Nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung sollte die anlasslose Massenüberwachung sämtlicher Telekommunikation eigentlich tot sein. Die Innenminister der SPD-Länder sehen das nicht so, so steht in ihrer gestrigen „Berliner Erklärung“:
Die Innenminister und ‑senatoren der A‑Länder bekräftigen, dass eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität notwendig ist. Verbindungsdaten müssen unter größtmöglicher Beachtung der Grundrechte und des Datenschutzes zur Verfolgung von Kinderpornographie, schwerster Fälle von Cybercrime und organisierter Kriminalität für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Die Koalitionspartner im Bund werden jetzt neu darüber verhandeln, ob und wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft dieses wichtige Instrument in Einklang mit der aktuellen Entscheidung des EuGH nutzen dürfen.
Nur Schleswig-Holstein hat sich enthalten.
Um es mit Sascha Lobo auszudrücken: Der Zombie lebt. Thomas Stadler meint:
Ob sich in Deutschland eine politische Mehrheit für einen Neuanlauf findet, erscheint mir offen zu sein. Der politische Prozess in Deutschland wird allerdings relativ stark von den Vertretern der Polizei- und Sicherheitsbehörden beeinflusst, die den politischen Entscheidern auf Bundes- und Landesebene seit Jahren einreden, die Vorratsdatenspeicherung sei unerlässlich für die Kriminalitätsbekämpfung, obwohl es dafür keinerlei empirischen Nachweise gibt und den Behörden in vielen Fällen wesentlich effektivere und ohnehin bereits bedenklich weitreichende Möglichkeiten der TK-Überwachung zur Verfügung stehen. Die letzten Äußerungen von Innenminister de Maizière und Polizeivertretern deuten jedenfalls nicht darauf hin, dass die Diskussion künftig sachlicher geführt werden wird. Es wird also vieles davon abhängen, wer die Deutungshoheit und Meinungsführerschaft erlangt. Es gibt in allen Parteien Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Ob sich diese gegen die Angst-Rhetorik der Innenpolitiker und Polizeibeamten durchsetzen können, wird sich zeigen. Die Uhren sind vom EuGH jedenfalls wieder auf null gestellt worden und diesen Umstand müssen auch wir kritische Bürger nutzen, um uns in dieser Diskussion Gehör zu verschaffen. Denn schließlich sind es unsere Daten, die gespeichert werden sollen.
Campact, AK Vorrat, Digitalcourage und Digitale Gesellschaft haben nun einen Appell an Justizminister Heiko Maas gestartet:
Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Menschen- und Bürgerrechte. Ich fordere Sie auf, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu verwerfen und dafür zu sorgen, dass ihr auch auf EU-Ebene eine klare Absage erteilt wird.