Netzpolitik
Netzpolitik hauptsächlich in Deutschland, aber auch international. Kernthema dieses Blogs.
-
: #netzrückblick: Wieviel Breitband darf’s denn sein?
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Wieviel Breitband darf’s denn sein? Schritt für Schritt versuchte sich heuer die Bundesregierung ihrem Ziel anzunähern, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen herzustellen. Schließlich weiß auch die Regierung um die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag und in der „Digitalen Agenda“ aufgestellten Versprechen, die zu einer deutschen „Vorreiterrolle bei der Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste“ führen sollen, kaum etwas wert sind, solange ein signifikanter Anteil der Bevölkerung nicht daran teilhaben kann.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der dreizehnte Beitrag in dieser Reihe.
Doch wurde man den Eindruck nicht los, dass dem Schritt nach vorne oft zwei Schritte zurück folgten. So wurde zwar das lang erwartete „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ verabschiedet, doch das setzt lieber auf ein kurzfristiges Bandbreitenziel anstatt auf nachhaltigen Infrastrukturausbau.
Nicht alle in der Branche verteufeln die umstrittene Vectoring-Technik, für helle Aufregung sorgte jedoch der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur, der der deutschen Telekom entscheidende Vorteile beim Vectoring-Ausbau verschafft und Wettbewerber benachteiligt.
Schatten und Licht
Um die Verbreitung offener WLANs voranzutreiben, bastelt die Regierung schon seit geraumer Zeit an einer Überarbeitung des Telemediengesetzes. Bislang ähnelt die Novellierung jedoch eher einem Debakel als einer erst zu nehmenden Klärung der Störerhaftung, sodass wir diesem Punkt einen eigenen #netzrückblick-Artikel widmen werden.
Als einziger unumstrittener Erfolg kann das Abschaffen des Routerzwangs gelten, der trotz des Widerstandes des Bundesrates verabschiedet wurde und Mitte nächsten Jahres in Kraft tritt. Damit steht es Verbrauchern endlich frei, beliebige Router einzusetzen, um sie ihren eigenen Bedürfnissen nach selbst zu konfigurieren oder um sie zeitnah gegen Sicherheitslücken abzusichern.
Förderprogramm benachteiligt Betreibermodell
Mitte 2015 waren bloß 76 Prozent aller deutschen Haushalte mit bis zu 30 MBit/s im Downstream ans Internet angeschlossen, was seit 2013 einem Zuwachs von etwa sechs Prozent entspricht. Diese moderate und zudem stagnierende Wachstumsrate soll das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ des (mitunter kaum handlungsfähigen) Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbessern – und das dramatisch, denn viel Zeit bleibt der Regierung nicht mehr, um tatsächlich sämtliche deutsche Haushalte bis 2018 mit 50 MBit/s zu versorgen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht. Über eine solche Anbindung verfügten Mitte 2015 knapp 69 Prozent.
Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt der Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro in die Hand und sieht zwei konkrete Fördermodelle vor: Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell soll Netzbetreibern ermöglichen, wirtschaftlich unattraktive Gebiete zu erschließen, indem die Fördergelder die finanzielle Lücke schließen. Beim Betreibermodell wiederum errichten die Kommunen die passive Infrastruktur, beispielsweise Glasfaserleitungen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Über die Vergabe der Mittel entscheidet letztlich ein Punktesystem. So weit, so gut.
Der Teufel liegt freilich im Detail, denn gleichberechtigt sind die beiden Modelle nicht: Zwar verspricht das Betreibermodell einen langfristig sinnvolleren Ausbau, da die meisten Kommunen auf die nachhaltige, dafür aber teurere Glasfaser setzen dürften. Bewerben sich jedoch mehrere Anbieter beziehungsweise Modelle um den Auftrag, wird in aller Regel das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zum Zug kommen, da das „wirtschaftlichere Modell“ zu wählen ist. Es steht also zu befürchten, dass uns die gute alte Kupferdoppelader auf der letzten Meile länger erhalten bleibt als gewünscht.
Re-Monopolisierung des Netzes
Auf veralteten Kupferleitungen setzt auch VDSL2-Vectoring auf, mit dem sich auf kurzen Distanzen Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisieren lassen und deren Einsatz sich punktuell dazu eignet, begrenzte Gebiete über die Brückentechnologie schneller anzuschließen. Das macht Vectoring attraktiv für relativ schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau, da zu weiten Teilen bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann – aber eben nur auf Basis der kaum zukunftsfesten Kupferdoppelader.
Zusätzlich und besonders problematisch an der Technik ist jedoch, dass sie immer nur ein einziger Netzbetreiber pro Vermittlungsstelle anbieten kann, da es sonst zu Störungen auf den übrigen Leitungen kommen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Investitionszusage der deutschen Telekom zu sehen, die sich gerne im Tausch ein exklusiven Ausbaurecht von knapp 8.000 Hauptverteilern mit Vectoring sichern würde. Damit würden Mitbewerber jedoch den Zugriff auf die letzte Meile hin zum Kunden verlieren und wären auf Vorleistungsprodukte des Ex-Monopolisten angewiesen.
In einem ersten Entscheidungsentwurf ist die Bundesnetzagentur dieser Forderung weitgehend nachgekommen und hat damit für ein Beben in der Branche gesorgt. Zwar bleibt der Telekom der exklusive Zugriff auf die jeweiligen Nahbereiche formal verwehrt, Wettbewerber müssen jedoch mit strikteren Auflagen rechnen und befürchten eine „Re-Monopolisierung des Netzes.“ Dass es sich bei den Vorwürfen nicht um sonst so übliche Polemik handelt, zeigt die Schützenhilfe der Monopolkommission, die im Falle einer Umsetzung vor einem „Technologiemonopol der Telekom“ warnte. Mit einer Entscheidung ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Es bleibt also spannend.
-
: #netzrückblick: Oettinger 2015, das wandelnde PR-Desaster
Günter Oettinger auf der Hannovermesse Quelle: <a href="http://ec.europa.eu/avservices/photo/photoDetails.cfm?sitelang=en&ref=P-027979/00-14#0">European Commission, Audiovisual Services</a> : #netzrückblick: Oettinger 2015, das wandelnde PR-Desaster Der preisgekrönte MC mit der beleidigenden Rhetorik hat uns in diesem Jahr viel Spaß bereitet.
Als Günther Oettinger in seinen neuen Job (Ressort Digitale Wirtschaft und Gesellschaft) startete, wurden viele gute Dinge von ihm erwartet. Kommissionspräsident Juncker schrieb im Missionsbrief (pdf), Oettinger solle die „Nutzer zum Zentrum seiner Aktivitäten zu machen“, er solle die Justizministerin in der Sache für eine starke Datenschutzreform unterstützen und ambitioniert die Reform der Telekommunikationsregeln vorantreiben. Er solle zudem sicherstellen, dass Nutzer grenzüberschreitend Zugang zu Diensten, Musik, Filmen und Sportevents haben.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Nachdem wir gestern so viele andere Dinge getan haben (#machwasimmerduwolltest) – und auch etwas schockiert über Maaßens Aussage waren, haben wir keinen #netzrückblick veröffentlicht. Zum Ausgleich gibt es heute zwei Artikel aus unserer Reihe.
netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.
Nicht ein Jahr musste vergehen, um in unserer Liste der Schurken des Jahres zu landen. Eigentlich nicht verwunderlich, wenn man sich den Kindergarten in der EU-Kommission anschaut. Denn diese wurde von Juncker komplett umstrukturiert. Seit 2014 gibt es dort sieben Vizepräsidenten, die alle Hauptthemen koordinieren, während die ihnen untergeordneten EU-Kommissare die Details ausarbeiten. Oettinger rutschte also von der ersten in die zweite Reihe. Er arbeitet Vizepräsident Andrus Ansip zu, der für den Digitalen Binnenmarkt zuständig ist.
Vielleicht war Oettinger in seiner Anfangszeit also ein bisschen beleidigt, hörte nicht auf seine Berater, gab diverse Absurditäten von sich und traf sich hauptsächlich mit Industrievertretern.
Eine Rede von ihm hat gar epische Ausmaße. Dann wurde sie von der EU-Kommission frisiert und korrigiert, zum Glück aber gibt es das Internet-Archiv. Schließlich aber tat sich etwas hinter den Kulissen und im Sommer ging Oettingers Team in die Offensive. Von nun an wurde professioneller getwittert und kommuniziert (wem das jetzt zu langweilig geworden ist, kann immer noch dem anderen Account folgen).
Da wir eigentlich schon eine ganze Menge über unseren Cyberkommissar der Herzen in dieses Blog geschrieben haben, wollen wir ihn an dieser Stelle für sich selbst sprechen lassen. Seine besten Zitate aus 2015:VDA-Neujahrsempfang, Januar 2015:
Jetzt geht es um die Wirtschaft insgesamt, um Industrie 4.0, Handwerk 4.0, Bankenwelt 4.0, Versicherungen 4.0. (…) Jetzt können wir alles gewinnen – und noch mehr verlieren. (…) Wer die Daten hat, hat die Macht. Und Autos und Autofahrer liefern besonders attraktive, wertvolle Daten.
DLD15 Konferenz, Januar 2015:
There can’t be any discrimination. We need net neutrality. We need a high level of access for everybody. (…) And the question is what can be on top. (…) If you are driving a car and your daughter, five years old, is sitting in the back downloading music. And your son, nine years old, is playing digial games. And you need navigation and information just in time or any digital help and support – what is more important if there is not enough capacity in the Black Forest
Rede beim Digital4Europe Stakeholder Meeting, Februar 2015:
But when it comes to digital communications and digital services, Napoleon did not have much of an idea of what they were, because for him it was a question of drums and homing pigeons and not much else.
Im Bundesfinanzministerium mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom, März 2015:
Was die Netzneutralität betrifft, da haben wir gerade in Deutschland Talibian-artige Entwicklungen. Da ist die Netzgemeinde, da sind die Piraten unterwegs, da gehts um perfekte Gleichmacherei.
Rede beim Mobile World Congress, März 2015:
To guarantee that connected cars will be able to react in less than 1 millisecond and avoid collisions. Or that tele-medicine will save lives and not be stuck in traffic. This is why we need the right kind of rules for Net Neutrality. To guarantee an open Internet. But also to allow such specialised services to flourish.
Eigenes Blogpost, März 2015:
Innovation is our best exit strategy from this ongoing crisis
Im Interview mit der Futurezone, April 2015:
Das deutsche Leistungsschutzgesetz hat sich in der Praxis nicht als wirkungsvoll erwiesen. Wir prüfen im Zuge der Urheberrechtsreform, ob und wie wir eine vergleichbare Regelung europäisch aufbauen könnten.
Im Interview mit der Futurezone, April 2015:
“Höchstmöglich” hieße Datenschutz ohne jede Einschränkung. Wenn man Daten so weit schützt, sind sie nicht mehr nutzbar.
Treffen des Rats der EU, Mai 2015:
I would dare to suggest that tomorrow our young people will not be reading newspapers on paper. But they will be using their smartphones or their tablets to read the content of the newspapers
Veranstaltung des Bankenverbandes, Juni 2015:
Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.
Oettinger auf Twitter, Oktober 2015:
Den Trend zum Smartphone haben wir verpennt.
Bayernkurier, Oktober 2015:
Die Daten sind der entscheidende Faktor. (…) Während bei uns mitunter hypersensibel der Datenschutz im Vordergrund steht, steht in den USA die Nutzung der Daten an erster Stelle.
Zukunftskongress der Jungen Union Deutschlands, Oktober 2015:
Wichtiger als Datenschutz ist Datensicherheit.
Günther Oettinger auf Twitter, November 2015:
. Of course is Fall of Berlin Wall!
Zeit.de: Oettinger fordert intensivere Überwachung des Internets, November 2015:
Und gerade wir in Deutschland sollten endlich unser Grundmisstrauen gegenüber Geheimdiensten ablegen
Konferenz zur „Zukunft des Urheberrechts“, Dezember 2015:
Wer digitale Inhalte transportiert, verantwortet sie auch.
Drops the mike.
-
: Leserbefragung: Wer seid Ihr eigentlich, und was wollt Ihr?
: Leserbefragung: Wer seid Ihr eigentlich, und was wollt Ihr? Wir bitten um die Teilnahme an einer Umfrage. Die nur fünf Minuten für das Ausfüllen des Fragebogens helfen uns dabei herauszufinden, wer unsere Leser sind, warum sie uns lesen und was sie wollen. Die Redaktion von netzpolitik.org arbeitet dazu mit sechs Studierenden der Universität der Künste Berlin zusammen, die uns dabei unterstützen, unsere Arbeit langfristig zu sichern. Dafür brauchen sie nun Eure Hilfe bei der Umfrage, die bis zum 18. Dezember läuft.
Aus ganz prinzipiellen Überlegungen tracken wir unsere Leser nicht. Wir wissen nur wenig darüber, wer uns eigentlich liest und warum. Zudem hat sich unsere Leserschaft seit dem Sommer des Landesverrats vermutlich verändert, wenn man die Kommentare als Anhaltspunkt nimmt. Seit November 2015 bis einschließlich Mai 2016 arbeiten wir daher im Rahmen des Kommunikationsprojekts „Effi Beißt“ mit den angehenden Wissenschaftlern zusammen. Der erste Schritt ist nun die Leserbefragung.
Wir freuen uns, dass sich das Team von „Effi Beißt“ für die Arbeit von netzpolitik.org engagiert und bitten Euch deshalb, nicht nur an der Umfrage teilzunehmen, sondern gern auch den Link zur Befragung weiterzuleiten. Selbstverständlich werden wir die Ergebnisse der Befragung offenlegen, wenn die Auswertung erfolgt ist.
Wer nicht online an der Umfrage teilnehmen möchte, dem bieten wir alternativ auch eine Version des Fragebogens als pdf-Datei. Bis 18. Dezember bitte in einem braunen Umschlag an unsere Postadresse senden.
-
: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur: Glasfaser liegt brach
Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann (l.) bei der Vorstellung des Tätigkeitsverichts. (Bild: Bundesnetzagentur) : Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur: Glasfaser liegt brach Die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen ist in Deutschland nach wie vor ungebrochen, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2014/2015. Gleichzeitig liegt Einiges an Potenzial brach: Mehr als zwei Millionen Haushalte verfügen über leistungsfähige Glasfaserverbindungen bis zum Wohnbereich (Fibre To The Home, FTTH) beziehungsweise zum Gebäude (Fibre To The Building, FTTB), genutzt werden diese jedoch von nur 132.000 respektive 258.000 Kunden, insgesamt also etwas weniger als 20 Prozent.
Verantwortlich für diese Lücke sei zum einen die offenbar mangelnde Zahlungsbereitschaft der erreichbaren Kunden, zum anderen fehle es an ausreichend begehrenswerten Diensten im Massenmarkt, die auf eine entsprechend hohe Bandbreite angewiesen sind. „Erst wenn attraktive Dienste höhere Bandbreiten erfordern, wird die Zahlungsbereitschaft für sehr schnelle Anschlüsse ansteigen und entsprechende Investitionen rentabler machen,“ erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Infrastruktur zukunftstauglich machen
Gleichwohl dürfe man nicht untätig bleiben, fügte Homann im gleichen Atemzug hinzu: „Angesichts der großen Bedeutung eines schnellen Internets für die digitale Zukunft reicht allerdings allein das Warten auf Kunden nicht aus. Deshalb müssen auch jetzt schon alle Anstrengungen unternommen werden, um die Infrastrukturen zukunftstauglich zu machen.“
Einen Widerspruch zu ihrem umstrittenen Vectoring-Entwurf sieht die Behörde jedoch nicht, auch wenn ihr durchaus die Brisanz bewusst ist. Im Zusammenhang mit der aktualisierten TAL-Regulierungsverfügung, die den Zugang ins Telekom-Netz regelt, heißt es im Bericht: „Das Thema ‚Vectoring im Nahbereich’ ist nur ein – wenngleich der aktuell am prominentesten diskutierte – Mosaikstein dieser insgesamt viel umfassenderen Entscheidung. Das macht die Entscheidungsfindung zusätzlich aufwendig und komplex.“
Kritisch fällt der Blick auf die Marktsituation in den USA aus, die in der Debatte um die anstehende Überarbeitung des Telekommunikation-Rechtsrahmens häufig als vorbildlich für die EU angeführt werde. Zwar könne man im Rahmen des Berichts nicht abschließend klären, welches der beiden Marktmodelle zu optimalen Ergebnissen für Verbraucher führe, allerdings gebe es Hinweise darauf, „dass sich das auf Wettbewerb vertrauende Regulierungsregime als durchaus vorteilhaft erweist“ und „die mithin besten Ergebnisse mit Blick auf Innovationen, Investitionen und verbraucherfreundliche Preise“ hervorbringe.
