Der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages soll die Überwachung der „Five Eyes“ und die Beteiligung des BND aufklären. Doch Bundesregierung und Auslandsgeheimdienst behindern die Arbeit auf vielen Ebenen: Akten werden geschwärzt und „vergessen“, Zeugen werden unterbrochen und dürfen Aussagen nur nicht-öffentlich tätigen – und ganze Tätigkeitsfelder werden einfach aus dem Untersuchungsauftrag herausdefiniert.
Besonders deutlich zeigte sich das in den letzten beiden öffentlichen Anhörungen. Wie alle anderen BND-Zeugen versuchte auch BND-Präsident Gerhard Schindler den Eindruck zu erwecken, dass der BND in Bad Aibling lediglich Satelliten in Krisenregionen wie Afghanistan überwacht – und vor fast zehn Jahren mit der Operation „Eikonal“ auch mal Internet-Inhalte aus Glasfasern, aber das sei längst vorbei. Erst auf penetrante Nachfrage und der Vorhaltung von Akten gaben die BND-ler zu, dass auch heute noch immer massenhaft Inhaltsdaten aus „Kabelerfassungen“ in Bad Aibling ankommen und bearbeitet werden.
Massenüberwachung internationaler Glasfaser-Kabel

BND und Kanzleramt haben den Ausschuss bisher nur über zwei Kabel-Abgriffe informiert, die längst vorbei sind: „Eikonal“ bei der Deutschen Telekom und „Glotaic“ bei MCI WorldCom. Weitere Operationen wie „Monkeyshoulder“ und „Wharpdrive“ sollen nicht öffentlich bekannt werden. Aber es gibt sie – und noch einige mehr.
Schon seit Jahrzehnten zapft der BND internationale Kommunikationskabel an. Bereits im Juli 2013 berichteten wir über die BND-Operation „Delikatesse“ in Spanien und weitere Operationen in Italien und Zentralasien – alles Aktionen aus den Neunziger Jahren, meist noch mit Telefonie und Fax. Auch heute zapft der BND weit mehr internationale Kommunikationskabel an, als bisher öffentlich bekannt ist.
Die Kabel-Erfassungen des BND
Nach Informationen von netzpolitik.org hatte der BND vor wenigen Jahren ungefähr ein Dutzend Operationen zum Abschnorcheln vom Glasfasern. Auf internen Listen mit „Kabelerfassungen“ stehen die Operationen Eikonal und Glotaic ungeschwärzt – und darunter nochmal zwölf oder mehr vollständig geschwärzte Abhör-Aktionen, die nicht bekannt werden sollen. Einige dieser Verheimlichungen konnten Medien mittlerweile enthüllen – aber es bleiben riesige Lücken.
Das sieht dann ungefähr so aus:
| Operation (alternativ) | Netzbetreiber | Ort | Dauer | Partner |
|---|---|---|---|---|
| Eikonal (Transit, Granat) | Deutsche Telekom | Frankfurt am Main | 2003–2008 | NSA |
| Glotaic (Glo…) | MCI WorldCom | Hilden (NRW) | 2003–2006 | CIA |
| █████████ | DE-CIX | Frankfurt am Main | 2009-heute | - |
| Monkeyshoulder | Deutsche Telekom | Frankfurt am Main | 2012–2013 | GCHQ, NSA |
| Wharpdrive | █████████ | █████████ | ███-███ | NSA, ███ |
| █████████ | █████████ | █████████ | ███-███ | ███ |
| █████████ | █████████ | █████████ | ███-███ | ███ |
| █████████ | █████████ | █████████ | ███-███ | ███ |
| █████████ | █████████ | █████████ | ███-███ | ███ |
| █████████ | █████████ | █████████ | ███-███ | ███ |
| █████████ | █████████ | █████████ | ███-███ | ███ |
| █████████ | █████████ | █████████ | ███-███ | ███ |
| █████████ | █████████ | █████████ | ███-███ | ███ |
Untersuchungsgegenstand: Massenüberwachung aufklären

Die Begründung für die Verheimlichung ist der angeblich fehlende Untersuchungsgegenstand. Laut Einsetzungsbeschluss soll der Ausschuss herausfinden…
ob, in welcher Weise und in welchem Umfang durch Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten „Five Eyes“ […] eine Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge […], deren Inhalte sowie sonstige Datenverarbeitungsvorgänge […] von, nach und in Deutschland auf Vorrat oder eine Nutzung solcher […] erfasster Daten erfolgte beziehungsweise erfolgt und
inwieweit Stellen des Bundes […] von derartigen Praktiken Kenntnis hatten, daran beteiligt waren, diesen entgegenwirkten oder gegebenenfalls Nutzen daraus zogen.
Bundeskanzleramt: „Kein Untersuchungsgegenstand!“
Daraus leiten BND und Bundeskanzleramt folgende Ausreden ab:
- Operationen, die der BND noch immer macht, sind nicht Untersuchungsgegenstand.
- Operationen, die der BND im Ausland macht, sind nicht Untersuchungsgegenstand.
- Operationen, die der BND alleine macht, sind nicht Untersuchungsgegenstand.
- Operationen, die der BND mit anderen Staaten als den Five Eyes macht, sind nicht Untersuchungsgegenstand.
Bundeskanzleramt: „Keine Aussagegenehmigung!“

