Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: September

Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

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Bisherige Rückblicke:

  1. Januar
  2. Februar
  3. März
  4. April
  5. Mai
  6. Juni
  7. Juli
  8. August

Im September endete die parlamentarische Sommerpause und es gab wieder Neues aus dem Ausschuss für die Digitale Agenda. Bisher hatte sich der Ausschuss nicht gerade durch Wirksamkeit ausgezeichnet und generell ließen die netzpolitischen Initiativen viel Platz für Unzufriedenheit. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage machte deutlich, woran das liegt: Netzpolitik ist „Querschnittsthema“ und dieser Euphemismus sagt nicht anderes, als dass sich niemand so richtig zuständig fühlt. Die Verwirrung um die Kompetenzen führt dazu, dass die Digitale Agenda bisher kaum mehr als Ankündigungspolitik war.

Immerhin bekam der Ausschuss für Digitale Agenda im September auch die Zuständigkeit für die Digitale Agenda zugeteilt. Federführend bei Gesetzesvorhaben ist er jedoch immer noch nicht, das bleibt weiter den Fachausschüssen der Ministerien vorbehalten.

In Sachen Überwachung gab es im September einige unerfreuliche Meldungen. So schlug Italien, das die EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2014 innehatte, eine Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsverstöße vor. In Australien wurden Sicherheitsgesetze verschärft, die insbesondere Whistleblower durch hohe Strafen abschrecken sollen und auch in der Türkei wurden Überwachungs- und Zensurbefugnisse im Internet ausgeweitet.

Innenminister de Maizière verkündete, dass es keinen Anspruch auf Anonymität in WLANs geben dürfe, da sonst wichtige Ermittlungsinstrumente wegfielen.

Von der NSA erfuhren wir, dass die Nachrichtenbehörde mit „Treasuremap“ über eine ausführliche Landkarte zur „umfassenden Abbildung, Analyse und Erkundung des Internet“ verfügt. Dabei wurde auch bekannt, dass der US-Geheimdienst Daten direkt an den Netzknoten der Deutschen Telekom und Netcologne abgreift.

In München rasterte die Polizei an einem Tag eine halbe Million Handy-Daten von 70.000 Menschen. Das Innenministerium kündigte an, „Personenbezogene Hinweise“ (PHW) wie „Prostitution“, „Landstreicher“ und „Fixer“ aus den Datenbanken des Informationsverbundes INPOL zu entfernen. Es waren zuvor Zahlen zu der Menge an gespeicherten „Personenbezogenen Hinweisen“ bei der Berliner Landespolizei und dem Bundeskriminalamt öffentlich geworden. So speicherte das BKA 1,5 Millionen Personen mit Zuordnungen wie „Land-/Stadtstreicher“ und „Fixer“, offiziell um „Polizeikräfte im Einsatz zu schützen“.

Im September veröffentlichten wir auch eine neue Version der sogenannten Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur. Ursprünglichen sollte die für mehr Information des Verbrauchers hinsichtlich seines Telekommunikationsanschlusses sorgen. Es haben sich in der neuen Fassung wenige, aber dafür wesentliche Dinge geändert. Besonders in Sorge versetzte uns ein neues
Schlupfloch, um den „Routerzwang“ fortzusetzen. Doch das wird sich aller Voraussicht nach nicht halten können, denn die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz, dass die Definition eines Netzabschlusspunktes ermöglichen und die Hoheit über die Hardware hinter der Telefonbuchse hoffentlich endgültig dem Verbraucher zugesteht.

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