Dies ist als Wink mit dem Zaunpfahl an die EU-Kommission und insbesondere an Digitalkommissar Günther Oettinger zu verstehen, der in der Vergangenheit einen konsolidierten, gesamteuropäischen Telekommunikationsmarkt gefordert hatte. Die wenigen verbliebenen, dafür aber finanzstärkeren Unternehmen wären dann besser gegen feindliche Übernahmen aus dem nicht-europäischen Ausland geschützt und hätten zudem mehr Möglichkeiten, Mittel für den Breitbandausbau lockerzumachen. Mit Bezug auf die deutsche Vectoring-Debatte hatte Oettinger jüngst jedoch etwas überraschend vor einer „Entwicklung hin zu Monopolen, die niemand will“ gewarnt.
Neue Fragestellungen durch Over-The-Top-Dienste
Auch die Mobilfunkbetreiber würden zum Breitbandausbau beitragen, indem sie zwischen 2013 und 2014 knapp 10.000 LTE-fähige Basisstationen errichtet hätten. Allerdings müssten sie damit rechnen, dass ihnen „neue, innovative Anwendungen“ wie WhatsApp die Butter vom Brot nehmen würden. So scheint der Siegeszug der SMS endgültig vorbei zu sein: Hatten Kunden im Jahr 2012 noch eine Rekordanzahl von knapp 60 Milliarden SMS-Nachrichten verschickt, fiel der Wert im Jahr 2014 auf etwa ein Drittel.
Im Bereich der Telefonie sei eine ähnliche Entwicklung zu beobachten, wenngleich sie – zumindest derzeit – nicht ganz so dramatisch ausfalle. Zwar konnten mobile Sprachminuten den deutlichen Rückgang der Festnetztelefonie ein wenig ausgleichen, insgesamt sei aber ein Rückgang von elf Milliarden abgehender Gesprächsminuten zu beobachten.
Verantwortlich für das Phänomen seien OTT-Dienste (Over The Top) wie WhatsApp oder Skype, die das Internet als Transportinfrastruktur nutzen, ohne sie selbst bereitzustellen. Insbesondere solche Dienste, die „möglicherweise mit einem elektronischen Kommunikationsdienst konkurrieren,“ würden Fragen „nach ihrer wettbewerblichen Wirkung auf klassische Telekommunikationsdienste“ aufwerfen. Hier verweist die Bundesnetzagentur auf ihre Rolle bei der Entstehung eines Konsultationsberichtes, der sich mit der Definition und Reichweite der OTT-Dienste befasst und die Grundlage für die weitere Arbeit im Jahr 2016 lege.
-
: #netzrückblick: Open Data – konkrete Projekte statt abstrakter Diskussionen
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Open Data – konkrete Projekte statt abstrakter Diskussionen Regierungen und Verwaltungen stellen Datenbestände noch zu selten frei und maschinenlesbar zur Verfügung, sagt Julia Kloiber von „Code for Germany“. Die Open-Data-Bewegung habe auch im Jahr 2015 wieder versucht, konkrete Anwendungen zu entwickeln, um auf die Vorteile einer offenen Bereitstellung hinzuweisen.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der achte Beitrag in dieser Reihe.
netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.
Open what?
Open Data bezeichnet die Idee, Datenbestände von Regierungen und Verwaltungen (Open Government Data) offen zur Verfügung zu stellen. Interessierte können für diese Datenbasis Anwendungen schreiben oder auch die Zahlen kritisch hinterfragen und durchleuchten. Dies spricht von Seiten der Politik und Verwaltung möglicherweise neben irrsinnigen Kostenargumenten gegen eine Bereitstellung der Daten. Daher liegt Deutschland beim Zugang zu öffentlichen Dokumenten und sonstigen Informationen im Vergleich hinter Georgien und Hongkong – trotz eigenem Datenportal. Dennoch sollten wir hierzulande bei der Forderung nach freien Daten den Datenschutz nicht vergessen.
Wir haben mit Julia Kloiber über Fortschritte und Ausblicke bei Open Data gesprochen. Sie leitet das Projekt „Code for Germany“ bei der Open Knowledge Foundation Deutschland.
Wie war das Jahr 2015 bisher für die Open-Data-Bewegung?
Julia Kloiber: Auf Bundesebene hat sich leider nicht wirklich viel getan. Wenn ich mir heute Blogbeiträge aus dem Jahr 2012 durchsehe, werde ich immer leicht depressiv, weil die Diskussionen über Open Data einfach immer noch ähnlich laufen. Doch es gibt ein paar positive Entwicklungen: Rheinland-Pfalz hat seit kurzem auch ein Transparenzgesetz, die Deutsche Bahn öffnet sich langsam und veranstaltet schon den dritten Open-Data-Hackathon. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat neben einem Hackathon einen Fonds aufgesetzt, um unter anderem Datenbestände zu öffnen und nutzbar zu machen. Auch in den Städten und Kommunen gibt es viele Menschen, die sich für das Thema einsetzen.
„Die Bundesregierung ignoriert das Thema bisher.“
Problematisch ist jedoch, dass Deutschland immer noch kein Mitglied der Open-Government-Partnership (OGP) ist. Auch die Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 läuft eher schleppend, hier hat man sich zum Ziel gesetzt, zwei Datensätze pro Ministerium zu öffnen. Das stellt sich jedoch als schwieriger heraus als gedacht.
Wo hakt es?
Julia Kloiber: Die Bundesregierung ignoriert das Thema bisher, und es mangelt massiv an Ressourcen. Im Innenministerium gab es zwei Personen, die für den nationalen „Open-Data-Aktionsplan“ zuständig waren. Die sind durch die Ministerien getingelt, wurden jetzt aber auch verlegt oder sind einfach nicht mehr da. Damit gibt es im Moment niemanden, der das Thema im federführenden Ressort bearbeitet. Das ist auch für die Zivilgesellschaft, die viel Zeit und Kraft in die Zusammenarbeit gesteckt hat, sehr irritierend.
Das heißt, da klafft jetzt eine große Lücke. Dabei vergisst die Politik oft, dass die Themen „Open Data“ und „Transparenz“ viele Anknüpfungspunkte zu anderen Themen (wie z. B. Flüchtlingshilfe, Mobilität, Umwelt) haben und bei der Lösungssuche helfen können. Daten als Informationsgrundlage sind hilfreich, um Probleme im Detail zu verstehen – als eine wichtige Basis für die Entscheidungsfindung.
Wo siehst Du Entwicklungspotentiale für das kommende Jahr?
Julia Kloiber: In Deutschland haben wir ein ziemlich fragmentiertes Bild. Einige Länder haben überhaupt keine Informationsfreiheitsgesetze (IFG), andere haben bereits Transparenzgesetze. Die IFG basieren auf dem Prinzip, dass Menschen als Bittsteller zu Behörden gehen und einen Antrag stellen. Das ist oftmals ein langwieriger Prozess und teilweise mit Gebühren verbunden. Ein Transparenzgesetz kehrt das Prinzip um: Behörden müssen aktiv Informationen von „A“ wie „Aktenpläne“ bis „Z“ wie „Zuwendungsbescheide“ in einem Register veröffentlichen.
„Wir wollen in weiteren Städten aktive Gruppen aufbauen.“
Ich wünsche mir, dass Deutschland 2016 der OGP beitritt. Damit müssten wir uns einem konkreten Maßnahmenkatalog verpflichten, um die Transparenz zu fördern. Innerhalb der OGP gibt es auch einen regen Austausch, so dass nicht jedes Open-Data-Rad neu erfunden werden muss.
Es gibt zudem ein gutes SPD-Papier zu einem Transparenz- oder Open-Data-Gesetz. Das liegt quasi in der Schublade, das müsste nur herausgeholt und auf Bundesebene implementiert werden.
Zur Arbeit der Open Knowledge Foundation. Was ist bei „Code for Germany“ für das nächste Jahr geplant?
Julia Kloiber: Wir haben bei „Code for Germany“ mittlerweile zwanzig Open Knowledge (OK) Labs in Städten in ganz Deutschland. Das sind Gruppen von Programmierern, Designern und engagierten Bürgern, die offene Daten in ihren Städten nutzen. Die lokalen Gruppen haben in den letzten eineinhalb Jahren nützliche digitale Tools für ihre Städte entwickelt und damit gezeigt, was aus offenen Daten entstehen kann. Dabei haben sie gute Beziehungen zu den politischen Vertretern und Verwaltungsmitarbeitern aufgebaut. Die Landesregierung in NRW arbeitet inzwischen an einer Open-Data-Strategie, dort gibt es regelmäßig informelle Treffen mit den OK Labs.
Wir wollen in weiteren Städten aktive Gruppen aufbauen. Außerdem wünsche ich mir, dass wir wegkommen von abstrakten Begrifflichkeiten – ohne konkreten Bezug interessieren sich nur wenige für Open Data. Vielmehr geht es darum, was sich damit machen lässt.
Das sehen wir auch in unserem Projekt „Jugend hackt“. Bei diesen Programmierwochenenden entwickeln junge Geeks gemeinsam mit Mentoren neue Ideen, Anwendungen und Tools – auf Basis offener Daten. Nächstes Jahr werden wir das auch ausweiten und vermehrt junge Leute auf die Frage aufmerksam machen: Wie kannst du deine Fähigkeiten im digitalen Bereich für dich, deine Nachbarschaft und die Gesellschaft nützlich einsetzen?
Welche konkreten Projekte willst Du als Positivbeispiele ins Jahr 2016 mitnehmen?
Julia Kloiber: Wir müssen nicht nur den Bürgern, sondern auch der Politik zeigen, welche positiven Effekte Open Data auf Wirtschaft und die Effizienz von Verwaltungen hat. Hier gilt es, das abgekaute Narrativ „Deutschland hinkt bei Open Data hinterher“ zu verlassen. Jetzt geht es darum, was wir von den Fortschritten im internationalen Ausland lernen können.
Konkrete Beispiele
Anhand des Mobilitätsbereichs lässt sich gut erklären, warum Open Data Innovationen fördert. So generieren in Städten, in denen die Daten über den öffentlichen Nahverkehr offen verfügbar sind, einfach Start-Ups neue Anwendungen. Damit entsteht ein Vielfaches an Tools und Services für Nutzer. In Magdeburg haben zwei Studenten aus dem OK Lab eine Anwendung entwickelt, die einfach die nächste Abfahrt auf Basis des Standorts ausgibt. Die bereits bestehende Nahverkehrsanwendung in Magdeburg war ihnen viel zu komplex für ein simples System von Bussen und Straßenbahnen.
Ein weiteres Beispiel: In vielen Städten gibt es relativ wenige Luftmessstationen. In Stuttgart und anderen Städten haben Engagierte das Thema Luftqualität angepackt und Do-it-yourself-Kits für Feinstaubsensoren entwickelt. Die so gesammelten Daten werden an die Stadt zurückzugeben.
Vielen Dank für das Interview.
Vielen Dank an Hanne Bohmhammel für die Unterstützung bei der Transkription des Interviews.
-
: Vectoring: Monopolkommission befürchtet Technologiemonopol der Deutschen Telekom
Kabelverzweiger im Straßenbild. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/protonotarios/5947201549/">Ιωάννης Πρωτονοτάριος</a> : Vectoring: Monopolkommission befürchtet Technologiemonopol der Deutschen Telekom Die Monopolkommission warnt vor einem „Quasi-Monopol der Deutschen Telekom“ im Nahbereich der Hauptverteiler, sollte der Vectoring-Entwurf der Bundesnetzagentur in der vorliegenden Form verabschiedet werden. Der Entwurf lege jenen Wettbewerbern die Hürden zu hoch, die Kabelverzweiger eines Hauptverteilers mit Vectoring ausbauen möchten, heißt es im heute veröffentlichten Sondergutachten „Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel.“ Die unabhängige Monopolkommission berät die Bundesregierung und das Parlament hinsichtlich Wettbewerbsrecht und Regulierung.
„Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur – anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 – nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern“, kommentierte der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer. Zwar dürfen auch Wettbewerber einzelne Kabelverzweiger in einem Anschlussbereich für die exklusive Nutzung reservieren, müssen jedoch deutlich höhere Auflagen als die Telekom erfüllen, um den Zuschlag zu erhalten.
Benachteiligte Wettbewerber
So sieht der Entscheidungsentwurf den 23. November 2015 als Stichtag vor, zu dem ein Konkurrent mehr Kabelverzweiger als die Telekom im jeweiligen Ausbaugebiet mit Vectoring versorgen muss. Angekündigte, aber noch nicht realisierte Ausbauvorhaben bleiben dabei außen vor. „Mit einem solchen vergangenheitsorientierten Entscheidungskriterium werden die bestehenden Marktstrukturen weitgehend zementiert,“ schlussfolgern die Wettbewerbshüter und fordern die Bundesnetzagentur auf, zumindest auch solche Projekte bei der Vergabe mit zu berücksichtigen, die zum Stichtag verbindlich in der Vectoring-Liste angemeldet waren.
Zudem müssen alternative Netzbetreiber beim Erstausbau eines Kabelverzweigers im Nahbereich entsprechende Projekte bis Ende 2017 abschließen, wohingegen der Telekom ein Jahr mehr Zeit eingeräumt wird. Und während Mitbewerber notariell beurkundete Verpflichtungserklärungen abgeben müssen, reicht von Seiten der Telekom eine schlichte Absichtserklärung aus. Um dieses wettbewerbsrechtliche Manko zu beseitigen, „sollte die Bundesnetzagentur von der Deutsche Telekom dieselben Verbindlichkeitsanforderungen einfordern wie von den alternativen Netzbetreibern.“
Unmut erregte überdies die Praxis, dass nach wie vor die Telekom die Vectoring-Liste führt, in die auch ihre Wettbewerber Ausbauprojekte eintragen. Diese wäre besser bei der Bundesnetzagentur oder bei „unabhängigen Dritten“ aufgehoben. Und auch ein von der Telekom gewünschter öffentlich-rechtlicher Zusagenvertrag, dem die Bundesnetzagentur bislang nicht ablehnend gegenübersteht, „würde eher Rechtsunsicherheiten hervorrufen als Rechtssicherheit schaffen.“
Verkauf der Telekom-Anteile des Bundes
In ihren Bedenken zum Regulierungsentscheid sieht sich die grüne Sprecherin für Digitale Infrastruktur, Tabea Rößner, bestätigt und kündigte an, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Digitale Infrastruktur eine Selbstbefassung zu beantragen. „Die Bundesnetzagentur täte gut daran, die finale Entscheidung nicht übers Knie zu brechen, sondern Anregungen wie aus der Monopolkommission in ihre Diskussion mit einzubeziehen,“ erklärte die Abgeordnete in einer Aussendung.
Wohlwollend sieht sie den Wunsch der Monopolkommission, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom „zeitnah zu veräußern“ – die gleiche Forderung hatte die grüne Bundestagsfraktion in einem aktuellen Positionspapier ebenfalls aufgestellt. „Wie der Fall Vectoring zeigt, ist es ordnungspolitisch kritisch, wenn der Bund gleichzeitig Anteilseigner und Regulierer ist,“ so Rößner. Der zu erwartende Gewinn von etwa 10 Milliarden Euro „sollte in den Breitbandausbau investiert werden.“
-
: #netzrückblick: Ein Blick in unseren Maschinenraum
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Ein Blick in unseren Maschinenraum Zum Ende des Jahres wollen wir nicht nur einzelne Themenbereiche im #netzrückblick zusammenfassen, sondern auch das Jahr für netzpolitik.org Revue passieren lassen. Gestern haben wir schon ein paar kuriose Kommentare und Briefe veröffentlicht. Heute wollen wir einen Blick in die Statistiken wagen: Welche Blog-Beiträge wurden am meisten aufgerufen und kommentiert? Welcher Beitrag ging viral?
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der siebte Beitrag in dieser Reihe.
Blog: Die beliebtesten Artikel des Jahres
Wenig überraschend ist, dass die Beiträge zum #Landesverrat die Top-Ten-Liste dominieren, so taucht die Veröffentlichung der Ermittlungen ganz oben auf und auch die zwei Artikel, um die es ging, sind in der Liste zu finden. Daneben waren die Meldungen zu den mitlauschenden Samsung-Fernsehern, der Urheberrechts-Debatte in Folge der Abmahnung des TV-Moderators Jan Böhmermann und der Wechsel von Piraten-Politiker Christoph Lauer zu Springer sehr beliebt.
Weil viele unser Besucher*innen mit gutem Recht entsprechende Tools blockieren, haben wir keine zuverlässigen Zahlen über die Artikelzugriffe. Daher wollen wir hier nur die Top-Ten der meistgeklickten Beiträge veröffentlichen.
- „Verdacht des Landesverrats“: Generalbundesanwalt ermittelt doch auch gegen uns, nicht nur unsere Quellen
- Samsung warnt: Bitte achten Sie darauf, nichts Privates vor unseren SmartTVs zu erzählen
- Großbritannien möchte wirksame Verschlüsselung verbieten: WhatsApp & Co. in England bald geblockt?
- Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“
- Abmahnung von Urheberrechtsverletzer Böhmermann: wie könnte eine Lösung aussehen?
