Der lange Weg des Routerzwangs zur Endgerätefreiheit

Endlich meins – Router sollen laut BMWi bald vom Nutzer bestimmt werden – Bild via maxguru.blogspot.de

Der Router. Obwohl oft staubbedeckt in einer Ecke, ist er einer der wichtigsten Bestandteile für das heimische Internet und Telefon. Blöd nur, dass dieser den meisten Benutzern eigentlich gar nicht gehört, obwohl er in ihren Räumlichkeiten steht und sie dafür zahlen. Noch zumindest, denn kürzlich hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um den so genannten Routerzwang endgültig abzuschaffen, damit alle Kunden auch ein anderes als das vom Provider gelieferte Endgerät nutzen können.

Dies ist ein Gastbeitrag von Max Mehl. Max ist Koordinator des deutschen Teams der Free Software Foundation Europe und begleitet die Routerzwang-Wirren seit 2013 für die FSFE und auf seinem Blog.

Was ist Routerzwang?

Dabei sah es lange sehr schlecht aus für diejenigen, die gerne einen eigenen Router an die Dose in der Wand anschließen wollen. Oft geben die Provider entweder die notwendigen Zugangsdaten nicht heraus, verweigern den Support oder sperren den Zugang komplett. Was wie ein Luxusproblem klingt, hat enorme Auswirkungen auf Privatsphäre, Sicherheit und Wettbewerb. Über einen Router fließen in den meisten Fällen sämtliche Telefonate und Internetverbindungen und viel zu häufig sind die mitgelieferten Geräte mit Sicherheitslücken gespickt. Über bestimmte Protokolle kann der Provider stets Kontrolle über solche Router erlangen und etwa Einfluss auf die Qualität des Internetverkehrs zu bestimmten Diensten nehmen. Alternative Geräte, etwa solche mit Firmwares, die auf Freier Software aufbauen und Datenschutz und Sicherheit groß schreiben, haben auf einem solch abgeschotteten Markt wenig Chancen, weil viele Nutzer sie nicht ohne großen Aufwand einsetzen können, wenn die Provider nicht mitspielen.

Grundstein der Debatte über Routerzwang ist seit jeher die Definition des Netzabschlusspunkts. Dieser definiert, wo das öffentliche Netz, also das des Anbieters, endet und wo das des Kunden beginnt. Eigentlich sollte diese Schnittstelle die Dose in der Wand sein, doch viele Provider legen das mitgelieferte Endgerät als solche aus. Dadurch sei es auch legitim, dem Kunden die Herausgabe von Zugangsdaten zum Ersatz dieses Geräts zu verweigern. Bei den meisten Kabelanbietern muss das Modem gar erst durch einen Techniker im Datenzentrum registriert werden. Die technischen Gründe, die angeblich für diesen Zwang sprechen, sind jedoch technisch nicht stimmig und dienen als Vorwand. In den USA etwa ist dieser Markt liberalisiert und die beschworenen flächendeckenden Netzausfälle sind nicht zu beobachten.

Was bisher geschah

Seit Anfang 2013 schwelt die öffentliche Debatte über Zwangsrouter. Nachdem die Bundesnetzagentur in einem intransparenten Verfahren nach zahlreichen Anhörungen und Workshops immer noch unsicher war, ob sie nun den Routerzwang entgegen der Mehrheit teils hunderter Stellungnahmen gesetzlich legitimieren soll oder lieber an der eigenen Kompetenz zur eindeutigen Lösung des Problems zweifelt, übernahm Ende 2014 das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Zur freudigen Überraschung zahlreicher Organisationen wie der Free Software Foundation Europe, dem Bundesverband Verbraucherzentralen, dem CCC, aber auch Endgeräteherstellerverbänden und Medien hat das Ministerium einen zufriedenstellenden Gesetzentwurf zuerst zur Ratifizierung in die EU-Kommission und danach in das Bundeskabinett gebracht und dabei bisher alle notwendigen Hürden im Gesetzgebungsprozess überwunden. Das Gesetz wartet nun auf Zustimmung von Bundesrat und Bundestag. Wir hätten uns zwar noch weitere gesetzliche Festschreibungen von Benutzerrechten für Kommunikationsgeräte gewünscht, aber der jetzige Stand garantiert zumindest für den mittelfristigen Stand der Technik ein Grundlevel von Nutzerfreiheiten.

