Die australische Regierung hat gegenüber den Telekom-Anbietern präzisiert, welche Daten sie im Zuge des geplanten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung für bis zu zwei Jahre speichern sollen. Die Liste ist umfangreich und liest sich folgendermaßen:
- names, addresses, birthdates, financial and billing information of internet and phone account holders;
- traffic data such as numbers called and texted, as well as times and dates of communications;
- when and where online communications services start and end;
- a user’s IP address;
- type and location of communication equipment; and
- upload and download volumes, among others.
Dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würden auch ausländische Unternehmen unterliegen, die Dienstleistungen in Australien anbieten. Die Konsultation mit den Telkos soll die technische Machbarkeit klären. Dass auch Up- und Download-Volumina gespeichert werden sollen, könnte darauf hindeuten, dass die VDS insbesondere gegen Filesharing eingesetzt werden soll.