- Neuer Job, neue Meinung: Piraten MdA Christopher Lauer ist jetzt für Leistungsschutzrecht
- Verfassungsschutz stellt Strafanzeige: Generalbundesanwalt ermittelt wegen unserer kritischen Berichterstattung
- Nach Spontandemonstration: Erstmals massenhafte Beschlagnahme von Mobiltelefonen in Leipzig
- Kein Anschluss unter diesem Flüchtling – Markierung von Rufnummern
- Unser Report deckt auf: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel
Blog: Die Kommentarschlachten des Jahres
Den ersten Platz bekommt nicht etwa ein #Landesverrats-Artikel, sondern der Beitrag von Leonhard Dobusch zur Urheberrechts-Causa Böhmermann im Januar – im Moment mit ganzen 201 Kommentaren. Knapp darauf folgt der Artikel, der die Ermittlungen gegen Markus, Andre und die unbekannten Quellen öffentlich machte, sowie auf dem dritten Platz die damit zusammenhängende wahrscheinliche Überwachung unserer Redaktion durch das BKA.
Twitter: Retweeten gegen #Landesverrat
Neben #Landesverrat war auf Twitter auch die Vorratsdatenspeicherung ein großes Thema. Folgende vier Tweets von @netzpolitik wurden dabei am häufigsten weiterverbreitet:
Facebook: Was war am viralsten?
Auch bei Facebook sind wir mit einer Seite vertreten. Die meisten in der Redaktion stehen dem zwar skeptisch gegenüber, aber wir erreichen noch einmal neue Leute, die sich sonst nicht soviel mit Netzpolitik beschäftigen. Der Landesverrat war auch bei den Likes unserer Facebook-Seite zu bemerken: Von einem Tag auf den anderen kam es bei den Likes fast zu einer Verdoppelung.
Bei Facebook kommen naturgemäß vor allem Bilder und Texte mit Empörungsfaktor gut an. Die Karikatur zu #Landesverrat erreichte zum Beispiel eine halbe Million „Unique Users“, während ein normaler Beitrag so um die 30.000 bis 40.000 User erreicht. Hier die vier am meisten geklickten Beiträge:
-
: Berlin will auch digitale Hauptstadt werden
: Berlin will auch digitale Hauptstadt werden
Berlin will jetzt auch eine digitale Hauptstadt werden. Dazu haben der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller und der Präsident der Technischen Universität Berlin Prof. Dr. Christian Thomsen die Agenda „Berlin auf dem Weg zur Digitalen Hauptstadt“ veröffentlicht. Darin fehlt kein trendiges Buzzword, von Smart City bis Industrie 4.0 ist alles dabei.Konkret möchte Berlin die erste Stadt werden, wo 5G flächendeckend ausgerollt wird. Berliner freuen sich schon darauf, möglicherweise wird damit in vielen Gegenden und im ÖPNV das derzeit häufig vermisste 4G direkt übersprungen. Auch sollen 30 neue Professuren geschaffen und „herausragende Persönlichkeiten als Visiting Fellows in die Hauptstadt geholt“ werden. Interessant klingt die Investition von fünf Millionen Euro in die „Open-Access-Kultur“:
Die beteiligten Berliner Hochschulen wollen dafür bei der Einstein Stiftung ein Zentrum „Digitale Zukunft“ beantragen, das sich deutschlandweit zum einmaligen hochschulübergreifenden Nukleus für Digitalisierung entwickeln soll. Bereits jetzt liegen die Förderzusagen für mehr als 20 Professuren aus der Wirtschaft und von außeruniversitären Einrichtungen vor. Parallel dazu wird das Land Berlin seine Open-Access-Kultur massiv vorantreiben. Der Finanzumfang für diese drei Projekte beträgt pro Jahr rund 5 Millionen Euro.
Und:
Geplant ist ebenso ein gemeinsamer Antrag der Berliner Universitäten und der Charité für die neue Runde der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern, die Bewerbung um ein nationales Internet-Institut beim Bundesbildungsministerium und die Gründung eines digitalen CityLabs. In den Labs sollen künftig zu den Themen Digitalisierung und Smart City anwendungsbezogene Lösungen erarbeitet und erprobt werden. Ein gemeinsamer Ort in der Stadt soll das Lab, das Open-Access-Büro sowie die Geschäftsstelle des Einstein-Zentrums beherbergen.
Und das sind die zehn Punkte:
01. Berlin schafft 30 neue IT-Professuren
02. Berlin beantragt bei der Einstein Stiftung ein Zentrum „Digitale Zukunft“
03. Berlin holt die besten digitalen Köpfe in die Hauptstadt
04. Berlin setzt auf Zukunftstechnologie 5G
05. Der Wissenschaftsstandort Berlin stärkt seine E‑Health-Kompetenz
06. Berlin verbessert Perspektiven für Frauen in der IT-Forschung
07. Berlin bewirbt sich um Exzellenz-Projekte
08. Berlin stärkt digitale Inhalte in der Aus- und Weiterbildung
09. Berlin stellt Weichen für ein digitales CityLAB
10. Berlin richtet seine Förderangebote auf Digitalisierung ausHätte man auch früher drauf kommen können, aber besser spät als nie. Wir lassen uns mal überraschen.
-
: #netzrückblick: Eine kleine Auswahl an Leserbriefen und Kommentaren
: #netzrückblick: Eine kleine Auswahl an Leserbriefen und Kommentaren
Uns erreichen jeden Tag eine Vielzahl an Leserbriefen und Kommentaren. Ab und an sammeln wir besondere Perlen davon. Leider fehlt uns die Zeit, alles zu beantworten. Viele Kommentare löschen wir auch sofort und posten sie auch nicht hier, da sie eindeutig rassistisch, menschenfeindlich oder noch beleidigender sind. Auch die diversen Morddrohungen löschen wir in der Regel sofort. Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der sechste Beitrag in dieser Reihe.
Was dieses Jahr auch massiv zugenommen hat, sind viele persönliche Schicksale, häufig Probleme mit der Justiz oder individuelle Überwachungsparanoia. Wir bekommen teilweise ganze Prozessakten zugeschickt, in der Regel geht es dabei gar nicht um Netzpolitik. Hier gibt es einen kleinen Auszug ausgewählter Beiträge, um Euch die Vielfalt aus dem täglichen Wahnsinn zu zeigen, indem sich unsere Redaktion befindet. Auf zahlreiche Einsendungen über persönliche Schicksale haben wir in der Auflistung mal verzichtet.
Beliebtes Thema für Leserbriefe sind Chips, die nach Ansicht von immer mehr Menschen heimlich eingepflanzt werden:
„hallo Leute, stimmt das, dass die EU still und heimlich beschlossen hat,einschl. Deutschland natürlich .… dass alle Babys in der EU ab Januar 2015 (verschiebt sich auf Januar 2016) mit dem RFID-Chip versehen werden sollen .… und dann die Erwachsenen .… angeblich läuft es in den USA bereits seit Mai 2013 ??? Nicht nur, dass dann alle gechipte Skaven sind, sondern es soll ja auch alles Geld gerüber laufen, sprich .…. man kann von heute auf morgen das Konto auf Null stellen und man braucht dann keine Drohnen mehr ????“
Unsere Berichterstattung hilft auch bei anderen Fächern:
Ich hätte fast vergessen, mich bei @netzpolitik für deren Berichtbestattung zu bedanken. Hat mir in der Englisch-Klausur heute geholfen ^^
Bei Leserbriefen ist auch das Thema Religion sehr beliebt:
Sehr geehrte Frau Kurz,
wir sind uns nie persönlich begegnet, und dennoch fühlte ich mich in den letzten Tagen irgendwie gedrängt, Ihnen einmal zu schreiben. Als interessierter „Zeit“-Leser habe ich bei der Lektüre der letzten Ausgabe zum ersten Mal von Ihnen erfahren und großen Respekt vor Ihrer Vita bekommen. Seither habe ich mir immer wieder einmal die Frage gestellt, was Sie wohl dem christlichen Glauben abgewinnen können und ob Sie eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus haben. Nach meiner Überzeugung ist der persönliche Glaube an Jesus Christus und seinen stellvertretenden Opfertod am Kreuz und ein Eingeständnis und Bekenntnis der eigenen Schuld heilsnotwendig und Voraussetzung dafür, die Ewigkeit bei Ihm zu verbringen.
Sehr geehrte Frau Kurz, mein Gebet ist es, dass Gott Ihnen und allen in Ihrer Familie noch diesen rettenden Glauben schenken möge und wir uns einmal im Himmel wiedersehen. Mit den Zeilen von Spitta, die mir vor einiger Zeit einmal begegnet waren und die mich sehr berührt hatten, wünsche ich Ihnen Gottes Segen und für Ihre sicher sehr herausfordernden Aufgaben die nötige Kraft und Gesundheit.
Hochachtungsvoll
Andre Schulz, Vorsitzender des Bundes der Kriminalbeamter auf Facebook:
OMG ist das schlecht! Soviel dummes Zeug auf einen Haufen habe ich ja längst nicht mehr gelesen und ich dachte, ich hätte dazu alles gelesen. Fehlender kriminalistischer und juristischer Fachverstand lässt sich halt nicht kompensieren. Da helfen auch zusammengeschusterte Pseudoweisheiten nicht…
Etwas irritiert waren unsere Redakteurinnen, woanders lesen zu müssen, dass sie Teil eines Boys Club seien:
An Netzpolitik.org macht mir so einiges Bauchschmerzen: Dass es ein Boys‘ Club ist. Permanenter Circle Jerk. Dass dort im generischen Maskulinum geschrieben wird [Edit: nicht nur]. Dass dort weiße Leute mit Dreadlocks schreiben. Hallo 2015. Und noch einiges andere, um das es hier heute nicht geht.
Per Mail erfuhren wir, dass wir sogar Bestandteil von Gehaltsverhandlungen seien (Leider wissen wir nicht, wie sie ausgegangen sind, wir haben natürlich die Daumen gedrückt):
„Für eure hervorragende und extrem wichtige, gesellschaftliche Arbeit, wird es demnächst von mir 50€ monatlich (als Dauerüberweisung) geben. Momentan sinds noch 10. Aber nur unter der Voraussetzung, dass ich morgen bei meinem Chef eine Lohnerhöhung durchgeboxt kriege. Also drücke ich die Daumen für mich und euch.“
netzpolitik.org kills the Fernseh-Star:
Ich halte den Müll in BILD, Focus etc. nicht aus, den Fernsehr habe ich gegen netzpolitik.org ersetzt. Noch 2005 fande ich diese Seite so lala, mitlerweilen dank NSA liebe ich euch und – zugegebenermaßen – den Mut, sich nicht einschüchtern zu lassen. Vielen Dank ans netzpolitik-Team, ihr seid Redakteure, die es bisher so in Deutschland wohl echt fehlten.
Landesverrat gibts gar nicht! (Stellvertretend für zahlreiche ähnliche Einreichungen):
aus dem Verteiler habe ich heute die Nachricht erhalten, daß die Bundesanwaltschaft über den Verfassungsschutz gegen Sie ermittelt. Ich stelle Ihnen zu Ihrer Verteidigung einige Ausarbeitungen in den Anhang. Diese Ausarbeitungen zeigen klar auf, daß die BRD nie ein Staat war, daß die Präambel aus 1990 ein einziges Lügengespinst ist, daß der 2+4 Vertrag und der Einigungsvertrag juristisch nichtig sind und etwas ganz besonderes, den möglichen Weg aus diesem ganzen Dilemma, den viele andere nicht aufzeigen, weil sie von den Verbrechern gesteuert sind. Und wir, daß bedeutet wenige ehrlich und aufrichtige Deutsche, haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht bereits angetreten, brauchen dafür aber stärkere Unterstützung um den Weg durch das Dickicht der Lügen bereiten zu können. Sollten Sie weiteres Interesse an dem Weg durch das Dickicht der Lügen haben, können Sie sich sehr gern wieder zurückmelden.
Im Sommer haben wir uns geweigert, uns vom russischen Staatsmedium RTdeutsch instrumentalisieren zu lassen, die unangemeldet bei uns im Büro standen, schon vor der Begrüssug anfingen zu filmen und uns zum Thema Pressefreiheit interviewen wollten. Das führte zu einer Vielzahl an Anrufen (Teilweise mit viel Geschrei und Beleidigungen), noch mehr Mails und erbosten Blogposts, die uns insgesamt in der Tonalität darin bestärkten, die richtige Entscheidung getroffen zu haben (Wir haben auch mit anderen Staatsmedien nicht geredet, deren Staaten in diversen Pressefreiheitsrankings dreistellige Zahlen erreichen). Lustig finden wir auch, dass auf mehr als zehn NSA-kritische Artikel ab und an auch was zu Russland kommt. Offensichtlich werden wir hier von den Kommentatoren nicht gelesen oder diese WahrheitTM wird erfolgreich verdrängt. Hier eine kleine Auswahl:
Euch zwei Früchtchen sollte man mal richtig den A… Versohlen. Schämt Euch. Hoffentlich schnappen Euch mal ein paar Iraker dann könnt Ihr sehen was das bedeutet.
Ihr habt dem russischen fernsehen kein interview gegeben. Bravo ihr Faschos! Gut zu wissen dass ihr doch nicht so tolle menschen seit, sondern ein haufen schwuler grüner die die welt in gut und böse einteilen. Jetzt könnt ihr ja den Amerikanern ein Interview geben oder den Ukrainischen Nazis oder Klassiker wie der Bild oder Welt. Ich hasse Russlandfeinde und deshalb könnt ihr was erleben wenn ihr euch im Raum Stuttgart blicken lässt. Dann mach ich euch zu Putin-Verstehern
Schöner PR Gag das Ganze. Nur langsam fliegt alles auf. Da bleib ich lieber bei Sputnik und RT bevor ich mir ein von Staat finanziertes Propaganda Konstrukt wie Netzpolitik rein ziehe
„Netzpolitik.org“ ist der Fake schlechthin, sobald man mal die Macher hinterfragt. Es ist ein Kaspertheater der Medien, der US-geführten Politik. Wer denen eine Cent spendet, ist zu blöd zum selberdenken. Was glaubt ihr, warum in Berlin so ein schickes Häuschen für den „Verfassungsschutz“/BND etc gebaut wird? Wegen dieser belanglosen Kampagne wird nicht ein Stein zurückgebaut. Weiß doch jeder, dass die Überwachung längst die Möglichkeiten der Stasi mehr als 1000 fach übertroffen hat. Warum? Wem nutzt es? Diese Fragen werden ausgeblendet. Es ist ein Baustein für die Verdunkelung der Kriegsvorbereitung und errichtung der NWO. Aber das Volk wacht auf!
Per Mail (mit einem Heinrich Heine Zitat im Text): „Landesverräter wie euch sollte man in’s KZ sperren !“ Machen Sie lieber ehrenamtlich was Sinnvolles.
Wie können Sie es verantworten von IM Larve Bundespräsident Gauck einen Preis anzunehmen. Sie sind für mich ein gut bezahltes und organisiertes Instrument des gegenwärtigen Systems.…pfui. Googlen Sie mal Adam Lauks und geben Sie den Scheiß Preis öffentlich zurück
Euren RSS-Feed habe ich aus meinem Server gelöscht. Meine Zeit ist mir zu schade um mich mit Atlantikern zu beschäftigen. Fast hätte ich es vergessen, aber Neopresse hat mich wieder darauf
aufmerksam gemacht. Und zack, Euch lese ich nicht mehr.Die antirussische Hetze betreffend, tut das Portal, was es soll und wird entsprechend dafür belohnt. So wurde Netzpolitik.org letztes Jahr zum ‘Journalisten des Jahres 2014‘ gewählt. Wow, für ein kleines, kämpferisches Blog demokratischen Widerstandes nicht schlecht. Als das Blog die Strafanzeige von Range im Netz abgebildet hat, da hing direkt daneben die hierzu verliehene Urkunde. Und noch eine weitere Urkunde hing daneben. Im selben Jahr wurde Netzpolitik.org der Grimme- Preis (Grimme Online Award) verliehen. Wir alle wissen, das Sytem ehrt keine Fremdkörper. Was also dann? Wurde hier ausgewogener und anspruchsvoller Journalismus von zwei jungen Männern geehrt, die einfach nur etwas gegen Russland haben? Hat Range seinen Vorwurf des Landesverrats nach § 94 StGB gegen das Portal aufgebauscht, um im Zuge dieser sogenannten Katalogstraftat § 100 StPO zu aktivieren, um das Blog elektronisch ausleuchten und so an dessen Quellen zu gelangen zu können? Oder tarnt sich hier eine Plattform durch journalistisch gut gestalteten limited hangout, um durch regelmäßig zwischengeschaltete Beiträge ihren Lesern zu insinuieren, wenn aus dieser Quelle Schlechtes über Putin kommt, dann wird es schon seine Richtigkeit damit haben? Ich persönlich tendiere zu Letzterem. Ein ernstzunehmendes Medium wirft nicht so einseitig mit Dreck nach einer Nation, die völlig friedfertig ist, während sie hingegen von einem äußerst aggressiven Staatenbund ständig angegriffen wird in der klar erklärten Absicht, dieses Land zu unterwerfen und auszuplündern.
