Die Nutzung der US-Basis Ramstein als Relais-Station für tödliche Drohnenangriffe – Eine Faktensammlung (mit Ergänzungen)

ramstein-map-drones„Die Regierung kann viel erzählen, das heißt aber nicht, dass alles stimmt“ (Brandon Bryant)

Die Ramstein Air Base liegt in Rheinland-Pfalz in der Nähe von Kaiserslautern. In Stuttgart, 200 Kilometer südöstlich, sitzt das amerikanische Oberkommando für Afrika AFRICOM. Aus einer Präsentation der US-Luftwaffe (vermutlich von 2009) geht hervor, dass die Air Force zur Steuerung von Drohnen über Kontinente hinweg das Konzept „Remote Split Operations“ entwarf: Von Kontrollstationen in den USA wird die Kommunikation mit den Drohnen über ein Glasfaser-Kabel nach Ramstein geleitet und von dort via Satellit in die Einsatzgebiete. Laut dem Dokument ermöglichten solche „Remote Split Operations“ noch mehr Einsätze von noch mehr Drohnen auch in Afghanistan und dem Irak. Die Satellitensteuerung einer „Remote Split Operation“ wird am Beispiel einer Drohne des Typs „Shadow“ erklärt.

Am 27. März 2013 erfährt Hans-Christian Ströbele als Antwort auf seine schriftliche Frage, auf welche Weise „Einrichtungen der NATO und des US-Militärs in Deutschland (Airbase Ramstein, Africom/Eucom in Stuttgart, CC Land HQ Heidelberg)“ an der „Zielauswahl oder Durchführung von bewaffneten Drohneneinsätzen im Ausland“ beteiligt sind, der Bundesregierung lägen „keine Erkenntnisse zu von US-Streitkräften oder NATO-Einrichtungen in der Bundesrepublik geplanten oder geführten Drohneneinsätzen im Ausland vor“. Eine völkerrechtliche Beurteilung der Einsätze sei nicht pauschal, „sondern nur bei genauer Kenntnis der konkreten Situation und der Umstände des Einzelfalls möglich“.

Am 6. Mai antwortet die Bundesegierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu „gezielten Tötungen“ durch US-Drohnen und die Verwicklung deutscher Behörden. Dort heißt es ebenfalls, der Bundesregierung lägen keinerlei Erkenntnisse vor, wonach in Deutschland angesiedelte US-Einrichtungen in Drohnen-Operationen eingebunden seien. Auch ob US-Basen in Ramstein oder Stuttgart hierfür Informationen sammeln und verarbeiten sei nicht bekannt.

Am 30. Mai 2013 berichteten das ARD-Magazin „Panorama“ und die „Süddeutsche Zeitung“, das in Deutschland stationierte United States Africa Command (AFRICOM) spiele eine maßgebliche Rolle bei der Zielauswahl, Planung und Durchführung gezielter Tötungen durch US-Drohnen in Afrika. Angriffe würden seit 2011 über eine Flugleitzentrale und Relais-Station in Ramstein gesteuert. Zuständig sei ein „Air- and Space-Operations-Center“ (AOC). In einer Stellenausschreibung wirbt das US-Militär für „Geheimdienstkarrieren“ in Ramstein mit der Aufgabe, individuelle Ziele für die Tötung zu „nominieren“.

Ein AFRICOM-Sprecher erklärt Panorama: Das AFRICOM in Deutschland erteilt den Befehl, Ziele in Afrika aufzuklären. Wurde ein Gesuchter identifiziert, kann AFRICOM auch die Tötung anordnen. Der Befehl geht an den Piloten in den USA. Über den Satelliten in Ramstein wird die Drohne zum Ziel gelenkt. In dieser Zeit erhält das AFRICOM mit US-General Martin Dempsey einen neuen Befehlshaber.

Am 31. Mai kommentiert Regierungssprecher Steffen Seibert: „Ich kann für die Bundesregierung diese Behauptungen, die in der Berichterstattung aufgestellt werden, nicht bestätigen“. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für ein völkerrechtswidriges Verhalten der USA.

Am 12. Juni erkundigt sich H.-C. Ströbele in der Fragestunde des Bundestages, ob die Beantwortung seiner Frage vom März unrichtig gewesen war. In der Antwort erklärt die zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, der damalige Außenminister Guido Westerwelle habe das Thema zuletzt bei seinem Besuch in den USA beim Zusammentreffen mit dem Außenminister John Kerry besprochen. Dieser habe ihm erneut versichert, „dass jedwedes Handeln der USA, auch auf deutschem Staatsgebiet, streng nach den Regeln des Rechts erfolgt“.

Am 18. und 19. Juni 2013 besucht Obama Berlin. Er habe dabei laut Bundesregierung „klargestellt, dass Deutschland nicht Ausgangspunkt (launching point) für den Einsatz von Drohnen sei“. So hatten es „Panorama“ und „Süddeutsche Zeitung“ aber gar nicht berichtet, vielmehr ging es um die Relais-Station. Tatsächlich hatte sich Obama aber sehr viel verdruckster geäußert: „Ich betone, dass wir Deutschland nicht als Ausgangspunkt für unbemannte Drohnen verwenden, die als Teil der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden“ (hier im O-Ton). Dies schließt zumindest nicht aus, dass Anlagen in Deutschland für Kriegshandlungen genutzt würden.

Auch erklärt die Bundesregierung, die US-Streitkräfte hätten (wie im Artikel 49 NATO-Zusatzabkommen gefordert) das BMVg erstmals im April 2010 benachrichtigt, eine „Drohnen-SATCOM-Relais-Einrichtung“ in Ramstein zu errichten. Eine kurze Baubeschreibung und Lageplanskizzen enthielten demnach einen „Hinweis auf ein Kontrollzentrum“. Dabei handelt es sich vermutlich um das „Distributed Ground System“ (DGS). Insgesamt unterhält die US-Luftwaffe weltweit fünf solche DGS-Einrichtungen (unter anderem in Sigonella/ Sizilien). Die US-Baubeschreibung für Ramstein erklärt die Relevanz dieser Zentren: „Mit Hilfe dieser Maßnahme wird ein einzigartiges Kontrollzentrum für den Einsatz der Predator, Reaper und Global Hawk zur Unterstützung der Operation Iraqi Freedom (OIF) und Operation Enduring Freedom (OEF) geschaffen“.

