Kilian Vieth

Kilian Vieth ist Netzpolitik-Ex-Praktikant. Zur Zeit arbeitet er bei der Stiftung Neue Verantwortung. Er beschäftigt sich mit Sicherheits- und Überwachungspolitik, digitalen Menschenrechten, sowie politischen Fragen algorithmischer Entscheidungsfindung. Auf Twitter sporadisch unter @newsvieth zu erreichen.

  • BND-Gesetz: Sechs Vorschläge für eine bessere Geheimdienstkontrolle
    Jemand haut mit einem Hammer auf ein glühendes Stück Metall, um es zu schmieden
    Das Kanzleramt schmiedet am neuen BND-Gesetz. Noch lässt sich (mit-)gestalten.
    BND-Gesetz Sechs Vorschläge für eine bessere Geheimdienstkontrolle

    Die Überwachungskontrolle müsste mit einem neuen BND-Gesetz umfassend reformiert werden. Doch im aktuellen Entwurf des Kanzleramts sieht es noch nicht nach dem großen Wurf aus. Unser Autor macht sechs Vorschläge, wie es besser laufen kann.

    16. Oktober 2020 1
  • : Studie: 64 praktische Vorschläge für eine bessere Kontrolle der Massenüberwachung
    Baustellen-Schild
    Kontrolle der Massenüberwachung (Symbolbild)
    Studie: 64 praktische Vorschläge für eine bessere Kontrolle der Massenüberwachung

    Fünf Jahre nach Snowden geht die Massenüberwachung der Geheimdienste ungebremst weiter. Wenn schon die Befugnisse nicht beschränkt werden, muss die Überwachung wenigstens demokratisch kontrolliert werden. Eine neue Studie analysiert, wie andere Staaten Geheimdienste kontrollieren und was Deutschland davon lernen kann.

    16. November 2018
  • : Die Internetpolizei: Wie Europol unliebsame Inhalte löschen lässt
    Die Internetpolizei: Wie Europol unliebsame Inhalte löschen lässt

    Europol lässt Inhalte aus dem Internet entfernen und nutzt dabei geschickt die Gemeinschaftsrichtlinien der privaten Plattformen. Der Ansatz geht über den Kampf gegen terroristische Propaganda deutlich hinaus, er vermischt Polizeiarbeit und Medienregulierung.

    24. August 2017 5
  • : Zügelloser BND: NDR-Recherchen legen zwielichtige V‑Mann-Praxis offen
    Zügelloser BND: NDR-Recherchen legen zwielichtige V‑Mann-Praxis offen

    Laut NDR-Recherchen soll der BND einen in der Türkei wegen Mordes verurteilten Mann als Quelle angeworben haben. Es wird berichtet, dass der Auslandsgeheimdienst BND sogar in die inländischen Ermittlungen des BKA eingegriffen und Ermittlungsgeheimnisse verraten habe, um seinen V‑Mann zu schützen. Die Tagesschau formuliert dazu ziemlich vorsichtig, dass der Fall „viele Fragen aufwirft“. Leider nennt der Artikel keine konkreten Quellen, sondern nennt nur diffuse „Unterlagen“, die man habe einsehen können. Wenn die Beschreibung zutrifft, hat der BND einen Kriminellen vor Strafverfolgung geschützt und ihn gleichzeitig für sein Informantendasein opulent entlohnt. Eine weitere Episode in der Reihe „unkontrollierte Geheimdienste drehen frei“. Oder wie die Autoren schreiben:

    Und zuletzt steht eine simple, aber wichtige Frage im Raum: Warum wirbt der deutsche Auslandsgeheimdienst eine Quelle in Deutschland an?

    3. März 2015 3
  • : #OERde14 – Wikimedia Konferenz zur Zukunft freier Bildungsmaterialien
    #OERde14 – Wikimedia Konferenz zur Zukunft freier Bildungsmaterialien

    350px-OERde14_grau_breitOpen Educational Ressources (OER) – zu deutsch freie Bildungsmaterialien – waren der Gegenstand der Wikimedia Fachkonferenz in Berlin vergangenes Wochenende. Die Veranstaltung bestand aus einem kuratierten Teil und einen Barcamp, und brachte die relevanten Akteure aus Schulen, Hochschulen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen. OER haben das Potenzial Bildung zu revolutionieren. Die Kernidee: Lehr- und Lernmaterialien sind offen zugänglich und können von allen weiterverarbeitet und weitergegeben werden (hier ein kurzer Beitrag dazu in der Tagesschau). Wikimedia Deutschland schreibt über die Relevanz von OER:

    Eine Gesellschaft, die sich als Wissensgesellschaft versteht, ist gut beraten, wenn sie die Prozesse der Wissenserstellung und des Wissenstransfers konsequent öffnet und dabei möglichst viele Menschen involviert. Die Einführung freier Bildungsmaterialien ermöglicht einen Innovationssprung im Bereich Bildungsmaterialien und setzt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis.

    Frei lizenzierte Bildungsmaterialien setzen die Schulbuchverlage, deren Vertreter*innen auch auf der Konferenz vor Ort waren, ziemlich unter Druck. OER müssen aber keinesfalls „das Ende aller Geschäftsmodelle“ bedeuten, wie Till Kreutzer in einem ausführlichen Artikel über „Drei Mythen über Open Educational Ressources“ auf i.rights.info erklärt. Das Erstellen, Aktualisieren und Verbessern von Bildungsmaterialien kostet nach wie vor Geld, daher können OER die Finanzierungsfrage nicht ignorieren. „Offen“ müsse nicht zwangsläufig „kostenlos“ bedeuten.

    Ein Beispiel für ein enorm erfolgreiches Finanzierungsmodell ist die Wikipedia, deren erheblicher Kostenaufwand für Technik, Administration und Organisation ausschließlich durch Spenden finanziert wird. Es zeigt, dass die notwendigen Kosten aufgebracht werden können, hochwertige Inhalte aber auch gänzlich ohne Autorenhonorare oder Lizenzkosten entstehen können. Warum investieren derart viele Menschen freiwillig und ohne jede Vergütung so viel Zeit, um Beiträge für die Wikipedia zu schreiben, zu pflegen oder zu verbessern? Für dieses Engagement gibt es viele mögliche und nachgewiesene Motive, die von persönlichem Reputationsgewinn über den Wunsch, etwas Gutes zu tun bis zum Streben nach Anerkennung innerhalb einer Community gehen.