Daher komme ich zum Fazit: Dieser Blog ist weder alternativ noch neutral, sondern ein grünes Sprachrohr. Und die Aktion dient gerade wohl dazu, den Blog so richtig bekannt und über jeden Zweifel erhaben zu machen. Aber es ist ja klar. Die Machtelite unterwandert das Internet, denn dann brauchen sie sich keine Sorgen machen, dass hieraus etwas Negatives für sie erwachsen könnte. Und daher wette ich jetzt mal: Die Anzeige wird ganz schnell eingestellt werden. Nie im Leben werden Blogger des Mainstreams verurteilt. Niemals!
Uns sind dann wohl leider die Themen ausgegangen:
Sieh mal einer an, kaum sind die Ermittlungen eingestellt gibt es in diesem Blog nichts neues! Es ist dadurch eigentlich klar, dass es sich hier nicht mal andeutungsweise um seriösen Journalismus handelt. Wahrscheinlich sind den „sog. Journalisten“ die Geheimnisverräter ausgegangen (ach wie schade). Der Blog wird jetzt dahin gehen wo er eigentlich schon immer hingehört: Ins Nirwana der wenig genutzten Internet-Adressen. Viel Spaß in der kaum beachteten Welt.
Wir freuen uns auch über Gedichte:
beckedahl, da reimt sich nur : du kannst mich mal.… wer bist du denn, wer warst du denn… niemand den ich wirklich kenn. ein wichtigtuer würd ich meinen, da hilft nur scheiße drüber reimen… ein großkotz, narzist das bist du. kurz aufgeblüht und fort im nu… verschwunden wieder in der gosse… das wars dann mit der beckeposse.…mal kurz schmarotzt und ja nix schaffen…das könnt ihr gut ihr presseaffen…wenns nach euch ging ihr affenzitzen…so würde gott gleich bei euch sitzen… nicht rechts nicht links nicht oben drüber..darunter, das wäre euch bestimmt viel lieber.…in meinen Augen bist du ein: gutmensch, weltretter, schon immer alles bessergewußthaber, ein unersetzlicher, ein gaaaaanz wichtiger, ein in allen lebenslagen ratgebenkönner, ein bist unendlichzählenkönner.… ein Arschloch eben.…..zu antworten brauchst du nicht.… ich werde jedweden kontakt unwahrgenommen löschen.…fieß gell??? das war eine portion eurer eigenen medizin.… ersticke daran…
Es folgen diverse kopierte Seiten mit Auszügen einer Scientology-Seite und anderen Artikeln über Psychopillen.…
Sie geben an, dass Sie in Ihrem Internet-Forum verschwiegene Nachrichten veröffentlichen. Ich kann Ihnen dazu nicht „irgendeine“ Nachricht bieten, sondern das schmutzigste Geheimnis der deutschen Bürokratie seit Gründung der BDR!
Per Post haben wir auch eine umfangreiche Liste verschiedener außerirdischer Lebensformen auf der Erde zugeschickt bekommen. Seitdem wissen wir, dass es 18 verschiedene Vampir-Sorten gibt und die sibirischen Vampire am besten mit Kälte auskommen. Das müssen wir irgendwann nochmal digitalisieren.
Vielleicht hätten wir seine Mail beantworten sollen, aber worum ging es eigentlich?
Was ist los? Ich habe noch keine weitere kindische Email von euch bekommen? Habt ihr keine Lust euch mit kritischen Themen, die die gesamte Menschheit angehen, auseinander zu setzen? Seid ihr so blind? Oder wollt ihr nur weiter Leute, die aufgewacht sind, denunzieren? Von einer Seite wie netzpolitik.org hätte ich eigentlich erwartet, dass man sich ernsthaft mit euch unterhalten kann, egal um was es geht.
Ebenso bei dieser:
Beckedahl! Sie sind nicht o.k.!!! Am 6.9. habe ich Ihnen eine inhaltlich wohl sehr außergewöhnliche mail (einschließlich Anlagen) zugesandt. Diese haben Sie mit der sprichwörtlichen „kalten Schulter“ quittiert. Strenggenommen könnte ich bereuen, mich geistig an Ihre Seite gestellt zu haben. „Sei’s d’rum“, die Strafanzeige gegen Range ist lanciert. (Ich weiß aus eigener multipler Erfahrung, dass in unserem Staat in der Praxis oft moralische und juristische Straftäter an den Schalthebeln der Macht sitzen.) ohne den geringsten freundlichen Gruß an Sie:
Besonders beliebtes Thema ist Überwachungs-Paranoia, man glaubt ja gar nicht, wie viele Staatstrojaner im Umlauf sind:
Mein Internetzugang dürfte wohl frisiert worden sein. Ich glaube ich bin im Netz bekannter, als es den Anschein hat. Deshalb kann ich nur noch um sachdienliche Hinweise bitten, die zur Klärung des Sachverhalts führen.
Vielen Dank!Wir bitten auch darum, nicht plötzlich und unangemeldet mit der kompletten Hardware-Sammlung bei uns im Büro zu stehen, damit wir diese auf Staatstrojaner untersuchen. Erstens machen wir sowas nicht und zweitens hält das nur unsere Arbeit auf. Danke.
Wir könnten soviele Sachen enthüllen!
ich bin nach suche von jemand wie Sie,der keine angst hat Politiker die Wahrheit ins Gesicht zu sagen. ich bin verwandt mit Bismarcks,habe auch dokumete über fälschungen was die Regirung gemacht hat .Soger der Nazi Raubkunst ist von Finanzminister verkauft worden,wie wissen alle,dass gestohlene sachen darf man nicht verkaufen. Politiker sind verreter und Diebe. Wenn Sie interese haben ‚bitte schreiben sie mir. Mein Grossonkel hat für NASA gearbeitet erzehlt viel was da gemacht wird.
Nicht immer verstehen wir jede Einreichung:
Hallo Leute, Ihr werdet mir nicht glauben,Grund:weil eures Wissen,wie auch euer Hirn-Geist nicht ausreichend offen ist,wäre der Hirn min 30%offen,wärt ihr Hellsichtig,damit,wäre euch wie auch jedem die sehr schlimme Sachlage JETZT in BRD,EU- WELT WEIT SEHR KLAR. Tatsachen :hinter allen ‚egal ob Überwachung,sonst Verbrechen stehen ÜRHEBER AUSSERIRDISCHE,ES SIND SEHR BÖSE WESENHEITEN,SIE ARBEITEN MIT GEDANKEN KRAFT UND AUCH MIT ENERGIEN STRAHLEN.DIE MEISTEN SIND TÄTIG IN BRD UND EU,VIELE SITZEN SOGAR IN BEHÖRDEN,AUCH IN FINANZBRANCHEN,BANKEN.geht auf seiten:oscar magoschi suchen,überschrift, pavlo ivanovich,lesen kommentar matthias und matthiad der russe,lesen ‚begreifen,es ist die Wahrheit
Ist das jetzt ein Lob?
ich lobe Sie mit größtem Nachdruck dafür, in Ihren Texten (die ich rezipiert habe) NICHT die primitive “ . Und“-Konstruktion anzuwenden!!! (Bekanntlich ist das Deutsche mittlerweile zerfressen (!) davon, sogar im ehemaligen „Leitmedium“ Spiegel und tagesschau etc. und heute etc..)
Ihre Texte sind im Grunde grammatikalisch und stilistisch PERFEKT!!! Gleichermaßen lobe ich Sie für Ihre Arbeit, das WAHRE Gesicht des Staates zu offenbaren, das weithin im Verborgenen bleibt! (Ich weiß, wovon ich schreibe.) Wäre ich materiell ‚gesegnet’, würde ich Ihnen eine Gratifikation zusenden – doch mit 20 … 40 €uronen ist Ihnen kaum gedient, mir aber etwas geschadet.Nicht alle finden es gut, wenn wir Originaldokumente veröffentlichen:
ich gehöre nicht zu Ihren Bewunderern. Es beunruhigt mich sehr, wie Sie mit vertraulichen Dokumenten umgehen und in Interviews (Deutschland Radio Kultur) anmerken, dass Sie unter Umständen auch „geheime Dokumente“ veröffentlichen würden. In meinen Augen ist die Pressefreiheit nicht das einzige hohe Gut unserer Demokratie.
Das waren nur wenige Ausschnitte. Das lustigste kommt in der Regel immer per Post, aber uns fehlt dann auch die Zeit, das zu digitaliseren.
-
: #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Erbitterter Kampf um Netzneutralität 2015 war das Jahr der Entscheidungen rund um Netzneutralität. Doch während die US-Regulierungsbehörde FCC im Februar starke Regeln zum Schutz des offenen Internets beschlossen hat, konnten sich die EU-Institutionen nicht einmal dazu durchringen, das Wort „Netzneutralität“ in der im Oktober verabschiedeten Verordnung zu erwähnen.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der fünfte Beitrag in dieser Reihe.
So ist es kein Wunder, dass der an entscheidenden Stellen schwammig gehaltene Text förmlich dazu einlädt, beliebig interpretiert zu werden. Kaum einen Tag nach der Abstimmung im EU-Parlament meldete sich etwa Telekom-Chef Timotheus Höttges zu Wort und sprach von einem „ausgewogenen Kompromiss“ – Anlass genug, um die Alarmglocken schrillen zu lassen.
Zwar sei zu bedauern, erklärte Höttges die Sicht der Industrie, dass überhaupt Regeln aufgestellt wurden, die mehr Regulierung bedeuten würden. Gleichzeitig stelle die Verordnung aber sicher, dass weiterhin „innovative Internetdienste“ entwickelt werden könnten und führte als Beispiele unter anderem Videokonferenzen und Online-Gaming an, die man künftig auf bezahlte Überholspuren auslagern könne.
Diese Auslegung erinnert frappant an die des Digitalkommissars Günther Oettinger, der nicht von ungefähr als industriefreundlich gilt. Auch er bezeichnete den Ansatz als „ausgewogen,“ Spezialdienste zuzulassen, um „Innovationsanreize“ für die europäische IT-Industrie zu schaffen.
Solche Vorstöße sind als Kampfansage an die europäischen Regulierer zu verstehen, denen die Aufgabe zufällt, innerhalb der nächsten Monate verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen die nebulösen Passagen des Gesetztextes mit Inhalt füllen und Unklarheiten beseitigen. Beobachter gehen freilich davon aus, dass dies bloß den Ausgangspunkt für lang anhaltende Rechtsstreitigkeiten bilden wird, die auch in den USA auf der Tagesordnung stehen.
Was ist eigentlich Netzneutralität, und warum ist sie so wichtig?
Unter Netzneutralität versteht man das Prinzip, dass jedes Datenpaket gleichberechtigt behandelt wird, unabhängig vom Sender, Empfänger, dem Inhalt oder der Anwendung. Diese grundsätzlichen fairen Ausgangsbedingungen haben bislang gewährleistet, dass sich das Internet zur der Plattform entwickeln konnte, wie wir sie heute kennen.
Neue und unbekannte Anbieter müssen nicht befürchten, von Platzhirschen ausgebremst zu werden, die ihre Inhalte gerne schneller und zuverlässiger an die Nutzer ausliefern würden als die meist finanzschwächere Konkurrenz. Netzanbieter können dann auch nicht die Rolle eines Türhüters einnehmen und an beiden Stellen abkassieren: Bei den Nutzern auf der einen, und bei den Inhalteanbietern auf der anderen Seite.
Erst diese Gleichberechtigung führt zu Wettbewerb und damit zu Innovation. Ein Zwei-Klassen-Netz hingegen verwandelt das Internet in einen Markplatz, der zwangsläufig große Anbieter bevorzugt und es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich macht, selbst darüber zu bestimmen, wo sie sich im Netz aufhalten oder mit wem sie über welche Anwendung kommunizieren.
Wie ist die europäische Regelung zustande gekommen?
Nach der ersten Lesung im EU-Parlament im April 2014, in der die Abgeordneten überraschend starke Netzneutralitätsregeln verabschiedeten, setzte der EU-Ministerrat alles daran, den Gesetzvorschlag wieder zu verwässern. Entsprechend fiel dann auch die Einigung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vom März 2015 aus, die es Netzanbietern unter anderem erlaubt hätte, den Zugang zu legalen Inhalten zu behindern oder gleich ganz zu sperren.
Die folgenden Trilog-Verhandlungen, in denen sich die Kommission, das Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen mussten, waren von der traditionellen Intransparenz geprägt, die dieses Instrument mit sich bringt. Nur Interviews und gelegentliche Leaks brachten ein wenig Licht in den jeweils aktuellen Verhandlungsstand und zeigten, wie wenig die Kommission und der Ministerrat gewillt waren, sich der Position des Parlaments anzunähern.
Ein erstes Etappenziel wurde schließlich Ende Juni erreicht, unmittelbar vor dem Ende der lettischen Ratspräsidentschaft. Günther Oettinger verkündete auf Twitter die Botschaft mit den unglücklich gewählten Worten, „das Ende von Roaming und Netzneutralität“ stehe unmittelbar bevor. Nach weiteren zähen Verhandlungen nickte der wichtige Industrieausschuss (ITRE) des EU-Parlaments den Verordnungsentwurf im Juli und im Oktober ab, bevor er am 27. Oktober in zweiter Lesung das Parlamentsplenum passierte.
Abgeschlossen ist der Prozess damit jedoch noch nicht: Bis Ende August 2016 hat nun das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Zeit, um gemeinsam mit der Kommission verbindliche Leitlinien zu erstellen. Diese sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für die umstrittenen Spezialdienste festlegen, die Regelungen zum Verkehrsmanagement präzisieren sowie die bislang unklar formulierten Anforderungen an den Internetzugang selbst näher definieren.
Die Schwächen der europäischen Regelung hat die Netzneutralitäts-Expertin Barbara van Schewick in einem Gastbeitrag zusammengefasst (hier im englischen Original). Welche langfristigen Folgen unterschiedliche Regulierungsansätze haben, die bis zur Fragmentierung des Internets reichen könnten, zeigt eine Studie von Ben Scott, Jan-Peter Kleinhans und Stefan Heumann, die zudem den weitgehend unregulierten Peering- und Transit-Markt als großes Problem identifiziert.
Von Internet-Taliban, staatlich diktiertem Einheitsnetz und Umweltschutz
Die öffentliche Debatte war von hemmungsloser Polemik geprägt, der man trotz aller Tragik einen gewissen Unterhaltungswert nicht absprechen konnte. Besonders in Erinnerung blieben uns die Aussagen von Günther Oettinger, der der Netzgemeinde „Talbian-artige“ Tendenzen unterstellte und davor warnte, dass Netzneutralität Leben kosten könnte. Der deutsche Branchenverband Bitkom befürchtete negative Auswirkungen auf die Umwelt und stellte zudem die gleichermaßen absurde Behauptung in den Raum, strenge Regeln zur Netzneutralität würden IPTV, also Fernsehen übers Internet, verbieten.
„Eine Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ wünschte sich die Telekom Deutschland von geneigten Inhalteanbietern, um die Qualität des Internets zu sichern. Keinesfalls dürfe es zu einem „staatlich diktierten Einheitsnetz“ kommen, mahnte der Ex-Monopolist – eine Argumentation, die Günther Oettinger dankbar aufgriff und die Debatte aus seiner Sicht zusammenfasste: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
Überhaupt ist es auffällig, wie oft sich die Sichtweise des EU-Kommissars mit der der Telekom-Lobby überschneidet. Überraschen sollte das freilich nicht, schließlich trifft sich Oettinger bevorzugt mit Vertretern der Industrie und schummelt bei der Lobby-Transparenz.
Blick nach außen
In den USA drehte sich alles um die Entscheidung der Regulierungsbehörde FCC, Netzbetreiber unter dem „Title II“ des Telecommunications Act als sogenannte „Common carrier“ neu einzustufen. Erst diese Re-Klassifizierung erlaubte es den Regulierern, Provider wie andere Anbieter grundlegender Infrastruktur wie Wasser oder Gas zu behandeln und gab ihnen die Werkzeuge in die Hand, Regeln zur Netzneutralität zu erlassen. Entsprechend wenden sich die laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Neueinstufung und könnten bis vor dem Obersten Gerichtshof landen. Natürlich hält das aber Netzbetreiber nicht von Versuchen ab, die Regeln durch die Hintertür zu umgehen.
In Indien gab es in diesem Jahr zwar keine einschlägigen regulatorischen Entscheidungen, dafür aber eine äußerst erfolgreiche Kampagne, die sich gegen die Facebook-Initiative internet.org richtete. Das Projekt wollte zwar kostenlosen, aber auf einige Partnerseiten beschränkte Internetzugänge bieten, verlor aber in Folge des öffentlichen Drucks zahlreiche Kooperationspartner. Die Kampagne könnte als Blaupause für andere Länder herhalten, über denen das vermeintlich freie Facebook-Angebot schwebt.
Die Debatte darüber, welche Auswirkungen solche Zero-Rating-Modelle haben können, ist jedoch noch lange nicht beendet. Beispielsweise konnten sich die unabhängig von internet.org vertriebenen Twitter- oder Facebook-Packs am indischen Markt nicht durchsetzen, während die US-Tochter von T‑Mobile mit „kostenlosen“ Musik- und Videostreaming-Angeboten experimentiert – und dabei möglicherweise unbeabsichtigt das Konzept von Datentransferlimits in Frage stellt.
