
Seit einer Woche wissen wir vom Generalbundesanwalt, dass Ermittlungen wegen #Landesverrat gegen Andre Meister, mich und unsere Quellen laufen. Seit Sonntag gibt es jeden Tag eine neue Wende und wir befinden uns mitten in einer größer werdenden Staatsaffäre wieder, die nach uns benannt ist.
Das Innenministerium hat am Freitag erklärt, dass man nichts von den Ermittlungen wegen Landesverrat gewusst habe. Tagesschau.de beschreibt:
Am Freitag, 31. Juli, hatte die Staatssekretärin im BMI, Emily Haber, noch behauptet, das Ministerium sei nur sehr früh über die „Absicht“ des Präsidenten des BfV informiert worden, Anzeige „wegen des Durchstechens von mehreren Dokumenten“ zu stellen. Das muss vor dem 25. März, dem Datum der ersten von zwei Anzeigen, gewesen sein. Die Staatssekretärin fügte in dem Statement ausdrücklich hinzu: „Das war alles!“
Wie glaubwürdig ist dann die Erklärung, dass Innenminister Thomas de Maizière nichts gewusst haben soll?
Am Montag saß ich in der Bundespressekonferenz, wo der Sprecher des Innenministeriums nochmal bestätigte, dass man nichts von den Ermittlungen gewusst habe:
„Mir wäre nicht bekannt, dass irgendjemand im Ministerium vorher gewusst hätte, dass Ermittlungen im Bereich des GBA laufen. Unser Ministerium hat ja, wie Sie wissen, über 1500 Mitarbeiter. Ich habe mit einigen für diese Frage ziemlich relevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen. Für die kann ich das ausschließen.“
Beide Statements entsprechen nicht der Wahrheit, wie Tagesschau.de berichtet: Innenministerium wusste umfassend Bescheid.
Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière räumte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio ein, dass auch das umstrittene Gutachten aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an zwei Fachabteilungen im Ministerium weitergeleitet wurde. In diesem Gutachten begründet das BfV auf Anfrage des LKA Berlin, warum es bei der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente durch Netzpolitik.org den Verrat von Staatsgeheimnissen und damit die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gegeben sieht. Der Sprecher ließ offen, ob es das Gutachten vor oder nach der Übermittlung an das LKA erhalten habe. In der Stellungnahme ist von einem „engen zeitlichen Zusammenhang“ die Rede. Dabei muss es sich um April oder Mai 2015 handeln.
Das BKA ermittelt die ganze Zeit schon
Ungeklärt war bisher, ob das BKA schon gegen uns ermittelt. Das wurde jetzt auch bestätigt:
Anders als bisher dargestellt, wusste das BMI auch, dass der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrates gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet hatte. Das dem BMI unterstehende Bundeskriminalamt (BKA) habe die zuständige Fachabteilung schon im Juni informiert, dass es vom Generalbundesanwalt (GBA) mit den konkreten Ermittlungen wegen Landesverrats beauftragt worden sein.
In der Zeit der geheimen Ermittlungen haben zwei Mitglieder unserer Redaktion, Constanze Kurz und Ulf Buermeyer, auf Einladung des Bundesverfassungsgerichts als Sachverständige gegen das BKA-Gesetz ausgesagt. In diesem Zeitraum haben wir auch eine Klage gegen das BKA auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes eingereicht. Wir müssen davon ausgehen, dass wir seit Start der Ermittlungen mit sämtlichen Ermittlungsmaßnahmen, die der Staat gegen Terroristen zur Verfügung hat, in unserem Privatleben und in unserer redaktionellen Arbeit überwacht werden.
Die Ermittlungen laufen übrigens immer noch gegen uns. Auch wenn Range am Freitag etwas anderes suggerierte und erklärte, dass zumindest gerade keine Hausdurchsuchung oder Festsetzung stattfinden würde. Das sind unsere Forderungen.
Wir finanzieren uns über Spenden und haben Rechtsanwälte beauftragt, uns gegen diesen Angriff auf unsere journalistische Arbeit zu verteidigen. Wer uns finanziell unterstützen möchte, findet hier alle Infos.
Update: Das Bundesinnenministerium erklärt per Pressemitteilung, dass man selbstverständlich nicht gelogen habe. Die Spitzen des Ministeriums hätten nur ihr Ministerium nicht unter Kontrolle. Also alles gar nicht schlimm.
Zwischen der bisherigen Sachverhaltsdarstellung des BMI und den vorstehend ergänzten Sachverhaltsinformationen besteht keinerlei Widerspruch oder Diskrepanz. Weder hat BMI als Haus jemals mitgeteilt, die als Gutachten bezeichnete Rechtseinschätzung des BfV nicht gekannt zu haben noch hat BMI jemals mitgeteilt, nicht davon erfahren zu haben, dass der GBA ein Verfahren gegen die Personen M.B. und A.M. eingeleitet hat. BMI hat lediglich darauf hingewiesen, dass der Minister und die Staatssekretärin von diesem Verfahren aus den Medien erfahren haben. Diese Aussage wurde von vornherein ausdrücklich auf diese Personen begrenzt. Sie hat nach wie vor Bestand.