Mit einer Modifikation von FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) und TKG (Telekommunikationsgesetz) sollen die bisherigen Mängel nun behoben werden. Der passive Netzabschlusspunkt soll klar definiert, die Betreiber zur unaufgeforderten Bereitstellung von "notwendige[n] Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste" verpflichtet und ein Bußgeld von 10.000 Euro festgelegt werden, falls sie gegen diese Informationspflichten verstoßen.

Es ist noch nicht vorbei

Momentan liegt das Gesetz dem Bundesrat zur Stellungnahme vor und wird danach von der Bundesregierung dem Bundestag zu den drei Lesungen vorgelegt. Wird das Gesetz angenommen, benötigt es noch die Billigung des Bundesrats, um dann den Routerzwang sechs Monate nach dessen Verkündigung abschaffen zu können. Doch damit das tatsächlich gelingt, müssen wir diesen Prozess aufmerksam verfolgen und darauf achten, dass der Entwurf nicht verwässert wird. Und Ihr könnt helfen! Kontaktiert Eure Volksvertreter, dass sie dieses Gesetz unbedingt ohne weitere Einschränkungen auf den Weg bringen sollen, um das absolute Minimum an Endgerätefreiheit, Verbraucherschutz und Sicherheit zu sichern.

Doch auch danach wird es spannend. Stellen sich Internetanbieter bei der Verwendung eigener Geräte im Support quer? Können alle Geräte problemlos an alternativen Routern eingesetzt werden? Findet trotz Gesetz eine Diskriminierung irgendeiner Art statt? Ja, wir können uns über die bisherigen Erfolge freuen. Doch in diesem Thema steckt zu viel Geld, als dass wir uns in trügerischer Sicherheit wiegen dürften. Für das kommende Internet der Dinge, wo Kühlschränke und Heizungen über das Internet erreichbar sein werden, spielen der Router und Endgerätefreiheit allgemein eine noch viel zentralere Rolle. Wir gehen davon aus, dass wir nicht das letzte Mal mit diesem Thema zu tun hatten.

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17 Ergänzungen

  1. Im Gesetzentwurf steht, dass die Zugangsdaten bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden müssen. Unklar ist was mit bestehenden Verträgen passiert?

    1. Du hast recht, das ist nicht eindeutig formuliert. Ich bin (immer noch) kein Rechtsexperte, aber sollten Anschlussanbieter die Herausgabe dieser Daten verweigern, würde sich das doch mit dem Satz davor beißen, oder?

      „Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telkommunikationsnetz nicht verweigern.“

      1. Das würde meiner Meinung nach keinen Sinn ergeben. Das Gesetz sieht vor, dass es mit der passiven Schnittstelle (Dose) endet. Alles was darauf folgt (Modem/Router), soll frei wählbar sein. Wenn es jedoch tatsächlich nur für Neukunden vorgesehen sein soll, dann wird es für Bestandskunden sicher eine entsprechende Option für eine Sonderkündigung geben, sofern der Provider die Herausgabe der Daten verweigert.

    2. Meiner bescheidenen Meinung nach, kann ein solches Gesetz keine Rückwirkung innehaben und bestehende Verträge behalten ihren Inhalt und Umfang unverändert. Wir bewegen uns hier nicht im Verfassungs- oder Strafrecht, ebenso ist die Änderung weder für das Gemeinwohl unabdingbar oder alte Regelungen nichtig oder gegen die guten Sitten. Es wird sowieso sinngemäß „bei Vertragsabschluß“ im Gesetzestext stehen und auch falls es nicht definiert sein würde, ergibt sich hiernie eine Rückwirkung. Aber ich kann mich irren. ;-)

  2. ARD, Außer Raum Deutschland.Das ist Teil 2 von ehemals RFT Monopol,Außer Raum Dresden.Mit Zwang
    läßt sich nicht nur die Privatsphäre beherrschen (siehe das Leben der anderen) sondern auch t€uro Kohle
    machen.Der Bericht läßt aber auf Licht am Ende des Tunnels hoffen.Was die Volksvertreter entscheiden
    bleibt trotzdem offen.Ein Spiel auf Zeit,des Gesetzgebers ging jedenfalls selten gut in der Vergangenheit.
    Die Wirtschaft und die Privatpersonen wollen nicht von der Welt abgehängt werden,weil der Gesetzgeber
    is lahm geworden und verhindert freien Zugang zu den Weltmedien.