-
: #netzrückblick: Leaks des Jahres 2015
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Leaks des Jahres 2015 Wir werfen einen Blick zurück auf die wichtigsten Veröffentlichungen des Jahres. Viele Dokumente haben in den vergangenen zwölf Monaten ihren Weg zu netzpolitik.org gefunden.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der vierte Beitrag in dieser Reihe.
Zu unserer Haltung gehört, dass wir zu unseren Artikeln in der Regel die passenden Originaldokumente mitveröffentlichen. Das tun wir, um LeserInnen die Möglichkeit zu geben, unsere Arbeit zu hinterfragen. Außerdem sind wir es im Netz gewohnt, auf Originalquellen zu verlinken.
Erfreulicherweise gibt es eine wachsende Zahl anderer Seiten, Plattformen und Medien, die wichtige Dokumente enthüllen. Wir finden es selbstverständlich, Originaldokumente zu veröffentlichen, und würden uns freuen, wenn das im Journalismus irgendwann die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Von den allermeisten Inhalten solcher Dokumente sollte die Öffentlichkeit nichts erfahren. Sie waren nie dazu gedacht, Teil einer offenen, transparenten Debatte zu werden. Somit muss in jedem Einzelfall eine journalistische Abwägung über die Relevanz und den Informationswert dieser Veröffentlichungen getroffen werden. Selbstverständlich ist jede einzelne Veröffentlichung gleichzeitig eine Abwägung in Sachen Quellenschutz.
Freilich stellen die Artikel, die zu den Ermittlungen wegen Landesverrats geführt haben, den Rest der Veröffentlichungen in den Schatten; jedenfalls, was die Auswirkungen angeht. Doch lohnt sich der Blick auf die anderen auch mit der Frage, wie eine kritische demokratische Auseinandersetzung mit dem Handeln von Regierenden ausgesehen hätte, wenn diese Informationen nicht öffentlich zugänglich gewesen wären. Ein Moment, um daran zu erinnern, welche riesigen Dienste WhistleblowerInnen der Öffentlichkeit in diesem Jahr erwiesen haben.
Hier sind einige der wichtigsten Leaks des Jahres chronologisch zusammengestellt.
Leaks des Jahres auf netzpolitik.org
Digitale Agenda
Im Februar wurde uns die Frage beantwortet, ob die Digitale Agenda noch lebt. Damals war sie erst ein knappes halbes Jahr alt, und wir veröffentlichten dazu den Zwischenstandsbericht der Bundesregierung: Das Bundesinnenministerium plant […] in den kommenden drei Jahren bis zu 1,75 Millionen Ehrenamtliche zu finden, die helfen, Bürgerinnen und Bürger „digital mündig“ zu machen.
Geheimer Geldregen
Außerdem erschien im Februar der erste von zwei Artikeln, die der Generalbundesanwalt zum Anlass nahm, Ermittlungen wegen Landesverrats einzuleiten. Darin wurde beschrieben und von uns öffentlich gemacht, mit welchem „geheimen Geldregen“ das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Massendatenüberwachug von Internetinhalten ausgestattet werden sollte. In einem geheimen Haushaltsplan aus dem Jahr 2013 veranschlagte der Inlandsgeheimdienst 2,75 Millionen Euro für den Posten „Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung“. Dadurch sollte insbesondere eine Referatsgruppe finanziert und aufgebaut werden, um die Aktivitäten von Personen im Internet zu verfolgen. Das bestimmende Ziel war dabei:
Um große Datenmengen automatisiert aufbereiten und systematisch analysieren zu können, soll in Kooperation mit externen Stellen aus Forschung und Entwicklung ein System zur Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von großen Datenmengen aus dem Internet entwickelt werden. Damit soll das BfV in die Lage versetzt werden, Massendaten unter den Voraussetzungen der Verschlusssachenanweisung (VSA) auszuwerten und relevante Informationen zu verknüpfen. Damit wird das Ziel verfolgt, bislang unbekannte und nicht offen erkennbare Zusammenhänge zwischen einschlägigen Personen und Gruppierungen im Internet festzustellen. […]
Die gewonnenen Informationen bedürfen aufgrund ihres großen Umfangs einer Vorauswertung mittels intelligenter Werkzeuge.
Erweiterte Fachunterstützung Internet
Im April folgte dann der zweite Teil über die Verfassungsschutz-Einheit zur „Erweiterten Fachunterstützung Internet“. Das Konzept dieser neuen Referatsgruppe und ihren Personalplan veröffentlichten wir, um die Arbeit eines Geheimdienstes zu thematisieren, der trotz der Snowden-Enthüllungen 75 neue Spione einstellte, um massenhaft Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie „verdeckte Informationen erheben“ zu können:
Die TKÜ-Anlage PERSEUS dient im Rahmen der individuellen, anschlussbasierten Telekommunikationsüberwachung nach dem Artikel-10-Gesetz sowohl der Aufbereitung und Auswertung der klassischen Telefonie (z. B. Sprache, Telefax, SMS) wie auch der erfassten Internetkommunikation (z. B. E‑Mail, Chatprotokolle, Websessions und Dateitransfere).
MAD und Pressefreiheit
Mitte Mai veröffentlichten wir, wie der Militärgeheimdienst MAD deutsche Journalisten einschüchtern sollte. Teile des Bundesverteidigungsministeriums werteten die negative Berichterstattung um ihr Standardgewehr sowohl als Kampagne gegen die Rüstungsfirma Heckler & Koch als auch gegen die Bundeswehr an sich:
Als Hersteller des Pannengewehrs G36 war Heckler & Koch so genervt von öffentlicher Berichterstattung, dass man Anzeige stellte und darauf drängte, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst auf die Journalisten anzusetzen. Detlef Selhausen, damaliger Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des Verteidigungsministeriums machte sich dieses Anliegen zu eigen und bat MAD-Präsident Ulrich Birkenheier, aktiv zu werden – zum Schutz von Bundeswehr und Heckler & Koch.
Prüfbericht zur BND-Abteilung „Technische Aufklärung“
Nachdem Zeit Online im selben Monat gemeldet hatte, dass der BND monatlich 1,3 Milliarden Metadaten an die NSA weiterleitete, griffen wir das gerne auf und lieferten Hintergründe und Originaldokumente aus dem Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten:
Die Datenschutzbeauftragte schrieb weiterhin, dass sie „keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten […] rechtfertigen zu können“. Eigentlich dachte sie, dass die Überwachung in Bad Aibling „gerade noch den rechtlichen Grenzen […] gerecht werde“ – aber da die Abteilung Technische Aufklärung „willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor [ihr] zurückgehalten habe“, „müsse ich mein Fazit revidieren“.
PR-Strategie zum No-Spy-Abkommen
Kurz darauf stellte sich im Juni heraus, dass sich das Bundeskanzleramt in Sachen Transparenz wieder einmal vergaloppiert hatte. Das No-Spy-Abkommen, das die Bundesregierung mit den USA schließen wollte, war vor allem eines: viel heiße Luft. Als es dem Bundeskanzleramt dann um die Ohren flog, versuchte es, Negativschlagzeilen zu verhindern. Wir veröffentlichten die interne Kommunikationslinie der PR-Strategie:
Die Verhandlungen mit den USA zu einer Vereinbarung zwischen BND und NSA zur künftigen Ausgestaltung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit sowie zu einer politischen Erklärung, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, haben einen kritischen Punkt erreicht.
Fragenkatalog der Bundesnetzagentur
Dem Bundeskanzleramt war der Fragenkatalog zu kritisch, den wir deswegen im Juli veröffentlichten: Die Bundesnetzagentur wollte einst der Geheimdienst-Spionage nachgehen, aufklären und herausfinden, ob und welche Internetfirmen mit Geheimdiensten kooperieren. Sie wurde aber dann vom Bundeskanzleramt zurückgepfiffen, denn kritische Fragen dürften entweder nicht mehr gestellt oder nicht ehrlich beantwortet werden. Wir berichteten über das Gebaren des Kanzleramts und über den Fragenkatalog:
6. Können Sie mit den öffentlich bekannt gewordenen Bezeichnungen/Decknamen/Codename etwas anfangen?
Verizon Business, Codename: „Dacron“,
British Telecommunications („Remedy“),
Vodafone Cable („Gerontic“),
Global Crossing („Pinnage“),
Level 3 („Little“),
Viatel („Vitreous“) und
Interoute („Streetcar“).Cyberwar-Leitlinie
Ebenfalls im Juli: Die Bundeswehr organisiert sich neu, für offensive Angriffsfähigkeiten im ‚Cyberraum‘. Eine entsprechende Leitlinie des Verteidigungsministeriums haben wir an dem Tag veröffentlicht, als die Landesverrats-Ermittlungen gegen uns bekannt wurden. Das Internet soll damit zum Schlachtfeld werden. Nach eigener Bezeichnung rüstet sich die Bundeswehr damit zum „Kampf in der fünften Dimension“:
Der Cyber-Raum stellt mit seinen Chancen und Risiken eine Herausforderung dar, der sich die Bundeswehr intensiver stellen muss, um ihre Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, ist zu prüfen, ob absehbar strukturelle Anpassungen erforderlich sind, um die Bundeswehr in diesem Bereich zur erfolgreichen Operationsführung im Informationsraum und den durch diesen verbundenen Dimensionen Land-Luft-See-Weltraum zu befähigen.
Strategische Initiative Technik
Im September veröffentlichten wir die Pläne des Bundesnachrichtendienstes, seine Überwachungskapazitäten auszubauen. Der Bundesnachrichtendienst sieht die geheimdienstlichen Fähigkeiten, die Edward Snowden enthüllt hatte, offenbar als Machbarkeitsstudie und rüstet für 300 Millionen Euro seine Kapazitäten auf. Der BND will künftig „auf Augenhöhe mit den westlichen Partnerdiensten“ mitspielen:
Der BND befindet sich mit seinen Planungen im Gleichklang mit anderen Nachrichtendiensten. Zur Vermeidung eines Verlusts von wichtigen Aufklärungsfähigkeiten und zur Begegnung neuartiger Bedrohungslagen haben unsere Partnerländer hohe Investitionen in ihre Nachrichtendienste getätigt […] Sollte der BND nicht nachziehen und seine Fähigkeiten auf den Stand der Technik bringen, droht er hinter Länder wie Italien oder Spanien zurückzufallen, mit negativen Folgen für den Erkenntnisaustausch in der Gemeinschaft und der Gefahr einer Isolation.
HBW-Kriterienkatalog
Schließlich haben wir im Dezember offengelegt, anhand welcher Kriterien der BND Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Befragungen ausgewählt. Daran wird deutlich, wie allgemein gehalten der Kriterienkatalog war und wie leichtfertig Informationen an den Geheimdienst weitergegeben wurden. Das steht der Aussage entgegen, dass eine Pauschalübermittlung von Anhörungsprotokollen betreffender Asylbewerber nicht stattfand. Aus internen E‑Mails, die wir dazu veröffentlichten, geht hervor, dass sich selbst das Bundesinnenministerium nicht ganz sicher darüber war, …
… nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage die pauschale Übermittlung an den BND erfolgt bzw. wie erklärt sich der Widerspruch zwischen eigeninitiativer und pauschaler Übermittlung?
Der Öffentlichkeit zugespielt
In vielen Fällen haben wir durch Veröffentlichung von Originaldokumente Transparenz geschaffen und Verhandlungspositionen offengelegt, so auch bei der Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, bei der Einführung der Netzneutralität und bei der Vorratsdatenspeicherung. In diesen Auseinandersetzungen wurde mit schmutzigen Mitteln gekämpft, was wir zum Anlass nahmen, die Lobbyargumente und Lügen durch Leaks als solche sichtbar zu machen.
Daneben haben in diesem Jahr auch viele andere Organisationen und Plattformen Dokumente zu netzpolitischen Themen veröffentlicht. So würden wir heute weitaus weniger über Details der NSA-Überwachungen und über die Verstrickungen des BND wissen, wenn Wikileaks nicht eine Reihe von Details öffentlich gemacht hätte.
Doch abgesehen von Geheimdiensten und den aktuellen Skandalen darum, spielten HinweisgeberInnen und weitergegebene Dateien eine wichtige Rolle. Beispielsweise halfen sie, die Verhandlungen über eine europäische Datenschutzverordnung transparenter zu machen oder dabei, Diskussionen über EU-Gesetzesvorhaben wachzuhalten. Es folgt eine kurze Auflistung einiger wichtiger Veröffentlichungen im Jahr 2015, über die wir bei netzpolitik.org berichtet haben. Ergänzungen dazu gerne in den Kommentaren.
Leaks zu Handelsabkommen
Neue TiSA-Dokumente: Protokolle der Lobby-Treffen seit 2012,
Pläne der EU-Kommission zum Urheberrecht geleakt: Ideen für Harmonisierung und der Geist des LSR für Presseverleger,
TPP-Kapitel zu Immaterialgüterrechten auf Wikileaks: More of the Same [Update],
Wikileaks veröffentlicht TISA-Papiere.Leaks zu NSA-Selektoren
Abhörziel Auswärtiges Amt: Wikileaks veröffentlich weitere Selektoren,
WikiLeaks veröffentlicht Selektoren und Abhörprotokolle: Kanzleramt und Regierung schon seit Jahrzehnten abgehört,
Wikileaks veröffentlicht 29 Telefonnummern brasilianischer Regierungs- und Finanzvertreter, die durch die NSA überwacht wurden,
Neues Überwachungsprotokoll geleakt: NSA hörte Gespräche des Kanzleramtes ab,
NSA überwachte französische Staatsspitze.EU-Vorhaben
Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen,
Politico Europe: EU-Kommission mit Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzungen, Terrorismus und dokumentierten Kindesmissbrauch?,
EU-Datenschutzreform: Je länger es dauert, desto mehr wird der Datenschutz aufgeweicht (Update: Mit Dokumenten),
Entwurf für EU-Richtlinie: Europäisches Parlament arbeitet an fünfjähriger Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (Updates),
Leak aus Trilogverhandlungen zur EU-Datenschutzreform: Sägen an den Pfeilern des Datenschutzes.Die ersten Beiträge im #netzrückblick haben sich mit dem EU-Datenschutz und den Schurken des Jahres 2015 beschäftigt. Im dritten Teil geht es um das Thema Freie Software.
-
: #netzrückblick: Interview mit Matthias Kirschner – Freie Software im Jahr 2015
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Interview mit Matthias Kirschner – Freie Software im Jahr 2015 Auf politischer Ebene habe sich im Jahr 2015 nicht viel getan, während Unternehmen das Potential Freier Software zunehmend erkennen. Doch werde das Thema durch die Verhandlungen über TTIP und TiSA auch immer komplexer, es gebe noch viele offene Rechtslücken. So stellt Matthias Kirschner die Entwicklungen im Bereich Freie Software im Jahr 2015 dar.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der dritte Beitrag in dieser Reihe.
Viele Menschen verwenden Freie Software jeden Tag: Wir durchforsten mit Mozillas Firefox das Web, verschlüsseln mit GnuPG unsere Mails, arbeiten mit LibreOffice an Dokumenten, die Android-Mobiltelefone in unseren Taschen basieren auf dem Linux-Kernel.
Freie Software umfasst jedoch einiges mehr als diese alltägliche Verwendung: Wir haben nicht nur das Recht, sie frei zu beliebigen, friedlichen Zwecken zu nutzen, sondern auch, ihren Quellcode zu studieren, sie zu verbessern und weiterzugeben – das sind die vier Freiheiten.
Was sich nun konkret im Bereich Freie Software getan hat, haben wir Matthias Kirschner gefragt. Matthias ist Präsident der Free Software Foundation Europe (FSFE).
„Du darfst mit deinem Eigentum machen, was du willst.“
Wie war das Jahr 2015 für die Freie Software bisher?
Matthias Kirschner: Es ist leider nicht so viel vorangegangen wie erhofft. Obwohl das Thema „Freie Software“ im Koalitionsvertrag stand, ist bundespolitisch gar nichts passiert. In Deutschland gibt es noch immer – anders als in Italien, Schweden und jetzt auch Frankreich – keinen Rahmenvertrag, dass erst auf Freie Software zurückgegriffen werden muss.
Doch gibt es immer mehr Unternehmen, die Freie Software einsetzen, um weniger abhängig von Softwareanbietern zu sein. Erst vergangene Woche habe ich von einem großen deutschen Unternehmen erfahren, das intern eine Richtlinie hat, andere als Freie Software nur in begründeten Einzelfällen einzusetzen. Von dieser Entwicklung profitieren Anbieter, die den Support oder Betrieb für Freie Software anbieten.
Daneben hat Julia Reda Ende letzten Jahres im EU-Parlament das FOSSA-Projekt angestoßen. Das ist ein Programm zur Auditierung von Freier Software, für das eine Million Euro zur Verfügung steht. Wir hoffen, dass das nicht nur viel Papier produziert, sondern dass da etwas entsteht, von dem andere Mitgliedstaaten und Organisationen in der EU auch profitieren werden.
Die Free Software Foundation Europe setzt sich für Freie Software in Europa ein – was waren eure Erfolge im Jahr 2015?