Regierungsdirektor Philipp Wolff, Leiter der „Projektgruppe Untersuchungsausschuss“ in der Geheimdienst-Abteilung des Bundeskanzleramts, der nach Informationen von netzpolitik.org zuvor selbst beim BND arbeitete, unterbricht in steter Regelmäßigkeit die Zeugenaussagen im Ausschuss und verbietet, über diese (und andere) Sachen zu sprechen. Sein zweitliebster Einwurf nach „Nicht-öffentlich!“ lautet: „Kein Untersuchungsgegenstand!“
Als in der letzten Sitzung Operation Monkeyshoulder auch nur angedeutet wurde, verbot Wolff sogar BND-Chef Schindler das Wort:
Martina Renner (Die Linke): Haben sie bei der Vorbereitung für eine Kooperation auch einmal das Bundeskanzleramt nicht informiert?
Gerhard Schindler (BND-Präsident): Das ist ein eingestufter Vorgang. Nicht-öffentlich.
Philipp Wolff (Bundeskanzleramt): Dazu hat er keine Aussagegenehmigung.
Kooperation mit der NSA allgegenwärtig

Doch das sehen nicht alle so. Spätestens seitdem bekannt ist, dass der BND bei seinen Abhöraktionen Leitungen auf Wunsch der NSA anzapft, Rohdaten in großem Umfang an die NSA weitergibt und „Erfassungsansätze“ nach Millionen von Selektoren der NSA rastert, die unter anderem auf die EU-Kommission und die französische Regierung abzielen, muss man bei jeder BND-Operation davon ausgehen, dass die Five Eyes an BND-Operationen mindestens „beteiligt“ sind.
In der Selbstbeschreibung ihrer Kabel-Anzapf-Operationen sagt die NSA selbst:
Jeder Ländercode der Welt ist an einem oder mehreren Abgreifpunkten von „RAMPART‑A“ zu sehen.
Also sind sehr wohl Daten „von, nach und in Deutschland“ betroffen. Und genau das aufzuklären, ist Aufgabe des Untersuchungsausschusses.
„Parlamentarische Kontrolle ist demokratisches Grundprinzip“
Martina Renner, Obfrau der Linken im Untersuchungsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die Operation Wharpdrive gehört eindeutig zu unserem Untersuchungsauftrag – auch wenn die Bundesregierung das Gegenteil behauptet. Denn schließlich handelt es sich dabei – nach allem, was wir derzeit sagen/wissen können – um eine Kooperation u. a. von NSA und BND sowie weiteren Nachrichtendiensten. Und es ist nicht auszuschließen, dass unter den Daten, die dabei verarbeitet werden, auch Daten von Personen sind, in deren Grundrechte rechtswidrig eingegriffen wird.
Bei der Operation Monkeyshoulder ist die Sache noch klarer: Wenn die Medienberichte darüber stimmen, dann geht es um eine Operation des britischen Geheimdienstes GCHQ gemeinsam mit dem BND, die in Deutschland stattfinden sollte – und dann gehört diese Operation ebenfalls eindeutig zum Untersuchungsgegenstand.
Als Abgeordnete im Untersuchungsausschuss müssen wir alle Akten zu diesen Operationen selbst einsehen können. Schließlich ist die Kontrolle der Regierung durch das Parlament ein demokratisches Grundprinzip. Wenn die Regierung bestimmt, wie diese Kontrolle aussehen soll, ist das Konzept ad absurdum geführt.
„Offenlegung aller vom BND betriebenen Massenerfassungen“
Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im Untersuchungsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Wir erwarten selbstverständlich gegenüber dem Ausschuss eine Offenlegung aller vom BND betriebenen oder mit BND-Beteiligung erfolgenden Massenerfassungen. Das gilt auch für Monkeyshoulder, das wir klar als vom Untersuchungsgegenstand umfasst sehen. Überall, wo die fragwürdigen US-Selektoren laufen oder gelaufen sind, muss dasselbe gelten. Die Bundesregierung muss endlich alle Fakten auf den Tisch legen.