Spiegel Online hat heute von den Klagen unter Strafermittlern berichtet, die nicht wissen was sie tun sollen, weil sie sich an das doofe Grundgesetz halten müssen und keinen Staatstrojaner mehr einsetzen dürfen. Der magische Satz, mit dem Kriminelle sich der Verfolgung durch deutsche Behörden entziehen, ist dem Artikel zufolge: „Das besprechen wir besser über Skype“.
Ein bißchen überraschend, denn schon vor den Snowden-Enthüllungen galt Skype als höchstwahrscheinlich abhörbar, und der neue Besitzer Microsoft war bisher nicht dafür bekannt, sich mit dem Staatsapparat anzulegen, wenn der was von ihm wollte.
Aber auch wenn man über Skype hinausdenkt, bleibt es dabei, dass ein rechtmäßiger Einsatz einer solchen Software schlicht nicht möglich ist. Das bekräftigt auch der Jurist Ulf Buermeyer gegenüber netzpolitik.org:
Quellen-TKÜ im Strafprozess ist selbst dann illegal, wenn der Trojaner „nur“ das kann, weil es keine Rechtsgrundlage dafür in der Strafprozessordnung gibt. Man bräuchte also nicht nur neue Technik, sondern auch ein Gesetz.
Laut Umfrage des Spiegel halten sich die Behörden auch brav an das Verbot. Wobei, eine Ausnahme gibt es da eventuell:
das LKA Berlin blieb schwammig: Einerseits heißt es, dass man Fragen zu solch „vertraulichen Vorgängen“ nicht beantworte, andererseits verweist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf die Antwort auf eine kleine Anfrage des Berliner SPD-Abgeordneten Sven Kohlmeier vom September. Dort schreibt der CDU-Innensenator Frank Henkel, dass seine Beamten einen neuen Trojaner besorgt hätten, derzeit aber auf die Quellen-TKÜ verzichteten. Nur ist das noch immer so? Eine Nachfrage nach dem aktuellen Stand wollte die Senatsverwaltung nicht beantworten.
Schon erstaunlich, dass die Frage, ob sich eine Strafverfolgungsbehörde an die Verfassung hält, einen „vertraulichen Vorgang“ betrifft. Man darf ausserdem auch gespannt sein, wie der von SPON zitierte Polizeigewerkschafter „in rechtspolitischen Diskussionen glänzen“ können wird, wenn die Sammlung von Fallbeispielen, bei denen „die Ermittlungen durch den fehlenden Trojaner behindert wurden“, abgeschlossen ist. Vielleicht leitet er die rechtspolitischen Ausführungen ja mit „Wenn wir mal das Grundgesetz ausser Acht lassen“ ein.