Matthias Kirschner: Wir haben dieses Jahr das PDF-Readers-Projekt abgeschlossen. Das hört sich zunächst vielleicht langweilig an, wir haben uns darin gegen Werbung für unfreie PDF-Betrachter auf Webseiten öffentlicher Verwaltungen eingesetzt. Aber 1.125 Webseiten von öffentlichen Verwaltungen haben dies dann auf unsere Initiative hin geändert.
Im Mai haben wir zum „International Day Against DRM“ ein Statement zur Einschränkung von technischen Einschränkungen veröffentlicht, die Forderung nach dem sog. „Right to Tinker“ („Recht auf Tüfteln“). Denn wir können mit unseren Geräten, unseren Computern, also unserem Eigentum nicht mehr das tun, was wir wollen. Das Ziel ist, dass jeder seine eigene Hard- und Software verändern und das Ergebnis wieder verkaufen kann. Fragen in den Bereichen Gewährleistung und Haftung sollten uns nicht aufhalten: Es gibt bestimmte Bereiche, da können Modifikationen gefährlich für andere sein, aber der Standard sollte sein, mit seinem Eigentum machen zu können, was man will.
Hast du das Gefühl, dass sich durch Snowden seit Mitte 2013 etwas an der Bedeutung von Freier Software geändert hat?
Matthias Kirschner: Ja, durch Snowden haben mehr Menschen von den Problemen gehört. So gab es 2014 mehr Spenden für Projekte und Organisationen, die Verschlüsselung verbessern und sich politisch für digitale Bürgerrechte engagieren. Inzwischen lässt dies etwas nach. Aber die Snowden-Enthüllungen sind eben in der Welt: Im Europäischen Parlament und in der EU-Kommission ist durch Snowden viel im Bewusstsein hängengeblieben.
Zunehmende Abstraktheit des Themas
Wie blickst du in das Jahr 2016? Welche Themen werden oder bleiben wichtig?
Matthias Kirschner: In den letzten Jahren wurden netzpolitische Themen wie Freie Software politisch immer komplexer. Die tauchen zum Beispiel in den geheimen Verhandlungen zu TTP, TTIP und TiSA auf. Es ist sehr viel schwerer, Menschen daran interessiert zu halten, wenn etwas auf einer höheren, abstrakteren politischen Ebene passiert. Deswegen ist es auch so wichtig, genügend Ressourcen zu haben, um daran arbeiten zu können.
Wir wollen sicherstellen, dass Software, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, auch unter einer freien Lizenz zur Verfügung steht – dies betrifft sowohl Kommunen, die Bundesregierung, die Europäische Kommission, aber auch Forschungseinrichtungen. Umso modularer diese Software dann entwickelt wird, umso mehr kann diese auch von anderen für ähnliche Zwecke verwendet werden.
Dazu kommt das „Recht auf Tüfteln“, das immer stärker auch in der EU bedroht ist. Wenn das Tüfteln oder Basteln erschwert wird, schadet das nicht nur Bürgern, sondern auch Unternehmen. Denn es sollte doch keine rechtlichen Schwierigkeiten geben, wenn ein Unternehmen ein Produkt hinsichtlich der Privatsphäre der Nutzerinnen verbessert.
Vielen Dank für das Gespräch und alles Gute für das kommende Jahr!
Die ersten Beiträge im #netzrückblick haben sich mit dem EU-Datenschutz und den Schurken des Jahres 2015 beschäftigt.
-
: EU-Kommission kritisiert Gesetz-Entwurf zur Verschlimmbesserung der Störerhaftung
Vertretung der EU-Kommission in Berlin. : EU-Kommission kritisiert Gesetz-Entwurf zur Verschlimmbesserung der Störerhaftung Heute Nacht findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung der geplante Reform des Telemediengesetzes statt, um die Störerhaftung zu verschlimmbessern. Die Debatte ist für 23:30 Uhr angesetzt und wird „zu Protokoll“ gegeben. Mit anderen Worten: Es lohnt sich nicht, um 23:30 Uhr auf bundestag.de den Stream zu schauen, weil die Reden vorab abgegeben werden und niemand sie vorliest.
Mit der ersten Lesung geht der Reformvorschlag der Bundesregierung in die parlamentarische Debatte über. Für den 15. Dezember ist eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss geplant. Theoretisch könnte das Gesetz noch in der Woche vor Weihnachten in zweiter und dritter Lesung abgestimmt werden, so dass es kommendes Jahr in Kraft treten kann.
Über die Kritik an der Verschlimmbesserung haben wir ausreichend geschrieben. Heute veröffentlichen wir ein internes Schreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung, in dem die EU-Kommission das Gesetz kritisiert und auf mögliche Grundrechtsverletzungen hinweist. Das Schreiben findet sich im Volltext weiter unten.
Deutliche Kritik der EU-Kommission
Inhaltlich sagt die EU-Kommission recht deutlich, dass der geplante § 8 TMG (WLAN-Störerhaftung) wegen der vorgesehenen Betreiberpflichten (angemessene Sicherungsmaßnahmen und Rechtstreueerklärung) gegen Artikel 12 der E‑Commerce-Richtlinie verstößt. Danach sind Access-Provider nämlich ohne weitere Voraussetzungen von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter freizustellen. Der Punkt ist ein starkes rechtliches Argument gegen die Betreiberpflichten.
Außerdem sieht die Kommission auch Probleme im Hinblick auf Art. 16 der EU-Grundrechte-Charta (Recht auf unternehmerische Freiheit). Die Betreiberpflichten schränken nach Ansicht der Kommission die Freiheit von Access-Providern ein, ihr Geschäftsmodell frei zu gestalten. Solche Einschränkungen wären zwar grundsätzlich möglich, nur müssen sie dann auch verhältnismäßig sein. Dazu gehört, dass die Maßnahmen zu dem eigentlichen Zweck (hier: Verhinderung und Verfolgung von Rechtsverletzungen) zumindest irgendwie wirksam sein (Geeignetheit und Erforderlichkeit). Genau das bezweifelt die Kommission und möchte deshalb von der Bundesregierung nähere Ausführungen dazu hören. Tatsächlich trägt natürlich die Verschlüsselung des Netzes und das Vorschalten der Rechtstreueerklärung („Lügenseite“) überhaupt nicht zur Verhinderung oder Verfolgung von Rechtsverstößen bei. Aus dem gleichen Grund sieht die Kommission auch das EU-Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt.
Kritisch ist die Kommission auch bei der geplanten Änderung des § 10 TMG (Hostproviderhaftung). Danach soll die Kategorie eines „gefahrgeneigten Dienstes“ eingeführt werden. Für diese Dienste soll die bisherige Haftungsprivilegierung in § 10 TMG nicht mehr gelten. In dieser Änderung sieht die Kommission einen Verstoß gegen Art. 14 E‑Commerce-Richtlinie, der eine solche Differenzierung nicht vorsieht. Die Richtlinie macht abschließende Vorgaben dazu, wann solche Dienste haftungsbefreit sind. Die geplante Änderung des TMG überschreitet nach Ansicht der Kommission diese durch die Richtlinie gezogene Grenze.
Außerdem weist die Kommission noch darauf hin, dass der EuGH ohnehin demnächst eine Entscheidung zur Haftung von Access-Providern treffen wird. Die Kommission wird außerdem Ende 2015 eine Bewertung der Rolle von Plattformen und Onlinemittlern im Zusammenhang mit der Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz einleiten. Als Ergebnis könnte der europäische Rechtsrahmen für die Haftung von Hostprovidern reformiert werden.
Kritik von Digiges und Freifunk
Im Vorfeld der heutigen ersten Lesung haben die Digitale Gesellschaft und der Förderverein freie Funknetze in Pressemitteilungen nochmal auf die wesentlichen Kritikpunkte hingewiesen.
Digitale Gesellschaft: WLAN-Störerhaftung – Parlament muss dringend nachbessern
„Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik. Die vorgesehenen Bedingungen für die Haftungsfreistellung verstoßen gegen das Europarecht und verhindern faktisch den Betrieb offener Funknetze. Hier muss das Parlament dringend nachbessern, damit wir endlich Anschluss an den international längst üblichen Standard bei freien Netzzugängen finden“, fordert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Freifunk: Fauler Kompromiss beim WLAN-Gesetz: Bundestag muss WLAN-Störerhaftung endlich ganz abschaffen.
In Bezug auf die heutige erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetze (TMG) im Bundestag stellt Christian Heise, Vorstandsmitglied des Fördervereins freie Netzwerke e. V. fest: „Das aktuelle Gesetz würde ganz klar zum Gegenteil vom im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau von offenen WLANs und der Schaffung von Rechtssicherheit für Funknetzwerke führen und Deutschland bei der Digialisierung weiter ausbremsen“.
Bemerkungen der Europäischen Kommission zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes
Im Rahmen des durch Richtlinie 98/34/EG festgelegten Notifizierungsverfahrens notifizierten die deutschen Behörden der Kommission am 15. Juni 2015 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes.
Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber zum Zwecke der Festlegung der Haftungsregelung für Rechtsverletzungen durch Nutzer ihrer WLAN-Dienste als Zugangsanbieter anzusehen sind und es werden die Bedingungen für Haftungsprivilegien festgelegt. Im Entwurf wird ebenfalls der Umfang der Haftungsprivilegien für Hostprovider festgelegt, die einen besonders gefahrgeneigten Dienst anbieten.
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 98/34/EG hat die Prüfung des Entwurfs die Kommission zur Abgabe der folgenden Bemerkungen veranlasst.
1. ENTWURF DER ÄNDERUNGEN VON ARTIKEL 8 DES TELEMEDIENGESETZES
Laut dem durch den notifizierten Entwurf eingeführten Artikel 8 Absatz 4 des Telemediengesetzes können Diensteanbieter, die „Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen“, nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden‚ wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter „angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewahrt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“.
Laut Artikel 12 der Richtlinie 2000/31/EG über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) [ABl. L 170 vom 17.7.2000. S. 1], der in Deutschland durch Artikel 8 des Telemediengesetzes umgesetzt wurde. ist die einzige Bedingung für Diensteanbieter der „reinen Durchleitung“, um die Ausnahmeregelungen von der Haftung in Anspruch zu nehmen, dass sie in keiner Weise mit der übermittelten Information in Verbindung stehen. Dies bedeutet unter anderem, dass sie die von ihnen übermittelte Information nicht verändern. Eingriffe technischer Art im Verlauf der Übermittlung gelten nicht als Veränderung, da sie die Integrität der übermittelten Informationen nicht verändern. Die Bestimmungen gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Entwurfs scheinen über die Bestimmungen bezüglich der Haftung für die reine Durchleitung gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hinauszugehen. da durch sie zusätzliche Bedingungen zu den ausdrücklich in Artikel 12 der Richtlinie festgelegten auferlegt werden.
Diesbezüglich möchte die Kommission in Erinnerung rufen, dass obwohl es nach Erwägungsgrund 48 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr den Mitgliedstaaten gestattet ist, von Diensteanbietern zu verlangen, die nach vernünftigem Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfaltspflicht anzuwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern, dies nur für diejenigen Diensteanbieter gilt, die Informationen der Nutzer ihres Dienstes hosten, d. h. für die durch Artikel 14 der Richtlinie abgedeckten Diensteanbieter.
Die Haftungsbedingungen für WLAN-Diensteanbieter könnten möglicherweise ebenfalls Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Artikel 16 und 11 der EU-Charta der Grundrechte (unternehmerische Freiheit und Freiheit der Meinungsäußerung) aufwerten. So könnte in der Tat argumentiert werden, dass durch die mit dem Entwurf eingeführten Bestimmungen in Artikel 8 Absatz 4 WLAN-Diensteanbietern weitere Bedingungen auferlegt werden, die Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell und ihre unternehmerische Freiheit haben. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass WLAN-Diensteanbieter im Zweifelsfall übertriebene Maßnahmen ergreifen, um die Haftung gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Entwurfs zu umgehen, was Auswirkungen auf die Freiheit, Informationen zu empfangen und weiterzugeben haben könnte. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass – während Artikel 52 Absatz 1 der EU Charta vorsieht, dass die von der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten, einschließlich der unternehmerischen Freiheit, eingeschränkt werden können – solche Einschränkungen nur vorgenommen werden dürfen, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen. Nach diesen Bestimmungen ist es unter anderem erforderlich, dass die vorgeschlagene Maßnahme ausreichend effektiv ist, um einen effektiven Schutz des betreffenden Allgemeininteresses oder der betreffenden Grundrechte zu gewährleisten. Die Kommission hat Zweifel daran, dass die vorgeschlagenen Vorschriften hinsichtlich angemessener Sicherheitsmaßnahmen und einer Erklärung über die Einhaltung durch die WLAN-Nutzer (vorgeschlagen unter Artikel 8 Absatz 4) erforderlich und geeignet sind, um das Ziel einer Verhinderung von Rechtsverletzungen zu erreichen.
Angesichts des erklärten Ziels der Gewährleistung der Rechtssicherheit in Bezug auf die Haftung von WLAN-Betreibern möchte die Kommission daran erinnern, dass der Europäische Gerichtshof dieses Problem gegenwärtig anlässlich des vom deutschen Landgericht München I eingereichten Vorabentscheidungsersuchens (Rechtssache C‑484/14, McFadden} prüft und seine in Kürze erscheinende Auslegung des EU-Rechts bei der Anwendung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr von den deutschen Behörden berücksichtigt werden müsste.
Schließlich geben die deutschen Behörden in der Begründung des notifizierten Entwurfs an, dass durch diese Bestimmungen der bereits im Rahmen der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz kodifiziert wird, der die Frage angemessener Maßnahmen, die ein WLAN-Diensteanbieter ergreifen muss, betrifft. Zu diesem Punkt würde die Kommission weitere Erläuterungen begrüßen.
2. ENTWURF DER ÄNDERUNGEN VON ARTIKEL 10 DES TELEMEDIENGESETZES
Laut dem durch den notifizierten Entwurf eingeführten Artikel 10 Absatz 2 des Telemediengesetzes wird in Bezug auf besonders gefahrgeneigte Dienste vermutet, dass der Diensteanbieter Kenntnis von Tatsachen oder Umständen, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, hat. In Artikel 10 Absatz 2 wird unter den Ziffern 1–4 festgelegt, wann ein besonders gefahrgeneigter Dienst vorliegt.
Gemäß den Erklärungen der deutschen Behörden zum notifizierten Entwurf besteht die Absicht dieser neuen Bestimmung darin, die Haftung von Hostprovidern zu klären, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es immer einfacher wird, in einem größeren Ausmaß geistige Eigentumsrechte im Internet zu verletzen. Es wird beabsichtigt zu verdeutlichen, dass eine tatsächliche Kenntnis im Sinne von Artikel 14 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vermutet wird, wenn ein Geschäftsmodell zum Großteil auf Urheberrechtsverletzungen beruht.
Gemäß Artikel 14 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die durch Artikel 10 des Telemediengesetzes in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist der Anbieter eines Hostingdienstes unter der Bedingung nicht für die gespeicherten Informationen verantwortlich, dass er keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information hat. Darüber hinaus muss der Anbieter, sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt, unverzüglich tätig werden, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, um von der Haftung freigestellt zu werden. Dieser Artikel wurde vom Europäischen Gerichtshof in verschiedenen Urteilen ausgelegt, zum Beispiel C‑324/09 (L’Oreal gegen Ebay) oder bei den verbundenen Rechtssachen C‑236/08 bis C‑238/08 (Google France gegen LVMH). Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr besagt in Erwägungsgrund 44: „Ein Diensteanbieter, der absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen, leistet mehr als „reine Durchleitung“ und „Caching“ und kann daher den hierfür festgelegten Haftungsausschluss nicht in Anspruch nehmen“. Angesichts dessen scheinen die Bestimmungen von Artikel 10 Absatz 2 über die Bedingungen gemäß Artikel 14 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs hinauszugehen.
Was die durch Artikel 10 Absatz 2 eingeführten Konzepte betrifft, möchte die Kommission die deutschen Behörden auffordern zu erläutern, was unter „in der Regel“ zu verstehen ist (und ob Ausnahmen dazu vorgesehen werden) sowie was unter „rechtswidriger Speicherung“ und „weit überwiegender Zahl“ zu verstehen ist. Abschließend nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass sich Artikel 10 Absatz 1 Ziffer 4 auf Fälle bezieht, in denen „keine Möglichkeit besteht, rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten entfernen zu lassen“. Die Kommission möchte die deutschen Behörden auffordern zu erläutern, in welchem Verhältnis zum bestehenden Verfahren hinsichtlich des Wahrnehmens und Ergreifens von Maßnahmen gemäß Artikel 14 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr dies steht.
3. DIE BEVORSTEHENDE BEWERTUNG DER ROLLE VON PLATTFORMEN UND ONLINEMITTLERN DER KOMMISSION
Die Kommission nutzt diese Gelegenheit, um die deutschen Behörden daran zu erinnern, dass die Kommission sich verpflichtet hat, vor dem Ende 2015 eine umfassende Bewertung der Rolle von Plattformen und Onlinemittlern einzuleiten, die sich unter anderem damit befasst, „wie illegale Inhalte im Internet am besten bekämpft werden können“. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, eine weitreichende öffentliche Konsultation einzuleiten, die Fragen im Zusammenhang mit der in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegten Haftungsregelung und „ob Mittlern mehr Verantwortung übertragen und größere Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung ihrer Netze und Systeme auferlegt werden sollten“ umfasst. Diese umfassende Bewertung kann gegebenenfalls zu einer Initiative für eine Rechtsvorschrift bezüglich der Haftung von Mittlern führen.