Weiterhin ist unklar, inwiefern die Bundesregierung über die Nutzung von Ramstein informiert ist. In Antworten auf etliche parlamentarische Anfragen der Linksfraktion wird stets betont, sie stehe „in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog mit den US-amerikanischen Partnern“. Zu Ramstein gebe es permanent bilaterale politische und militärische Gespräche auf allen Ebenen. Die Bundeswehr hat Verbindungsoffiziere in verschiedenen US-amerikanischen Dienststellen stationiert. Hierzu gehören das AFRICOM sowie (seit 1996) der Standort Ramstein. Deren Hauptauftrag besteht im „Vertreten nationaler Forderungen und Wünsche gegenüber USA“.

Am 3. April 2014 wiederholen NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung, die US-Basis in Ramstein spiele „eine weit bedeutendere Rolle im weltweiten Drohnen-Krieg der USA als bislang bekannt“. Dies wird nun auch vom früheren US-Drohnenpiloten Brandon Bryant bestätigt. Es gehe um Einsätze in Pakistan und in Jemen. Mit der Air Base sei Bryant immer über ein Glasfaserkabel verbunden gewesen. Von dort würden die Steuerungssignale dann über eine Satellitenverbindung an die Drohnen übertragen.

Immer noch will die Bundesregierung hiervon aber nichts wissen. Abermals wird das Mantra von Obama wiederholt, Einsätze bewaffneter Drohnen würden von Deutschland weder geflogen noch befehligt. Obwohl US-Basen jederzeit inspiziert werden könnten, hat kein Angehöriger der Bundesregierung zu diesem Zweck einen Zutritt beantragt.

Das Auswärtige Amt richtete im April 2014 nach den neuerlichen Berichten der Süddeutschen Zeitung einen „Fragenkatalog“ zum AFRICOM-Komplex an die US-Regierung. Dies wurde aber erst im Sommer 2014 bekannt. Abgeordnete hatten sich danach regelmäßig nach der Beantwortung der Fragen erkundigt. Anfangs hieß es, das Auswärtige Amt habe die US-Regierung „fortgesetzt“, dann „eindringlich“, später auch „mit Nachdruck“ erinnert. Auch als „fortgesetzt eindringlich“ gemahnt wurde, kam aus Washington keine Reaktion. Abgeordnete der Linksfraktion schrieben deshalb selbst an den Standortkommandanten von AFRICOM und die US-Botschaft und baten darum, wenigstens zu erfahren auf welche Weise der „Fragenkatalog“ behandelt würde und wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Nicht einmal der Eingang dieses Schreibens vom Dezember wurde wie erbeten quittiert.

Am 16. Juli 2014 berichtet die Süddeutsche Zeitung erneut über den Ex-Drohnen-Pilot Brandon Bryant: „Ohne Deutschland wäre der gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs nicht möglich“. Bryant war bis April 2011 auf einem Luftwaffenstützpunkt in New Mexiko stationiert. Bei Dienstbeginn habe er „immer als erstes in Ramstein angerufen“: „Ich habe mein Rufzeichen durchgegeben und die Kennung der Drohne, die ich steuern will, und schon ging es los. Das Signal der Drohne wird über einen Satelliten nach Ramstein übertragen. Dort wird das Signal verstärkt und per Glasfaserkabel in die Vereinigten Staaten geleitet, wo wir Piloten saßen“. Als Pilot sei er während des gesamten Einsatzes per abgesichertem Chat-System mit in Kontakt gewesen. Von dort habe er mehrmals stündlich Live-Hilfestellung zur Auswertung seiner Bilder erhalten.

Interessantes Detail: Die Bundesregierung schrieb ein Jahr zuvor, dass sich das Kontrollzentrum (DGS) aus ihrer Sicht gar nicht in Deutschland befinde, „da die Baubeschreibung lediglich die Errichtung einer Station zur Weiterleitung von Daten über Satelliten (SATCOM-Relay) spezifiziert“. Bryant aber erklärt, er habe oft „mit den Jungs vom DGS gechattet“, diese hätten bestätigt in Langley, Hawaii oder Ramstein zu sitzen.

Bryant erklärt in den neuen Berichten auch, wie das US-Militär Mobiltelefone von Zielpersonen mithilfe von IMSI-Catchern ortet. Ein solches Gerät namens „Gilgamesh“ sei dafür gebaut, an Drohnen montiert zu werden. Der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt haben Telefonummern deutscher Staatsangehöriger an US-Behörden weitergegeben, die dann womöglich zu deren Ortung und Hinrichtung per Drohne genutzt wurden. Allerdings existiert laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage ein Übermittlungsverbot für Daten, die für völkerrechtswidrige HAndlungen genutzt würden. Deshalb hätten die Bundesbehörden stets vermerkt, dass die übermittelten Daten „nicht als Grundlage oder Begründung für eine Verurteilung zum Tode verwendet werden dürfen“.

Tötungen von deutschen Staatsangehörigen lösen eine Ermittlungspflicht deutscher Strafverfolgungsbehörden aus. Der Generalbundesanwalt war mehrmals mit einem Prüfvorgang befasst, stellte diese aber sämtlich ein. Ohne das zu belegen behauptet er, die per Rakete getöteten Deutschen seien Angehörige „organisierter bewaffneter Gruppen“ gewesen und hätten mithin angegriffen werden dürfen.

Am 15. Oktober 2014 reicht das European Centre for Constituional Rights (ECCHR) im Namen von drei jemenistischen Überlebenden eines US-Drohnenangriffs Klage beim Verwaltungsgericht in Köln ein. Der Angriff war womöglich aus den USA gesteuert und mit Unterstützung des US-Militärstützpunkts Ramstein ausgeführt worden. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverteidigungsministerium, auf Unterbindung der Nutzung Ramsteins.

Im November 2014 stürzt eine Drohne des Typs „Shadow“ des US-Militärs in der Nähe des Truppenübungsplatz Hohenfels auf einem Trainingsflug in der Oberpfalz ab. Erst acht Tage später war das Verteidigungsministerium vom USAREUR, dem US-Hauptquartier in Deutschland, ausführlich über den Unfall informiert worden. Noch immer liegt der Bundesregierung kein Untersuchungsbericht der US-Armee vor (Stand: Juni 2015). So kann nicht geklärt werden, weshalb die Drohne abstürzte. Unklar ist etwa, ob das unbemannte Fluggerät auf Sicht gesteuert wurde. Denn laut der Bundesregierung finden die Flüge in der Oberpfalz auch nach dem Verfahren „Beyond Visual Line of Sight“ („außerhalb der Sichtweite“) statt. Die Steuerungsart hänge demnach „vom entsprechenden Übungsprofil ab“. Aus einem Dokument der US-Luftwaffe geht hervor, dass die Air Force die in Hohenfels abgestürzte Drohne des Typs „Shadow“ auch aus der Ferne per Satelliten steuert (die sogenannten „Remote Split Operations“). Denkbar wäre, dass bei den Flügen die Steuerung mithilfe von Relais-Stationen geübt wird. Möglich wäre sogar, dass die abgestürzte Drohne von einer Basis in den USA via Ramstein gesteuert wurde. Die Bundesregierung hat hiercon nach eigener Aussage keine Kenntnis.

