Der Router. Obwohl oft staubbedeckt in einer Ecke, ist er einer der wichtigsten Bestandteile für das heimische Internet und Telefon. Blöd nur, dass dieser den meisten Benutzern eigentlich gar nicht gehört, obwohl er in ihren Räumlichkeiten steht und sie dafür zahlen. Noch zumindest, denn kürzlich hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um den so genannten Routerzwang endgültig abzuschaffen, damit alle Kunden auch ein anderes als das vom Provider gelieferte Endgerät nutzen können.
Dies ist ein Gastbeitrag von Max Mehl. Max ist Koordinator des deutschen Teams der Free Software Foundation Europe und begleitet die Routerzwang-Wirren seit 2013 für die FSFE und auf seinem Blog.
Was ist Routerzwang?
Dabei sah es lange sehr schlecht aus für diejenigen, die gerne einen eigenen Router an die Dose in der Wand anschließen wollen. Oft geben die Provider entweder die notwendigen Zugangsdaten nicht heraus, verweigern den Support oder sperren den Zugang komplett. Was wie ein Luxusproblem klingt, hat enorme Auswirkungen auf Privatsphäre, Sicherheit und Wettbewerb. Über einen Router fließen in den meisten Fällen sämtliche Telefonate und Internetverbindungen und viel zu häufig sind die mitgelieferten Geräte mit Sicherheitslücken gespickt. Über bestimmte Protokolle kann der Provider stets Kontrolle über solche Router erlangen und etwa Einfluss auf die Qualität des Internetverkehrs zu bestimmten Diensten nehmen. Alternative Geräte, etwa solche mit Firmwares, die auf Freier Software aufbauen und Datenschutz und Sicherheit groß schreiben, haben auf einem solch abgeschotteten Markt wenig Chancen, weil viele Nutzer sie nicht ohne großen Aufwand einsetzen können, wenn die Provider nicht mitspielen.
Grundstein der Debatte über Routerzwang ist seit jeher die Definition des Netzabschlusspunkts. Dieser definiert, wo das öffentliche Netz, also das des Anbieters, endet und wo das des Kunden beginnt. Eigentlich sollte diese Schnittstelle die Dose in der Wand sein, doch viele Provider legen das mitgelieferte Endgerät als solche aus. Dadurch sei es auch legitim, dem Kunden die Herausgabe von Zugangsdaten zum Ersatz dieses Geräts zu verweigern. Bei den meisten Kabelanbietern muss das Modem gar erst durch einen Techniker im Datenzentrum registriert werden. Die technischen Gründe, die angeblich für diesen Zwang sprechen, sind jedoch technisch nicht stimmig und dienen als Vorwand. In den USA etwa ist dieser Markt liberalisiert und die beschworenen flächendeckenden Netzausfälle sind nicht zu beobachten.
Was bisher geschah
Seit Anfang 2013 schwelt die öffentliche Debatte über Zwangsrouter. Nachdem die Bundesnetzagentur in einem intransparenten Verfahren nach zahlreichen Anhörungen und Workshops immer noch unsicher war, ob sie nun den Routerzwang entgegen der Mehrheit teils hunderter Stellungnahmen gesetzlich legitimieren soll oder lieber an der eigenen Kompetenz zur eindeutigen Lösung des Problems zweifelt, übernahm Ende 2014 das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Zur freudigen Überraschung zahlreicher Organisationen wie der Free Software Foundation Europe, dem Bundesverband Verbraucherzentralen, dem CCC, aber auch Endgeräteherstellerverbänden und Medien hat das Ministerium einen zufriedenstellenden Gesetzentwurf zuerst zur Ratifizierung in die EU-Kommission und danach in das Bundeskabinett gebracht und dabei bisher alle notwendigen Hürden im Gesetzgebungsprozess überwunden. Das Gesetz wartet nun auf Zustimmung von Bundesrat und Bundestag. Wir hätten uns zwar noch weitere gesetzliche Festschreibungen von Benutzerrechten für Kommunikationsgeräte gewünscht, aber der jetzige Stand garantiert zumindest für den mittelfristigen Stand der Technik ein Grundlevel von Nutzerfreiheiten.
Mit einer Modifikation von FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) und TKG (Telekommunikationsgesetz) sollen die bisherigen Mängel nun behoben werden. Der passive Netzabschlusspunkt soll klar definiert, die Betreiber zur unaufgeforderten Bereitstellung von „notwendige[n] Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste“ verpflichtet und ein Bußgeld von 10.000 Euro festgelegt werden, falls sie gegen diese Informationspflichten verstoßen.
Es ist noch nicht vorbei
Momentan liegt das Gesetz dem Bundesrat zur Stellungnahme vor und wird danach von der Bundesregierung dem Bundestag zu den drei Lesungen vorgelegt. Wird das Gesetz angenommen, benötigt es noch die Billigung des Bundesrats, um dann den Routerzwang sechs Monate nach dessen Verkündigung abschaffen zu können. Doch damit das tatsächlich gelingt, müssen wir diesen Prozess aufmerksam verfolgen und darauf achten, dass der Entwurf nicht verwässert wird. Und Ihr könnt helfen! Kontaktiert Eure Volksvertreter, dass sie dieses Gesetz unbedingt ohne weitere Einschränkungen auf den Weg bringen sollen, um das absolute Minimum an Endgerätefreiheit, Verbraucherschutz und Sicherheit zu sichern.
Doch auch danach wird es spannend. Stellen sich Internetanbieter bei der Verwendung eigener Geräte im Support quer? Können alle Geräte problemlos an alternativen Routern eingesetzt werden? Findet trotz Gesetz eine Diskriminierung irgendeiner Art statt? Ja, wir können uns über die bisherigen Erfolge freuen. Doch in diesem Thema steckt zu viel Geld, als dass wir uns in trügerischer Sicherheit wiegen dürften. Für das kommende Internet der Dinge, wo Kühlschränke und Heizungen über das Internet erreichbar sein werden, spielen der Router und Endgerätefreiheit allgemein eine noch viel zentralere Rolle. Wir gehen davon aus, dass wir nicht das letzte Mal mit diesem Thema zu tun hatten.