-
: #netzrückblick: Schurken des Jahres und ihre netzpolitischen Siege
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Schurken des Jahres und ihre netzpolitischen Siege Wer hat die größten Siege davongetragen? Wer hat im zurückliegenden Jahr netzpolitische Dammbrüche zu verantworten und die Tore zum Sündenpfuhl der digitalen Unfreiheit aufgestoßen? Wo wurden denn die wahren Erfolgsmeldungen produziert, die nicht als solche erkennbar waren?
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der zweite Beitrag in dieser Reihe. Darin geht es diesmal um die digitalen Schurken des Jahres.
Netzpolitik besteht nicht das ganze Jahr aus Prozessen und Verfahren, aus Gesetzen, Normen, Software, Programmen und Anwendungen. Mitunter sind ganz reale Menschen für die Ereignisse des Jahres 2015 verantwortlich. Schlussendlich muss Bilanz gezogen werden, was die Rückschläge des Jahres waren, um die Herausforderungen für 2016 zu kennen. Zeit für einen persönlichen Jahresabschluss-Rant, um elf europäische Claqueure der Überwachungshysteriker zu würdigen.
# Hans-Georg Maaßen
Der feinsinnige Niederrheiner war lange als Humorist unbekannt. Doch wir haben selten so gelacht wie bei seiner Inszenierung des „Landesverrats“. Damit machte er sich bundesweit einen Namen als ehrgeiziger Strippenzieher einer der gekonntesten Polit-Possen des Jahres. Seinen Versuch, WhistleblowerInnen und JournalistInnen einzuschüchtern, hat er politisch weitgehend unbeschadet überstanden, inszenierte sich zuletzt gar als Opfer einer Verleumdung. Mit einem neuen Selbstbewusstsein kann er so ins nächste Jahr starten. Aber welchen Sieg hat er zu vermelden? Das von ihm geleitete Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekam mehr Befugnisse durch ein Reförmchen verschafft. Die V‑Leute des BfV dürfen jetzt ganz legal Straftaten begehen, und der Informationsfluss zu Polizei und Landesbehörden wurde „verbessert“.
# Die drei Tenöre
Die Anti-Aufklärer im Geheimdienstuntersuchungsausschuss ölen sich zum Jahresausklang in der Kaschemme „Black Hole“ mit dem Blended-Malt „Monkey Shoulder“ die Stimmen. Philipp Wolff, Johannes Eisenberg und Peter Graulich haben mit ihrer Kakophonie der Verschleierung den NSAUA zur Zirkusmanege verkommen lassen. Der Vertreter des Bundeskanzleramtes Wolff, BND-Zeugenbeistand Eisenberg und Selektorenbeauftragter und Profi-Kopierer Graulich lieferten ein fortwährendes Hintergrundgeräusch, das schmerzhaft am Demokratieverständnis der ZuschauerInnen kratzte: „Nicht Untersuchungsgegenstand“, „Nur in nichtöffentlicher Sitzung“, „Dafür gibt es keine Aussagegenehmigung“. Wohl orchestriert sprangen die ZeugInnen auf das Podest, machten Sitz, Platz und Männchen. Die Drei tönen nicht laut, aber perfekt abgestimmt und eingespielt. Dabei kam kein Zweifel auf, dass
das Publikumder Deutsche Bundestag zu ihrer Untermalung anwesend ist – und nicht der Transparenz wegen.# Thomas de Maizière und Heiko Maas
Dieses Duo hat 2015 sein Karmakonto zum Überlaufen gebracht. Maas konnte zusätzlich neue Maßstäbe im unter Sozialdemokraten geübten professionellen Umkippen setzen. Der Innenminister konnte dagegen „systematische und grundlegende Sabotage“ der EU-Datenschutzgrundverordnung für sich verbuchen. Weitere Heldendaten waren die Vorratsdatenspeicherung und Markierung von Flüchtlings-Handyanschlüssen. Nebenbei wurde Datenhehlerei als Straftatbestand eingeführt und der Whistleblowerschutz noch verschlechtert. Von beiden haben wir gelernt, dass die Wiedererweckung eines verfassungsrechtlich höchst problematischen Überwachungsvorhabens nicht mal mehr rational begründet werden muss. Gut, dass wir auch nicht nach den Rechtfertigungen für ihr politisches Handeln zu fragen brauchen, denn die Antwort würde uns nur unnötig verunsichern.
# Ursula von der Leyen
Heimlich still und leise begibt sich die Bundeswehr auf eine Reise. Zum nächsten Kriegsschauplatz, dem „Cyber-Raum“. Die Verteidigungsministerin hatte im Februar bei ihrer Rede in München schon den Weg geebnet für den Krieg in der „fünften Dimension“. Dann machte sie im April ernst mit der Cyber-Leitlinie der Bundeswehr. Seitdem treibt sie den Umbau der Armee voran, um für die „Cyber-Kriegsführung“ gewappnet zu sein. Genauso entscheidend wie diese Neuorganisation ist ein Sieg, den sich von der Leyen persönlich ans Revers heften darf: Niemand redet darüber, denn eine Empörung, dass die Bundeswehr für offensive digitale Angriffe aufrüstet, ist jedenfalls ausgeblieben. Bonuspunkte kann von der Leyen ernten, weil sie ihren lieben WählerInnen klarmachte, die Diskussion um Killerdrohnen sei nun lange genug geführt worden, nun werde endlich gekauft. Nur wer die Raketen von den Drohnen auf den Kopf bekommt, das mochte sie nicht sagen. Aber es werden schon die Richtigen sein, deswegen schwieg sie sicher auch zur Beihilfe zum Mord via Ramstein.
# Theresa May
Als langfristigen Wintervorrat hatte die britische Innenministerin eine PR-Kampagne der Geheimdienste angelegt, um in der heißen Phase der Parlamentsauseinandersetzungen über das neue „Investigatory Powers“-Gesetz davon zehren zu können. Dadurch ist es ihr ebenfalls gelungen, einer öffentlichen Debatte den richtigen Spin zu verpassen. Die Zustimmung im britischen Unterhaus gilt jedenfalls als Formsache. Dankend nahm sie auch die Morde von Paris an und nutzte sie ohne jede Scham für ihre politischen Überwachungsziele.
# Günther Oettinger
Er hat uns nichts vorgemacht. Seit Januar hat er sich immer wieder klar gegen die Netzneutralität bekannt. Wegen der selbstfahrenden Autos, die aber, wie Hersteller versicherten, gar kein Internet brauchen. Bilderreich hat uns der talibaneske Digitalkommissar der Herzen irrlichternd Katastrophenszenarien beschrieben und Lobbyargumente der Telekommunikationsindustrie wiedergekäut, mit denen die Netzneutralität schleichend abgeschafft wird. Immer wieder war er im zurückliegenden Jahr mit Ideenreichtum gesegnet und wurde nicht müde, die Debatte um ein freies Internet mit Absurditäten zu ergänzen. Nicht unverdient ist er deshalb im Jahr 2015 Preisträger des österreichischen „Scheiß-Internet“-Awards geworden. Keine Hoffnung macht uns, dass Oettinger im kommenden Jahr für die EU-Urheberrechtsreform zuständig sein wird.
# Timotheus Höttges
Zur Siegesfeier im Cyber-Ressort der EU-Kommission wird bestimmt auch Telekom-Chef Höttges eingeladen werden, wenn er nicht ohnehin als „Spezialdienst“ verkleidet durch die Hintertüre hereinschleicht. Höttges gehört durch das Netzneutralitätsvotum des EU-Parlaments definitiv zu den Gewinnern des Jahres, diesen ganzen kleinen schmarotzenden Start-ups zum Trotz. Seine Siegesgewissheit war schon am Tag nach der Parlamentsentscheidung erkennbar. Da musste er sich keine Mühe mehr geben, zu verbergen, welches schöne neue Süßigkeitenland sich nun vor ihm eröffnet. Nicht unwesentlich tragen die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur und die Auftritte der US-Tochter T‑Mobile zur Partylaune bei.
# Recep Tayyip Erdoğan
So deplatziert wie ein Tweet von Erika Steinbach stolpert der türkische Staatspräsident in die Partystimmung zur Jahrendzeitsause. Die Musik ist kurz aus, alle Anwesenden schauen irritiert umher. Dann lachen alle gelöst und liegen sich kurzerhand wieder in den Armen. Natürlich hinkt der Vergleich mit dem Tweet. Schließlich hat – im Unterschied zu Niveau – das internationale Ranking der Pressefreiheit ein unteres Ende der Skala. Bemerkt Erdogan das etwa nicht? Nein, es scheint ihm egal zu sein, welchen Platz die Türkei dabei einnimmt: 2015 blieb es bei Platz 149 von 180. Der türkische Staatspräsident kann sich das erlauben. Kein europäischer Staats- und Regierungschef wird ihn zur Zeit dafür kritisieren. Stattdessen wird er von ihnen hofiert, während die türkische Polizei einen Fernsehsender stürmt und Rechtsanwälte auf offener Straße erschossen werden. Wir erinnern uns auch, dass der türkische Staat in diesem Jahr einmal mehr Twitter, Youtube und Facebook sperren ließ und regelmäßig JournalistInnen wegen Verunglimpfung des Staatspräsidenten anklagt.
So viel menschliche Nähe
Gut, also wärmen wir uns zum Ende dieses Jahres immerhin an den rauchenden, verkohlten Resten, die von der Freiheit im Internet übrig bleiben. Dann finden wir beim Stöbern in unserem Portemonnaie noch ein paar Münzen, die wir an diese Landesverräter von netzpolitik.org spenden, damit das nächste Jahr besser wird.
Der erste Beitrag im netzpolitischen Jahresrückblick ist hier nachzulesen und beschäftigt sich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung. -
: Jeden Tag im Dezember: Unser Rückblick auf das Jahr 2015
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : Jeden Tag im Dezember: Unser Rückblick auf das Jahr 2015 Es ist wieder Zeit, die netzpolitischen Geschehnisse des Jahres Revue passieren zu lassen! Dies wird in diesem Jahr nicht in Form eines „Jahrbuchs Netzpolitik“ geschehen, sondern als täglicher Artikel hier auf dem Blog.
Denn auf Grund der Affäre um den #Landesverrat ist unser Jahresplan in der Redaktion etwas durcheinandergeraten.
Doch wollen wir auch für 2015 die wichtigsten Themen und Debatten noch einmal zusammenfassen und einordnen.
So läuft unser #netzrückblick
Hierfür wird es jeden Tag im Dezember einen Artikel auf unserem Blog geben. Zum einen werden wir die wichtigsten Themen aufgreifen, also unter anderem: Landesverrat, Datenschutzgrundverordnung, Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, Vorratsdatenspeicherung, Nicht-Netzneutralität. Hierzu wird es sowohl einen Rückblick, als auch einen Ausblick geben, etwa in Form eines Interviews. Dabei wollen wir auch für diejenigen unter euch, die vielleicht erst im Laufe des landesverräterischen Jahres zu uns gestoßen sind, etwas mehr erklären als üblich.
Zum anderen haben wir ein paar Spezialartikel auf Lager, etwa: die Leaks des Jahres, Best of Oetti, die Kommentare des Jahres auf dem Blog, ein Ausblick auf den 32C3, unsere Filme und Bücher des Jahres etc. – bis auch dieses ereignisreiche Jahr zu Ende geht.
Also, schaut rein. Morgen geht es los!
Eine Übersicht über alle bisher veröffentlichten Beiträge findet sich auf dieser Überblicksseite.
Spendenaufruf und Archiv
netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns auf ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog, damit es im nächsten Jahr mindestens genauso weitergehen kann – dann aber ohne Landesverrat.
Übrigens: Die Jahrbücher der vergangenen Jahre sind noch immer lesenswert und können hier bestellt/heruntergeladen werden (2012, 2013, 2014).
-
: Debatte zwischen Maaßen vs. Leyendecker über #Landesverrat
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/campact/">campact</a> : Debatte zwischen Maaßen vs. Leyendecker über #Landesverrat Gestern und heute findet im Haus der Bundespressekonferenz die Konferenz „Formate des Politischen: Medien und Politik im Wandel“ statt. Es gibt bereits zahlreiche Audio-Aufnahmen der vielfältigen und mitunter spannenden Diskussionen.
Gestern Abend gab es als Abschluss des ersten Tages eine Debatte zwischen Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und Hans Leyendecker, Journalist der Süddeutschen Zeitung, über „Warum Geheimes (nicht) geheim bleiben muss“. Dabei ging es fast die ganze Zeit um die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns. Die einstündige Diskussion ist hörenswert, weil sie nochmal gut zusammen fasst, was da im Sommer passiert ist. Maaßen fühlt sich immer noch im Recht und sieht sich vor allem als Opfer, weil er ganz unschuldig gewesen und an den Pranger gestellt worden sei. Er hätte auch gerne das Verfahren gegen uns weiter laufen lassen. Da sind wir uns ausnahmsweise einig, wir hätten auch gerne vor Gericht Recht bekommen, mit den Veröffentlichungen nur unseren Job als Journalisten getan und keinen Landesverrat begangen zu haben. Diese Möglichkeit wurde uns leider mit der Einstellung genommen. Hans Leyendecker bedauerte das wohl auch, denn er vertrat die Meinung, dass eine Weiterführung der Ermittlungen den Kopf von Maaßen gekostet hätte.
Wie glaubwürdig agierte Hans-Georg Maaßen?
Wir bekräftigen nochmal unsere Forderung nach Offenlegung des immer noch geheim gehaltenen Gutachten des Verfassungsschutzes an den Generalbundesanwalt sowie die Herausgabe diverser fehlender Vermerke in unseren Ermittlungsakten. Solange das nicht erfolgt, ist die Affäre nicht aufgeklärt und es bleibt der Anschein, dass der Verfassungsschutz nicht an Transparenz interessiert ist und viel stärker die Ermittlungen voran getrieben hat als Maaßen im Nachinein zugeben will.
Ebenfalls unglaubwürdig bleibt die Aussage der Bundesregierung, im Kanzleramt habe es Gespräche zu dem Fall gegeben, aber man würde bei solchen Runden mit Staatssekretären und Geheimdienstpräsidenten leider keine Teilnehmerlisten führen und könne daher leider nicht sagen, wer was wann gewusst habe.
Hier ist die MP3:
Tilo Jung hat das Gespräch auf Video aufgezeichnet:
-
: Oettinger warnt vor Monopol im deutschen Telekommunikationsmarkt
Digitalkommissar Günther Oettinger fand auf der BREKO-Jahrestagung ein dankbares Publikum vor. Bildquelle: Netzpolitik.org : Oettinger warnt vor Monopol im deutschen Telekommunikationsmarkt Vor einer Entwicklung hin zu Monopolen, die niemand wolle, warnte der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger auf der Jahrestagung des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO). Das anwesende Publikum, praktisch alle Konkurrenten der Telekom Deutschland und einhellig gegen die Pläne der Bundesnetzagentur, dem Ex-Monopolisten weitgehend den Nahbereich rund um knapp 8.000 Hauptverteiler zu überlassen, bedachte die Aussage mit lautem Applaus.
Der per Videobotschaft zugeschaltete Oettinger betonte die „überragende Bedeutung“ digitaler Infrastruktur für den digitalen Binnenmarkt. Der Bedarf an Bandbreite werde nicht linear nach oben gehen, sondern „explodieren.“ Die ehrgeizigen Ausbaupläne für die kommenden Jahrzehnte, die europaweit um sich greifen würden, würden aber „einen fairen Wettbewerb zwischen allen Beteiligten“ brauchen. Deshalb seien die nationalen Regulierungsbehörden im Zusammenspiel mit EU-Institutionen gefordert, diesen sicherzustellen.
Freilich sei nicht überall der Breitbandausbau wirtschaftlich lohnenswert. Besonders im ländlichen Raum brauche es deshalb eine „kluge Kombination verschiedener Förderprogramme,“ also etwa Mittel bislang unterversorgter Regionen, Förderungen der einzelnen Mitgliedsstaaten sowie Gelder aus EU-Strukturfonds.
Der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur müsse jetzt von den Mitbewerbern begutachtet werden, entsprechende Stellungnahmen seien erwünscht. Sollte die Bundesnetzagentur im Laufe der nationalen Konsultationsphase am vorliegenden Entwurf festhalten, könne immer noch die EU-Kommission, die notifiziert werden muss, in die Bresche springen. Sie werde dann prüfen, ob die Regulierung genüge oder ob eine Re-Monopolisierung zu befürchten sei.
Bislang hatte Oettinger den aus seiner Sicht fragmentierten europäischen Telekommunikationsmarkt kritisch betrachtet und einen konsolidierten Markt gefordert, der dem internationalen Wettbewerb standhalten könne.