Weiterhin beharrt die Bundesregierung darauf, keinerlei Kenntnis davon zu haben, dass US-Stützpunkte in Deutschland in den Drohnenkrieg der Amerikaner eingebunden seien. Washington habe mehrmals versichert, dass von Deutschland aus „ferngesteuerte Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt“ werden. Immer noch ist in den Medien davon auch nicht die Rede – niemand hatte behauptet, dass in Ramstein Drohnen starten und landen würden.

Im Februar 2015 teilt das AA schließlich mit, man verzichte auf weitere kritische Nachfragen bei der US-Regierung, die Beantwortung des zehn Monate vorher versandten „Fragenkataloges“ habe sich also erledigt. Dazu musste die Obama-Administration lediglich die bereits vorgetragenen Nebelkerzen wiederholen: „Die US-Regierung hat dem Auswärtigen Amt nach intensiven, vertraulichen Gesprächen Mitte Januar 2015 versichert, dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in Afrika von Deutschland aus in keiner Weise gesteuert oder durchgeführt würden. Darüber hinaus fielen auch sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge im Kommandobereich von U.S. AFRICOM nach Erklärung der Regierung der USA durch die US-Regierung in Washington“.

Am 17. April 2015 kocht der „Spiegel“ mit dem US-Magazin „The Intercept“ die Debatte unter der Überschrift „Berlin ignoriert Beweise für Drohnensteuerung in Ramstein“ wieder auf. Das Magazin beruft sich (unabsichtlich?) auf die gleichen, im Internet abrufbaren Dokumente zur Errichtung einer „Drohnen-SATCOM-Anlage“ wie seinerzeit die „Süddeutsche Zeitung“ und „Panorama“. Auch wiederholt der „Spiegel“ die längst dokumentierten Informationen zum mobilen IMSI-Catcher „Gilgamesh“.

In dem Bericht ist auch von einem geheimen Vermerk die Rede. Daraus geht hervor, dass die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt im Juni 2013 darauf bestand dass die US-Regierung eine Zusicherung abgibt wonach sich US-Stellen in Deutschland „nicht an gezielten Tötungseinsätzen“ beteiligen“. Das AA stand demnach in Konkurrenz zum Bundeskanzleramt und zum Verteidigungsministerium, die beide dafür plädiert hätten, Druck aus Parlament und Öffentlichkeit „auszusitzen“. Auf Nachfragen von Abgeordneten der Linksfraktion und H.-C. Ströbele in der Fragestunde des Bundestages heißt es wie üblich, Einsätze von US-Drohnen würden „in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt“, sämtliche Entscheidungen hierüber träfe die US-Regierung in Washington. Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deutschem Staatsgebiet aus erfolge „nach den Regeln des geltenden Rechts“. Diese zitierte Zusicherung habe die US-Regierung auf Nachfrage „ungefähr ein halbes Dutzend Mal“ gegeben. Weiterhin arbeite die Bundesregierung „mit unseren amerikanischen Partnern vertrauensvoll zusammen“. Das vertrauensvolle Verhältnis basiere auch darauf, „dass man dem Wort des anderen vertraut“. Auch sitze die Bundesregierung „nicht über die Regierung der Vereinigten Staaten zu Gericht“. Es sei „nicht ihre Aufgabe, über jeden einzelnen Drohneneinsatz der Vereinigten Staaten vor Gericht zu sitzen und darüber eine Bewertung abzugeben“. Werde doch einmal ein Drohneneinsatz des US-Militärs durch den Generalbundesanwalt untersucht, sei dies „immer eine Frage des Einzelfalls“. In erster Linie stünden das Ziel des Einsatzes, äußere Rahmenbedingungen und gegebener Kenntnisstand der Verantwortlichen im Mittelpunkt, jedoch „weniger die Struktur des Datentransfers“.

Neuer Aspekt der „Spiegel“-Story ist eine als „streng geheim“ bezeichnete Folie zur Rolle Ramsteins bei der Steuerung von Drohnen. Jedoch sind die darin enthaltenen Informationen keineswegs neu und tauchen in ähnlichen anderen Folien ebenfalls auf. Auch versucht der „Spiegel“, den Bundesnachrichtendienst ins Spiel zu bringen. „Geheime Unterlagen“ zeigten demnach, dass „BND-Leute“ in den Jahren 2012 und 2013 auf Leitungsebene Gespräche mit dem AFRICOM führten. Zusammen mit den Grünen fordert der Spiegel, der Generalbundesanwalt möge Ermittlungen einleiten. Der prüft den Vorgang jedoch schon seit 2013, davon schrieb der „Spiegel“ aber nicht.

Am 23. April 2015 verabschiedet die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution zu „Drohnen und gezielte Tötungen“. Die mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommene Resolution wendet sich gegen völkerrechtswidrige Einsätze von Kampfdrohnen und mahnt die Einhaltung internationaler Rechtssetzung an. Im Blick hatten die Abgeordneten zunächst jene Mitglieder und Beobachter des Europarates, die bewaffnete Drohnen einsetzen. Gemeint sind vor allem die USA und Großbritannien, aber auch Länder, die eine Beschaffung von Kampfdrohnen beschlossen haben. Hierzu gehören Frankreich, Italien und Deutschland. Allerdings hatten mehrere Parlamentarier darauf gedrungen, auch Unterstützer von völkerrechtswidrigen Drohneneinsätzen in der Resolution zu benennen. In einem ebenfalls aufgenommen Zusatz heißt es, einige Mitgliedstaaten des Europarates hätten Aufklärungsdaten für „gezielte Tötungen“ bereitgestellt und auf diese Weise dabei „assistiert“. Die Resolution kritisiert die Nutzung von Anlagen zur Steuerung von Drohnen über Kontinente hinweg. Deutschland und Italien werden zwar nicht direkt angesprochen. Jedoch heißt es wörtlich, die USA würden von Mitgliedern des Europarates mit „Sendeanlagen auf ihrem Staatsgebiet“ unterstützt. Die Parlamentarische Versammlung schlägt deshalb ein sogenanntes Artikel 52-Verfahren vor. Die Mitglieder des Europarates müssen dann Berichte abliefern und erklären, inwiefern sie sich bei Einsätzen von Kampfdrohnen an die Menschenrechtskonvention halten und das dort verbriefte Recht auf Leben achten. Die Staaten sollen auch darlegen, auf welche Weise sie den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg unterstützen. Ein solches Verfahren hatte der Europarat in der Vergangenheit beispielsweise wegen der Unterstützung von US-Geheimgefängnissen in Europa beschlossen.

