Trotz mehrerer Gedächtnisausfälle und langer Verzögerung beantwortet die Bundesregierung nun einige offene Fragen zur Landesverratsaffäre (pdf) und zur Rolle der beteiligten Spitzenbeamten darin. Wer in der Bundesregierung wann was wusste über die Strafanzeigen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, wollte die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen einer neuerlichen parlamentarischen Anfrage („Strafrecht und Pressefreiheit II“) genauer wissen.
Die Anzeigen und die darauffolgenden Ermittlungen wegen unserer Veröffentlichungen zu den Plänen des Verfassungsschutzes, massenhaft Internet-Inhaltsdaten auszuwerten, hat nach Angaben der Bundesregierung weitere Ministerien-Kreise gezogen, als bisher bekannt: Neben dem Innenministerium war auch das Justizministerium sehr frühzeitig beteiligt, aber auch das Auswärtige Amt.
Wer die Strafanzeigen Maaßens abnickte
Maaßen plante, Anzeige wegen „Landesverrats“ nach Paragraph 94, Absatz 1, Strafgesetzbuch zu erstatten, nachdem der geheime Haushaltsplan für den Verfassungsschutz aus dem Jahr 2013 mitsamt der behördlichen Dokumente bei uns leakte. Der Verfassungsschutzchef muss eine gewisse Brisanz des Vorhabens erkannt haben und machte sie zur Berichtssache. Er informierte die BMI-Staatssekretärin Emily Haber unter vier Augen „im Rahmen eines persönlichen Gesprächs am 3. März 2015“ frühzeitig von seinen Plänen einer Strafanzeige, ebenso wie den Leiter der BMI-Abteilung „Öffentliche Sicherheit“, der am gleichen Tag in Kenntnis gesetzt wurde. Die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ führt im BMI die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz.

Details zum Inhalt der Strafanzeige seien gegenüber der Fachaufsicht zwar „nicht erörtert“ worden, man hätte jedoch auf unsere Veröffentlichungen zum Verfassungsschutz explizit hingewiesen. Dass Maaßens Vorgehen an irgendeiner Stelle nicht gebilligt oder wenigstens hinterfragt worden sei, ist nicht erkennbar. Das BMI erklärte sich „einverstanden“ (S. 4) mit der Strafanzeige, es ginge schließlich um „Verschlusssachenweitergabe“ und man hätte doch nicht ahnen können, dass Maaßen Journalisten im Visier hatte.
Der behördliche Buschfunk ohne Notizen
Als die erste Strafanzeige vom BfV bei Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin gestellt worden war, erfolgte die Weiterleitung vom LKA an den Generalbundesanwalt (GBA) am 1. April (sic). Noch am selben Tag, am „Nachmittag des 1. April 2015“, vermeldete der GBA dem BfV telefonisch, dass man an der Sache dran sei. Eine schriftliche Mitteilung über die Ermittlungen ging dann erst am 13. Mai raus und am 22. Mai beim BfV ein. Unterdessen kam Anfang Mai das geheime Insider-Gutachten der Verfassungsschützer zum Ergebnis, hier gehe es um Staatsgeheimnisse im Sinne des Paragraphen 93 StGB. Das Justizministerium war da bereits im Bilde: Die beamtete Staatssekretärin war schon am 21. April „mündlich“ durch einen GBA-Mitarbeiter informiert worden.
Am selben Tag, dem 21. April, kamen im Bundeskanzleramt einige Teilnehmer zu einer „Besprechung“ zusammen, wie schon aus einer früheren Antwort der Bundesregierung hervorging (Drucksache 18/5859, pdf). Ein Staatssekretär des Auswärtigen Amtes sei bei dieser „Besprechung im Bundeskanzleramt am 21. April 2015“ auch über die Aktivitäten des Präsidenten des BfV in Kenntnis gesetzt worden. Die Strafanzeigen wurden zwar dort besprochen, aber wer noch alles in der Runde dabei war, lässt sich angeblich nicht mehr klären:
Zur Frage der konkreten Teilnahme ist keine Auskunft möglich, da Teilnehmerlisten zu dieser Runde nicht geführt werden.
Vermutlich steht man im Kanzleramt einfach informell in den Gängen und tauscht sich ganz unverbindlich über vermeintliche Staatsgeheimnisse aus, ohne nach dem Namen des Gegenübers zu fragen. Wie aus einer Antwort auf eine aktuelle Informationsfreiheitsanfrage hervorgeht (pdf), gibt das Bundeskanzleramt an, gar nicht vor dem Bekanntwerden der Landesverrats-Ermittlungen am 30. Juli involviert gewesen zu sein. Jedenfalls hätte man vor dem 30. Juli nichts verschriftlicht, was nach IFG herausgegeben werden könnte. Das gibt wohl keinen Ausschlag auf der nach oben offenen Glaubwürdigkeitsskala.
Die Bundesregierung versichert aber: Nachstellungen von Geheimdiensten gegen die Redaktion hat es nach unseren Veröffentlichungen vom 25. Februar und vom 15. April 2015 nicht gegeben. Das BfV hätte zwar Strafanzeige gestellt, aber „nicht etwa nachrichtendienstliche Beobachtungen durchgeführt“ (S. 2). Das wäre für einen Geheimdienst ja auch kaum vorstellbar. Auch „Maßnahmen anderer Sicherheitsbehörden fanden nicht statt“ (S. 9), teilt die Bundesregierung mit, wenn man mal davon absieht, dass das BKA am 16. Juni „Erkenntnisanfragen“ an die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen stellte und das Handelsregister konsultierte. Auch wurden von der Ermittlungsbehörde „die BKA-internen Auskunftssysteme“ (S. 9) befragt, um Informationen zu den damaligen Beschuldigten Andre und Markus zu finden.
Reaktion der Fragesteller
Wir haben Konstantin von Notz (Grüne) um einen Kommentar zu den Antworten gebeten. Er zeigt sich nicht begeistert über die Auskunft der Bundesregierung:
Die uns mit wochenlanger Verspätung zugeleiteten Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigen erneut, wie bewusst man sich der Brisanz des Vorgehens gegen netzpolitik.org durchaus war. Statt dies endlich öffentlich einzugestehen und ihren Teil zur Aufklärung beizutragen, setzt die Bundesregierung ihren Kurs des Mauerns fort. Teile der Antworten sind nur als schlicht bizarr einzuordnen: So will man sich unter anderem nicht mehr erinnern, wer alles an einer entscheidenden Runde im Kanzleramt teilnahm. Das ist absolut unglaubwürdig und wird ganz gewiss nicht dazu beitragen, dass das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angesichts eines ohnehin rechtsstaatlich abstrusen Vorgangs wieder hergestellt wird. Das Eigentor war bereits vor der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage ein phänomenales. Durch ihr jetziges Antwortverhalten zeigt die Bundesregierung nur eins: Die Größe, einen phänomenalen Fehler einzugestehen, hat man noch immer nicht. Stattdessen setzt man ein unwürdiges Spiel der gegenseitigen Schuldzuweisungen fort und täuscht eklatante Gedächtnislücken vor. Die Aufklärung der Affäre ist damit für uns noch lange nicht abgeschlossen.
Für uns auch nicht.
Wer die letzten Monate offline, von Aliens entführt oder sonst verhindert war und nicht weiß, wovon hier die Rede ist, kann sich für einen Überblick zur Landesverrats-Affäre diesen Vortrag von Markus zu Gemüte führen. Lohnt sich. :}