-
: Breitbandausbau: Telekom-Vectoring rückt näher
Screenshot: "Infoblatt Vectoring" des <a href="http://www.breitbandbuero.de/fileadmin/user_upload/PDF/150918_BBB_Infoblatt_Vectoring_WEB.pdf"> Breitbandbüros.</a> : Breitbandausbau: Telekom-Vectoring rückt näher Die Auseinandersetzung, wie Deutschland seine Lücken in der Versorgung mit Breitbandanschlüssen schließen soll, geht in die nächste Runde. Heute hat die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf vorgelegt, der der Telekom Deutschland beinahe exklusiv den Zugriff auf den Nahbereich rund um die Hauptverteiler gewährt. Das alleinige Ausbaurecht, wie von der Telekom gefordert, haben die Regulierer dem Ex-Monopolisten jedoch nicht zugestanden. Solange Wettbewerber bestimmte Auflagen erfüllen, dürfen auch sie den Nahbereich mit Vectoring versorgen und somit Hürden für die Konkurrenz errichten.
„Unser Vorschlag für die künftigen Teilnehmeranschlussleitung-Zugangsbedingungen stellt angesichts der sehr kontroversen Diskussionen über die Einführung der Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einen fairen Kompromiss dar“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und bezog sich damit auf die hitzig geführte Debatte, die die Netzbetreiberbranche in den letzten Monaten ausgefochten hat. Ausgelöst wurde sie durch den Antrag der Telekom vom vergangenen Februar, bis 2018 bundesweit alle Hauptverteiler-Nahbereiche über die Vectoring-Technik anzubinden. Insgesamt handelt es sich um 5,9 Millionen Haushalte, die sich im unmittelbaren Einzugsbereich der knapp 8.000 Hauptverteiler befinden.
Mehr Bandbreite, mehr Tücken
Mit dem Investitionsversprechen wollte die Telekom der Bundesnetzagentur – und der Bundesregierung – den Ausbau von VDSL2-Vectoring im Nahbereich dieser Hauptverteiler schmackhaft machen. Die Technik setzt auf herkömmlichen Kupferleitungen auf und erlaubt Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s im Downstream, solange die Leitungslänge etwa 500 Meter nicht übersteigt. Das macht Vectoring attraktiv für relativ schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau, da zu weiten Teilen bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann – aber nur auf Basis der kaum zukunftsfesten Kupferdoppelader.
Das drängendste Problem der Technik ist jedoch, dass sie ein gleichberechtigtes Nebeneinander mehrerer Anbieter an entsprechend umgebauten Standorten ausschließt. Wettbewerber würden den direkten Zugriff auf die letzte Kabelstrecke zum Kunden verlieren, die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL), und müssten ihre eigene Hardware vom Hauptverteiler abziehen. Investitionen in nicht unerheblicher Höhe wären damit zunichte gemacht.
Vectoring statt entbündelter Leitungen?
Da die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass Vectoring zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Folge sogar die „entbündelte TAL als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen“ wird, hat sie vor wenigen Wochen neue Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung beschlossen. Damit regelt sie die Zugangsbedingungen ins Netz der Telekom.
Neu hinzu kommt erstmals der Bitstrom-Zugang auf Layer-2-Ebene, mit dem Wettbewerber das Signal über Ethernet abgreifen können. So lassen sich Produkte individueller gestalten als über den bisher eingesetzten Layer-3-Bitstrom, der eine Ebene höher auf dem Internet-Protokoll (IP) aufsetzt. Solche Layer-2-Bitstrom-Zugänge dürften die Grundlage für das „lokale virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA)“ bilden, das die Telekom anbieten muss, sobald sie einen Hauptverteiler auf Vectoring umstellt. [Update: Das noch nicht fertig spezifizierte VULA-Produkt ist unabhängig vom Layer-2-Bitstromzugang.]
Auflagen für Mitbewerber
Wie die Bundesnetzagentur betonte, bleibt der Telekom-Konkurrenz die Möglichkeit offen, selbst die Infrastruktur in Beschlag zu nehmen und VDSL2-Vectoring anzubieten – allerdings unter Auflagen. So musste sich das betreffende Unternehmen in einem bestimmten Nahbereich bislang stärker und „damit flächendeckender als die Telekom engagiert“ haben, um den Vectoring-Zuschlag zu erhalten.
Scharf kritisierte das etwa Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): „Während der Ausbau durch die Wettbewerber bis 31. Mai 2016 verbindlich angekündigt und bereits bis 31.12.2017 abgeschlossen sein muss, gilt für die Telekom ein solches Ultimatum nicht, was die Investitionsmittel aus den ländlichen Bereichen abzieht und sogar die Investitionen der Wettbewerber in Fördergebieten gegenüber der Telekom erschwert.“ Beim Entscheidungsentwurf handle es sich deshalb um keinen fairen Kompromiss, anders als es die Bundesnetzagentur darstellen möchte.
Ähnlich gelagert fiel auch die Kritik des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) aus. „Entgegen ihrer heutigen Aussage, ihre Rolle als unabhängiger Regulierer und neutraler Schiedsrichter nicht verlassen zu haben, hat sich die Bundesnetzagentur durch die Berücksichtigung des inhaltlich weitgehend unverbindlichen Ausbauversprechens der Deutschen Telekom ganz offensichtlich auf eine politisch gewollte Entscheidung eingelassen“, sagte BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.
Es sei ein „Unding“, dass Wettbewerbern in der Regel bloß der Rückgriff auf Vorleistungsprodukte bleiben dürfte, die mit dem direkten Zugriff auf die Kupferdoppelader nicht mithalten könnten. „Auf diese Weise werden die deutschen Wettbewerber immer mehr zu infrastrukturlosen Vorleistungsempfängern, die vom Ex-Monopolisten verdrängt werden. Zudem zeigt die Praxis: Monopole führen langfristig zu höheren Preisen und schlechterer Qualität“, erklärte Albers.
Telekom befürchtet mehr Aufwand
Enttäuscht zeigte sich auch die Telekom, die bis zuletzt auf ein exklusives Ausbaurecht gehofft hatte. Man werde nun prüfen, „ob unter diesen Bedingungen tatsächlich alle Nahbereiche versorgt werden können“, teilte uns Telekom-Sprecher Philipp Blank mit. Denn durch die Konkurrenzsituation sei nicht mehr sichergestellt, „dass die notwendige Mischkalkulation aus rentablen und unwirtschaftlichen Gebieten möglich ist“. Zudem müsse man künftig ein weiteres Vorleistungsprodukt zur Verfügung stellen, was insgesamt mehr Regulierung und mehr Aufwand bedeuten würde.
Bundesnetzagentur-Präsident Homann verteidigte den Entwurf und verwies auf die anstehende Konsultationsphase: „Eine abschließende Entscheidung zu den künftigen TAL-Zugangsbedingungen ist noch nicht getroffen worden. Jetzt haben die Marktakteure die Gelegenheit, unsere Vorschläge sorgfältig zu prüfen.“ Nach einer mündlichen Anhörung vor der zuständigen Beschlusskammer am 10. Dezember bleibe den interessierten Parteien noch bis zum 18. Januar 2016 Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen.
-
: IT-Gipfel: Bundesregierung diskutiert gesellschaftlichen Wandel mal wieder fast nur mit Unternehmen
: IT-Gipfel: Bundesregierung diskutiert gesellschaftlichen Wandel mal wieder fast nur mit Unternehmen
Der IT-Gipfel der Bundesregierung krankt seit acht Ausgaben an einem Problem. Bei den gesellschaftlichen Debatten über die Digitalisierung wird vor allem eine Gruppe vermisst: die Zivilgesellschaft, also gesellschaftliche Gruppen, die nicht primär wirtschaftliche Eigeninteressen vertreten. Stattdessen diskutieren Jahr für Jahr vor allem Unternehmen aus dem Dunstkreis von Bitkom mit der Bundesregierung, dazu kommen noch diverse, teilweise ebenfalls wirtschaftsnahe Forschungsorganisationen.Im vergangenen Jahr versprach unser Bundeswirtschaftsminister und 1/3‑Internetminister Sigmar Gabriel, dass zukünftig alles anders werden solle:
„Mit der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung politische Leitlinien für die Digitalisierung formuliert. Mir ist wichtig, dass sich IKT-Branche, Anwender und gesellschaftliche Gruppen wie die Netzgemeinde künftig auf Augenhöhe begegnen, deshalb öffnen wir den IT-Gipfel-Prozess.
Morgen startet in Berlin der neunte IT-Gipfel.
Von der Öffnung des IT-Gipfelprozesses Richtung „Anwender und gesellschaftliche Gruppen wie die Netzgemeinde“ ist aber nichts zu sehen. Denn der IT-Gipfelprozess wird vor allem in sieben „Plattformen“ und einzelnen „Foren“ vorbereitet, die sich an den sieben Handlungsfeldern der Digitalen Agenda orientieren. Wir haben mal beim Bundeswirtschaftsministerium angefragt, wer denn die gesellschaftliche Gruppen in diesem neuen Gipfel seien. Und als Antwort bekommen:
Gesellschaftliche Gruppen auf dem diesjährigen IT-Gipfel sind beispielsweise Initiativen (z. B. Initiative Urheberrecht, IT Völklinger Kreis e. V., Chaos Computer Club), Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Verbraucherzentrale Bundesverband) und weitere Interessierte wie der Deutscher Kulturrat oder Aktivisten für betroffene Belange (z. B. Inklusion und Barrierefreiheit). Diese nehmen erstmals am IT-Gipfel teil.
Da hat man sich große Mühe gemacht, wahrscheinlich sämtliche Teilnehmer zu identifizieren. Der Chaos Computer Club konnte sich nicht daran erinnern, in den Gipfelprozess eingebunden zu sein. Aber er gehört jetzt dazu, weil Frank Rieger am Donnerstag auf einem Panel mit Innenminister Thomas de Maizière diskutiert. Auf den sechs Foren des IT-Gipfels finden wir samt Gewerkschaftsvertretern ganze vier zivilgesellschaftliche Vertreter – unter dreißig Podienteilnehmern.
Auf unsere Rückfrage, welche Stakeholder denn in den Gipfelprozess, der inhaltlich den IT-Gipfel vorbereitet, eingebunden sind, haben wir dann von der Pressestelle keine Antwort mehr bekommen. Also mussten wir das selbst recherchieren und fanden ein umfassendes Dokument (PDF) mit zahlreichen Namen, was wir nun dahingehend ausgewertet haben, welche gesellschaftlichen Gruppen denn wirklich eingebunden sind.
Im Vorwort einer offiziellen Broschüre verspricht Sigmar Gabriel erneut:
Die Neuausrichtung des Gipfels auf die sieben Handlungsfelder der Agenda und ein intensiver Dialog mit den Anwendern von IT unter Einbeziehung gesellschaftlicher Gruppen waren aus meiner Sicht richtige Schritte. Denn die erfolgreiche Gestaltung der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten gemeinsam daran arbeiten.
Zivilgesellschaftliche Vertreter mussten wir mit der Lupe suchen
Praktischerweise kann man auf den darauf folgenden Seiten genau lesen, dass dieses Statement zwar schön klingt, aber nicht der Wahrheit entspricht. Vertreter der Zivilgesellschaft findet man unter den zahlreichen Vertretern von Firmen, Industrie-Lobbyorganisationen, Forschungsgesellschaften und der Bundesregierung nur vereinzelt. Und man muss lange suchen.
Mit anderen Worten: Auch wenn Sigmar Gabriel vergangenes Jahr eine Öffnung versprochen hat, stattgefunden hat sie nicht. Da können auch nicht einzelne Feigenblätter auf den Podien sowie einzelne eingeladene zivilgesellschaftliche Vertreter im Publikum etwas ändern. Wenn man Vertreter der Gewerkschaften rausrechnet, ist die digitale Zivilgesellschaft fast gar nicht eingebunden – also Business-as-usual. Es ist weiterhin ein Zeichen, wie die Bundesregierung den gesellschaftlichen Diskurs der Digitalisierung versteht: als Dialog mit Unternehmen, aber nicht mit der Gesellschaft.
Und hier ist die Übersicht aller Plattformen und Foren
Plattform 1: Digitale Netze und Mobilität
Co-Vorsitzende sind Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Timotheus Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG. Viele Mitglieder, keine Zivilgesellschaft.
Plattform 2: Innovative Digitalisierung der Wirtschaft.
Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sowie Thorsten Dirks, Präsident des Bitkom e. V. und Vorstandsvorsitzender
der Telefónica Deutschland Holding AG. Einziger zivilgesellschaftlicher Vertreter ist Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender des Bundesvorstands ver.di – Dienstleistungsgewerkschaft.Fokusgruppe 1: Digitale Souveränität in einer vernetzten Wirtschaft.
Keine Zivilgesellschaft.
Fokusgruppe 2: Intelligente Vernetzung.
Keine Zivilgesellschaft.
Fokusgruppe 3: Young IT/Mittelstand.
Keine Zivilgesellschaft.
Fokusgruppe 4: Digitalisierung von Dienstleistungen
Nur Frank Werneke, stellv. Vorsitzender ver.di – Dienstleistungsgewerkschaft als Vertreter der Zivilgesellschaft.
Plattform 3: Industrie 4.0
Ganz viele in der Leitung und dazu eine noch größere Liste an beteiligten Forschungsorganisationen und noch mehr Unternehmen. Aber dazwischen findet sich nur die IG Metall als Vertreter der Zivilgesellschaft.
Plattform 4: Digitale Arbeitswelt
Neben Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, gibt es noch Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, als Co-Vorsitzender. Mit Annelie Buntenbach, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand DGB, Lothar Schröder, Mitglied des
ver.di-Bundesvorstands, sowie Ralf Sikorski, Mitglied im geschäftsführenden Hauptvorstand IG BCE finden sich drei Gewerkschaftsvertreter aus der Zivilgesellschaft.Plattform 5: Digitale Verwaltung und öffentliche IT.
Co-Vorsitzende sind Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, sowie Karl-Heinz Streibich, Vorstandsvorsitzender der Software AG. Aber keine Zivilgesellschaft.
Forum 1: Digitale Gesellschaft.
Klingt nach Zivilgesellschaft, aber zwischen Vertretern von Microsoft, Deutsche Bahn, Xing und vielen Ministerien finden wir nur Silke Raab, Leiterin des Referates für gleichstellungsorientierte Familienpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Dem Forum untergeordnet ist noch der „Expertinnen- und Experten-Kreis: Diversity 4.0 in der Digitalen Arbeitswelt – Vielfalt, Teilhabe, Gleichstellung“ mit wenigen zivilgesellschaftlichen Vertretern.
Plattform 6 : Digitalisierung in Bildung und Wissenschaft
Co-Vorsitzende sind Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, und August-Wilhelm Scheer, Gesellschafter und Beiratsvorsitzender Scheer Group GmbH. Viel Industrie und Forschung, aber von der Zivilgesellschaft nur Elke Hannack, stellv. Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Plattform 7: Kultur und Medien
Co-Vorsitzende sind Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien und Jürgen Doetz, Bevollmächtigter des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e. V. für die Deutsche Content Allianz (DCA)/Koordinator der DCA. Dort sind dann auch alle Mitglieder der Deutschen Content-Allianz dabei sowie andere Urheberrechtsorganisationen. Die Zivilgesellschaft wurde aber ausgeschlossen.
Plattform 8: Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft
Co-Vorsitzende sind Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Walter Schlebusch, Vorsitzender der Geschäftsführung Giesecke & Devrient GmbH. Der einzige, den man in dieser Gruppe möglicherweise der Zivilgesellschaft zuordnen könnte, ist Mathias Müller von Blumencron, Chefredakteur für Digitale Medien FAZ. Zu dieser Plattform gehören auch noch die „Fokusgruppe Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime“, die „Fokusgruppe Verschlüsselung“ sowie die „Fokusgruppe Sichere mobile Identifizierung“ ohne jegliche Zivilgesellschaft.
Plattform 9: Verbraucherpolitik in der digitalen Welt
Co-Vorsitzende sind Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sowie Martina Koederitz, Vorsitzende der Geschäftsführung IBM Deutschland GmbH. Diese Plattform hat die meisten Mitglieder, was vielleicht auch daran liegt, dass dort tatsächlich einige Vertreter der Zivilgesellschaft zu finden sind: Carola Elbrecht (Verbraucherzentrale Bundesverband), Alvar Freude (SPD-naher freiberuflicher Softwareentwickler), Matthias Spielkamp (iRights e. V.), Philipp Otto (iRights e. V.) kann man sicher dazu zählen, dazu kommen noch diverse Vertreter vom Deutschen Anwaltsverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Bundesnotarkammer, die zwischen Berufsverbänden und Zivilgesellschaft einzuordnen sind.
Forum 2: Europäische und internationale Dimension der Digitalisierung
Den Vorsitz haben Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, sowie Stephan Steinlein,
Staatssekretär im Auswärtigen Amt. Bei den Aspekten internationaler Netzpolitik finden sich u. a. Vertreter von Deutsche Telekom, Vodafone und der Musikindustrie, aber niemand von der Zivilgesellschaft.