Am 27. Mai 2015 wird die Klage jemenitischer Drohnenopfer vor dem Verwaltungsgericht zwar als begründet angesehen, aber abgelehnt. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, den USA die Nutzung der Air Base Ramstein für die Durchführung von Drohnenangriffen im Jemen zu untersagen. In der mündlichen Urteilsbegründung erklärte die Vorsitzende Richterin, die Kläger könnten sich zwar im Grundsatz auf eine Pflicht der Beklagten zum Schutz von Leib und Leben berufen. Daraus folge aber nicht zwingend die von den Klägern begehrte Handlungspflicht. Zudem sähen die Verträge über die Stationierung befreundeter Streitkräfte im Bundesgebiet nur eine sehr eingeschränkte Einwirkungsmöglichkeit deutscher Behörden auf die Liegenschaftsnutzung durch fremde Truppen vor. Ein zielgerichtetes Einschreiten gegen die Satellitenrelaisstation auf der Air Base Ramstein sei deshalb ausgeschlossen. Ein Anspruch der Kläger auf Kündigung dieser Verträge bestehe offenkundig nicht, zumal durch eine Kündigung zahlreiche vitale und berechtigte außen- und verteidigungspolitische Interessen der Beklagten beeinträchtigt würden. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich und wurde vom ECCHR auch für das Oberverwaltungsgericht in Münster anerkannt.

Im Mai 2015 erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage erstmals, ihr seien „die technischen Möglichkeiten der Steuerung von Drohnen auch über Relaisstationen bekannt“. Auf welche Weise Drohnen aus den USA über Relais-Stationen in Europa gesteuert werden, dürfte auch ein hoher Soldat der Bundeswehr beantworten können. Vor einem Jahr führte die NATO im Rahmen einer in Norwegen abgehaltenen Übung erste Flüge mit den US-Drohnen des Typs „Global Hawk“ von Sizilien nach Norwegen durch. Die Bundeswehr entwickelte hierfür ein flugbetriebliches Verfahren zur Durchquerung des deutschen Luftraums. Ein deutscher Offizier saß deshalb als Beobachter in der Steuerungszentrale in den USA. Die Flüge der „Global Hawk“ dürften auch über Relais-Stationen geführt worden sein, vermutlich via Sigonella oder Ramstein. In der Oberpfalz führt die US-Armee Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durch. Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command„ (JMTC) in Vilseck. Im November vergangenen Jahres ist erstmals eine „Shadow“ über dem Truppenübungsplatz Hohenfels abgestürzt. Unklar ist immer noch, ob das unbemannte Fluggerät außerhalb der Sichtweite gesteuert wurde. Denkbar wäre, dass bei den Flügen die Steuerung mithilfe von Relaisstationen (auch via Ramstein) geübt wird.

Am 13. Juni 2015 berichtet der „Spiegel“, dass nun auch der Sohn eines zivilen Drohnenopfers aus Somalia die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Köln verklagt. Der Luftangriff auf seinen Vater sei über US-Einrichtungen auf deutschem Hoheitsgebiet gelaufen. Gleichzeitig wollten die Anwälte bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken Strafanzeige wegen gemeinschaftlich begangenem Mord gegen das beteiligte Personal in den US-Militäreinrichtungen in Deutschland stellen. Die Bundesregierung trage nach Ansicht der Klagevertreter eine Mitschuld, da sie ihre „Schutzpflichten“ aus dem Nato-Truppenstatut vernachlässigt habe. Der Sohn des Drohnenopfers wird von der Open Society Justice Initiative vertreten. Der „Spiegel“ schreibt auch, dass die auf US-Militärbasen stationierten deutschen Verbindungsbeamten möglicherweise „doch Kenntnis von irgendwelchen Vorgängen hatten“.

Gemäß Artikel II des NATO-Truppenstatuts haben Streitkräfte aus NATO-Staaten das Recht des Aufnahmestaats zu beachten und sich jeder mit dem Geiste des NATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten. Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage „keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die USA auf deutschem Staatsgebiet völkerrechtswidrig verhalten hätten“. Allerdings hat sie sich hierum auch nicht bemüht. Gerne würde auch Brandon Bryant dazu auch vor dem NSA-Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen. Allerdings sei er nicht eingeladen worden.

36 Ergänzungen

  1. Dieses Thema hat mit Netzpolitik nun wahrlich nichts zu tun, sondern ist ein politisches Thema ohne Netzbezug. Wer Geld sammelt für Netzpolitik, sollte sich auch nur auf Netzpolitik beschränken und sein Medien nicht für jegliche linke politische Agitation zur Verfügung stellen.

    1. Ist jetzt ein Bekenntnis gegen Drohnen schon linke Agitation?

      Aus dem Koalitionsvertrag:
      “Extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen mit bewaffneten Drohnen lehnen wir kategorisch ab. Deutschland wird für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten und sich für eine völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme einsetzen, die dem Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz entziehen.“

      Nur leider tut sie absolut nix dafür. Und da es thematisch direkt mit den Folgen der Snowden-Enthüllungen zu tun hat, ist es hier keinesfalls deplatziert.

    2. Also, den Bezug zur Netzpolitik sehe ich auch nicht ganz klar und ich stimme mit Matthias nicht in allem überein (z.B. „Effektor“ als Verharmlosung), aber:
      Linke politische Agitation ist gerade dieser sehr sachliche und informative Artikel nun wirklich nicht.

  2. Nichts, wie auch der Geheimdienst-Untersuchungsausschluss nicht mit Netzpolitik per se zu tun hat. Ich bestreite nicht, dass es im Untersuchungsausschluss auch wichtige netzpolitische Themen gibt, aber das obige gehört nicht dazu.

      1. Das hat aber einfach nichts mit Netzpolitik zu tun. Das ist internationale Sicherheitspolitik. Nur, weil etwas ein technischer Vorgang ist, der auch über das Internet läuft, ist es nicht gleich Netzpolitik. Natürlich nutzt praktisch jede Armee der Welt auch das Internet und das sicher nicht nur für Katastrophenhilfe. Ich halte die Kritik von Ana für gerechtfertigt, begeistere ich mich doch grundsätzlich für netzpolitik.org und auch einige Anliegen der Seite, werde aber nicht spenden oder mich engagieren, weil einfach Partei in Bereichen ergriffen wird, die kein Bestandteil der Netzpolitik sind.

