Seit einer Woche wissen wir, dass der Generalbundesanwalt gegen Andre, mich und Unbekannt ermittelt. Seit einigen Tagen wissen wir, dass die Ermittlungen bereits im Mai gestartet wurden. Gestern berichtete die Tagesschau, dass das BKA konkret mit Ermittlungen betraut wurde.
Der ehemalige Generalbundesanwalt Range erklärte letzten Freitag, dass die Ermittlungen gegen uns ruhen würden. Einige Medien machten daraus, dass die Ermittlungen gestoppt seien. Davon kann gar keine Rede sein, denn ein „Ruhen“ von Ermittlungen gibt es nach der Strafprozessordnung (StPO) nicht. Ein Versprechen, derzeit keine Maßnahmen wie Festsetzung oder Hausdurchsuchung einzuleiten, ist exakt gar nichts wert: Die Behörde kann ihre Sicht der Dinge täglich ändern, zumal wenn der Behördenleiter in den Ruhestand geschickt wird. Eine Sache kam aber bislang nicht zur Sprache: Werden wir seit Aufnahme der Ermittlungen als Privatpersonen und in unserer redaktionellen Arbeit überwacht?
Auf meine Anfrage hin konnten dies am Montag die Sprecher von Innen- und Justizministerium nicht ausschließen. Es ergibt wenig Sinn, dass Ermittlungen seit Monaten laufen, ohne dass etwas passiert sein soll.
Die Begründung, dass die Aufnahme von Ermittlungen notwendig gewesen sei, um ein Gutachten in Auftrag zu geben, ob die Aufnahme der Ermittlungen so in Ordnung geht, überzeugt uns auch nicht. Ein Gutachten zu der Frage hätte der Generalbundesanwalt auch ohne Ermittlungsverfahren vergeben können, wie uns Experten erklärten. Gerade bei der Bundesanwaltschaft gibt es institutionalisierte Prüf-Verfahren (beispielsweise sogenannte „ARP-Verfahren“) unterhalb der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Diese wurden etwa in Sachen Merkel-Handy und im Fall der parallelen Anzeige wegen des Corelli-Textes der Süddeutschen Zeitung genutzt. Nirgendwo in der StPO steht, dass man ein Gutachten erst dann einholen kann, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren formell eingeleitet ist. Im Gegenteil muss die Staatsanwaltschaft „den Sachverhalt erforschen“ (§ 160 StPO), um zu sehen, ob überhaupt ein Tatverdacht vorliegt, notfalls eben auch mit einem Gutachten – und zwar sobald sie „von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält“, nicht erst ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Letztere hängt vielmehr davon ab, wie sehr sich der Tatverdacht verdichtet hat. Und wenn man schon in Karlsruhe meinte, man brauche noch ein Gutachten, dann kann er nicht besonders dringend gewesen sein.
Warum nun also das Ermittlungsverfahren, obwohl man es für das Gutachten nicht gebraucht hätte und der Tatvorwurf so abwegig war?
Der Vorwurf des Landesverrats ist kein Kinderspiel.
Die Behörden haben bei Ermittlungen wegen Landesverrats das komplette Arsenal von Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung, dass für Terroristen und Schwerstkriminelle gedacht war. Und wovor wir immer gewarnt haben: dass diese Maßnahmen auch missbraucht werden können. Auf einmal sind wir damit konfrontiert, dass wir selbst in unserer Arbeit und in unseren Privatleben Opfer davon geworden sind. Und das ist kein schönes Gefühl, wenn man auf einmal mitdenken muss, ob wir in der Redaktion – oder auch beim Flirten am Telefon – noch frei reden können oder wir jetzt abgehört werden.
Zu den möglichen (bei Landesverrat legalen) Überwachungsmaßnahmen gehören:
- Telefon, Handys, Internet-Zugang (§ 100a StPO)
- akustische Wohnraumüberwachung a.k.a. „Großer Lauschangriff“ (§ 100c StPO)
- Lauschangriff draußen (§ 100f StPO)
- Abfrage aller Verbindungsdaten + Standort-Daten (§ 100g StPO)
- Längerfristige Observation (§ 163f StPO)
Funfact am Rande: Das BKA ist der Auffassung, auch „verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme“ durchführen zu können – also Staatstrojaner bzw. in Neusprech „Quellen-TKÜ“. Dabei beziehen sie sich auf § 20k BKA-Gesetz, den zwei Mitglieder unserer Redaktion erst vor wenigen Wochen vorm Bundesverfassungsgericht als Sachverständige kritisierten. Skurril: Im Januar 2013 veröffentlichten wir ein Gutachten der Bundesanwaltschaft mit der Auffassung, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Wir sind gespannt, ob sich hier BKA oder GBA durchsetzen.
Wir hätten nie gedacht, dass in unserer modernen Demokratie und unserem Rechtsstaat mindestens ein Jahr Gefängnis pro Fall für unsere Arbeit möglich wäre, verbunden mit der legalen Anwendung zahlreicher Überwachungsmaßnahmen, die mit der Begründung „Terrorismus und Organisiertes Verbrechen“ eingeführt wurden. Wir fordern Klarheit und Aufklärung darüber, ob diese Überwachungsmaßnahmen gegen uns angewendet wurde. Und wenn sie angewendet wurden, fordern wir einen Stopp und die Übersendung sämtlicher Akten vor der Löschung. Wir fordern einen sofortigen Stopp der Ermittlungen. Und wir haben noch mehr Forderungen.
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