  3. Tja, traurig, das der Gesetzgeber hier nachregeln muss!
    Ich bin schon ewig im besten Netz, bei der Deutschen Telekom. Und das ist gut so! Ich habe mir schon immer meinen Wunsch-Router, von Fritz bis Telekomrouter, selber ausgesucht. Ich dachte bis dato, dass die anderen Provider auch diesbezüglich die freie Wahl selbstverständlich zulassen würden.
    Tja, traurig, das der Gesetzgeber hier nachregeln muss!. So flexibel wie das große T sind ja anscheinend viele nicht!

  4. Hallo,

    Denkt den Niemand an die Kosten für den Staat? Anstelle weniger, Zentral zu verteilender Bürgerüberwachungsschnittstelle/Tools muss man jetzt viel verschiedene Anpassungen mach um die Raubmordkopierer und KiPo Inhaber zu ermitteln und zu stoppen! Wo von soll das bezahlt werden? Da müssen wir dann umgehend Hartz IV Deutlich kürzen sonst geht das nicht. Außerdem muss die gestiegenen Kosten der Arbeitgeber berücksichtigen, so das wohl die Arbeitnehmer ihre Krankenversicherung zukünftig voll bezahlen müssen.

    Da Sieht man wieder was die Linken Netz-Spinner anrichten!

    mfg

    Ralf

    1. Routerzwang ? Nein, hier geht es um die Durchsetzung der Internet-Notstandsverordnung, um die Rationierung des Internet als Normalzustand und natürlich darum, dass Provider unser Surfverhalten für die Aussteuerung Ihrer Service-Infrastruktur erheben wollen. Auch die Vorratsdatenspeicherung soll Big-Data Analysen für das eigene Geschäftsmodell ermöglichen.

      Betrachtet die Überwachung und den Routerzwang daher nicht aus dem kleinlichen Blick eines Datenschützers. Hier wird großes geplant und an alle Ecken ziehen Lobbyisten, Politiker, Analysten und Erbsenzähler ihre Fäden, um mit unserer Kommunikation, unsere Neugier und niederen (online) Bedürfnissen Geld zu machen.

      Was Provider wie 1&1, vodafone usw. mit Ihren eingeschränkten Angeboten erreichen wollen ist doch ganz einfach – den Anschein erwecken es gäbe hier ein knappes Gut zu vermitteln – mit dem Ziel, diese Regeln in der Gesellschaft zu verankern:

      1) DU DARFST DEIN INTERNET MIT NIEMANDEM TEILEN: Nur noch maximal ein Computer/Endgerät pro DSL-Flat Anschluss. 1&1 z.B. bietet als Standard nur noch einen Router mit einem einzigen Lan Anschluss, ohne WLAN. WAS!?
      Natürlich kann ich dahinter eine Switch oder einen weiteren WLAN-Router packen, doch wer von der aktuellen Generation weiss schon wie das geht. Die angesprochene Zielgruppe soll an derartige Einschränkungen gewöhnt werden. Methode Umerziehung und Neusprache, frei nach 1984.

      Früher – JA FRÜHER – da hat 1&1 und Konsorten noch mit der besten FritBox pro DSL-Anschluss geworben, mit VOIP, WLAN, 4x LAN und ISDN Anschlüsse – und noch einen USB Port um mit 5V eine Tasse Kaffee warm zu halten. Ja, 2005, da war die Welt noch in Ordnung. Da wurde großspurig vom Breitbandausbau bis 2010 geschwafelt und auf der CeBit schüttelten Politiker fleißig die Hände dieser Wegelagerer an den Netzknoten.

      2) DU WIRST BEOBACHTET. DEIN SURFVERHALTEN ENTSCHEIDET ÜBER UNSER WOHLWOLLEN: Wer sein DSL per WLAN in der ganzen Wohnung abrufen möchte, der soll nach dem Willen der Provider gefälligst 3-5€/Monat pauschal für einen Zwangs-Router bezahlen und das als ’normal‘ ansehen – denn es geht hier doch nicht darum uns alte Internet-Säcke anzubinden, sondern der aktuellen Generation zw. 15 und 35 das Geld aus der Tasche zu ziehen und diese Gruppe ‚im eigenen Interesse zu erziehen‘. Sie sollen halt von Anfang an lernen, das DSL-FLat und WLAN etwas besonderes sind, etwas, das nicht ‚einfach so‘ zu haben ist. Und wehe – UND WEHE – du teilst dein Internet mit anderen. Da steht man mit einem Fuß im Knast, schon allein bei der Übersicht deines aktuellen Surfverhalten steht ganz oben, scheinbar harmlos betitelt „Vielsurfer“ aber sie wissen genau was Du für einer bist: ein SAUGER, ein SHARER, ein HACKER, ein DATENPIRAT, eine DATENSAU, die kostenlos – KOSTENLOS – ja geht’s noch – Filme online anschaut – oder MUSIK DOWNLOADED – oder ein TERRORIST, weil Du in der Lage bist – anstelle einer Domain – IP-Adressen im Browser einzugeben.