        Die gesamte Debatte scheitert dann auch schon an den sicherheitspolitischen Ansprüchen der Aktivisten. Das Völkerrecht ist nämlich keine Projektionsfläche für eigene moralische Vorstellungen. Damit stellt man sich dann endgültig in eine politische Ecke. Es ist deutlich (!) weiter gefasst, als bspw deutsches Recht (auch wenn das Völkerrecht ein eigenes Gesetzbuch in DE ist). Mehrfach schon haben Gerichte in Deutschland entschieden, dass die Tötung per Drohne (ganz konkret z.B. in Afpak) nicht völkerrechtswidrig ist. Ganz konkret sind gezielte Tötungen durch das Völkerrecht gedeckt – egal, wie sie methodisch ablaufen. Es gibt international – auch für deutsche Staatsbürger – kein universelles Recht auf Leben. Nicht einmal in Deutschland (Vgl. finaler Rettungssschuss). Das klingt hart, ist aber so. Davon kann man halten, was man will, sollte aber dann doch deutlich zwischen eigenen Vorstellungen und dem tatsächlich geltenden Recht unterscheiden. Da reiht sich dann auch die Drohnenaversion in Deutschland (und anderswo) ein, denn auch diese sind als Mittel nicht illegal, sind nicht geächtet und bilden nicht mehr oder weniger einen Teil des Waffenmixes versch. Armeen als alle anderen Waffen. Die Debatte wird insgesamt sehr emotional geführt und von einer grundsätzlichen Angst vor Drohnen genährt, die überhaupt nicht der Realität entspricht und leider alle rationalen Argumente gegen die Einsatzweise überschattet. Das kann soweit gehen, dass z.B. deutsche Soldaten keine bewaffneten Drohnen im Einsatz erhalten, obwohl diese nur gänzlich anders als von Amerikanern eingesetzt werden DÜRFEN (gezielte Tötungen von deutscher Seite sind nach wie vor illegal, aus gutem Grund, wie ich finde), und damit die Sicherheit und der Erfolg der Einsätze gefährdet wird.

        Übrigens wurde in keinem der genannten Fälle jemand lediglich aufgrund von Metadaten getötet. Es liegt schon in der Sache einer Anklage, dass die Personen namentlich bekannt waren.

      2. „Mehrfach schon haben Gerichte in Deutschland entschieden, dass die Tötung per Drohne (ganz konkret z.B. in Afpak) nicht völkerrechtswidrig ist.“

        Hast du da mal ein paar Links?

        „Ganz konkret sind gezielte Tötungen durch das Völkerrecht gedeckt – egal, wie sie methodisch ablaufen.“

        Hierzu auch bitte.

        „Nicht einmal in Deutschland (Vgl. finaler Rettungssschuss)“

        Da geht es um eine konkrete, augenblickliche Gefahr für Dritte. Wenn auf einem menschenleeren und freien Feld jemand mit einem Messer herum rennt kann man den nicht einfach erschießen, auch wenn er eine Bedrohung sein könnte.
        Meiner Meinung nach ist auch sehr viel Beugung von Nöten um die Geschichte am Neptunbrunnen in Berlin als „finalen Rettungssschuss“ hinzustellen.

      3. Der Neptunbrunnen sollte trotz meiner – von ihrer abweichenden – Meinung hier kein Thema sein, denke ich. Ich wollte auf keinen Fall darauf anspielen. Es ging mir losgelöst von realen Fällen allein um die Rechtslage, die jedoch – soweit ich informiert bin – nie in der Realität zum Tragen kam. Der Vorfall am Neptunbrunnen fiele übrigens unter Notwehr, nicht unter den Rettungsschuss – als rein technische Anmerkung.

        Zu Drohnen in Afpak:
        http://augengeradeaus.net/2013/07/generalbundesanwalt-drohnen-angriff-auf-deutschen-in-pakistan-kein-kriegsverbrechen/
        http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=482
        https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCnyamin_Erdo%C4%9Fan#Ergebnis_des_Generalbundesanwalts

        Zur Deckung von Drohnen als Mittel im HVR kann ich leider keinen Link posten. Das liegt in der Natur der positiven Verbote im HVR. Es gibt keinen Artikel, der Drohnen (wie auch andere Mittel/Geräte/Waffen) verbietet, wenn sie sich in den weiteren Rahmenbedingungen des HVR bewegen. Damit sind Drohnen dort legitimiert, weil sie gegen keinen Artikel des HVR verstoßen. Man müsste andersherum zeigen, welcher Artikel Drohnen verbietet. Dieser würde dann – das merkt man schnell, wenn man sich mit der Technik beschäftigt – Luft-Boden-Raketen von sämtlichen Luftfahrzeugen (Helikopter, Kampfjets etc.) verbieten. Eigentlich auch jede Form von indirektem Feuer (cruise missiles, Artillerie, Mörser). Die Beobachtungsfähigkeiten, die Abwesenheit eines Piloten oder die genauere Zielerfassung sind nichts, was das Völkerrecht verbietet. Man kann sich also immer die „Helikopter-Frage“ stellen, wenn es aus rechtlicher Sicht um die Drohnenproblematik geht: Wäre es illegal, wenn es ein Helikopter statt einer Drohne gewesen wäre?

        Ich hoffe, das konnte meinen Punkt etwas verdeutlichen.

        Zu gezielten Tötungen:
        Gezielte Tötungen finden in jedem Krieg Anwendung und völkerrechtlich herrscht in Afghanistan und Pakistan Krieg. Deutschen Kräften ist dies nach politischem Vorbehalt verboten, nach internationalem Recht nicht. Hier einige Links:

        Studie der SWP: ab Seite 15 wirds interessant (http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2012_S01_rdf_slr.pdf)
        Artikel zur Debatte (http://augengeradeaus.net/2014/12/ueberraschung-bundeswehr-war-in-afghanistan-im-krieg/)
        Die Position der dt. Regierung (http://augengeradeaus.net/2010/08/targeting-und-gezielte-totungen-in-afghanistan-die-deutsche-position-zum-nachlesen/)

        Kommt das Gericht zu der Einschätzung, dass ein Konflikt nach dem HVR vorliegt, ist ein militärischer Schlag gegen feindliche Anführer legal. Und nichts weiter ist ein Drohnenangriff. Das Ausmachen des feindlichen Anführers obliegt dabei dem Militär – mit der Möglichkeit des Irrtums. Auch z.B. wenn dabei Zivilisten sterben ist dies legal – solange diese nicht in „keinem Verhältnis zum Ziel“ stehen, wenn sie vorher erkannt werden. Wie gesagt: Klingt hart, ist aber so. Mit einer Hinrichtung oder dem Todesurteil eines Zivilisten hat das nichts zu tun. Diese Rechte hat man als Kombattant in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt nicht, weil von nun an das HVR gilt. Dabei ist es legal, ob man deutscher Staatsbürger ist oder nicht.
        Es kommt einem manchmal so vor, als ob bei Drohnen die uralte Frage, ob das Töten legal sein kann, aufgekocht wird. Und da muss man sagen: Nach aktueller Rechtslage – ja. Das ist im HVR ganz klar festgelegt. Als gesetzlicher Kombattant geht man dafür straffrei aus, darf aber von der Gegenseite getötet werden.