    Kernfragen Finanzierung und Qualitätssicherung

    Global_Open_Educational_Resources_Logo.svgDie etablierten Bildungsmedienverlage sehen vor allem die Qualität von Bildungsmaterialien bedroht. Doch qualitative Mängel kann es sowohl in offenen wie in proprietären Materialien geben. Mit dem OER-Prinzip hat das nichts zu tun. Auch hier zieht Kreutzer den Vergleich zu Wikipedia, der lange ebenfalls niedrige Qualitätsstandards nachgesagt wurden.

    An der Wikipedia zeigt sich, dass auch Communities sehr effizient Qualitätssicherung betreiben können, wenn sie gut organisiert sind. Untersuchungen haben schon 2005 ergeben, dass sich die – zu diesem Zeitpunkt noch relativ junge – Wikipedia mit Referenz-Publikationen wie der Encyclopedia Britannica in punkto Korrektheit und Editionsqualität durchaus messen konnte . Im Vergleich zum digitalen Brockhaus hatte die Online-Enzyklopädie sogar die Nase vorn. Seitdem wurden die Prozessen und Strukturen in der Wikipedia noch weiterentwickelt und es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass sie traditionellen Publikationen dieser Art heute weit überlegen ist. Besonders bei der Aktualität der Beiträge spielen Communitys mit einer großen Anzahl an Beteiligten ihre Stärken aus.

    Bildung hat kein wirtschaftliches, sondern ein gesellschaftliches Ziel. Wer die Frage der Qualitätskontrolle in den Mittelpunkt rückt, vernachlässigt dabei die großen Potenziale der OER. Die Entwicklung offener Bildungsmaterialien steht allerdings nicht zuletzt auch in Deutschland noch am Anfang. In Berlin werden seit kurzem OER für Mathe und Naturwissenschaften angeboten. In anderen Bundesländern dürfen Lehrende nicht selbst entscheiden, welche Unterlagen sie im Unterricht verwenden. Ob der Staat sich künftig an der Herstellung und Finanzierung von OER beteiligen wird, dürfte deren Entwicklung maßgeblich beeinflussen.

    Bildungstrend MOOCs

    Ein großes Thema auf der Konferenz war auch das Zusammenspiel mit den sogenannten MOOCs (Massiv Open Online Courses). Das sind in den meisten Fällen Online-Unikurse, die übers Internet Menschen auf der ganzen Welt offen stehen. Bekannte Anbieter sind z.B. Coursera, Udacity und edX, es entstehen aber auch hier immer mehr Open Source Plattformen. Über die Wikimedia-Plattform Wikiversity können beispielweise MOOCs erstellt werden.

    Wer sich für weitere Themen rund um OER interessiert: die Programmübersicht der Konferenz enthält zu allen Veranstaltungen bereits recht umfangreiche Informationen und Pads, in denen die Workshops dokumentiert sind.

    Darüber hinaus hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Veranstaltung gefördert und begleitet. Die BPB biete außerdem einkostenloses E‑Book „OER für alle!“ unter der Creative Commons Lizenz BY-SA an, Co-Autor ist unser Mit-Blogger Leonhard Dobusch.

    15. September 2014 1
  • : Edward Snowden ruft im neuseeländischen Wahlkampf zum Widerstand gegen Massenüberwachung auf
    Überwacht seine Bevölkerung und steht am Samstag zur Wahl: Premierminister John Key (Public Domain Mark 1.0)
    Edward Snowden ruft im neuseeländischen Wahlkampf zum Widerstand gegen Massenüberwachung auf

    Im Vorfeld der neuseeländischen Parlamentswahl am 20. September hat Edward Snowden einen offene Brief an die Bevölkerung auf The Intercept verfasst. Darin erklärt er die gigantische Reichweite des dortigen Überwachungsapparats und  appelliert er an alle Wählerinnen und Wähler, das bei ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen und sich gegen die anlasslose Überwachung auszusprechen.

    Neuseeland gehört zu den Five Eyes, der globalen Geheimdienstallianz mit den USA, Großbritannien, Kanada und Australien. Trotzdem besitzt der Premieminister John Key die Dreistigkeit, die Beteiligung seiner Regierung an der Totalüberwachung zu bestreiten – obwohl Neuseeland seit den 1950er Jahren zu den Five Eyes gehört. Parallel will Key die Kapazitäten zur Metadaten-Überwachung mit einem neuen Gesetz sogar noch weiter ausbauen.

    Massenüberwachung in Neuseeland ist unbestreitbar

    Aus seiner persönlichen, praktischen Erfahrung als Geheimdienstmitarbeiter erklärt Snowden wie der neuseeländische Geheimdienst GCSB (Government Communications Security Bureau) in das Überwachungsbündnis mit NSA & Co eingebunden ist:

    If you live in New Zealand, you are being watched. At the NSA I routinely came across the communications of New Zealanders in my work with a mass surveillance tool we share with GCSB, called “XKEYSCORE.” It allows total, granular access to the database of communications collected in the course of mass surveillance. It is not limited to or even used largely for the purposes of cybersecurity, as has been claimed, but is instead used primarily for reading individuals’ private email, text messages, and internet traffic. I know this because it was my full-time job in Hawaii, where I worked every day in an NSA facility with a top secret clearance.

    Das GCSB nutzt XKEYSCORE und trägt aktiv zu seiner Entwicklung bei. Snowden klagt Premierminister Key direkt an, die Bevölkerung bezüglich der Massenüberwachung zu täuschen. Die umfassenden Überwachungsmaßnahmen der neuseeländischen Regierung sind durch Snowden-Dokumente belegt. Kommenden Samstag ist Wahl, und Snowden betont wie wichtig es ist, sie zu nutzen um sich gegen die anlasslose Überwachung zu protestieren.

