Über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) haben wir hier bereits öfters berichtet. Wikipedia sagt:
Ihre Zuständigkeit liegt in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien („Indizierung“). Sie dient dem medialen Jugendschutz.
Zum Inhalt von diesem Index weiß die Wikipedia:
Bei so genannten Telemedien unterbleibt eine Veröffentlichung, um einen Werbeeffekt zu vermeiden.
[…]
Bezüglich der Liste der nicht veröffentlichten Telemedien wird diese gemäß § 24 Abs. 5 JuSchG anerkannten Einrichtungen der Selbstkontrolle zum Zweck der Aufnahme in nutzerautonome Filterprogramme in verschlüsselter Form zur Verfügung gestellt. Dies betrifft etwa die Selbstkontrolle der Betreiber von Suchmaschinen.
Nun ist das mit dieser Verschlüsselung immer so eine Sache. Ein findiger, anonymer Nerd hat jetzt die Hashwerte der veröffentlichten Liste zurückgerechnet und als BPjM-Leak veröffentlicht [Update: Uns wurde wegen des Links mit Klage gedroht. Wir haben den Link rausgenommen und unsere Position in einem extra Beitrag erklärt.].
Die Liste an zensierten „Telemedien“ (URLs von Webseiten) geht OpenPGP-verschlüsselt an Suchmaschinen, oder als kryptografische Hashwerte an Router-Hersteller wie AVM FRITZ!Box. Von jedem Router kann man diese monatlich automatisch aktualisierte Liste herunterkopieren und analysieren. Das Zurückrechnen der Hashes zu URLs vereinfacht sich merklich, wenn man statt Brute-Force-Methode bereits andere veröffentliche Sperrlisten und Listen von Webseiten verwendet. So war der (oder die) Hackerin in der Lage, 3.280 MD5-Hashes und 2.889 SHA1 Hashes zu errechnen.
Damit ist das allererste Mal ein umfassender öffentlicher Einblick möglich, welche Webseiten der deutsche Staat zu Jugendschutzzwecken zensiert. Und das Ergebnis überrascht wenig:
Die meisten Einträge der liste können als eine der folgenden Kategorien eingestuft werden: normale Pornografie, Tierpornografie, Kinder-/Jugendpornografie, Suizid, Nazis oder Anorexie. Auf nur etwa 50–60% der Domains auf der Liste sind die fragwürdigen Inhalten noch zugänglich: Über 10% der Domains sind nicht registriert, weitere 10% sind geparkte Domains, und etwa 20% stellen überhaupt keine Inhalte zur Verfügung (entweder kein DNS-A-Eintrag, kein Webserver auf Port 80 oder eine Umleitung zu einer anderen Domain).
Warum das so ist, steht im Gesetz: Erst nach Ablauf von 25 Jahren verliert eine Aufnahme in die Liste ihre Wirkung. Das sind nicht gerade internet-kompatible Zeiteinheiten.
Und dann sind da die bei Sperrlisten üblichen Falsch-Einträge:
- irgend.ein.name.homo.com – homo.com ist eine Wildcard-Seite, die bei jeder subdomain.homo.com einen (fragwürdigen) Inhalt liefert.
- amazon.co.uk/Deep-Silver-Dead-Island-Xbox – Ein einziges „über 18“ Spiel ist auf dem (britischen) Amazon gesperrt. Man würde entweder alle oder keine erwarten. (Mal abgesehen davon, dass Amazon zig verschiedene URLs pro Produkt hat.)
- discogs.com/sell/list – Laut Wikipedia ist Discogs „eine kostenlose, von Mitgliedern aufgebaute Online-Datenbank für Diskografien von Musikern und Plattenlabeln. Mit einem Alexa Rank von 1757 im Oktober 2011 zählt sie zu den meistbesuchten Websites der Welt.“ Es wird also eine ganze Bibliothek gesperrt, weil vielleicht ein paar Bücher jugendgefährdend sein können? Klassischer Fall von Overblocking.
- bible.org/seriespage/weisheit-und-kindererziehung-teil-iii – Nun, vielleicht verdient der Artikel „Warum die Rute gerecht ist“ nicht nur eine Sperre, sondern Strafverfolgung?
- Vertipper wie bilola, hot-soccer-moms-info und www-gangbang-squad.com.
Und natürlich viele, viele nicht mehr existierende Seiten.
Alles in allem scheint sich mal wieder zu bestätigen, was auch in bisherigen Analysen geleakter Sperrlisten festgestellt wurde (wie beispielsweise von Matti Nikki in Finnland und vom AK Zensur über die Listen in Dänemark und Schweden): Es ist nicht möglich, Sperrlisten geheim zu halten. Sperrlisten sind sehr fehleranfällig und zensieren mehr als ihr Auftrag. Interessierte finden immer einen Weg, sie zu umgehen. Aber die Gefahr für Meinungs- und Informationsfreiheit ist größer als ihr (vermeintlicher) Nutzen.
Das bestätigt auch Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) gegenüber netzpolitik.org:
Der Leak zeigt, wie bei der Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, dass solche Filterlisten nie geheim bleiben. Und dann werden sie eben zum Wegweiser für die „interessantesten“ Seiten. Der Leak zeigt aber auch, dass auf solchen Listen immer wieder Webseiten landen, die dort nicht hin gehören: Die Inhalte (und Inhaber) von Webseiten können sich schnell ändern, eine 25 Jahre gültige Indizierung wird dem nicht gerecht. Die Realität ist, dass heutzutage jeder durchschnittlich intelligente 15 jährige Jugendliche so viel Pornografie finden kann, wie er nie konsumieren können wird – kein Filterprogramm oder die Indizierung durch die BPjM ändert daran etwas, das ist nur eine Beruhigungspille für eine überforderte Gesellschaft. Wenn Eltern ihren Kindern Filter installieren wollen, dann können sie das machen – eine staatlich sanktionierte Zensurliste passt aber, egal wie gut sie gemeint ist, nicht zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Erst letzte Woche wurde bekannt, dass der „freiwillige“ „Porno-Filter“ in Großbritannien jede fünfte Webseiten sperrt.
Netzpolitik.org-Mitblogger Andreas Müller hat ebenfalls eine Sperrliste reverse-engineered: Er hat die Millionen Alexa Topsites gegen den KinderServer (proxy.kinderserver.eu:3128) getestet und festgestellt, dass 987.526 (95.93 %) Domains geblockt und nur 1.095 (0.11%) Domains erlaubt werden.
Wir haben sowohl dem Hacker/der Hackerin als auch der BPjM einige Anfragen geschickt und werden diese ergänzen, sobald die Antworten da sind.
Update: Es sind auch 37 .de-Domains auf der Liste. Ist das überhaupt rechtmäßig? Oder müssen die nicht eh dem (umstrittenen) Jugendmedienschutz-Staatsvertrag genügen?
