Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Netzsperren zulässig sein können. Das Urteil bezog sich darauf, dass ein Provider den Zugriff auf Seiten sperren darf und auch dazu verpflichtet werden kann, die urheberrechtsverletzende Inhalte anbieten, da er sonst eine Rechtsverletzung ermöglichen würde. Ausgangspunkt war ein österreichischer Fall, bei dem das Filmunternehmen Constantin geklagt hatte, um einen Provider dazu zu veranlassen, das Streamingportal kino.to zu sperren.
Schon im November war abzusehen, dass das heutige Urteil so kommen würde, denn Pedro Cruz Villalón, der zuständige Generalanwalt des EuGH, hat in seinen Schlussanträgen zum diesem Fall (UPC Telekabel Wien GmbH / Constantin Film Verleih und Wega Filmproduktionsgesellschaft, C‑314/12) befunden, Netzsperren könnten in bestimmten Fällen ein angemessenes Mittel zum Schutz von Urheberrechten seien. Diese Äußerung gilt als Vorab-Urteil, da der Gerichtshof in der Regel der Argumentation des Generalanwalts folgt.
Das Urteil birgt das Risiko, als Muster für die Durchsetzung weiterer Sperren zu wirken, die leicht zur Zensur für unliebsame Inhalte werden könnten – seien es als extremistisch angesehene und pornographische Inhalte oder Dinge wie Online-Glücksspiele. Das Urteil ist ein Rückschritt, denn viel sinnvoller wäre es, Seiten mit rechtswidrigen Inhalten stattdessen zu löschen. Erst kürzlich hat eine Studie gezeigt, dass dies auf dem Gebiet der Kinderpornographie eine sehr wirksame Maßnahme ist.
Außerdem wird eine Sperrung der Inhalte nie vollkommen den Zugriff auf eine Seite verhindern sondern lediglich für technisch weniger bewandte Nutzer erschweren können. Das kann man an der aktuellen Diskussion um die Twitter-Blockade in der Türkei gut beobachten. Statt durch solche Entscheidungen eine unzeitgemäße Copyrightpolitik zu zementieren wäre es sinnvoller, nach vorn zu schauen und neue Geschäftsmodelle zu schaffen, die nicht auf Abmahnungen und Restriktionen aufbauen.
Was kann man jetzt noch tun, außer zu hoffen, dass das, was rechtlich zulässig ist, nicht auch umgesetzt werden muss? Die nächste konkrete Möglichkeit das Urteil unwirksam zu machen bietet sich am 3. April, wenn im Europaparlament final über die EU-Telekommunikations-Verordnung abgestimmt wird. Denn wenn dort ein Gesetzesentwurf verabschiedet wird, in dem Netzsperren im Allgemeinen verboten werden, wird das heutige Urteil nicht zum weiteren Einsatz kommen können. Also: Parlamentarier kontaktieren! Es sind nur noch 7 Tage Zeit!