    Auftritt in Videokonferenz heute morgen

    In einer Videokonferenz mit Glenn Greenwald, Julian Assange und Kim Dotcom machte Edward Snowden seinen Punkt nochmals sehr deutlich. Einen Videoausschnitt gibt es bei The New Zealand Herald und ein Protokoll bei TVNZ. Wer sich fragt was Kim Dotcom dort eigentlich macht: er hat in Neuseeland die „Internet Party“ gegründet, die sich unter anderem für weniger Überwachung, eine Urheberrechtsreform und günstigen Internetzugang einsetzt. In dieser Rolle hat er die „Moment of Truth“ Wahlkampfveranstaltung mit dem Whistleblower organisiert.

    15. September 2014 1
  • : ver.di-Kongress über digitale Arbeit – „Technik passiert nicht, wir können sie gestalten“
    ver.di-Kongress über digitale Arbeit – „Technik passiert nicht, wir können sie gestalten“

    IMG_20140910_190346_845Was bedeutet die Digitalisierung für die Arbeitswelt und betriebliche Mitbestimmung. Ist das Szenario des Cloud Working Fluch oder Segen? Wie können Mitbestimmung und Selbstbestimmung der Beschäftigten in Zukunft umgesetzt werden? Fragen wie diese wurden auf dem ver.di-Kongress „Arbeitswelt, Selbstbestimmung und Demokratie im digitalen Zeitalter!“ in Berlin diskutiert. Ich war dort und fasse hier zusammen was alles diskutiert wurde.

    In seiner Auftaktrede gelang ver.di Chef Frank Bsirske ein Rundumschlag zu allen Fragestellungen zum Thema digitale Arbeit. Unter anderem forderte er mehr Möglichkeiten zur Anonymisierung, eine wirksamen Schutz von Whistleblowern, die verstärkte Nutzung freier Software und die Sicherstellung eines offene Zugangs zum Internet für alle (Stichwort Breitbandausbau). Die Digitale Agenda der Bundesregierung bezeichnete er als unzureichend und „nackt“ angesichts der vielen drängenden netzpolitischen Herausforderungen. Da saß die nächste Rednerin Dorothee Bär schon im Publikum.

    Die Digitale Agenda ist nackt? Dann lieber nicht drüber reden.

    Die parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sollte anschließend über die Digitale Agenda sprechen. Da dieses Papier allerdings von allen Seiten scharf kritisiert wurde und wird, zog sie es offensichtlich vor sie nur am Rande zu erwähnen. Ihre freie Rede konnte inhaltlich nicht mit Bsirskes Keynote mithalten. Die angsprochenen Punkte blieben im vagen Politiksprech und bei einem Großteil des Publikums dürfte wohl vor allem ihr Kommentar zum Breitbandausbauziel bis 2018 hängen geblieben sein: „50 Mbit/s wird nicht reichen, aber irgendwas muss man ja in einen Koalitionsvertrag schreiben“. Schade, dass sie den wichtigen Netzausbau so auf die leichte Schulter nimmt, sie war immerhin schon in den Koalitionsverhandlungen an der Festlegung dieses Ziels beteiligt.

    Im Anschluss erklärte Informatikprofessor Wolfgang Coy den technischen Wandel in der Arbeitswelt – informativ und unterhaltsam, aber auch ohne größere Überraschungen schlug er den Bogen von der aufkommenden Industriegesellschaft bis heute, bzw. morgen. Coy appellierte auch an seine eigene Profession: Informatiker seien verpflichtet Systeme so entwerfen, dass sie sicher und zuverlässig sind und den Menschen dienen – und nicht anders herum. Auch einen Buchtipp hatte er im Gepäck: Flashboys von Michael Lewis sei eine gute Lektüre über Hochfrequenzhandel, als ein Beispiel für die rapide Automatisierung ganzer Branchen.

    EU-Datenschutzgrundverordnung und Beschäftigtendatenschutzgesetz

    DIMG_20140910_190329_751ie Podiumsdiskussion zum Thema Datenschutz war eher ein Leckerbissen für eingefleischte Datenschutzkenner als eine Einführungsveranstaltung. Der Berichterstatter für die EU-Verordnung Jan Philipp Albrecht (Grüne) diskutierte mit Juraprofessor Peter Wedde, dem Bundestagsabgeordnetem Gerold Reichenbach (SPD) und Ralf-Peter Hayen vom DGB über die gesetzgeberischen Entwicklung beim Datenschutz. Es war eine Debatte, die den laufenden Datenschutzreformprozess auf EU-Ebene umfassend beleuchtete.

    Das Ziel ist die Sicherung eines europaweiten Mindeststandards, was aber die Gefahr birgt, dass existierende hohe Datenschutzniveaus teilweise unterboten werden. Professor Wedde warnte, dass der Entwurf der EU-Datenschutzverordnung in seiner aktuellen, vom Europäischen Parlament überarbeiteten Form, den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland verschlechtere. Das Schutzniveau für Beschäftigte sei hierzulande nämlich bisher recht hoch, und zwar aus gutem Grund. Der Datenschutz von Beschäftigten müsse besondere Beachtung finden: Auf Grund des asymmetrischen Machtverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sei hier ein besonderer Schutz nötig. Verschiedene Fälle belegen die potenzielle Bedrohung der Beschäftigten durch Überwachung am Arbeitsplatz, mangelnden Schutz persönlicher Daten im Betrieb und die Unterwanderung der Mitbestimmung, z.B. bei der Personalauswahl. DGB-Vertreter Hayen wies darauf hin, dass die Integration des Beschäftigtendatenschutz in das allgemeine Datenschutzrecht ein Novum der EU-Verordnung ist, bisher sei dieser in Deutschland im Arbeitsrecht verankert, „wo er auch hingehört“, wie MdB Reichenbach bemerkte.

    Zwischenzeitlich wurde diskutiert, ob es dann nicht besser sei den Beschäftigtendatenschutz ganz aus der EU-Grundverordnung herauszunehmen, um die deutsche Rechtslage nicht zu verschlechtern. Das erscheint zunächst als verlockender Vorschlag seitens des DGB, er lässt aber außer Acht, dass der nationale Datenschutz schon jetzt ein enormes Vollzugsdefizit aufweist, dem unbedingt auf europäischer Ebene begegnet werden muss. Es ist kein Zufall, dass der Großteil an Internetunternehmen seine Europazentralen in Irland ansiedelt, wo das Datenschutzniveau extrem niedrig ist. Da können nationale Regelungen wenig bis gar nichts bewirken.

