Die „gesetzlichen Voraussetzungen für eine Asylgewährung“ liegt laut der Stellungnahme des Petitionsausschusses für Whistleblower Edward Snowden nicht vor. Die vollständige Begründung hat Katharina Nocun als Scan veröffentlicht. Das Petitionsverfahren ist damit beendet.
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Ein Kommentar zu „Kein Asyl für Snowden: die offizielle Begründung des Petitionsausschusses“
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Der Mann verdient für seine Leistungen die dt. Staatsbürgerschaft. Asyl ist in meinen Augen nur ein Almosen.
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