      3) MOBILES INTERNET IST PREMIUM PLATIN PLUS UND NUR FÜR GESCHÄFTSLEUTE GEDACHT, DAHER DENK GAR NICHT ERST DARAN, DASS DU ZU LEBZEITEN NOCH ERLEBEN DARFST, DAS VIDEO-TELEFONIE FÜR JEDEN VERFÜGBAR WIRD: Kennt irgendeiner von euch jemande, der in der Lage ist sein Skype Video-Bild beidseitig in HD zu übertragen – wo es also nicht so aussieht, als würde man aus einem Atombunker ein Notsignal absetzen ?! Video-Telefonie wurde mit der Streichung des Breitbandausbau schon vor Jahren gleich mit beerdigt. Ich kenne kein Datenpaket, von keinem Provider, bei dem man jederzeit mobil, per Video, kommunizieren kann, ausser vielleicht ein SAT-Tarif, den sich allerdings nur Fernsehsender leisten können, um eine Live-Reportage abzusetzen. Video-Telefonie ist weiterhin Science-Fiction, weil jemand die Hände auf die Kapazitäten gelegt hat und Dritte zur Kasse bittet – und daher bietet es derzeit auch niemand im Kupfer-Glassfaser Netz ‚der breiten Öffentlichkeit‘ an – oder kennt jemand ein Angebot ?

      Konsequenzen:
      – OpenSource Video2Video Chat Software: http://www.ifun.de/tox-opensource-team-baut-verschluesselte-skype-alterative-43846/
      – OpenSource DesktopShare: https://jitsi.org/
      – FTP-Server aufsetzen und nach aussen öffnen, um private, große Dateien zu sharen: https://www.bisaboard.de/index.php/Thread/85292-XAMPP-Tutorial/
      – Auf mobilen Endgeräten Apps anbieten, die nur noch Text-Recherchen online erlauben und alle anderen Medieninhalte deaktivieren, um das eigene Datenkontingent zu schonen. Hier gibt es z.B. Image blocker als AddOn für Firefox. Aber mobil surfen ist bei dem aktuellen Netz eh für’n ….

      Was also tun ?
      Die Masse bewegt den Einzelnen nur bei Panik.
      Panik löst am Anfang immer ein einzelner in einer Masse aus.
      Der Einzelne kann die Masse bewegen, wenn diese nicht in Panik ist.
      Die Frage: Kann ein Einzelner die Masse dazu bewegen die Richtung zu ändern ?
      Die Antwort: netzpolitik.org ist erst der Anfang.

  5. Ok, dafür, dass weder der Autor noch die Kommentare finden, dass der Gesetzentwurf völlig schlecht wäre, vermisse ich hier richtig POSITIVE Bewertungen.
    Die ansonsten teilweise schlechte Netzpolitik der Regierung ist doch hier einmal ganz gut, oder? Ich finde das sollte sich auch in den Meinungsäußerungen widerspiegeln.

    Ich gebe ein Schulnote 2 für den Gesetzentwurf.

  6. Alle Befürchtungen (Zitat aus Artikel „Es ist noch nicht vorbei“) scheinen sich zu bewahrheiten.
    Der Routerzwang wird fallen, dafür tritt am 13. Juni 2016 aber eine andere EU-weite Regelung zur Funkregulierung ((Richtlinie 2014/53/EU, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32014L0053&from=EN) in Kraft, die bisher kaum jemand wahrgenommen hat und den Routerzwang in diesem Licht belanglos erscheinen läßt:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Funkregulierung-Angriff-auf-alternative-Software-2803189.html

    1. Den Artikel habe ich auch gerade gelesen. Wenn man das zu Ende denkt, dann müssten auch alle Funk-Treiber und Stacks aus Linux & Co verschwinden oder dürften nur noch von Unternehmen auf verdongelter Hardware eingesetzt werden. Also nichts mehr mit eigenem Kernel installieren. Was das de facto Ende von freier Software auf Laptops, Tablets, Smartphones, … wäre. Lediglich auf dem Desktop könnte man es noch verwenden, da man dort meistens auch ohne WLAN und Bluetooth auskommt. Schöne Sch…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.