    Arbeitslos oder arbeitsfrei?

    Im zweiten Panel des Tages ging es um generelle Trends in der Arbeitswelt: Automatisierung, Big Data und der Wandel von Herrschaftskonflikten. Ver.di Bundesvorstand Lothar Schröder, CCC-Sprecherin Constanze Kurz und MdEP Jan Philipp Albrecht diskutierten wie Gewerkschaften der im stärkeren Computerisierung und Vernetzung der Gesellschaft und der Arbeit begegnen können. Einer der Kernpunkte: Die „Verdatung“ aller Lebensbereich führt zu einem absolut inhumanen Menschenbild. Alles, was in Zahlen ausdrückbar ist, wird gemessen, verglichen, analysiert. Der Mensch, dass sind immer mehr nur seine Daten, scheint es. Arbeit wird parallel zunehmend entgrenzt und flexibilisiert, was die Gewährleistung von guter, würdevoller Arbeit erschwert.

    Auf der anderen Seite steht der globale Trend zu Automatisierung – immer mehr Tätigkeiten werden von Maschinen und Computern erledigt. Ging es im 19. und 20. Jahrhundert um die Automatisierung der Muskelkraft, die viel menschliche Arbeit überflüssig machte, schreitet nun die Automatisierung des Denkens im weiter voran. Um nur eines von vielen Beispielen zu nennen: ausländische Konzerne haben bereits heute ihre Personalabteilungen vollständig in Software-Systeme ausgelagert, von der Sichtung der Bewerbungen bis zur finalen Einstellungsentscheidung, alles erledigt eine Software. Das wird mittel- bis langfristig viele Menschen arbeitslos machen. Oder eher arbeitsfrei? Constanze Kurz betont, das Erwerbsarbeit verloren geht, aber das muss ja nicht heißen, dass die Menschen nichts mehr zu tun haben. Die Frage laute daher, wie wir die Automatisierungsdividende verteilen. Weitere Gedanken zur Zukunft der Arbeit und wie wir sie gestalten, hat sich Mit-Blogger Lorenz Matzat kürzlich im Kontext der Digitalen Agenda gemacht.

    Der beste gewerkschaftliche Ansatzpunkt bei diesem Thema scheint die – tarifliche oder betriebliche – Arbeitszeitverkürzung zu sein. Die Forderung danach scheint aber bisher in den Betrieben noch kein dringendes Anliegen, weshalb das Thema in den letzten Jahren eher vernachlässigt wurde, wie Lothar Schröder selbst zugab. Noch dominiere in vielen Branchen der Fachkräftemangel die Debatte. Es dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein, bis die 30-Stunden-Woche, Bildungsteilzeit, Altersteilzeit usw. stärker in den Fokus rücken.

    Tag 2: Überwachung und kritische IT-Infrastrukturen

    Den zweiten Tag des Kongresses habe ich nur mit einem Auge am Live-Stream verfolgt. Hier standen der konkrete Schutz vor Überwachung am Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen für sichere Kommunikation auf der Tagesordnung, unter anderen war Jacob Applebaum als Referent geladen. Auf dem späteren Panel wurde durch Berlins Datenschutzbeauftragten Alexander Dix die Forderung laut: auch ver.di muss verschlüsselte Kommunikationswege für seine Mitglieder anbieten, gerade weil gewerkschaftliche Betätigung besonders zu schützen sei. Bisher ist das leider nicht der Fall. Genauso mangelhaft sei allerdings auch die Sicherheit der IT-Infrastruktur im Bundestag, wie Anne Roth berichtete. Nachmittags sollte eigentlich Wirtschaftsminister Gabriel sprechen, er schickte aber seine Staatsministerin Brigitte Zypries.

    11. September 2014 2
  • : Von reddit bis Pornhub: #InternetSlowdown mobilisiert für den Kampf um die Netzneutralität
    Von reddit bis Pornhub: #InternetSlowdown mobilisiert für den Kampf um die Netzneutralität

    avatar-greenNetzneutralität geht alle an. Das wird durch den heutigen digitalen Aktionstag Battle for the Net offensichtlich. An der US-Kampagne beteiligen sich nicht nur zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisation wie Access, EFF, Demand Progress und die Free Software Foundation, sondern auch viele namenhafte Internetunternehmen wie Vimeo, reddit, Mozilla, Kickstarter und Netflix. Sogar zwei der größten Pornoseiten haben sich laut Guardian dem Protest für die Netzneutralität angeschlossen. Reichweite dürfte somit garantiert sein. Warum die Unterstützung pro Netzneutralität so breit ist erklärt die EFF:

    Net neutrality— the idea that Internet service providers (ISPs) should treat all data that travels over their networks equally—got major attention this Spring when the FCC released proposed regulatory guidelines that left Internet users and companies alike deeply concerned. The proposal included new language giving ISPs leeway to create a “fast lane” for certain websites (i.e. websites with deep pockets that were willing to shell out more money for faster access to users).

    But you can’t have a fast lane without also having a slower lane. And that means everyday websites—including journalistic websites and start-up companies that could compete with established web services—could be slow to load, even as our expectations for loading speed leap ahead in the coming years.

    That’s why the protest on September 10 will showcase a slow-lane Internet, by putting graphics of “page loading” warnings on participating sites. (Don’t worry—Pornhub promises it won’t actually load pages more slowly.)

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    10. September 2014
  • : Public Streetview: Berliner Senat lässt ab Montag die Berliner Straßen abfotografieren
    Public Streetview: Berliner Senat lässt ab Montag die Berliner Straßen abfotografieren

    Google Streeview reloaded: Im Auftrag des Berliner Senats werden ab Montag alle Straßen, insgesamt 5130 Kilometer, abfotografiert. Wie schon für Google, und erst vor kurzem für Nokia, werden ein Jahr lang Autos mit hochauflösenden Kameras durch die Stadt fahren, die sämtliche Straßen, Brücken, Rad- und Gehwege erfassen. Die Bilder sollen dann zu einer einheitlichen Datenbank zusammengefasst werden, die in Zukunft zur Planung von Baumaßnahmen dienen soll. Die Kosten sollen 1,8 Million Euro betragen.

