Der Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung berichtet erneut über „Unwahrheit“ und „Irreführung“ bei den Verhandlungen zum so genannten „No-Spy-Abkommen“ mit den USA. Getreu unserem Motto „Uns liegen Dokumente nicht nur vor, wir veröffentlichen sie auch“, greifen wir das gerne auf und liefern Originaldokumente.
Natürlich haben wir den entsprechenden „Vermerk vom 14. Januar 2014“ auch per Informationsfreiheitsgesetz angefragt. Das dauert aber lange – und wird wahrscheinlich eh ein Fall für unsere Rubrik Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages. Also haben wir den „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Vermerk anderweitig organisiert und veröffentlichen nun den Stand der Verhandlungen sowie die Kommunikationslinie.
„USA sind nicht bereit, unsere Petita zu berücksichtigen“
Entworfen wurde das Dokument von zwei Mitarbeiterinnen der Abteilungen „Außen- und Sicherheitspolitik“ sowie „Koordinierung der Nachrichtendienste“ im Bundeskanzleramt. Empfänger waren der Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel. Und da wurde eindeutig gesagt, „dass die USA nicht bereit sind, alle unsere Petita zu berücksichtigen“, vor allem „die Respektierung deutschen Rechts“ und die Zusage, auch deutsche Interessen zu berücksichtigen. Selbst innerhalb des Spionageverbunds der Five Eyes gibt es „keine so weitreichenden formalisierten Vereinbarungen“.
Das Dokument wurde im weiteren Verlauf noch überarbeitet. Dieser Satz wurde beispielsweise ersatzlos gestrichen:
Der deutschen Öffentlichkeit dürfte es am Ende nur schwer zu vermitteln sein, dass wir uns mit einer Vereinbarung einverstanden erklären, die hinter den Forderungen aus Parlament und Öffentlichkeit zurückbleibt bzw. die sogar eine Verschlechterung gegenüber dem status quo darstellen würde.
Kommunikationslinie gegen Kritik von Presse und Parlament
Obwohl allerspätestens zu diesem Zeitpunkt kein Zweifel mehr am Tod des Abkommens bestand, befürchtete man „Negativschlagzeilen in der Presse“ und „kritische Reaktionen aus dem Deutschen Bundestag“:
Deshalb erscheint es nicht angebracht, bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Ende der Verhandlungen zu sprechen.
Verhandlungen sind gescheitert und werden fortgesetzt
Deswegen wurde eigens eine „Kommunikationslinie“ entworfen, in der man wider besseres Wissen behauptete:
Diese Gespräche wird die Bundesregierung fortführen, bis bestehende Fragen in diesem Zusammenhang abschließend geklärt sind und ein aus deutscher Sicht zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann.
Gegen „bestes Wissen und Gewissen“
Es war also gegen „bestes Wissen und Gewissen“, als die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz am nächsten Tag in der Bundespressekonferenz sagte:
Der Stand der Dinge ist im Moment, dass die Verhandlungen andauern und dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird, dass man zu einer Einigung kommt.
Aber wenn man die Zusammenarbeit von BND und NSA betrachtet, wollte die Bundesregierung wahrscheinlich ohnehin eher ein „Co-Spy-Abkommen“ statt ein „No-Spy-Abkommen“.
Hier die Originaldokumente:
Stand der Verhandlungen mit den USA zu einer Vereinbarung zwischen BND und NSA sowie zu einer politischen Erklärung
I. Votum
Zur Billigung des vorgeschlagenen Vorgehens sowie zur vorgeschlagenen Kommunikationslinie
II. Sachverhalt
Die Verhandlungen mit den USA zu einer Vereinbarung zwischen BND und NSA zur künftigen Ausgestaltung der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit sowie zu einer politischen Erklärung, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, haben einen kritischen Punkt erreicht.
Im Laufe der Verhandlungen zu einer Vereinbarung zwischen den Diensten ist deutlich geworden, dass die USA nicht bereit sind, alle unsere Petita zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Respektierung deutschen Rechts bei Aktivitäten der Fernmeldeaufklärung (SIGINT) auf deutschem Boden sowie die die Zusage, bei nachrichtendienstlichem Vorgehen mit Auswirkungen auf den Partner dessen Interessen maßgeblich zu berücksichtigen (siehe Bezugsvorlage vom 05. Dezember 2013).