        Die Frage nach der Rechtmäßigkeit hängt sich nach dem Völkerrecht daran auf, ob und was für ein Konflikt herrscht und ob das Ziel ein legitimes Ziel sein darf. Mir ist kein aufgearbeiteter Fall bekannt, bei dem das nicht der Fall war. Aber bitte Links dazu, falls jemand etwas hat.

        Zur Debatte, wo das Kampfgebiet aufhört, lässt das Völkerrecht nur den Schluss zu, dass der Kampf dort stattfindet, von wo aus operiert wird. Der vermeintliche Anführer der Terrorgruppe, der in dieser Funktion rechtlich fortlaufend an den Feindseeligkeiten teilnimmt, macht also seinen Aufenthaltsort rechtlich zum Kampfgebiet. Genau so könnte ein Talib, wenn er es mit Uniform, Hoheitsabzeichen und offener Waffe nach Creech schafft, dabei auf Heimtücke verzichtet und grundsätzlich versucht, die Zivilbevölkerung zu schützen, dort amerikanische Soldaten (lies: Kombattanten) töten. Bei Pakistan ist diese Frage noch viel einfacher, weil Waziristan ganz offensichtlich Kampfschauplatz ist und die pakistanische Regierung den Drohnenangriffen zustimmt. Sie selbst fliegen in deutlich größerem Umfang ähnliche Missionen mit Kampfjets und konventionellen Bomben in der Region. Diese fordern weitaus mehr Opfer – vor allem Zivilisten. Weil konventionelle Bomben eben sehr unpräzise sind.

      4. Hm, interessant das alles. Ich habe mich mal durch die Links quergelesen und geguckt. Ich denke, grundsätzlich wird bei der Frage Drohne – als Militärisches „Werkzeug“ – versus der Frage, was Netzpolitik damit zu tun hat nicht genügend differenziert.
        Zu erst kann eine Drohne als „Wirkmittel“ durch jedes andere „Wirkmittel“ ersetzt werden. Somit kann eine Drohne als technisches Instrument hier in der Diskusion abstrahiert werden. Ob dabei Netz(werk)technologie für die Steuerung etc. zum Einsatz kommt oder nicht kann hier auch einmal zurückgestellt werden. Statt der Drohne kann auch ein Sniper zu Fuß hingehen und das tun was eben eine Drohne so täte. Das ist hier ja nicht die Frage.
        Der zweite Aspekt ist die Zielauswahl. Wie wird das „Ziel“ auserkohren, wie wird das Ziel gefunden und erfasst? (Egal ob durch Drohne, Mann gegen Mann oder sonst wie.)
        Und hier – meineserachtens – spielt Netztechnologie und deren Anwendung hinein.
        http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE97A00F20130811
        Waren zu „analogen“ Kriegszeiten visuelle Merkmale entscheidend für eine Freund-Feind Erkennung (Kleidung, Sprache, Flagge, …), so sind es heute zunehmend immer mehr abstrahierte Entscheidungsalgorythmen, die zur Erfassung herangezogen werden. Das alles ist, wie soll ich sagen, eher so WischiWaschi geworden. Der Freund ist nicht das was er früher war und auch der Feind ist nicht mehr das was er früher war.
        Hier spielt das Thema „Netzpolitik“ für mich doch eine Rolle. Was geschieht mit meinen Daten, welche Rückschlüsse werden daraus – und von wem – gezogen? UND: In welchem Kontext stehe ich (physisch, real in der Welt) mit meinen Daten da? Mein „Datenprofil“ in Berlin macht mir keine Sorgen – das selbe Datenprofil in irgendeinem „Konfliktland“ … hm, naja. Ich denke ihr merkt worauf ich hinaus will…
        Der dritte Aspekt ist rein politischer und rechtlicher Natur. Ist das überhaupt ein Krieg in Afghanistan oder Pakistan? Welche Rechtsgrundlage haben Aktion? Das hat massive Auswirkungen wie das genannt wird. Wenn „offiziell“ dort ein Krieg erklärt wird, dann gilt Kriegsrecht … dann dürfen auch keine Soldaten gefoltert werden usw. Auch wird dadurch definiert, was ein Kombattant ist und wer ein Soldat.
        Wenn das kein Krieg ist – ja, was dann? Kann dann ein Talibankämpfer Asyl in Deutschland beantragen, weil er nachweißlich politisch verfolgt wird und um sein Leben bangen muß? Da sind wir dann wieder raus aus der Netzpolitik.
        Aber – ich denke – es gibt nicht nur schwarz/weiß. Und das Thema Drohne (als „technischer Stellvertreter“ in unserer Welt) hat durchaus hier in diesem Forum seine Berechtigung.
        PS: Kontroverse Meinungen befürworte ich. Auch andere Meinungen respektiere ich. Ich wünsche mir auch an anderer Stelle einen inhaltsvollen Dialog oder Disput, nach Möglichkeit mit Links für weitergehende Informationen – wie das hier ja auch geschieht.
        Laßt uns miteinander einen Weg finden. Und der Weg beginnt nun mal im Kopf!
        Danke
        Albert Einstein:
        Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.

    1. Der Drohnenkrieg ist doch Gewaltpolitik, die über ein Netz geführt wird, also im reinsten Sinne Netzpolitik.

  3. Eure Kommentare verfolge ich mit Interesse und frage mich, ob ihr verstanden habt worum es im Kern in der Debatte um Ramstein geht. Nämlich darum, dass dort eine Anlage steht die Signale zur Steuerung von Kampfdrohnen per Glasfaserkabel auf Satelliten routet. Der #NSAUA könnte sich mit diesem Phänomen demnächst befassen. Auf Netzpolitik steht obiger Beitrag (wie schon Dutzende andere zu Ramstein) nicht wegen der optischen Kabel und der Satellitenbreitbandverbindung. Sondern weil hier über Drohnen seit Jahren berichtet wird und das Thema mittlerweile sogar eine eigene Kategorie bekam.