    Ab Ende 2015 sollen die erfassten Daten öffentlich zugänglich sein, abrufbar über das Geoportal der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, wie die Morgenpost berichtet. Das führt zu datenschutzrechtlichen Fragen:

    Denn wo öffentlicher Straßenraum für jedermann einsehbar ist, kommen die Datenschutzrechte der Bürger ins Spiel. Als der Internetriese Google für seinen Dienst Street View vor vier Jahren anfing, deutsche Großstädte zu scannen, war die Bevölkerung alarmiert. Laut Senat sollen Personen und Autokennzeichen „unmittelbar nach Erfassung der Daten anonymisiert“ werden. Das Vorhaben sei bereits mit Alexander Dix abgestimmt, dem Berliner Datenschutzbeauftragten für Informationsfreiheit.

    Doch Dix wartet noch auf die angekündigten Detailinfos zum Anonymisierungsverfahren. „Gesichter und Kennzeichen pixeln reicht nicht. Auch Häuserfassaden könnten ein Problem sein, wenn sie für Dritte einsehbar sind“, sagt Dix. Der Senat hat angekündigt, dass „die Kameras der Fahrzeuge nach unten gerichtet sind, so dass nur teilweise Fassaden aufgenommen werden.“ Wenn das eingehalten werde, sei nichts zu beanstanden, so Dix.

    10. September 2014 1
  • : Hamburger Datenschutz-Chef fordert mehr Personal
    Prof. Dr. Johannes Caspar (HmbBfDI)
    Hamburger Datenschutz-Chef fordert mehr Personal

    Der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Prof. Dr. Johannes Caspar fordert mehr Mitarbeiter für seine Behörde. In einer Mitteilung an die Mitglieder des Datenschutzausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft schreibt er laut Welt:

    „Mit den derzeit zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ressourcen ist eine angemessene Bewältigung der vielfältigen Aufgabenbereiche (…) nicht möglich.“

    Obwohl sich immer mehr Internetunternehmen in Hamburg ansiedelten, darunter Facebook, Google, Xing und bald auch Twitter, werden die Kapazitäten der Datenschutzbehörde reduziert statt aufgebaut. Datenschutzeingaben werden am Sitz des betroffenen Unternehmens bearbeitet. Caspar sieht dadurch die Handlungsfähigkeit der Datenschützer bedroht, da die Zahl an Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern stark zunehme. Die Entwicklung der Datenschutzeingaben stellt die Datenschutzbehörde in einer Broschüre (PDF) ausführlich dar. Mehr Stellungnahmen im Artikel von welt.de.

    9. September 2014
  • : Radiobeitrag: Forschungsprojekt über Selbstdarstellung im Internet
    Rego Korosi via Flickr, Lizenz: CC BY-SA 2.0
    Radiobeitrag: Forschungsprojekt über Selbstdarstellung im Internet

    In einem kurzen Hörbeitrag „Forschungsprojekt: Youtube und Ich“ von WDR 3 geht es um YouTube als kulturellen Raum im Internet.

    An der TU Berlin haben sich Soziologen mit den „Audiovisuellen Kulturen der Selbstthematisierung“ beschäftigt und fragen nach der Selbstdarstellung im digitalen Zeitalter. Auf Youtube sammeln sie sich: Die Stars von morgen, Amateure, Selbstdarsteller, Meinungsmacher und erzählen von sich und ihrer Welt. Was bewegt sie, sich selbst im Internet zu präsentieren? Ist Youtube eine neue Form der Öffentlichkeit, in der jeder seine Meinung und seine Themen platzieren kann? Der Soziologe Boris Traue hat sich mit diesen Fragen beschäftigt, Interviews mit Youtubern geführt und deren Videos analysiert.

    Mehr rund um das Forschungsprojekt über Videoamateure im Netz gibt es auf der Webseite videosoziologie.net.

    9. September 2014
  • : Jeremy Rifkin über die Null-Grenzkosten-Gesellschaft
    Jeremy Rifkin by Stephan Röhl - CC BY-SA 2.0
    Jeremy Rifkin über die Null-Grenzkosten-Gesellschaft

    Sie können es einfach nicht lassen. Keine Berufsgruppe sagt so leidenschaftlich gern die Zukunft voraus wie die der Ökonomen. Und liegt dabei ständig falsch. Den aktuellsten Versuch hat Jeremy Rifkin, Wirtschaftsprofessor an der renommierten Wharton School der University of Pennsylvania, unternommen. Für sein neues Buch „Die Null-Grenzkosten Gesellschaft – Das Internet der Dinge, kollaboratives Gemeingut und der Rückzug des Kapitalismus“ ist er aktuell auf Werbetour in Deutschland. Wir nehmen seinen gestrigen Auftritt in Berlin mal zum Anlass, uns etwas genauer mit seinem neuen Werk auseinander zu setzen.

    Seine These: Das Super-Internet der Dinge schafft die Grenzkosten ab

    Der Titel sagt eigentlich schon sehr genau worum es geht: Eine neue Form des Wirtschaftens wird entstehen, weil technologische Umwälzungen die Grenzkosten vieler Produktionsprozesse auf nahezu Null reduzieren. Mit Grenzkosten bezeichnen Ökonomen die Kosten, die für jede zusätzlich produzierte Einheit eines Guts anfallen. Wenn die Grenzkosten gleich Null sind, kann man demnach quasi kostenlos produzieren, sobald die Fixkosten gedeckt sind. In der klassischen VWL geht man davon aus, dass der Preis für ein Produkt gleich den Grenzkosten ist. Rikfin dreht diese Argumentation nun weiter und behauptet: wenn die Grenzkosten fast Null sind, können Unternehmen auch keinen Profit mehr machen, und das führt langfristig in vielen Sektoren zu einem Rückzug des Kapitalismus.csm_9783593399171_2f723ad016_rikfin Diese Lücke füllt dann die Sharing Economy, die gemeinsam mit dem zurückgedrängten Kapitalismus ein hybrides Wirtschaftssystem bildet.