Von US-Seite wurde zuletzt am 11. Januar in einem Gespräch zwischen AL2 und der Sicherheitsberaterin Präsident Obamas, Susan Rice, bestätigt, dass die USA auf absehbare Zeit nicht bereit sein werden, eine Vereinbarung, die diese für uns essentiellen Punkte beinhalten würde, abzuschließen. Selbst im Rahmen der sog. „Five Eyes“ (USA, GBR, CAN, AUS, NZL) gäbe es keine so weitreichenden formalisierten Vereinbarungen.
Sollte es zu keiner Vereinbarung zwischen den Diensten kommen, sehen die USA auch keine Notwendigkeit für den Abschuss einer politischen Erklärung, die notwendigerweise auf eine Vereinbarung zwischen NSA und BND Bezug nehmen müsste bzw. entsprechende Nachfragen generieren würde. Zur politischen Erklärung hatten wir nach einer Besprechung bei dem Chef des Bundeskanzleramtes am 9. Januar unsere weiteren Änderungswünsche (Klarstellung, dass die bürgerlichen und politischen Rechte sowie der Schutz der Privatsphäre für alle Bürger und nicht nur die des eigenen Staates zu gelten habe sowie Klarstellung zur Respektierung des deutschen Rechts bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten, Präzisierung zur Achtung der gegenseitigen Interessen) übermittelt. USA waren bereit, diese Änderungsvorschläge an der politischen Erklärung positiv zu prüfen.
III. Bewertung
Die USA setzen sich mit ihrer klar negativen Aussage zu der angestrebten Vereinbarung zwischen BND und NSA in Widerspruch zur Zusage des bisherigen NSA-Chefs, Keith Alexander, der dem BND gegenüber im Sommer ein „no-spy“-Abkommen in Aussicht gestellt hatte. Dennoch scheint die US-Haltung damit festzustehen. Sie sind nicht bereit, den völligen Ausschluss von unilateralen SIGINT-Aktivitäten der NSA innerhalb von Deutschland zuzugestehen. Dies wäre auch im internationalen Kontext ein echtes Novum gewesen und wäre, nach US-Aussagen, auch über das zwischen den „five-eyes“ Vereinbarte hinausgegangen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es derzeit nicht erfolgversprechend, die Verhandlungen zu einer Vereinbarung zwischen den Diensten fortzusetzen. Die Verhandlungen sollten vorübergehendausgesetzt werden, auch mit Blick auf eine in in Kürze (wohl am 17. Januar 2014) zu erwartende Positionierung von Präsident Obama zu den Schlussfolgerungen aus der Überprüfung der Arbeit der US-Nachrichtendienste neubewertet werden. Ziel muss weiterhin sein, eine Vereinbarung zu erhalten, die die Forderungen aus Parlament und Öffentlichkeit abbildet.
Der deutschen Öffentlichkeit dürfte es am Ende nur schwer zu vermitteln sein, dass wir uns mit einer Vereinbarung einverstanden erklären, die hinter den Forderungen aus Parlament und Öffentlichkeit zurückbleibt bzw. die sogar eine Verschlechterung gegenüber dem status quo darstellen würde.
Daneben sollten wir – trotz der negativen Äußerung der US-Seite – am Abschluss einer politischen Erklärung festhalten, die möglicherweise anlässlich Ihres geplanten US-Besuchs öffentlich gemacht werden könnte. Auch dabei wäre es möglich, die Schlussfolgerungen, die US-Präsident Obama aus der durch Ihn angeordneten Überprüfung der US-Geheimdienste zieht Positionierung US-Präsident Obamas zu berücksichtigen.
Allerdings sollten wir darauf achten, dass von Ihrer USA-Reise ein positiver Impuls für das künftige transatlantische Verhältnis ausgeht und klar kommunizieren, dass NSA nur ein Thema unter sehr vielen anderen ist.
Hinweise auf einen möglichen Abbruch der Verhandlungen zu einem Abkommen zwischen den Diensten haben bereits für Negativschlagzeilen in der Presse gesorgt (bsp. SZ vom 14. Januar 2014) und erste kritische Reaktionen aus dem Deutschen Bundestag hervorgerufen. (hierzu: Aktuelle Stunde am 15. Januar 2014).