    1. Doch, wir haben verstanden, worum es in der Debatte um Ramstein geht. Es geht nicht nicht um „Digitale Freiheitsrechte“, also das Thema von Netzpolitik.org, auch wenn es hier für Drohnen mittlerweile eine eigene Kategorie gibt.

      1. Wir definieren alle Schnittmengen von Technik, Politik und Gesellschaft als Themen, die auf unserem Blog Platz haben, und neue Techniken für Überwachung und Krieg sind sehr wohl politisch – auch ohne Clausewitz.

  4. Unabhängig ob es bei diesem Thema mehr um „Netz“ oder „Politik“ geht empfehle ich
    Drohnenkrieg – Der leise Hightech-Tod
    unter
    https://vimeo.com/116841730

    Die Insider-Reportage erklärt, wie ein Soldat in einem Bunker in den USA praktisch an jedem Ort der Welt einen Luftangriff per Drohne starten kann. Das „WELTjournal +“ deckt außerdem auf, dass bereits in zehn Jahren kriegerische Auseinandersetzungen vollständig von Robotern und anderen Hightech-Geräten ausgefochten werden können. Sie sollen dann sogar in der Lage sein, sich ihre Ziele selbst auszusuchen.
    Und genau hier ist prototypisch der Anknüpfungspunkt zwischen „Netz“ und „Politik“ gegeben – Ziele werden politisch definiert, die Zielauswahl findet mit allen Mitteln der Netzüberwachung statt …

    1. Ach ja, ich möchte noch auf Projekt hinweisen:
      http://notabugsplat.com/
      „In military slang, Predator drone operators often refer to kills as ‘bug splats’, since viewing the body through a grainy video image gives the sense of an insect being crushed.“

    1. Besser kann man es nicht erklären. Das ist der Kern des Artikels, welchen ich mit viel Interesse gelesen habe. Danke an den Autor.

  5. Danke für diesen Artikel. Allen, die den Zusammenhang mit Netzpolitik nicht verstehen, empfehle ich die Lektüre des Buches „Sie wissen alles“ von Yvonne Hofstetter. In diesem berichtet die Autorin ohne jegliche politische Wertung aus dem Inneren der Big Data Industry über deren Status Quo und die Anwendungsbereiche.

  6. Also die USA nutzen eine US Militärbasis um US Militärgerät zu steuern. Auch benutzen die Dafür das Internet. Schlimmstenfalls kooperieren die sogar mit Geheimdiensten Verbündeter. Wie können die nur?
    Oder dreht sich die pazifistische Empörung mal wieder nur das die Drohnen den Krieg gegen den Terror mit Raketen statt mit Wattestäbchen führen? Das Bomben statt Einladungen zum Stuhlkreis abgeworfen werden? Zumindest festnehmen (Wer meldet sich freiwillig als Polizist – natürlich unbewaffnet?) und vor ein Gericht stellen sollte man die Massenmörder doch?! Das ist wahrlich kein Netzpolitik Thema sondern linker Wohlfühlpazifismus.

    1. Leih dir doch einfach mal das Handy einer, für die USA, unbeliebten Person aus und lauf durch Pakistan.

    2. Der Krieg gegen den Terror ist gescheitert. Er hat den ganzen nahen und mittleren Osten in einen Flächenbrand verwandelt. Wer glaubt mit Bomben und Raketen Frieden schaffen zu können, sollte seine Analysefähigkeit dringends überprüfen. Es ist ein Fehlschluss zu glauben, dass wenn man einen Terroristen tötet, dass es dann weniger Terror gibt. Ob das nun Netzpolitik oder linker Wohlfühlpazifismus ist, ist unerheblich. Dieser amerikanische imperialistsiche Amoklauf muss aufhören. Er kontakriert unsere Werte und schafft mehr Terror.

      1. Irgendwelche echte Alternativen? Ich geb ja zu Phrasen wie „amerikanisch-imperialistischer Amoklauf“ sind schneidig, aber soll man konkret machen?

      2. Ich versetze mich jetzt mal gedanklich in die Position der Amerikaner und deren Interessen. Die Wirtschaftskriese hat 10tausend Milliarden Dollar in Schall und Rauch aufgehen lassen. Schuld daran sind kurzlebige Geschäftsmodelle die exessiv in USA angewandt werden (nicht nur dort). Die Felle schwimmen langsam weg. Die USA hat 316 Mio Einwohner.
        Langsam bekommt man mit, dass das mit der EU vielleicht ja doch was wird. In der EU leben 507 Mio Menschen. Könnten also mehr Produzieren wie die USA und bei geschickter Politik wirtschaftlich stärker werden.
        Das schlimmste was mir dann passieren kann ist, wenn die EU sich einig wird mit dem was sie tun will. Also versuche ich die EU zu entzweien und untereinander in Konflikte zu bringen. Dann sind sie mit sich selbst beschäftigt.
        Zusätzlich kann ich den Druck erhöhen indem Regionen, die an die EU Grenzen, destabilisiert werden.
        Wird Nordafrika destabilisiert gibt es eine Völkerwanderung in die EU – den Anfang der Wanderung erleben wir gerade.
        Destabilisiert man in ehemaligen Ostblockländern – den Anfang sehen wir gerade – braucht die NATO Rüstung – die ersten Drohnen werden gekauft.
        All dies spielt der US-Amerikanischen Regierung und Wirtschaft in die Hände – und das auch noch weit ab ihrer Heimat.
        Das es da mal ein wenig diplomatisches Zähneknirschen wegen einiger überwachter Politiker gibt … das kann man ja in Kauf nehmen. Durch den zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Druck schafft man es denn auch, die hochentwickelte US – Sicherheits – Infrastruktur und Technologie noch gleich mitzuverkaufen. Die Verheißungen der Totalüberwachung sind groß und die darin gelegenen Erwartungen leicht zu erklären.
        So greift eines schön ins andere, die Absatzmärkte sind gesichert und der Verlust aus der Finanzkriese wird leichter zu ertragen sein. Das Wohl eines Staates steht über dem Wohl vieler Staaten.
        http://diepresse.com/home/wirtschaft/finanzkrise/504843/Finanzkrise-kostet-mehr-als-10-Billionen-Dollar-
        http://www.dw.com/de/%C3%B6l-und-euro-treiben-deutsche-konjunktur/a-18387233
        http://fm4.orf.at/stories/1754449/
        http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wirtschaftsstrategie-eu-kommission-legt-agenda-2020-vor/1712184.html

      3. @mal-nachdenken: Das ist jetzt der schiere Anti-Amerikanismus. Eine wirklich widerlich Aneinanderreihung von Spekulationen, Unterstellungen und Anfeindungen. Der böse allmächtige Amerikaner, der alle unterjocht, Kriege und Destabilisation beginnt, um wirtschaftlich zu bleiben. Was ein stumpfer Unsinn.