    Rifkin untermauert seine Kernthese mit zahlreichen Beispielen, etwa der Niedergang der Medien durch eBooks und Blogs, die Ablösung klassischer Universitäten durch Massive Open Online Courses (MOOCs) oder erneuerbare Energien, die uns von fossilen Brennstoffen unabhängig machen. Tatsächlich sind das alles Bereiche, in denen die Grenzkosten der Produktion seit Jahren sinken, aber brandneu sind diese Erkenntnisse nicht. Rifkins Buch unternimmt daher den Versuch, aus diesen Trends eine übergeordnete Entwicklung abzuleiten und vorherzusagen. Er prognostiziert, dass ein „Super-Internet der Ding“ entstehen wird, das die globale Infrastruktur der Kommunikation, der Logistik und der Energie miteinander vernetzt. Obendrein wird Hardware stetig billiger, wodurch in vielen weiteren Bereichen die Grenzkosten gesenkt werden.

    Sein Motto: Übertreibung veranschaulicht

    Warum die Reduktion von Grenzkosten auf nahezu Null zwangsläufig zum Rückzug des Kapitalismus führen soll, bleibt meiner Meinung nach teilweise unklar. Kann man nicht eher eine Ausweitung der Ökonomisierung der Gesellschaft beobachten, wie es erst kürzlich wieder Byung-Chul Han in der SZ beschrieben hat? Er schreibt pointiert: Airbnb ökonomisiere sogar die Gastfreundschaft. Die Sharing Economy sei also keine emanzipatorische Entwicklung, sondern die radikale Kapitalisierung aller Lebensbereiche. Ein beschleunigter, kein gebremster Kapitalismus.

    Diese Kritik ficht Rifkin nicht an, sein Buch ist konsequent optimistisch. Er proklamiert die collaborative commons, also das gemeinsame Wirtschaften, als die Wirtschaftsform, die sich durchsetzen wird. Die Sharing Economy werde zwar vorübergehend von Airbnb, Uber und anderen gehackt, das Konzept an sich ist aber wesentlich älter und grundlegender als ein paar Silicon Valley Apps. Der Autor ist überzeugt, dass wir über kurz oder lang wieder zum gemeinnützigen und befreihenden Gedanken der Gemeingutökonomie zurückkehren werden. Die Organisation durch Genossenschaften sei dafür am besten geeignet. Um das zu verdeutlichen, treibt er seine Argumente teilweise schamlos auf die Spitze. Das wirkt mitunter übertrieben, aber der Autor weiß eben wie man sich Gehör verschafft.

    Das kann auch vorteilhaft sein, denn Rifkin profiliert sich auch als überzeugender Kämpfer für Netzneutralität. Die notwendige Grundlage für die ökonomische Revolution, wie er sie prognostiziert, ist ein neutrales, offenes Internet. Wenn er dazu beiträgt dieses Thema und seine enorme Bedeutung wieder auf die Tagesordnung und in die Medien zu hieven, kann das kaum schaden.

    Seine Vorlage: Yochai Benkler

    Zum Schluss die wichtigste Frage: Woher stammen eigentlich Rifkins Ideen? Der Autor ist geschickt darin, seine Thesen als neu und bahnbrechend darzustellen. Grundlage und Inspiration für sein Buch dürfte allerdings Yochai Benklers „The Wealth of Networks: How Social Production Transforms Markets and Freedom“ (PDF) gewesen sein. Benkler prägte den Begriff der „common based peer-production“ und beschreibt bereits 2006 wie das Internet neue, gemeinschaftliche Arbeitsprozesse ermöglicht, die zu einer tiefgreifenden Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft führen. Seine Beispiele: Freie Software, Creative Commons, Blogs, Wikipedia. Nicht ganz unähnlich zu denen Rifkins.

    Nichtsdestotrotz war Jeremy Rifkins Buch alles andere als uninteressant. Wer auf den ökonomischen Jargon klarkommt und kein Problem mit einigen etwas zu unumstößlich formulierten Prophezeihungen hat, dem sei die Lektüre durchaus empfohlen.

    9. September 2014 18
  • : Battle for the Net: Großer Online-Aktionstag für Netzneutralität am 10. September 2014
    Battle for the Net: Großer Online-Aktionstag für Netzneutralität am 10. September 2014

    anigif_slowdown_battleforthenetDie Kampagne Battle for the Net organisiert den Kampf für Netzneutralität in den USA. Diesen Mittwoch, 10. September, soll überall im Internet dafür ein deutliches Zeichen gesetzt werden, um möglichst viele Menschen zu erreichen: Wer einen Blog oder eine Webseite betreibt, ist aufgerufen mit einem symbolischen Ladebalken auf die Bedrohung der Netzneutralität und eine mögliche Verlangsamung vieler Internetangebote aufmerksam zu machen. Anbieter von Smartphone-Apps können durch das Versenden von Push-Mitteilungen an App-Nutzer mitmachen. Und wer keine Webseite hat kann sein Facebook- oder Twitter-Profilbild gegen ein Lade-Icon austauschen. Battle for the Net beschreibt alle Möglichkeiten mitzumachen ausführlich auf seine Webseite.

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    Kampagne für Netzneutralität

    Battle for the Net ist eine Kampagne verschiedener Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen. Sie versucht eine breite Aufmerksamkeit für das Thema Netzneutralität in der US-Öffentlichkeit herzustellen und Druck auf die politischen Entscheider und Entscheiderinnen aufzubauen. Dafür wird gekonnt zugespitzt: Es geht um den Kampf zwischen „Team Cable“ und „Team Internet“. Denn eine gesetzliche Regelung (bzw. Abschaffung) der Netzneutralität in den USA steht bevor. Über die letzten Monate hat die zuständige Behörde FCC (Federal Communications Commission) eine Konsultation durchgeführt und ist nun bereits mit der Auswertung der Kommentare beschäftigt und hat die Einreichungen auch veröffentlicht. Weitere Kommentare können aber noch bis 15. September abgegeben werden. Von bisher 1,1 Million eingereichten Kommentaren sprechen sich laut Sunlight Foundation nur 1 Prozent gegen Netzneutralität aus. 60 Prozent sind demnach durch organisierte Kampagnen eingereicht worden, die Mobilisierung für ein offenes und freies Internet hat also durchaus gewirkt.

