Vor zwei Wochen hatte ZEIT Online die Wunschliste des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur „Strategischen Initiative Technik“ veröffentlicht, die mehr Mittel für die Überwachung der Telekommunikation fordert. Mit anderen Polizeibehörden und Geheimdiensten entwickelt der BND im „Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation“ (SFZ TK) neue Technologien zur Ausforschung von leitungs- und paketgebundenen digitalen Verkehren. Angeschlossen sind das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und der Inlandsgeheimdienst BfV. Das Zentrum befindet sich im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ in Berlin-Treptow und untersteht dem Bundesinnenministerium.
Zu den Aufgaben des SFZ TK gehören Markt- und Techniktrendbeobachtungen, es werden auch Möglichkeiten zum Knacken von Verschlüsselungen untersucht. Der Strategieentwicklung für neue Überwachungsansätze folgt dann die Vergabe von Forschungsvorhaben und die Unterstützung des späteren Einsatzes bei interessierten Behörden. Die konkrete Umsetzung neuer Maßnahmen obliegt einer „Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik“ (KomGÜT). Sie untersteht der Ständigen Konferenz der Innenminister und ‑senatoren der Länder, stimmberechtigt sind alle Behörden die „originär mit Fragen der polizeilichen Überwachungstechnik betraut sind“, darunter auch die Bundespolizei, das BKA und das Zollkriminalamt.
Sind Cloud-Daten Kommunikationsdaten?
Eines der Projekte des SFZ TK galt den Möglichkeiten des Abhörens von Cloud-Computing. Untersucht wurden „Verfahren zum Zugriff auf Informationen aus der Cloud im Bereich der Kommunikationsüberwachung“, die nach Angaben der Bundesregierung bis dahin „nicht bekannt bzw. nicht verfügbar“ gewesen seien. Die Studie „Projekt CLOUD“ ist abgeschlossen, die Ergebnisse wurden „bewertet“, bleiben aber – wie alle Projekte des SFZ TK – geheim.
Detlef Borchers hatte vergangene Woche im Nachgang der BKA-Herbsttagung beschrieben wie die Überwachung von Cloud-Daten auch rechtlich neu geordnet werden soll. Demnach erklärte der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU):
Nehmen wir mal an, ich formuliere auf meinem Smartphone eine email, während ich unterwegs bin. Dann komme ich nach Hause und bearbeite diese email an meinem Computer, bevor ich sie dann abschicke. Wie ordnen wir diesen Sachverhalt den Schutzbereichen des GG zu?
Und liefert auch gleich die Antwort:
Dokumente z.B. an denen ich arbeite, werden zu Kommunikationsdaten, wenn mein System sie in der Cloud speichert, obwohl ich sie als Nutzer nicht bewusst übermittele.
Ergo sollen Sicherheitsbehörden über das Recht zum Abhören der Daten verfügen. Wie dies umgesetzt werden soll, hatte das geheime „Projekt CLOUD“ anscheinend erfolgreich untersucht. Es geht wohl auch um Trojaner auf Mobiltelefonen, sofern die abzuhörenden Cloud-Daten verschlüsselt sein sollten. De Maizière bemüht hierzu einen robusten Vergleich mit Hausdurchsuchungen:
Zum Tragen kommt dies auch beim Thema Kryptierung. Bei einer vom Richter angeordneten Wohnungsdurchsuchung dürfen wir selbstverständlich verschlossene Türen öffnen, auch mit Hilfe Dritter. Mitunter wurden schon ganze Fundamente ausgebaggert, um nach Beweisen zu suchen.
Bundesregierung rät zu Verschlüsselungsverfahren auf Smartphones…
Die Entwicklung neuer Technologie zur Ausforschung von Mobiltelefonie wird also mit zunehmender Nutzung von Verschlüsselung von dort gespeicherten Daten begründet. Das scheint auf den ersten Blick gar nicht zu einer frischen Mitteilung der Bundesregierung zu passen: Am Freitag vergangener Woche erschien auf bundesregierung.de ein Leitfaden zur Datensicherheit von Smartphones, in dem es heißt:
Wer mit seinem Smartphone E‑Mails versendet und empfängt, in Sozialen Netzwerken unterwegs ist, chattet oder Apps nutzt, sollte dafür vertrauenswürdige Foren wählen. Ansonsten sollten Nutzer sich gut überlegen, wie viel sie übers Netz von sich preisgeben wollen. Der sicherste Weg im Internet ist, verschlüsselt zu kommunizieren, wie beispielweise mit De-Mail.
Die Bundesregierung rät also zu Verschlüsselungsverfahren auf Smartphones, während das Bundesinnenministerium genau damit seine Forderung nach neuen Abhörtechnologien begründet.
Am Wochenende meldeten übrigens mehrere Medien, dass das Verfahren wegen des vom US-Geheimdienst NSA ausgespähten Mobiltelefons der Kanzlerin eingestellt werden soll, da die Bundesanwaltschaft „keinen seriösen Beweis für einen gezielten Lauschangriff“ ermitteln konnte.