wurde ich noch nie, aber ich bin auch sehr vorsichtig und bewege ich mich zudem in einer Szene, deren Mitglieder sich ob der gnadenlosen Aufmerksamkeitsökonmie freuen, wenn ihr Track in einem DJ-Set gespielt wird. Einmal wollte ich bei Soundcloud eine Tracklist hochladen, die für „Jäger und Sampler“ wichtig gewesen wäre. Leider hat es ein Track, nämlich Grandmaster Flashs „Adventures on the Wheels of Steele“ nicht durch den automatischen Scan geschafft, durch den ein Hochladen von bestimmtem urheberrechtlich geschütztem Material verhindert werden soll. Sehr schade, besonders weil dieser Track als Meilenstein in der Samplinggeschichte und als das Paradebeispiel für die 1981er Sample-Ästhetik gilt. Ein anderers Beispiel ist der sehr tolle Sampling-Film „Sample: Not for sale“ von Mike Redman, der leider nie öffentlich erscheinen oder aufgeführt werden kann, ohne dass rechtliche Schwierigkeiten zu befürchten sind. So zynisch das auch klingt, aber eine großartige Sampling-Doku wird wegen Sample-Clearing-Trouble niemals die Öffentlichkeit bekommen, die sie verdienen würde.

Ganz allgemein: Was macht für Dich einen guten Remix aus?

Um es mit dem amerikanischen Philosophen John Dewey zu sagen: Der Remix muss einen neuen Aspekt, eine unbekannte Qualität, eine besondere Note aus dem Ausgangstrack hervorholen. Es muss geradezu „unerhört“ und doch irgendwie bekannt klingen, dass es diesen „Dejavu-Moment“ ergibt.

Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt ist, um das Sampling, das mit Sicherheit nicht nur im Do-it-Yourself-Bereich sondern auch in der Musikindustrie eine weitverbreitete „Schattenpraktik“ darstellt, aus der rechtlich bedenklichen Grauzone zu holen. Letztlich ist es dann aber auch eine schwierig einzuschätzende Sache, wie viel (prozentuale) Vergütung sein muss oder darf. Außerdem sollten die Konsequenzen mit dem zu erwartenden Nutzen und Problemen abgewogen werden. Ich könnte mir nämlich auch vorstellen, dass sich viele „Geremixte“ entstellt, vorgeführt oder in gewisser Weise missbraucht fühlen, wenn ihre persönliche geistige Schöpfung gegen ihren Willen oder ihre Überzeugung kommerziell breit vermarktet wird, selbst wenn Lizenzen die Beteiligung regeln würden.

Wie sieht die Situation heute in Szenen aus, die auf Remix basieren?

Ein „Recht auf Remix“ ist in vielen Undergroundszenen ja schon lange wichtiger Motor für Neuerungen und Szene-legitim, wenn auch nicht legal. Man muss da nur nach Großbritannien blicken: Illegale Bootlegs, besondere, exklusive Remixes, Versionen von aktuellen Charthits – alles wird aufgenommen und in Form von Remixes in die eigenen musikalischen Codes übersetzt. Die DJs sind heiß darauf, den exklusiven Shit zu spielen und das ist oft auch einfach ein ohne Lizenzrechte gepresstes White-Label in 300er Auflage ohne Herkunft, Artistinfo, etc. Die Aura des Halbseidenen, Exklusiven, Verruchten – auch das ist letztendlich auf die Einschränkungen durch das Urheberrecht zurückzuführen und wird zum DJ-Distinktionsmerkmal. Es wird wohl immer ein Abwägungs- und Interessenskonflikt bleiben. Trotzdem halte ich die „Recht auf Remix“-Initiative vor allem im Hinblick auf die Bagatellschranke aber für einen wichtigen Vorstoß in der Debatte. Es ist zu befürchten, dass die Rechtssprechung aus strukturellen Gründen noch lange den tatsächlichen Praktiken und Kulturen hinterherhinken oder irgendwann womöglich vollkommen den Anschluss verlieren wird. Websites wie legitmix.com können auch als Vorboten einer Entwicklung gedeutet werden, dass jetzt langsam was passieren muss, bevor sich große Unternehmen dem Remixproblem annehmen und es privatisieren.

Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?

Eigentlich ist das ein Cover und kein Remix im strengen Sinne. Aber Larry Golds Version von Booka Shades Minimalklassiker „Night Falls“ ist halt ’n Killer, was will man da machen. Absolut nicht das, was man mit Booka Shade wohl assoziieren würde, aber trotzdem – oder gerade deshalb – so großartig:

Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube.com anzuzeigen

Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet.

1 Ergänzungen

  1. „The Madmans Return“ von Snap – Songtitel: Who stole it? – mal anhören. Lustigerweise sind die Lyrics aus dem Netz getilgt.
    Vermutlich weil darin etwas ähnliches enthalten war wie:
    »Wenn Samplen (remixen) ein Verbrechen ist, dann ruft die Polizei und sie werden mich mitnehmen.«

    Schattenpraktik? Sampeln ist das Brot und Butter Geschäft.

    Mit freundlichen Grüßen,
    yt

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