    Noch keine Entscheidung gefallen

    Die US-Internetanbieter lobbyieren derweil mit allem was sie haben gegen die Netzneutralität. Wie die Kampagne zeigt, organisiert sich aber auch schlagkräftiger Widerstand gegen die Telekom-Konzerne. Das Thema Netzneutralität ist mittlerweile weiten Teilen der amerikanischen Öffentlichkeit ein Begriff, zahlreiche Prominente haben sich pro-Netzneutralität positioniert und reichweitenstarke Sendungen wie z.B. John Olivers „Last Week Tonight“ haben anschaulich und aufrüttelnd berichtet. Welche Personen wie zur Netzneutralität stehen ist im politischen Scoreboard leicht zu erkennen. Einige einflussreiche Schlüsselfiguren haben sich noch nicht festgelegt.

    Wer sich hierzulande (nicht nur diesen Mittwoch) solidarisch dem Protest anschließen will, sollte das unbedingt tun. Denn auch in Europa ist der Kampf um die Netzneutralität noch nicht vorbei und was in den USA passiert kann durchaus Signalwirkung für den europäischen Diskurs haben.

    8. September 2014
  • : Studie: Online Netzwerke senken das subjektive Wohlbefinden
    Studie: Online Netzwerke senken das subjektive Wohlbefinden

    SNS_studyEine wissenschaftliche Studie auf Basis einer groß angelegten Erhebung in Italien mit 50.000 Befragten ergab: Online-Netzwerke wirken sich negativ auf das persönlich wahrgenommene Wohlbefinden aus.

    Die beiden Forscher Fabio Sabatini und Francesco Sarracino wollten herausfinden ob und wie die Nutzung von Online-Netzwerken wie z.B. Facebook das subjektive Wohlbefinden senkt. Sie fanden unter anderem Zusammenhänge zwischen „echten“ Offline-Interaktionen und dem Level an Vertrauen gegenüber Mitmenschen mit dem wahrgenommenen Wohlbefinden. Die Nutzung sozialer Online-Netzwerke senke das Vertrauen und habe dadurch auch negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden.

    Eine kurze Analyse der Studie gibt es beim MIT Technology Review. Zu den Schlussfolgerungen aus der Arbeit heißt es dort:

    Sabatini and Sarracino particularly highlight the role of discrimination and hate speech on social media which they say play a significant role in trust and well-being. Better moderation could significantly improve the well-being of the people who use social networks, they conclude.

    Facebook, Twitter, and others take note.

    8. September 2014 2
  • : Die Videos vom 28. Netzpolitischen Abend der Digiges
    Die Videos vom 28. Netzpolitischen Abend der Digiges

    Die zwei Vorträge vom 28. Netzpolitischen Abend der Digiges am 2. September 2014 sind jetzt als Videos auf Vimeo verfügbar. Referiert haben Volker Tripp über die Alternative Digitale Agenda und Jan-Peter Kleinhans über Intransparenz bei Datenabfragen durch Sicherheitsbehörden.

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    Jan-Peter Kleinhans – Datenabfragen durch Sicherheitsbehörden via c‑base.

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    Volker Tripp – Die alternative Digitale Agenda via c‑base.

    4. September 2014
  • : The Oatmeal Comic: The State of the Music Industry
    The Oatmeal Comic: The State of the Music Industry

    The Oatmeal hat einen Cartoon-Serie über die Entwicklung der Musikindustrie produziert, der erklärt, warum wir dringend eine Urheberrechtsreform brauchen.

    4. September 2014 5
  • : Wissenschaftliches Paper über die Konzeptualisierung von Internet Governance
    Wissenschaftliches Paper über die Konzeptualisierung von Internet Governance

    DruckEine neue wissenschaftliche Publikation von Jeanette Hofmann (WZB), Christian Katzenbach und Kirsten Gollatz (beide HIIG) ist unter dem Titel „Between Coordination and Regulation: Conceptualizing Governance in Internet Governance“ erschienen. Der Abstract des Papers:

    This paper contributes to the recent move towards a more systematic reflection on the conceptual foundations of Internet governance. It is led by the question of how to define (Internet) governance in a way that is theoretically grounded as well as empirically instructive. For this aim, it mobilizes literature from the broader field of governance and regulation studies as well as sociological theory and applies these concepts to issues of Internet governance.hiig_Logo_RGB

    A brief literature review reveals that studies on Internet governance rely on partly contradictory notions of governance. The common understanding as some form of deliberate steering or regulation clashes with equally common definitions of Internet governance that emphasize its distributed and heterogeneous character taking ordering effects of interconnection agreements or discursive arenas like the IGF into account. Drawing on controversies in the broader field of governance and regulation studies, we suggest to dissolve this conceptual problem by grounding governance in mundane coordination activities. We then define governance as reflexive coordination focusing on those “critical moments” when routine activities become problematic and need to be revised, when regular coordination itself requires coordination. Regulation, in turn, can then be understood as intentional interventions by public or private actors aiming to influence the behavior of others. Differentiating between governance and regulation in this way resolves the contradiction between different forms of political ordering found on the Internet.

    With this conceptualization of governance in Internet governance we hope to contribute to an emerging debate on the conceptual foundations of Internet governance and to prepare the ground for new angles and insights on ordering processes on the net.

    27. August 2014 1
  • : Afrikanische Union verabschiedet Rahmenkonvention zu IT-Sicherheit und Datenschutz
    Afrikanische Union verabschiedet Rahmenkonvention zu IT-Sicherheit und Datenschutz

    Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Afrikanische Union (AU) diesen Sommer eine umfassende Rahmenkonvention zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit verabschiedet (African Union Convention on Cyber Security and Personal Data Protection). Ende Juni hatten die 54 Staats- und Regierungschefs auf einem regulären Gipfeltreffen die Konvention beschlossen. Die Konvention muss jetzt von 15 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden um in Kraft zu treten. Es wird voraussichtlich noch einige Jahre dauern, bis alle 54 Mitgliedsländer nationale Gesetze zur Umsetzung der Konvention verabschieden.