        Spätestens hier sind sie so weit von Netzpolitik und auch Drohnen weg, wie man sich nur vorstellen kann.

  7. „Immer noch will die Bundesregierung hiervon aber nichts wissen.“
    LOL wissen inzwischen alle.
    Die Bundesregierung kann nichts dazu sagen, weil sie sonst erklären und reagieren müsste -ist
    bequemer so.
    Beihilfe zum Mord sieht im Lebenslauf und auf Zirkuswerbung aka Wahlplakate auch nicht gut aus.

    1. Einen Feind im Krieg zu töten ist kein Mord. Auch wenn die üblichen ‚Soldaten sind Mörder‘ Sprüche so wunderbar eingängig sind.

      1. Drohneneinsätze im sogenannten „Krieg gegen den Terror“ sind Völkerrechtlich hoch umstritten. Mit der klassischen Gefechtssituation, in der es Soldaten erlaubt ist zu töten haben sie nicht mehr viel zu tun. Auch ein Kriegsgebiet ist nicht so einfach auszumachen (Pakistan duldet die Drohneneinsätze, im Kriegszustand befindet sich das Land aber nicht). Zudem ist das Auswahlverfahren, wer als vermeintlicher Terrorist getötet werden soll, sehr fragwürdig. Die USA machen sich da das Leben schon einfach. Es muss z.B. nicht mal nachgewiesen werden, dass ein Mensch einen konkreten Anschlag geplant hat. Wer wann wieso Terrorist ist, liegt letzendlich alleine bei den USA. Schon nicht so toll.

        Man kann sicher nicht bei jedem Drohneneinsatz von Mord sprechen. Aber der Spruch „im Krieg zu töten ist kein Mord“ lässt sich bei Drohnen (finde ich) auch nicht wirklich anwenden. Ein bisschen komplizierter ist es dann doch…

      2. Rechtlich sind sowohl ganz Afghanistan als auch Waziristan Kampfschauplatz eines „nicht-bewaffneten internationalen Konflikts“. Es braucht rechtlich im Krieg keine konkrete Bedrohungslage um den Feind bekämpfen zu dürfen. Das Zielauswahlverfahren obliegt dabei den kämpfenden Parteien – Kollateralschäden ausdrücklich mit eingeschlossen. Diese stellen erst bei vorsätzlicher Unverhältnismäßigkeit eine Verletzung des Völkerrechts dar. Als Kombattant muss man auch nicht konkret einen Anschlag planen um als solcher zu gelten. Es reicht Grund zur Annahme, dass man Mitglied einer der kämpfenden Parteien ist. Die „romantische“ Gefechtssituation Mann gegen Mann gibt es im Völkerrecht nicht und spätestens seit (mehr oder weniger) präzise Bombardierung von Zielen möglich sind, ist das auch Geschichte.

        Das Problem, was sie beschreiben, das sehe ich auch. Nur sollte man dabei nicht irgendwie das Völkerrecht als moralische Projektionsfläche bemühen. Das Völkerrecht als solches ist vergleichsweise hart – zumindest nach deutschen Maßstäben. Man müsste die Frage innenpolitisch in den USA lösen. Das dürfte eine politische Unmöglichkeit sein bei den derzeitigen Verhältnissen. Kontrolle und Strafbarkeit der außenpolitischen Kräfte werden von allen Parteien abgelehnt. Gesetze, die härter als das HVR sind, unvorstellbar. Dazu kommt, dass die umstrittenen Angriffe außerhalb erklärter Kriege der USA eigentlich nie von der Armee, sondern vom Auslandsgeheimdienst CIA ausgeführt werden. Das erschwert eine rechtliche Handhabe nochmals. Weiterhin ist der Drohnenkrieg nach außenpolitischen Maßstäben relativ erfolgreich und der Verlust eigener Truppen geht gegen 0, die Kosten sind vergleichsweise gering. Jede Alternative wäre schlechter. Auch wenn sich manch einer hier die potentielle Bedrohung des Lebens der Kämpfer als Novum für gerechtes Töten zurückwünscht, wie mir scheint. Nicht nur psychologisch, sondern auch tatsächlich hat das den Druck auf die betreffenden Gruppen massiv erhöht – was diese auch offen gestehen. Das Problem der offenen Rückzugsräume der Terroristen, was man lange hatte, ist mit Drohnen gelöst. Die Art des Krieges haben schließlich nicht die Amerikaner, sondern die Terrorgruppen gewählt, die permanent das Völkerrecht mit Füßen treten. Diese ziehen sich ja hinter das Schutzschild Zivilbevölkerung zurück und operieren international ohne Uniform und Hoheitsabzeichen. Damit wäre man dann auch schon beim Kern des HVR, das bei korrekter Auslegung vorsieht, dass sich eine Gruppe, sollte sie militärisch verloren haben, geschlagen geben. Dem entgehen die Terrorgruppen in dem sie das Völkerrecht komplett verneinen und mit verbotener Heimtücke, ziviler Kleidung und bewussten Verlusten in der Zivilbevölkerung arbeiten.

        Wie sie sehen, ist das Dilemma nicht ganz einseitig.

  8. Vielen Dank für diesen super Artikel und die Hintergründe. Was ich herauslese ist folgender Sachverhalt, das unsere Regierung genau weiß was da in Ramstein gespielt wird und jegliche Versuche abblocken wird, da Licht ins Dunkel zu bringen. Immerhin geht es hier um den „Freund“ mit dem man gemeinsam in der NATO ist und der unsere Bundeskanzlerin ausspioniert hat und erwischt wurde. Natürlich war es kein ausspionieren, es war zum Schutze Amerikas, genau so dient auch Ramstein zum Schutze Amerikas.
    Was auch auffällig ist das hier Meinungen vmtl durch „Amerikanische“ Schreiberlinge (gibt ca 28000 solcher Schreiberlinge) unterhöhlt werden, so sind insbesondere zwei User besonders auffällig – meine Meinung! Und Garantiert zu 80% zutreffend.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.