Deshalb erscheint es nicht angebracht, bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Ende der Verhandlungen zu sprechen. Vielmehr sollte auf die laufenden Gespräche verwiesen werden, die bereits jetzt zu einem besseren Verständnis der gegenseitigen Erfordernisse und Befürchtungen geführt haben. Wir sollten deutlich machen, dass wir unsere Kernanliegen den USA gegenüber weiterhin mit Nachdruck verfolgen.
Gleichzeitig sollten wir die Ausrichtung der Gespräche auf die praktische Zusammenarbeit zwischen den Diensten, die notwendig ist, um den gemeinsamen Sicherheitsrisiken begegnen zu können bei gleichzeitiger Achtung der zivilen und politischen Rechte sowie des Datenschutzes, mehr in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig kann dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit signalisiert werden, dass die Ergebnisse des Bundestags-Untersuchungsausschusses zur NSA-Affäre auch beim Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Nachrichtendiensten berücksichtigt werden sollen.
Ein Vorschlag zu einer entsprechenden Kommunikationslinie ist beigefügt.
Kommunikationslinie
Die Veröffentlichungen zu Aufklärungsmaßnahmen der US-amerikanischen National Security Agency haben bei vielen Bürgern nicht nur berechtigte Fragen aufgeworfen, sondern auch Sorgen und Ängste ausgelöst. Das – gerade für die Tätigkeit der Nachrichtendienste – unabdingbare Erfordernis, zu jederzeit Freiheit und Sicherheit durch Recht und Gesetz in Balance zu halten, ist eine dauerhafte Aufgabe für die Bundesregierung.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung den herausgehobenen Posten eines Staatssekretärs für die Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt geschaffen. Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche hat dieses Amt am 13. Januar 2014 angetreten.
In der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung Gespräche mit der amerikanischen Regierung aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte deutscher Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben und auch amerikanische Nachrichtendienste innerstaatliches Recht in Deutschland uneingeschränkt beachten. Ziel dieser Gespräche war es auch, zu einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der National Security Agency zu gelangen.
Diese sehr intensiven Gespräche haben zu einem besseren Verständnis der jeweiligen Erwartungen und gegenseitigen Interessen geführt, vor allem, was das notwendige Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen und den gerechtfertigten Sicherheitsinteressen des Staates betrifft.
Diese Gespräche haben dazu beigetragen, das gegenseitige Vertrauen und unsere Zusammenarbeit zu stärken und damit auch zu unserer Sicherheit beizutragen.
Während der Diskussionen wurde das gemeinsame Verständnis deutlich, dass die nachrichtendienstliche Kooperation nicht uneingeschränkt alle technischen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, nutzen kann, sondern sich nach Recht und Gesetz, den politischen Freiheiten und dem Schutz der Privatsphäre zu richten hat.
Wir sind weiterhin übereingekommen, dass wir die künftige Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten vor allem auch auf die praktischen Aspekte konzentrieren wollen.
Diese Gespräche wird die Bundesregierung fortführen, bis bestehende Fragen in diesem Zusammenhang abschließend geklärt sind und ein aus deutscher Sicht zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann.
Der Deutsche Bundestag beabsichtigt, einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre einzusetzen. Den Ergebnissen dieses Untersuchungsausschusses soll nicht vorgegriffen werden.
Auch in den USA hat eine Diskussion zur Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen und Schutz der Privatsphäre begonnen. US-Präsident Obama hat angekündigt, seine Schlussfolgerungen aus der stattgefundenen Überprüfung der Arbeit der amerikanischen Nachrichtendienste in Kürze der Öffentlichkeit vorstellen zu wollen.
Wir werden genau prüfen, wie weit diese Ergebnisse auch Auswirkungen auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit unserer Länder haben werden.
REAKTIV:
Wie bereits bekannt hat US-Präsident Obama die Bundeskanzlerin zu einer Reise in die USA eingeladen. Die NSA-Affäre wird hierbei auch ein Thema sein.
Allerdings ist das transatlantische Verhältnis ein sehr umfassendes. Deshalb wird die ganze Bandbreite an bilateralen, wirtschaftspolitischen (TTIP) und internationalen Themen auf der Tagesordnung stehen.
Der anstehende Besuch gibt uns Gelegenheit, die breite und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern weiter zu vertiefen.