    Der Vertrag deckt eine sehr große Spanne an Themen ab. AccessNow.org hat dankenswerterweise bereits eine Analyse der Inhalte erarbeitet, die ich hier zusammenfassen will. Sie stellen dabei fest, dass große Teile der Konvention an die Formulierungen der Datenschutzverordnung der EU angelehnt sind. Die europäischen Gesetzgeber haben eine rechtliche „Vorbildfunktion“ über die EU hinaus – das sollte bei der Überarbeitung der EU-Datenschutzreform berücksichtigt werden. Was fällt sonst noch positiv oder negativ auf?

    Potenziell gut

    Alle Mitgliedsstaaten müssen unter der AU-Konvention eine unabhängige, nationale Datenschutzbehörde haben und Daten dürfen nur für konkrete, gerechtfertigte Gründe verarbeitet werden. Auch ein Einspruchsrecht gegen die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten ist vorgesehen. Access kritisiert aber die fehlenden klaren Definitionen von verschiedenen Datenkategorien und Verfahrensregeln in dem Vertragstext.

    Beim Thema „Cybersecurity“ wird auf den Schutz von Menschenrechten hingewiesen, was das Recht auf Privatsphäre explizit mit einschließt. Das ist absolut zu begrüßen, da Privatsphäre in der Charta der AU nicht konkret genannt wird, wie Access schreibt. Außerdem verlangt die Konvention „Mutual Legal Assistance Agreements“ für den internationalen Austausch von Daten, was potenziell die Rechtssicherheit erhöht.

    Potenziell schlecht

    Der Abschnitt über Kinderpornografie (Art. 29/3) ist sehr offen formuliert könnte Folgen für die Haftung von Internetanbietern haben und die Möglichkeit für weitreichende Internetsperren nach sich ziehen, je nach dem wie er umgesetzt wird.

    Leider legt die Konvention keine Grenzen für den Datentausch zwischen Unternehmen und Regierungen fest (Art. 25–27). Die Regelungskompetenzen beim Thema IT-Sicherheit werden auch nicht klar begrenzt (Art. 25/2). Datenschutz muss im Kontext von „Cybersicherheit“ klar geregelt werden, um wirksam zu sein.

    Völlig daneben

    Persönliche Daten dürfen nur mit ausdrücklicher, freier Zustimmung verarbeitet werden. Leider ergänzt die Konvention diese Grundregel mit den Ausnahmen „öffentliches Interesse“ oder „zur Ausübung hoheitlicher Autorität“ (Art. 14/2.i). Das ist ein riesiges Einfallstor für den Missbrauch durch Regierung, die allzu gerne das öffentliche Interesse als ihr eigenes Interesse ansehen.

    Unter Inhaltseinschränkungen fallen in dem Text auch über Computer getätigte Beleidigungen auf Grund von Ethnie, Hautfarbe, Religion oder politischer Meinung. Doch der Begriff „Beleidigung“ wird nicht definiert, was der Einschränkung der Meinungsfreiheit Tür und Tor öffnet, wie Access erklärt:

    The Convention bans use of a computer to “insult” someone for reasons of race, color, national/ethnic origin, religion, or political opinion. It never defines “insult,” leaving this subjective provision to criminalize speech instead of a criminal act. In conjunction with the following provision, which disallows intentionally approving, denying, or justifying “acts constituting genocide or crimes against humanity,” these ill-conceived and harmful provisions will only serve to limit free expression and chill expression online.

    In Artikel 31/2.a wird gefordert, dass das Strafmaß erhöht wird, wenn eine Straftat über ein „digitales Kommunikationsmedium“ involviert ist. Es bleibt unverständlich, warum die Benutzung eines Computers höhere Strafen rechtfertigt. Zudem könnten Whistleblower und Journalisten unter der Regelung in Artikel 29/2 leiden, die die Nutzung von betrügerisch erlangten Daten einschränkt. Wer Dokumente leakt wird so kriminalisiert, was in vielen afrikanischen Staaten problematisch ist, wenn es keine klar geregelte Informationsfreiheit gibt. Eine Ausnahme ist nur für lizensierte Journalisten vorgesehen (Art. 14/3), was viel Blogger und unabhängige Stimmen diskriminiert.

    Die gesamte Analyse von Access auf Englisch hier.

    27. August 2014
  • : BGH-Urteil: Privatkopien von unveröffentlichten Werken möglich
    BGH-Urteil: Privatkopien von unveröffentlichten Werken möglich

    Heute wurde ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 19.03.2014 (Az.: I ZR 35/ 1 3) im Volltext veröffentlicht, in dem der BGH feststellt, dass die Anfertigung von Privatkopien auch bei unveröffentlichten Werken möglich ist. Dazu Thomas Stadler auf internet-law.de:

    In seiner Urteilsbegründung legt der BGH dar, warum die Schrankenvorschrift des § 53 Abs. 1 UrhG – anders als andere Schrankenregelungen – nicht auf die Vervielfältigung bereits veröffentlichter Werke beschränkt ist, sondern auch unveröffentlichte Werke umfasst.

    In dem Fall hatte der Beklagte ausgedruckte Fotos eingescannt und auf seinem Computer gespeichert. Die Fotografin sah darin eine unerlaubte Vervielfältigung und klagte.

    26. August 2014 1
  • : VDS in Australien: lange Liste an gewünschten Vorratsdaten
    VDS in Australien: lange Liste an gewünschten Vorratsdaten

    DataRetentionDie australische Regierung hat gegenüber den Telekom-Anbietern präzisiert, welche Daten sie im Zuge des geplanten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung für bis zu zwei Jahre speichern sollen. Die Liste ist umfangreich und liest sich folgendermaßen:

    • names, addresses, birthdates, financial and billing information of internet and phone account holders;
    • traffic data such as numbers called and texted, as well as times and dates of communications;
    • when and where online communications services start and end;
    • a user’s IP address;
    • type and location of communication equipment; and
    • upload and download volumes, among others.

    Dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würden auch ausländische Unternehmen unterliegen, die Dienstleistungen in Australien anbieten. Die Konsultation mit den Telkos soll die technische Machbarkeit klären. Dass auch Up- und Download-Volumina gespeichert werden sollen, könnte darauf hindeuten, dass die VDS insbesondere gegen Filesharing eingesetzt werden soll.

    26. August 2014 1